Protocol of the Session on November 16, 2006

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen. Herr Köck, Sie haben eine Frage oder möchten Sie dazu reden?

(Herr Dr. Köck, Linkspartei.PDS: Eine Frage!)

Eine Frage. Bitte sehr, wenn Sie darauf antworten möchten, Frau Ministerin.

Hatte ich es richtig verstanden, dass wir im Land nur einen einzigen Verband haben, den das betrifft?

Nein, es gibt einen Verband, der gegründet worden war und der aufgrund fehlender Grundlagen nicht rechtsfähig war.

Ich kenne die Probleme mit dem Abwasserverband in Calbe. - Ansonsten aber sind die normalen Unterhaltungsverbände nach dem Kommunalrecht gegründet, ja?

Ja. Diese betrifft das, was die Gründungsphase anbelangt, nicht. Nur was die Aufsichtsregel anbelangt, betrifft es sie ebenso.

Vielen Dank. - Es wird eine Überweisung an den Umweltausschuss gewünscht, nehme ich an. Wünscht jemand etwas anderes, zusätzlich? - Herr Kosmehl, bitte.

Ich würde gern auch noch die Überweisung an den Innenausschuss beantragen, aber federführend soll der Umweltausschuss beraten.

Dann stimmen wir darüber ab. Zunächst über die Überweisung an den Umweltausschuss, der selbstverständlich federführend beraten soll. Wer ist dafür? - Offenbar alle. Damit ist das so beschlossen.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Innenausschuss zur Mitberatung ab. Wer ist dafür? - Die PDS- und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf ist zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Ich darf Damen und Herren der Jungen Union aus Burg auf der Tribüne begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Organisation der Gerichte an die Kreisgebietsneureglung

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/321

Einbringerin ist die Ministerin der Justiz Frau Professor Dr. Kolb. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich stelle Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Gerichtsbezirke an die ab dem 1. Juli 2007 bestehenden Landkreisgrenzen vor. Es ist für mich - lassen Sie mich das vorweg einmal sagen - ein gutes Beispiel für eine funktionierende Zusammenarbeit mit und zwischen den Regierungsfraktionen, weil die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfes schon im Vorfeld einvernehmlich abgestimmt werden konnten.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Ausgangspunkt: Die heutigen Grenzen der Gerichtsbezirke orientieren sich an den Grenzen der bisherigen Landkreise, die - jedenfalls zum überwiegenden Teil - ab dem 30. Juni 2007 aufgelöst werden. Es ist deshalb im Hinblick auf den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz des gesetzlichen Richters für die Zeit ab dem 1. Juli 2007 zwingend geboten, neue Gerichtsbezirke gesetzlich zu bestimmen. Ansonsten würde es ab dem 1. Juli 2007 keine Zuständigkeiten mehr geben.

Diese neuen Gerichtsbezirke werden die Grenzen der neuen Landkreise und den Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung beachten. Damit werden wir für den Bürger übersichtliche Strukturen schaffen, die die neuen Landkreise stärken und zudem die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Verwaltungen deutlich vereinfachen.

Auf der Ebene der Landgerichte und der angeschlossenen Staatsanwaltschaften wird ausnahmslos eine Anpassung an die Landkreisgrenzen herbeigeführt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass sich der Landgerichtsbezirk Dessau um das Gebiet des bisherigen Landkreises Bernburg und um einige nördliche Gemeinden des bisherigen Landkreises Anhalt-Zerbst verkleinert. Durch

diesen Wegfall ist allerdings der Bestand des Landgerichts Dessau auch künftig in keiner Weise gefährdet. Die aufnehmenden Gerichte werden nur geringfügig mehr belastet.

Die vorgenannten Gebietswechsel werden auch für die Ebene der Fachgerichtsbarkeiten nachvollzogen, sodass wir deckungsgleiche Strukturen haben.

Lediglich auf der Ebene der Amtsgerichte sind in zwei Fällen Ausnahmen zugelassen worden. Es handelt sich hierbei zum einen um das Amtsgericht Halle/Saalkreis und zum anderen um das Amtsgericht Zerbst. Hierbei soll insbesondere dem Grundsatz der Bürgerfreundlichkeit Rechnung getragen werden, aber auch baulichen, personellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sodass in diesen beiden Fällen ausnahmsweise vom Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung abgewichen werden soll.

Das gilt für den Bezirk des Amtsgerichtes Halle/Saalkreis wie schon nach der bisherigen gesetzlichen Regelung dauerhaft, weil den Bürgern des bisherigen Saalkreises nicht zugemutet werden soll, sozusagen durch Halle am Justizzentrum vorbei bis nach Merseburg zu fahren. Das würde für sie erheblich weitere Wege bedeuten. Auf der anderen Seite bestehen aber auch nicht die baulichen Möglichkeiten, das notwendige Personal am Standort des Amtsgerichtes Merseburg aufzunehmen. Schon aus diesen Gründen war die bisherige bewährte Struktur beizubehalten.

Was den Bezirk des Amtsgerichtes Zerbst betrifft, ist eine Durchbrechung der Einräumigkeit zwingend erforderlich. Das Amtsgericht Zerbst wäre nach der vorgesehenen Zuordnung eines erheblichen Teils des Kreisgebietes zum Landkreis Anhalt-Bitterfeld in seinem Bestand gefährdet.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf - das war die Absicht der Landesregierung - sollten keine Gerichtsstandorte in ihrem Bestand gefährdet werden, sofern die neuen Landkreisstrukturen - wir haben es eben gehört, es gibt da noch gewisse Unwägbarkeiten - noch nicht abschließend feststehen.

