Protocol of the Session on November 14, 2002

Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Stimmen aus der PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Niemand stimmt dagegen. Stimmenthaltungen? - Die PDS-Fraktion enthält sich der Stimme. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 abgeschlossen.

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 11 auf, den ich vorhin unterbrochen habe:

noch: Beratung

Umsetzung des Beschlusses des Landtages zum Erhalt und Ausbau der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin (Landkreis Wittenberg)

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/312

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/344

Ich darf Sie daran erinnern, dass es um die KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin gegangen ist und dass wir noch eine Geschäftsordnungsfrage zu klären hatten. Sie ist inzwischen geklärt.

Die CDU-Fraktion bezieht ihren Änderungsantrag lediglich auf den Punkt 3 des PDS-Antrages, sodass wir jetzt zunächst über die Punkte 1 und 2 der Drs. 4/312 abstimmen können. Wenn es Ihnen recht ist, stimmen wir über beide Punkte zusammen ab.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Getrennt!)

- Gut, dann stimmen wir getrennt ab.

Wer stimmt Punkt 1 zu? - Das sind die Stimmen der PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion. Punkt 1 des Antrages ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Punkt 2. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt worden.

Dann kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu Punkt 3. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Antragssteller. Wer stimmt dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Der Rest sind Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

Es ist noch über den so geänderten Punkt 3 abzustimmen. Wer stimmt dem so geänderten Punkt 3 zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Gleiches Abstimmungsverhalten wie eben. Der Antrag ist in dieser Fassung angenommen worden. Eine Gesamtabstimmung verbietet sich in diesem Fall. Damit wurde über diesen Antrag ordnungsgemäß abgestimmt und der Tagesordnungspunkt 11 ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass Tagesordnungspunkt 13 zurückgezogen worden ist. Es ist aber Einvernehmen darüber erzielt worden, dass wir den Tagesordnungspunkt 26, den vermutlich kürzesten der ganzen Landtagssitzung, heute noch behandeln, und zwar bevor ich anschließend den letzten Tagesordnungspunkt aufrufe.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung

a) Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP - Drs. 4/321

b) Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP - Drs. 4/322

Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Einbringer zu beiden Anträgen ist der Abgeordnete Herr Maertens. Bitte.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Landtag hat gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung alle zwei Jahre über das Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes zu beschließen. Dazu liegen Ihnen in den genannten Drucksachen zwei Anträge der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens für die Jahre 2001 und 2002 vor.

Zunächst ist festzulegen, dass die Rechnung des Landesrechnungshofs gemäß § 80 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung mit der Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen ist. Auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes benennt der Landtag zwei Mitarbeiter aus dem Prüfdienst, denen die vorbereitende Prüfung übertragen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Finanzausschuss mitgeteilt.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und der Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung werden beauftragt, die Jahresrechnungen 2001 und 2002 des Landesrechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter auf dieser Grundlage zu prüfen und den Beschluss zur Entlastung gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung vorzubereiten.

Ich gehe davon aus, dass der Landtag diesem Verfahren zustimmt. Wenn dies geschehen ist, ist anschließend über den Vorschlag abzustimmen, die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes Herrn Eschenbach und Herrn Kirchhoff mit der vorbereitenden Prüfung zu beauftragen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, beiden Anträgen zuzustimmen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der PDS und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Maertens. - Sonst wünscht niemand das Wort. Also stimmen wir ab, zunächst über den Antrag in der Drs. 4/321. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen?

(Herr Dr. Püchel, SPD: Zustimmung war das!)

- Einige haben an der Abstimmung offensichtlich trotz Anwesenheit nicht teilgenommen. Aber es war die Mehrheit, die zugestimmt hat.

Antrag in der Drs. 4/322. Wer stimmt zu? - Das sind jetzt schon mehr; es ist jedenfalls die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die Munterkeit hat zugenommen; der Antrag ist angenommen worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe nun den letzten Tagesordnungspunkt für den heutigen Tag auf. Das ist der Tagesordnungspunkt 14:

Beratung

Konzept für Marketingmaßnahmen im Agrarbereich

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/287

Ich bitte Herrn Oleikiewitz, den Antrag einzubringen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass die Land- und Ernährungsgüterwirtschaft eine außerordentlich bedeutende Rolle in der Gesamtwirtschaft unseres Landes spielt. Die außerordentlich erfolgreiche Entwicklung in den letzten zehn Jahren ist vor allem das Ergebnis der Arbeit der Landwirte selbst, die trotz zum Teil widriger Rahmenbedingungen die Landwirtschaft in unserem Land bis jetzt konkurrenzfähig gestalten konnten.

