Protocol of the Session on November 14, 2002

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/98

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 4/315

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/340

Ich bitte Herrn Dr. Sobetzko, für den Ausschuss Bericht zu erstatten.

Herr Dr. Sobetzko, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In seiner 5. Sitzung am 18. Juli 2002 hat der Landtag den Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/49 und den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der

FDP in der Drs. 4/98, die sich mit dem Konvent zur Zukunft der Europäischen Union, dem Europäischen Verfassungskonvent befassen und die die Bürgerrechte und die Stärkung der regionalen Gebietskörperschaften zum Inhalt haben, an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Mit diesen Anträgen wurde auf die gegenwärtig laufende Diskussion im Rahmen des Verfassungskonvents Bezug genommen.

An dieser Stelle kann, meine Damen und Herren, unter anderem auf die Entschließung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente vom 3. und 4. Juni 2002, die Europaministerkonferenz vom 5. und 6. Juni 2002 in Hannoversch Münden, die Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten der Länder vom 23. bis 25. Oktober 2002 sowie auf die Entschließung der deutschen Delegation im Ausschuss der Regionen vom 2. August 2002, die dem Landtag mit der Bitte um parlamentarische Unterstützung zuging, verwiesen werden. Ich erwähne diese Ereignisse ausdrücklich, weil diese zusätzliche Beratungsgrundlagen für die Diskussion der Ausschussmitglieder in der 4. und 5. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten waren.

In der ersten Beratung zu den Anträgen am 30. September 2002 wurde das Interesse aller Fraktionen deutlich, den vorliegenden Antrag nebst Änderungsantrag einvernehmlich in eine von allen zu tragende Beschlussempfehlung an das Parlament einfließen zu lassen. Für die 5. Sitzung am 7. November 2002 lagen dem Ausschuss hierzu der Entwurf einer Beschlussempfehlung der antragstellenden Fraktionen sowie Änderungsvorschläge der Fraktion der PDS vor.

Nach ausführlicher Diskussion konnte vonseiten der Fraktionen der FDP und der CDU den wesentlichen Punkten des Ausgangsantrages der SPD-Fraktion zugestimmt werden. Das gilt auch für das Interesse, den Ausschuss der Regionen als ein Organ der Europäischen Gemeinschaft zu konstituieren, was noch im Änderungsantrag abgelehnt wurde. Damit sollte eine Unterstützung für die Entschließungen der Europaminister- und der Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni 2002 gegeben werden.

Der FDP- und der CDU-Fraktion war es ebenso wichtig, auf die notwendige Stärkung des Europäischen Parlamentes hinzuweisen, um diesem jene Rechte einzuräumen, über die Parlamente in der Regel verfügen.

Die Fraktion der PDS vertrat die Auffassung, dass ein eigenständiges Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof nicht nur auf die regionalen Gebietskörperschaften mit Legislativrecht beschränkt bleiben darf - siehe Punkt 3, dritter Faktenstrich. Deshalb konnte vonseiten der Fraktion der PDS der Beschlussempfehlung nicht zugestimmt werden. Es erfolgte Stimmenthaltung. Das entspricht auch dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/340.

Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten ohne Gegenstimmen mit 9 : 0 : 3 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Sobetzko. - Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Robra das Wort.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Der Europäische Verfassungskonvent ist das bislang bedeutendste Reformprojekt der Europäischen Union. Er hat das Ziel, durch eine umfassende Reform die innere und äußere Handlungsfähigkeit der erweiterten Union in einer globalisierten Welt sicherzustellen. Damit wird ein, wie wir alle wissen, sehr ehrgeiziger Ansatz verfolgt, der in Deutschland auch von Bund und Ländern von Anfang an unterstützt worden ist.

Nach dem erfolgreichen Modell der Grundrechtscharta beschreitet die EU bei der Reform des europäischen Vertragswerkes neue Wege. In dem Konvent mit immerhin 105 Mitgliedern und ihren Stellvertretern arbeiten Vertreter der mitgliedstaatlichen Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europaparlaments, der Kommission sowie der Regierungen und Parlamente der Beitrittskandidaten zusammen.

