Das Land Sachsen-Anhalt hat sich selbst dazu verpflichtet, Standards zu finanzieren, von denen selbst die reichsten unter den alten Bundesländern behaupten, dass sie unter keinen Umständen zu finanzieren seien. Meine Damen und Herren! Es gehört zur Ehrlichkeit in der Politik, dass man auch die Stimmen der Kollegen aus den anderen Ländern wahrnimmt.
Meine Damen und Herren! Dies macht deutlich: Wir leben über die eigenen Verhältnisse und werden über kurz oder lang um Ausgabenreduzierungen im Kinderbetreuungsbereich nicht herumkommen.
Der Zusammenhang zwischen Mitteleinsatz und erreichtem Leistungsniveau ist längst nicht so groß und eindeutig, wie viele es erwartet haben. Das gilt in SachsenAnhalt in vielen Bereichen: für die allgemeine Verwaltung, für den Polizeidienst, für die Schulen und auch für die Kinderbetreuung. Sparen heißt nicht, keine Versorgung mehr zu liefern.
So ist in Sachsen-Anhalt in einigen Kindertagesstätten bislang wenig für die Bildung getan worden, wie uns die Pisa-Studie gelehrt hat. Wir werden deshalb mit der KiBeG-Novelle den Kindertagesstätten zusätzlich Mittel zur Verfügung stellen, um die Bildungsarbeit im vorschulischen Bereich deutlich zu verbessern.
Auch künftig wird in Sachsen-Anhalt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in vollem Umfang gewährleistet sein. Lediglich der für Kinder im Alter von null bis drei
Jahren vorhandene Rechtsanspruch wird an einen gesonderten Betreuungsbedarf geknüpft. Dies ist nach meiner Auffassung verantwortbar und ist nicht dahin gehend zu interpretieren, dass die CDU die Frauen zurück an den Herd treiben will. Diesen Vorwurf empfinden wir als eine ungeheuerliche Diffamierung. Dies werde ich auf allen öffentlichen Veranstaltungen, die wir demnächst zu bestreiten haben werden, auch sehr deutlich sagen.
Der Personalschlüssel wird leicht modifiziert. Auch diesbezüglich orientieren wir uns an den Standards unserer Nachbarn. Genau wie in Sachsen wird in Zukunft ein Betreuungsverhältnis von 1 : 6 im Krippenbereich, von 1 : 13 im Kindergartenbereich und von 1 : 25 im Hortbereich vorzuhalten sein.
Was die Mindestbetreuungszeit anbetrifft, so findet eine Anpassung an die gegenwärtige Praxis statt. Wir können uns den Luxus nicht leisten, die Kindertagesstätten zu einer zehnstündigen Öffnung am Tag zu zwingen, wenn die meisten Eltern ihre Kinder nach spätestens neun Stunden abgeholt haben.
Dem Elternkuratorium wird ein erhebliches Maß an Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortlichkeit zugebilligt werden. Genau dieses wollen wir im Sinne der Subsidiarität. Wir wollen nicht so viel im Gesetz festschreiben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen ihre Gestaltungsspielräume tatsächlich selbst bestimmen können.
Zu dem Hinweis, dass die Gesetzesnovelle zur Kinderbetreuung heute noch nicht vorliegt, aber die entsprechenden Veranschlagungen im Haushaltsplanentwurf 2003 vorgenommen worden sind, möchte ich ausdrücklich sagen: Insoweit müssen wir im Laufe der Ausschussberatungen natürlich noch nachkorrigieren. Wir brauchen für eine Übergangszeit entsprechende Verstärkungsmittel. Diese Operation wird im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen zu erfolgen haben.
- Wir sind immer ordentlich sitzen geblieben. Wir haben immer ordentlich beraten. Ich erwarte auch von Ihnen, dass wir zu einer sachlichen - -
- Natürlich bin ich schon mal aus dem Finanzausschuss hinausgegangen. Aber ich habe auch gewusst, dass ich wieder hereinkommen muss. So wird es Ihnen auch gehen.
Ich gehe davon aus, dass auch Sie sich einem ordentlichen Beratungsgang nicht verweigern werden. Sie haben ja angedeutet, dass das die Marschrichtung Ihrer Fraktion ist. So kommen wir zur Detailberatung.
Entscheidend ist, dass wir die Gesetze, die wir entweder im Haushaltssanierungsgesetz oder parallel dazu in den Gesetzgebungsgang einbringen, zur gleichen Zeit fertig werden, sodass die neue Gesetzeslage mit der in zwei
ter Lesung beschlossenen Haushaltslage übereinstimmt. Aber beim Start muss nicht alles gleichzeitig vorliegen. Im Ziel müssen wir alle gleichzeitig ankommen.
(Frau Dr. Kuppe, SPD: Was hätten Sie uns er- zählt, Herr Scharf! - Frau Budde, SPD: Wenn Sie wenigstens so ehrlich wären und zugeben wür- den, dass sie im Karree gesprungen wären!)
- Wo sind wir denn im Karree gesprungen? - Es ist Aufgabe der Opposition, die Regierungsarbeit kritisch zu begleiten. Diese Aufgabe können Sie jetzt mit Detailkenntnis - die haben ja einige von Ihnen - in den Fachausschussberatungen wahrnehmen.
Wir freuen uns auf die Beratungen. Aber ich möchte Ihnen aus acht Jahren Oppositionserfahrung den guten Ratschlag geben: Verfallen Sie nicht in Meckerei. Das wird nicht belohnt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun auf das Personalabbaukonzept, insbesondere bezüglich der Allgemeinen Bemerkungen zur Veranschlagung der Personalausgaben, zu sprechen kommen.