Insoweit wäre das Amtsgericht Zerbst mit einem stark verkleinerten Zuständigkeitsbereich nicht überlebensfähig. Wir haben hierbei von einer ansonsten erforderlichen Auflösung des Amtsgerichtsbezirkes abgesehen - auch im Hinblick auf die erheblichen Investitionen, die an dem Standort getätigt worden sind, der erst im letzten Jahr neu eingeweiht worden ist, und weil hier insoweit noch langfristige vertragliche Bindungen bestehen.

Der Wörlitzer Winkel und der Stadtteil Roßlau der Stadt Dessau verbleiben nach dem Gesetzentwurf - ich betone das - zunächst bei dem bisherigen Amtsgericht Zerbst, um den Bürgern zum jetzigen Zeitpunkt keine Veränderungen zuzumuten, die später möglicherweise aufgrund von weiteren Bürgerentscheiden und entsprechenden gesetzgeberischen Tätigkeiten wieder zurückgenommen werden müssten.

Es bleibt aber das Ziel der Landesregierung, eine Durchbrechung des Grundsatzes der Einräumigkeit nur in absoluten Ausnahmefällen zuzulassen, sodass wir hier weitestgehend Deckungsfähigkeit haben.

Die Stadt Roßlau soll also zunächst beim bisherigen Amtsgericht Zerbst verbleiben. Insoweit wird den Bürgern in dieser Region lediglich zugemutet, dass sie das Gericht besuchen, das sie in den letzten 16 Jahren auch

schon angerufen haben. Insoweit erachten wir diese Übergangslösung zunächst einmal als sinnvoll.

In dem Anhörungsverfahren, das die Landesregierung veranlasst hat, ist vorgebracht worden, dass der Grundsatz der Einräumigkeit ein Verwaltungsgrundsatz und auf die Gerichte und ihre Bezirke an sich unanwendbar sei.

Aus meiner Sicht vermag diese Argumentation nicht zu überzeugen. Der Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung ist schon aus Gründen der Raumordnung auch für die Justiz von Relevanz, weil hier Gerichte als Justizbehörden und nicht die Rechtsprechung als dritte Gewalt betroffen sind.

Die Wahrung der Einräumigkeit ist darüber hinaus aber auch für den Bürger von Vorteil, weil sie Transparenz schafft.

Nicht zuletzt ist sie auch für die Justiz selbst von Vorteil. Sie erleichtert Gerichten und Staatsanwaltschaften die Zusammenarbeit mit Verwaltungsbehörden. So ist zum Beispiel eine Staatsanwaltschaft dringend darauf angewiesen, dass in ihrem Bezirk nur eine Polizeidirektion tätig wird. Das funktioniert nur, wenn beide - Justiz und Polizei - die Einräumigkeit wahren. Das gilt in besonderem Maße natürlich auch im Bereich der Schwerst- und Wirtschaftskriminalität, in dem die Ermittlungen erheblich erschwert und verzögert werden würden, wenn zunächst ermittelt werden müsste, welche Polizeidirektion für ein bestimmtes schwerwiegendes Delikt in einem Bereich der Staatsanwaltschaft zuständig ist.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Die Angehörten plädierten zum Teil auch dafür, den Einräumigkeitsgrundsatz im Hinblick auf die Zuordnung des bisherigen Amtsgerichtsbezirkes Bernburg nicht anzuwenden. Hintergrund ist die vorgetragene Verkleinerung des Landgerichtsbezirkes Dessau.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen - werden weder Entscheidungen zu Gerichtsstandorten noch Vorentscheidungen gefällt. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat sich ganz klar zum Gerichtsstandort Dessau bekannt und hat auch dargelegt, dass im Hinblick auf die Stärkung Möglichkeiten durch Konzentration der Zuständigkeiten bestehen.

Meine Damen und Herren! Was eine Zuordnung des kompletten Salzlandkreises zum Landgerichtsbezirk Dessau betrifft, möchte ich Folgendes ausführen: Ich glaube, es würde auch Ihnen schwer fallen, den Schönebeckern zu erklären, dass sie in Zukunft nicht nach Magdeburg, sondern nach Dessau fahren müssten. Insoweit hielte ich eine solche Lösung für absolut nicht bürgerfreundlich und aus diesem Grunde für nicht erforderlich.

Das Landgericht Dessau bleibt auch in Zukunft erhalten. Es ist nicht mehr Teil der Überprüfung der zweiten Stufe der Gerichtsstrukturreform, sodass der vorgelegte Gesetzentwurf insgesamt auf eine Anpassung der Gerichtsstrukturen an die neuen Landkreisgrenzen beschränkt ist. Es ist kein Gericht dadurch gefährdet, zumal die weitere Prüfung der Standorte in meinem Haus völlig unabhängig von den Auswirkungen der Anpassung an die neuen Landkreisgrenzen vorgenommen wird.

Dieser Gesetzentwurf dient also lediglich dazu, klare Zuständigkeitsregelungen zu treffen, damit unsere Gerichte handlungsfähig bleiben, nicht mehr, aber auch nicht we

niger. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner wird Herr Wolpert für die FDP sprechen.

Zuvor haben wir die Freude, Damen und Herren aus dem Wahlkreis 42 im Burgenlandkreis rechts und links bei uns auf den Tribünen begrüßen zu können. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Wolpert, bitte sehr.