Protocol of the Session on April 24, 2006

Frau Petra Wernicke als Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt.

Herr Präsident, ich bitte Sie jetzt, die genannten Damen und Herren nach Artikel 66 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu vereidigen, damit sie sich auf ihre richtigen Plätze setzen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. Das werden wir so tun, damit die Damen und Herren Ministerinnen und Minister auf ihren Plätzen sitzen können.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung

Gemäß Artikel 66 Abs. 1 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung vor der Amtsübernahme vor dem Landtag den Amtseid.

Erlauben Sie mir zuvor noch eine Bemerkung zum Verfahren. Die Ministerinnen und Minister werden, wie vom Ministerpräsidenten bereits erwähnt, in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Ich bitte die Ministerinnen und Minister, zur Eidesleistung zu mir nach vorn zu kommen. Die zu vereidigenden Mitglieder der Landesregierung erheben bitte bei der Abgabe des Eides die rechte Hand.

Ich bitte alle Anwesenden, sich während des feierlichen Aktes der Eidesleistung von den Plätzen zu erheben.

Ich darf ich Ihnen einmal den Eid, den Sie zu leisten haben, vorsprechen. Der Eid hat den folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetz wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Ich bitte die Ministerinnen und Minister, nach ihrem Aufruf zu mir nach vorn zu kommen und durch die Formel „ich schwöre“ den Eid abzulegen. Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte nun den Schriftführer Herrn Sturm, die Namen der Ministerinnen und Minister aufzurufen.

(Schriftführer Herr Sturm ruft die Mitglieder der Lan- desregierung namentlich zur Eidesleistung auf)

Ich schwöre.

Herr Präsident, ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Herr Präsident, ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Herr Präsident, ich schwöre.

Herr Präsident, ich schwöre.

Herr Präsident, ich schwöre.

Herr Präsident, ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Herr Präsident, ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Herr Präsident, ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den zu Mitgliedern der Landesregierung ernannten und soeben auf die Verfassung vereidigten Damen und Herren möchte ich im Namen des Hohen Hauses sowie persönlich die besten Wünsche zur Übernahme ihres hohen Amtes zum Wohle dieses Landes Sachsen-Anhalt und seiner Bürgerinnen und Bürger übermitteln. Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Änderung der Geschäftsordnung des Landtages

Beschluss des Landtages - Drs. 5/1/1 B

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 5/11

Meine Damen und Herren! Der Landtag hat heute Vormittag die Geschäftsordnung für die fünfte Wahlperiode beschlossen, jedoch ohne die §§ 11 bis 13, die die Ausschüsse betreffen, und ohne den § 17, der die Bildung von Enquetekommissionen betrifft. Der Ältestenrat hat in der Mittagspause in seiner Funktion als Geschäftsordnungsausschuss dazu getagt und eine Beschlussempfehlung in der Drs. 5/11 vorgelegt. Zunächst erhält der Berichterstatter des Ältestenrates Herr Detlef Gürth das Wort. Bitte schön, Herr Gürth.

Herr Gürth, Berichterstatter des Ältestenrates:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung ist Ihnen nach der vorläufigen In-Kraft-Setzung vorgelegt worden. Wir haben im Ältestenrat im Wesentlichen zu entscheiden gehabt, wie die Geschäftsordnung hinsichtlich der Anzahl der Ausschüsse, ihrer Ressortzuschnitte, ihrer Benennung und der Zahl ihrer Mitglieder auszugestalten ist. Darüber hinaus ging es um die Frage, nach welchem Verfahren, nach dem Rangmaßzahl- oder dem Höchstzahlverfahren, die Besetzung der Ausschüsse und der Zugriff auf die Vorsitze erfolgen wird.

Das Ergebnis der Beratung liegt Ihnen in der Drs. 5/11 vor. Darin wird festgelegt, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt elf Ausschüsse einsetzen wird. In § 11 der Geschäftsordnung wird dies geregelt. Künftig wird es

den Ausschuss für Inneres, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Recht und Verfassung, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Ausschuss für Soziales, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Ausschuss für Finanzen, den Ausschuss für Umwelt, den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien

geben. Der Landtag kann selbstverständlich auch wieder zeitweilige Ausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse können jeweils Unterausschüsse bilden.

Ferner wurde festgelegt, dass die Ausschüsse künftig zwölf Mitglieder haben werden. Die Fraktionen besetzen die Ausschüsse nach dem Rangmaßzahlverfahren. Die sich daraus ableitenden Folgeregelungen in den anderen Paragrafen der Geschäftsordnung wurden entsprechend angepasst. Diese finden Sie in der Drs. 5/11. Ich bitte Sie im Namen des Ältestenrates, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Herr Gürth, herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Ich hatte im Ältestenrat den Eindruck, dass zu diesem Thema keine Debatte stattfinden soll. Ich frage dennoch der guten Ordnung halber: Wünscht jemand das Wort oder wünscht jemand eine Debatte dazu? - Ich schaue in die Runde und sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren! Abzustimmen ist über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates, die Ihnen in der Drs. 5/11 vorliegt. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt, die Stimmkarte zu heben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt zwei Stimmenthaltungen. Ich stelle damit fest, dass das mit großer Mehrheit so beschlossen ist. Ich darf mich recht herzlich bei Ihnen bedanken.

Meine Damen und Herren! Wir haben damit die Tagesordnungspunkte pflichtgemäß abgearbeitet. Wir sind am Ende der ersten Sitzung des Landtags angekommen.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen. Zum einen möchte ich Sie in 15 Minuten, also gegen 16 Uhr - der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Ende der Sitzung des Ältestenrates -, herzlich zu einem kleinen Stehempfang im Erdgeschoss des Landtagsgebäudes einladen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dieser Einladung Folge leisten könnten. Zum anderen möchte ich die Mitglieder des Ältestenrates daran erinnern, dass wir sofort im Anschluss an die Landtagssitzung zu einer Sitzung des Ältestenrates zusammenkommen.

Meine Damen und Herren! Ich darf mich bei Ihnen herzlich für das Vertrauen bedanken. Wir sind damit am Ende der Sitzung. Ich schließe die Sitzung. Der Empfang wird um 16 Uhr beginnen. Die Mitglieder des Ältestenrates werden dann dazukommen. - Die Sitzung ist geschlossen. Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Schluss der Sitzung: 15.48 Uhr.