Für uns besonders wichtig ist die unmittelbare Beteiligung der deutschen Länder über einen vom Bundesrat benannten Vertreter, den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel, der auch die Ministerpräsidentenkonferenz kontinuierlich über den Fortgang der Beratungen unterrichtet. Sobald uns seine schriftlichen Stellungnahmen vorliegen, leite ich diese in der Regel dem Europaausschuss zu, damit auch hier eine kontinuierliche Unterrichtung über den sehr raschen Fortgang der Beratungen im Konvent gewährleistet ist.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Die Arbeit im Konvent wird immer schwieriger. Alle vielfältigen europapolitischen Denkschulen sind im Konvent vertreten. Solange die Debatte noch eher allgemeinen Strukturen galt, war es vergleichsweise einfach, alle Traditionen, alle nationalen Sonderaspekte auf einen Nenner zu bringen. Je konkreter die Verfassungsdebatte wird, umso schwieriger wird das werden, wie sich schon in der letzten Sitzung des Konvents am 7. und 8. November 2002, also vor wenigen Tagen, gezeigt hat.

Die Beschlussempfehlung und - wenn es so kommen sollte - der Beschluss dieses Landtags wird für uns bei der weiteren Begleitung der Beratung im Konvent eine Hilfe sein, um auch die Interessen gerade unseres Landes, unseres Landtages gewissermaßen als Wegmarkierung immer wieder in die Beratung einzubringen.

Die von Sachsen-Anhalt und auch von unserem Landtag gemeinsam mit allen deutschen Ländern verfolgten Ziele zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sind im Mandat des Konvents voll berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht die Ausarbeitung eines vollständigen Verfassungsentwurfs durch den Konvent.

Das neue Konventsmitglied, der Außenminister Fischer, hat mit gewissem Recht in den letzten Beratungen am 7. und 8. November 2002 auf seine Erfahrungen als Ratsmitglied rekurriert und darauf hingewiesen - ich zitiere ihn -: „Was der Konvent nicht leistet, wird schwer an anderer Stelle zu schaffen sein.“

Ich teile diese Auffassung und glaube zu wissen, dass das im Konvent ganz allgemein so gesehen wird. Diese Forderung nach der Ausarbeitung eines vollständigen Verfassungsentwurfs ist eine große Herausforderung, aber zugleich auch eine große Last für den gesamten Konvent.

Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage einer genauen Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten einschließlich einer effizienten Subsidiaritätskontrolle mit dem Ziel, die EU als Integrationsgemeinschaft der Staaten und der Bürger auszugestalten. Dazu gehört ferner die Einbeziehung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in einen europäischen Verfassungsvertrag, der Charta, die ganz maßgeblich auf Vorarbeiten unseres früheren Bundespräsidenten Professor Herzog beruht.

Der Konvent verfolgt das Ziel der Vereinfachung der Verträge, um diese für die Bürgerinnen und Bürger klarer und verständlicher zu machen.

Schließlich - dies ist sehr wichtig - geht es um die demokratische Legitimität und Stärkung der Handlungsfähigkeit der Union sowie der Rolle der nationalen Parlamente als Kernfragen der institutionellen Architektur Europas.

Seiner komplexen Aufgabenstellung widmet sich der europäische Konvent seit der Konstituierung am 28. Februar 2002 mit einer enormen Beratungsintensität. In der vorletzten Konventsitzung Ende Oktober 2002 hat Präsident Giscard d’Estaing, ein, wie man wohl sagen darf, Altmeister politischer Taktik, im Namen des Präsidiums den - wie er es genannt hat; zurückhaltend, wie es seine Art ist - V o r entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag vorgelegt. Damit steht das Gerippe für die europäische Verfassung.

Der Entwurf gliedert sich in drei Teile. In einen ersten Teil sollen die Verfassungsgrundlagen im engeren Sinne einschließlich der Charta der Grundrechte aufgenommen werden. Im zweiten Teil werden die Politikbereiche der Union beschrieben. Der dritte Teil enthält Schlussbestimmungen, darunter die Ratifikation und das Vertragsänderungsfahren einschließlich der Möglichkeit, die Union wieder zu verlassen.