Wir finden im Haushaltsplanentwurf 2003 die neue Titelgruppe 96. Die Titelgruppe 96 ist, denke ich, eine wichtige Titelgruppe; denn hiermit wird deutlich, dass wir den Stellenplänen im Landeshaushalt tatsächlich wieder Geltung verschaffen werden. Die Ressorts werden künftig wissen, wie sie ihre Personalkörper zu entwickeln haben und was Überhangbedarf ist. Das ist ein schlimmes Wort. Aber wenn wir die Strukturen tatsächlich sauber bezeichnen wollen - dahin müssen wir demnächst kommen -, dann müssen wir, glaube ich, diesen Weg gehen.
Ich will Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, daran erinnern, dass Sie in Bezug auf einen Spezialbereich, nämlich in Bezug auf die Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg, selbst diesen Weg gegangen sind. Ich will Ihnen sagen: Es hilft, diesen Weg zu gehen. Damit sind zwar noch längst nicht alle Probleme gelöst und auch Sie hatten damals damit noch nicht alle Probleme an der Martin-Luther-Universität gelöst. Aber im Hinblick auf den Entscheidungsfindungsprozess mit dem festen Ziel im Auge hilft eine solche feste Veranschlagung durchaus in erheblichem Maße.
Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, in einigen kurzen Passagen auf einige Einzelpläne im Besonderen eingehen.
Kommen wir zunächst zum Einzelplan 03. Der Haushaltsansatz im Bereich des Ministeriums des Innern steigt sogar leicht. Für die Landespolizei werden mehr Mittel ausgegeben. Die beabsichtigten Kürzungen im Bereich der Landespolizei werden nach allgemeiner Auffassung, auch nach Auffassung derjenigen, die sich professionell mit Fragen der inneren Sicherheit im Lande Sachsen-Anhalt beschäftigen, nicht zu einem Abbau der inneren Sicherheit im Lande Sachsen-Anhalt führen. Der Innenminister hat dargestellt, dass die Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt schon jetzt durchaus effektiv ist. Aber auch in diesem Bereich sind weitere Effizienzgewinne möglich und verantwortbar.
Ich will an dieser Stelle einen kleinen Schwenk zum Einzelplan 20 machen. Erst in dieser Legislaturperiode, erst unter der CDU-FDP-geführten Landesregierung wird es
möglich sein, das Trauerspiel um die Errichtung der Polizeidirektion Halle zu einem guten Ende zu führen. Was Sie diesbezüglich vorher veranstaltet haben, war über weite Strecken alles Murks.
Erst jetzt kriegen wir dabei richtig die Kurve und werden der Polizei moderne und effektive Arbeitsstrukturen schaffen.
Den Einzelplan 05 überspringe ich jetzt, weil ich mich zu der wichtigsten Reform, zu der Reform des Kinderbetreuungsgesetzes, schon geäußert habe.
Kommen wir zum Einzelplan 06 - Wissenschaft und Forschung. Der Entwurf des Landeshaushalts zeigt in diesem Einzelplan ein klares Bekenntnis zum Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt.
Der Anteil der Ausgaben für Wissenschaft und Forschung am Gesamthaushalt erreicht damit den höchsten Wert seit 1995. Entgegen dem allgemeinen Trend steigen die Zuweisungen dafür in diesem Haushalt tatsächlich noch an.
Meine Damen und Herren! Der Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt wird - dies wird das Signal sein - weiter ausgebaut werden. Zukünftige Zielvereinbarungen für die Hochschulen werden jedoch zu geringeren Globalhaushalten führen müssen und können. Die Budgetierung an den Fachhochschulen hat sich schon bewährt. Sie soll deshalb schrittweise an den Universitäten eingeführt werden. Es ist besser, wenn der notwendige Reformbedarf aus den Universitäten heraus gestaltet wird, als wenn wir dies aus dem Parlament heraus, mit einem gewissen Abstand zu Wissenschaft und Forschung, machen würden.
Ich will aber auch ganz deutlich auf eine Misshelligkeit hinweisen. Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung gehört auch der Hochschulbau. Die Mittel dafür sind zwar im Einzelplan 20 veranschlagt, ich führe ihn aber an dieser Stelle schon ein. Trotz der angespannten Haushaltslage wird der Hochschulbau auf hohem Niveau fortgesetzt.
Ich möchte mein Unverständnis darüber äußern, dass wir es aufgrund von Bauverzögerungen und Kostenüberschreitungen, die noch in dem alten Verantwortungsbereich anzusiedeln sind, hinnehmen müssen, dass die Bibliothek an der TU Magdeburg und die Uni-Kliniken in Magdeburg und Halle nicht pünktlich fertig gestellt und viel teurer als veranschlagt werden.
Dieses hemmt uns in ungemeinem Maße darin, den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt pünktlich und schnell und unter Einhaltung der Budgets auf- und auszubauen. Diese Gelder werden uns an anderer Stelle schmerzhaft fehlen. Das muss ganz deutlich gesagt werden, meine Damen und Herren.
Wir kommen zum Einzelplan 07 - Bildung und Kultur. Mit einem Gesamtvolumen von rund 1,47 Milliarden € wird das Niveau des Vorjahres in etwa gehalten. Schulen in
freier Trägerschaft können im Jahr 2003 sogar mit Mitteln in einem etwas größeren Umfang gegenüber dem Vorjahr rechnen.
Das heißt nicht, dass sie teurer werden. Aber das heißt, dass wir durch Schulneugründungen und vermehrte Anerkennungen von Schulen durchaus die erfreuliche Entwicklung haben, dass immer mehr Eltern bereit, fähig und in der Lage sind, die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder im Schulbereich zu übernehmen. Deshalb kann dieser Schulbereich unter der FDP und der CDU weiterhin einer besonderen Aufmerksamkeit gewiss sein.