Nach meinen Erfahrungen sind das Kompromissverhandlungen gewesen, die gleich nach dem Vorliegen des Ergebnisses der letzten Landtagswahl begonnen haben. Das ist ein Ergebnis von Koalitionsverhandlungen, in denen man sich auf etwas geeinigt hat, wobei ich nach wie vor der Meinung bin, dass wir in SachsenAnhalt eine Vorbildfunktion auch für unsere eigenen Kollegen in anderen Ländern hatten.
Herr Kollege Bischoff, das Thema ist offensichtlich gut geeignet, sich der eigenen Erinnerungsfähigkeit zu vergewissern. Können Sie sich noch daran erinnern, dass Sie den Haushaltstitel Kinderbetreuung in den letzten Jahren regelmäßig so unrealistisch veranschlagt hatten, dass Sie regelmäßig beim Finanzminister überplanmäßige Ausgaben beantragen mussten? Das heißt, Sie haben sich jahrelang geweigert, die tatsächlichen Kosten in voller Höhe einzustellen.
Ich kann Ihnen sagen: Da war ich dabei, das will ich auch nicht leugnen. Aber wir haben, als wir das im Jahr 1998 gemacht haben, den Ansatz den sinkenden Kinderzahlen angepasst. Ich kann Ihnen vorlesen, wie die Kinderzahlen bis 1999 gesunken sind. Es sind anschließend - darüber waren wir alle ein wenig überrascht, weil man das nicht genau vorhersehen kann - tatsächlich auch im Krippenbereich - Gott sei Dank sind in Sachsen-Anhalt wieder mehr Kinder geboren worden - die Zahlen gestiegen. Das kann man ebenfalls nachlesen.
- Schauen Sie einmal nach, wie viele das waren. Der Krippenbereich ist einer der teuersten Bereiche. Das haben wir angepasst. Vielleicht war es knapp bemessen. Aber dass die Geburtenzahlen Gott sei Dank gestiegen
sind, damit haben wir nicht gerechnet. Auch die Inanspruchnahme ist sehr gut in Sachsen-Anhalt. Das kann man immer nur lobend erwähnen.
Vielen Dank, Herr Bischoff. - Jetzt erteile ich dem Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich sind alle in diesem Landtag kinderfreundlich; die Ansichten, was Kinderfreundlichkeit ist, mögen sich da unterscheiden.
Die SPD hat eben mit Ihrer Rede auch gesagt, wozu eigentlich die Aktuelle Debatte dient: nicht der Diskussion darüber, was gut für unsere Kinder ist, was dem Land dient, was der Wirtschaft dient. Vielmehr geht es um alte Rechnungen, es geht darum, endlich als Oppositionspartei einmal auch den anderen vorwerfen zu können, was diese damals gemacht haben.
Ich verstehe Ihren Genuss, und wir werden alles dafür tun, dass Sie diesen noch möglichst lange für sich haben können.
So mancher blüht eben in der Opposition erst richtig auf und mancher kann sich da auch regenerieren, um danach in diesem Lande verantwortlich die Regierung zu übernehmen und zu versuchen, die Karre wieder aus dem Dreck zu ziehen, in den sie hineingefahren worden ist.
Die Frage bezüglich der Kinderfreundlichkeit ist natürlich: Besteht Kinderfreundlichkeit nur darin, eine staatliche Betreuung abzusichern, oder besteht Kinderfreundlichkeit hauptsächlich darin, einen zukunftsfähigen Staat denen zu hinterlassen, die ihn einmal übernehmen sollen? In diesem Spagat zwischen staatlicher Leistung für die, die sie brauchen - darauf möchte ich noch einmal hinweisen -, und nicht für jedermann und andererseits der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung, um einen regierungsfähigen Staat zu hinterlassen, muss auch das Kinderbetreuungsgesetz gesehen werden. Das hatten Sie, Herr Bischoff, auch selber so dargestellt.
In dieser Schwierigkeit steckt jede Regierung, und jede Regierung hat die Verantwortung, ein Modell zu entwickeln, mit dem die Betreuung langfristig gesichert ist, sodass ein zukunftsfähiges Modell entsteht, bei dem wir dementsprechend sagen können: In einigen Jahren hat dieses Modell noch Bestand, ist umsetzungsfähig, ohne den Haushalt in einem Maße zu belasten, das nicht mehr verantwortbar ist.