(Zustimmung von Herrn Czeke, PDS)

Das betrifft sowohl die Beschäftigungssituation in der Landwirtschaft als auch das wirtschaftliche Gesamtergebnis. Nach Aussagen vieler Unternehmer - darin werden Sie mir sicher Recht geben - sind die Potenziale aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Das größte Problem bei der weiteren Entwicklung unserer Land- und Ernährungsgüterwirtschaft dürfte zweifellos die Absatzsteigerung ihrer Produkte auf den mehr oder weniger gesättigten Märkten sein, vor allem die Erhöhung des Anteils landeseigener Markenprodukte.

Allerdings ist die Nachfrage nach Nahrungsmitteln in ihrer Gesamtheit kaum zu beeinflussen, sodass die klassische Abhängigkeit des Preises von Angebot und Nachfrage kaum zutrifft. Gemeint ist damit, dass bei niedrigeren Preisen nicht unbedingt mehr gegessen wird. Bei anderen Konsumgütern, wie zum Beispiel bei Autos oder Elektronikgeräten, verhält sich das etwas anders.

Nun ist nicht Käse gleich Käse und nicht Auto wie Auto. Aber neben qualitativen Unterschieden spielt die mit dem Produkt verbundene emotionale Bindung des Verbrauchers schon eine wichtige Rolle. Dabei geht es um solche Aspekte wie „Markenprodukt“, „Handelsmarke“ oder „Produkte aus meiner Region“.

Viele Unternehmen aus Sachsen-Anhalt setzen hierbei auf Markenerzeugnisse oder regionale Erzeugnisse, weil hiermit in der Regel ein höherer Preis erzielt werden kann. Dieser höhere Preis hat in der Konsequenz nicht nur betriebswirtschaftliche Auswirkungen, sondern beinhaltet durch den in der Regel höheren Arbeitsaufwand und höheren Anteil an der Wertschöpfungskette einen positiven Effekt innerhalb der regionalen Entwicklung.

Für Sachsen-Anhalt mit seinen strukturschwachen ländlichen Räumen und seinen hervorragenden landwirtschaftlichen Standortbedingungen ist die Nutzung der vorhandenen Potenziale in der Land- und Ernährungsgüterwirtschaft deswegen von besonderer Bedeutung. Zur Weiterentwicklung dieser Potenziale bedarf es jedoch zielführender Instrumente, welche die besonderen Gegebenheiten - sprich: die Eigenkapitalschwäche der Unternehmen - berücksichtigen. Hauptsächlich dürfte es

dabei um die investive Förderung und um die Unterstützung von Marketingmaßnahmen gehen.

Ich möchte an dieser Stelle aber festhalten, dass das eine nicht durch das andere ersetzt werden kann. Es geht also um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden. Schaut man sich das Verhältnis zwischen investiver Förderung und der Förderung von Marketingmaßnahmen an, so ist eine Schieflage unverkennbar. Dies gilt für die Vergangenheit und ist erst recht für den heute eingebrachten Haushaltsplanentwurf der Landesregierung zutreffend.

Eine investive Förderung zur Ausweitung von Produktionskapazitäten ohne die Eroberung von Absatzmärkten dürfte langfristig nicht die gewünschten Effekte bringen. Ich möchte hier nur beispielhaft die Geschäftsführer der Unternehmen Kathi, Wikana oder Börde-Käse nennen. Diese Reihe ließe sich fortsetzen, und alle sagen, dass Marketingförderung Vorrang vor Investitionsförderung haben muss.

Marketing ist - darin wird mir gerade Professor Paqué sicher Recht geben - unter den gegenwärtigen Bedingungen für die Unternehmen ein lebenswichtiges Instrument, um Absatzmärkte zu erschließen. In diesem Sinne ist die Förderung von Marketingmaßnahmen nicht als konsumtive Ausgabe, sondern als Investition in die wirtschaftliche Infrastruktur zu sehen.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrem Haushaltsplanentwurf heute die finanziellen Zuweisungen für die Agrarmarketinggesellschaft um 42 % gekürzt und damit drastisch beschnitten. Sie hat dies vor allem in dem Bereich getan, der direkt Marketingmaßnahmen bezuschusst.