Aus Landessicht ist besonders bemerkenswert, dass die Abschnitte zum Subsidiaritätsprinzip, zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, zur Verhältnismäßigkeit sowie zur loyalen Zusammenarbeit zwischen Union und Mitgliedstaaten bereits relativ gut ausgestaltet sind. Zentrale Bedeutung für unser Anliegen der Kompetenzabgrenzung wird die Diskussion der Artikel 9 bis 13 erhalten, in denen die Arten von Zuständigkeiten der Union definiert und bereichsweise aufgeführt werden sollen.

Bedauerlicherweise spielen die Mitwirkungsrechte der Länder und Regionen im Vertragsentwurf und auch in den Arbeiten des Konvents bisher insgesamt kaum eine Rolle. In den Initiativen des Bundesrates beispielsweise war das noch ganz anders. Auf eine Verstärkung dieser Aspekte werden wir in den nun kommenden entscheidenden Phasen des Konvents besonders zu achten haben, auch im Hinblick auf Klagerechte bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, und zwar ganz dezidiert nicht nur für den Ausschuss der Regionen, sondern auch für die Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen; denn das ist das zentrale Anliegen gerade der deutschen Länder, aber ebenso auch einiger Regionen in Frankreich, die vielleicht nicht in der Weise wie die deutschen Länder, aber immerhin doch Gesetzgebungskompetenzen haben.

Auch wenn in dem Änderungsantrag der PDS - insofern sachlich durchaus zutreffend - darauf hingewiesen wird,

dass weiß Gott nicht alle Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen versehen sind, so ist dies doch das einzige Abgrenzungskriterium, mit dem verhindert werden kann, dass etwa Spanien, das - aus Gründen, die aus seiner Sicht wohl erwogen sind; ich nenne nur die Stichworte Baskenland und Katalonien - eine sehr reservierte Haltung einnimmt, dort sehr massiv auf der Bremse steht. Nur wenn wir die Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen in den Fokus dieser Überlegungen rücken, werden wir die Chance haben, Klagerechte der deutschen Länder bei der Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, das nach der kompetenzrechtlichen Verfassungsordnung Deutschlands im Mittelpunkt dieses Aspektes steht, wahren zu können.

Wir werden aber auch darauf achten, dass der Ausschuss der Regionen in Artikel 7 eigene Rechte erhält und nicht nur, wie es im Entwurf bisher vorgesehen ist, ein rein beratender Ausschuss ist. Hier zeigt sich - das wird einer der schwierigeren Punkte bei den weiteren Beratungen sein - ein gewisser Widerspruch zu jenem Steckenpferd Giscards, das mit dem Begriff „Kongress der Völker Europas“ in dem Verfassungsentwurf auftaucht. Giscard schwebt dort eine Art zweite Kammer vor, in der sich alle Völker Europas - ähnlich wie im Verhältnis von Bundesrat und Bundestag - widerspiegeln. Ein solcher Kongress stünde im Widerspruch zu dem sich inzwischen etablierenden Ausschuss der Regionen, den wir für eine sehr sinnvolle Bündelung der Interessen aller Regionen, natürlich auch und gerade jener ohne Gesetzgebungskompetenzen, halten.

Die Landesregierung ist - wie bisher schon geschehen - selbstverständlich gern bereit, über den Stand der Arbeiten des Konvents im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten regelmäßig zu berichten. Wir werden gemeinsam in diesem Hohen Haus die weiteren Arbeitsergebnisse des Konvents zu bewerten und aktiv mitzugestalten haben.

Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die Kenntnisse über die Prozesse im Konvent im Land selbst deutlich stärker in Erscheinung treten. Ich begrüße daher auch die Initiative des Landtagspräsidenten, am 9. Mai 2003 den Sachsen-Anhalt-Konvent zur Zukunft Europas durchzuführen. Die Landesregierung wird diese Initiative gern unterstützen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Robra. - Die Debatte wird fortgeführt durch den Beitrag der SPD-Fraktion. Ich erteile Herrn Tögel das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit werde ich es mir verkneifen, auf nähere Einzelheiten des Konvents einzugehen. Herr Staatsminister Robra hat bereits in aller Ausführlichkeit auf einige besonders für die Länder interessante Dinge Bezug genommen.