An dieser Stelle müssen wir einmal feststellen: Es gibt in keinem Land der Bundesrepublik bislang einen durchgehenden Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Dabei ist auch die Frage zu diskutieren: Sind Säuglinge nun besser in staatlichen Einrichtungen aufgehoben, das heißt, sollte der Staat gleich das Kind erziehen - eine Ansicht, die viele Ideologien mit diktatorischem Einschlag gern vertreten -
Ja, können Eltern, die Bundeserziehungsgeld erhalten, dieses Kind dann auch selbst betreuen oder müssen sie zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld noch einen voll bezahlten Krippenplatz in Anspruch nehmen? Kann dieser Staat sich das langfristig leisten?
An dieser Stelle gab es die Überlegung, dass Kinder im Alter von null bis drei Jahren dann jederzeit in den staatlichen Einrichtungen betreut werden, wenn ein Bedarf besteht. Es wird auch weiterhin so sein, dass Mütter, die einen Arbeitsplatz haben, die die Möglichkeit haben, einen Arbeitsplatz zu erhalten, die Weiterbildungsmaßnahmen oder Ähnliches durchführen, natürlich einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gegenüber ihrer Gemeinde oder dem Träger der Kindertagesstätte geltend machen können.
Es wird niemand aus dem Arbeitsleben herausgedrängt und es wird dort auch kein Verdrängungswettbewerb stattfinden. Das können wir zusichern und da können wir auch alle Frauen draußen im Land beruhigen, die durch die Panikmache einiger Parteien auf die Straße getrieben worden sind.
Wir werden dafür sorgen, dass Arbeitsplätze entstehen und dass diese auch von jungen Frauen wahrgenommen werden können.
Man muss an dieser Stelle natürlich auch darüber diskutieren, dass Kinderbetreuung nicht allein die Betreuung in Kindertagesstätten ist. Da kommen wir zu den Tagesmüttern, über die vorhin diskutiert worden ist.
Wir sind der Meinung, dass eine alternative Betreuungsform, die sich ergibt und die besonders im ländlichen Bereich, wo wenig Bevölkerung vorhanden ist, wo es bisher schwierig war, eine Kindertagesstätte zu betreiben, eine Möglichkeit darstellt, dass junge Eltern auch hier ihr Kind wohl untergebracht wissen, dass sie auch hier die Möglichkeit haben, ihrer Tätigkeit nachzugehen, ohne dass ein unverhältnismäßig hoher Transportaufwand entsteht, weil regional keine Kindertagesstätte vorgehalten werden kann. Es ist eine wohnortnahe Betreuung möglich. Hiermit wird mehr für das Kindeswohl getan als mit der Debatte darüber, ob diese Einrichtung nun pädagogisch wertvoll sei oder nicht.
Die Landesregierung wird für die Tagespflegestellen natürlich qualifizierte Standards vorgeben. Das ist ganz klar. Es wird nicht darum gehen, die Betreuung mit unqualifiziertem Personal zu übernehmen. Ich glaube, es sind genug qualifizierte Anbieterinnen auf dem Markt,
Wenn wir darüber diskutieren, in welcher Form ein Rechtsanspruch in anderen Bundesländern besteht - es wurde vorhin bereits auf Brandenburg oder auf Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, wo auch die PDS durchaus die Möglichkeit hat, komfortable Regelungen zu treffen -, dann sehen wir, dass überall in diesen Ländern der Anspruch auf Tagesbetreuung nur bei Berufstätigkeit der Personensorgeberechtigten besteht. Das heißt, auch Länder, in denen Sie die Möglichkeit hätten, freigiebig mit diesen Leistungen zu sein, schränken diesen Anspruch ein, weil es einfach sinnvoll erscheint, weil der Staat diese Leistungen nur denen zur Verfügung stellen kann, die ihrer bedürfen. Das ist das Wichtige.