Ich möchte nur einen grundsätzlichen Satz sagen: Der Konvent wird das Gesicht Europas und damit auch die Möglichkeiten der Regionen entscheidender verändern, als es in den letzten 50 Jahren geschehen ist.

In den letzten 50 Jahren sind an den vier Verträgen, die die Grundlage der Europäischen Union bilden, zahlreiche Änderungen vorgenommen worden, die für denjenigen, der sich damit beschäftigt, unüberschaubar und für denjenigen, der sich kaum damit beschäftigt, schon gar nicht erfassbar sind. Der Konvent hat es sich zum Ziel gesetzt, dieses Wirrwarr aufzudröseln und das Ganze für den Bürger verständlicher und fassbarer zu machen. Mit der Vereinfachung und Rationalisierung, die er vorhat, wird er aber auch das Gesicht der Union, gerade nach der Erweiterung, entscheidend verändern.

Ich denke, dies ist uns allen noch viel zu wenig bewusst. Wir werden im Ausschuss mit Sicherheit noch ausführlich auf die Entwicklung im Konvent eingehen. Das sollten wir aber nicht jetzt tun; denn das würde den heutigen Abend und auch das Plenum sprengen.

Gestatten Sie mir nur einige Worte zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Die vorliegende Beschlussempfehlung ist Ergebnis eines konstruktiven Prozesses. Wir haben sehr lange und ausführlich darüber diskutiert. Ich freue mich, dass wir einen Konsens erzielt haben. Es ist nur ein Dissens übrig geblieben, den die PDS in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen hat.

Ich persönlich spreche mich gegen den Änderungsantrag aus; denn die Einführung eines Klagerechts für Regionen mit Legislativrecht ist ein Versuch, den Disparitäten, die sich in der Europäischen Union zwischen den unterschiedlichen Regionen zukünftig noch verstärkt zeigen werden, zu begegnen. Es gibt Regionen wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein Westfalen, die wesentlich größer sind als die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie haben jedoch wesentlich weniger Rechte. Die baltischen Republiken zum Beispiel haben mehr Rechte. Sie nehmen an den Versammlungen der Staats- und Regierungschefs und an den Sitzungen des Ministerrates teil. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben diese Möglichkeiten nicht.

Die Einführung eines Klagerechts für Regionen mit Legislativbefugnissen stellt den Versuch dar, für große und starke Regionen ein wenig mehr Chancengleichheit herbeizuführen. Wie weit das berücksichtigt werden kann, wird der Verlauf der Verhandlungen zeigen. Da der Bundesrat dem neuen Vertrag zustimmen muss und insofern erhebliche Mitwirkungsmöglichkeiten hat, glaube ich schon, dass er einiges für diese Regionen tun kann.

Wir unterstützen also die Beschlussempfehlung und lehnen den Änderungsantrag der PDS ab. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Tögel. - Nun bitte Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat sich in seiner Sitzung am 18. Juli 2002 erstmals mit dem Thema EU-Konvent näher beschäftigt. Seither ist in der europäischen Politik einiges geschehen.

Die Kommission hat am 9. Oktober 2002 ihren Fortschrittsbericht über die Aufnahme von nunmehr zehn der

13 Beitrittskandidaten zum Jahr 2004 bekannt gegeben und den Beitritt empfohlen. Damit ist der Weg für die größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union frei. Mit der Zustimmung der Iren zum Vertrag von Nizza ist auch der Weg für ausgeweitete Mehrheitsentscheidungen frei, die für eine erweiterte Union unverzichtbar sind.

Der EU-Konvent hat Ende Oktober seine derzeitige Vorstellung über die Struktur der künftigen Verfassung der Öffentlichkeit präsentiert. Der EU-Konvent, meine Damen und Herren, kommt mit seiner Arbeit scheinbar ganz gut voran. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse weisen vielfach in die richtige Richtung, entsprechen aber noch längst nicht all unseren Vorstellungen. Ich möchte deshalb kurz auf einiges hinweisen.