Wir müssen mit den Mitteln sorgfältig umgehen, es sei denn, wir entscheiden uns, den Menschen alles wegzunehmen - durch hohe Steuern und hohe Soziallasten -, um ihnen dann zuzuteilen, was dem Staat sinnvoll erscheint. Wir sind der Meinung: Wo ein Bedarf besteht, muss der Staat eingreifen; wo kein Bedarf besteht, können die Menschen auch ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Ich glaube, das ist in einer freiheitlichen Demokratie so und das ist von den Menschen mit Sicherheit auch so gewollt.
Der Versorgungsgrad im Krippenbereich wird natürlich auch weiterhin hoch bleiben und deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Das Land Sachsen-Anhalt wird auch - darüber müssen wir uns im Klaren sein - nach dieser Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes noch das komfortabelste Kinderbetreuungsgesetz in Deutschland haben.
Wenn wir jetzt hören, dass die neue Bundesregierung mit einem Milliardenbetrag jedem fünften Kind unter drei Jahren einen Krippenplatz sichern möchte, dann glaube ich, dass wir in Sachsen-Anhalt mit der Sicherung für jedes zweite Kind deutlich weiter sind. Da können wir uns nichts vormachen lassen, nichts Neues erzählen lassen und wir müssen uns auch nicht dahinter verstecken. Auch in Zukunft wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir einmal das Beispiel nehmen, dass eine junge Frau zum Arbeitsamt geht und dort einen Arbeitsplatz vermittelt bekommt, dann hat sie sofort die Möglichkeit, zu ihrer Gemeinde zu gehen und entsprechend auch einen Krippenplatz zu erhalten.
Im Kindertagesstättenbereich wird es überhaupt keine Einschränkungen geben. Da gibt es einen Rechtsanspruch und dieser wird natürlich auch weiter gewährleistet sein.
Für alle die, die versuchen, politisches Kapital aus der Angst der Angestellten in den Kindertagesstätten zu schlagen: Wir werden den Personalschlüssel im Krippenbereich nicht ändern, er wird weiterhin mit einer Betreuungskraft für sechs Kinder bestehen bleiben.
Im Kindergartenbereich wird er sich geringfügig von zwölf auf 13 Kinder pro Erzieherin erhöhen. Ich glaube,
das ist eine moderate Erhöhung, die es aber trotzdem erlaubt, an dieser Stelle Einsparungen durchzuführen.
Im Hortbereich bleibt es bei 25 : 1 - und das erstmalig bei einer Definition der Betreuungszeit, die es im Hort als Berechnungsschlüssel nicht gab. Wir gehen von sechs Stunden aus, weil wir der Meinung sind, das wäre eine sinnvolle Betreuungszeit im Hort.
Es ist erstaunlich, dass es einzelne Anmeldungen im Hort gibt, die sich auf Betreuungszeiten von acht bis zehn Stunden belaufen. Damit ist, glaube ich, bei sechs Stunden Schule das zulässige Maß überschritten. Hierbei muss man einmal kontrollieren, wie solche Anmeldungszeiten überhaupt zustande gekommen sind, ob dieses noch Betreuungszeiten sind oder ob man darüber diskutieren muss, dass mit falschen Zahlen operiert wurde.
Es wird natürlich auch eine Erweiterung geben. Im Lande Sachsen-Anhalt wurden unter der letzten Regierung im Rahmen des Bündnisses für Arbeit in erheblichem Umfang Umschulungsmaßnahmen für junge Frauen zu Sozialassistenten durchgeführt, die danach nicht die Möglichkeit hatten, in Sachsen-Anhalt zu arbeiten.
Wir werden dieser Berufsgruppe die Möglichkeiten eröffnen, in den Kindertagesstätten in einem entsprechenden Verhältnis bei der Erziehung der Kinder tätig zu werden. Wir glauben, ein entsprechender Personalschlüssel in Bezug auf pädagogisch höher ausgebildetes Personal und Sozialassistenten erlaubt weiterhin eine gute Erziehung und erlaubt dieser Berufsgruppe, der die Umschulung mit dem Versprechen auf einen künftigen Arbeitsplatz angeboten wurde, in Arbeit zu kommen und in diesem Bereich tätig zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber wir wollen nicht nur darüber reden, wie die äußeren Rahmenbedingungen sind; vielmehr haben wir uns auch in der Koalitionsvereinbarung darauf geeinigt, dass in den Kindertagesstättenbereich in zunehmendem Maße pädagogische Inhalte eingeführt werden sollen.