Protocol of the Session on January 19, 2006

Gefreut hat mich auch, dass das Umweltressort der Versuchung nicht erlegen ist, noch einen Umweltbericht im Gesetz vorzusehen. Auch dazu kann ich nur sagen: Die Umweltberichte in der ersten Legislaturperiode dieses Landes sind sicherlich wichtig gewesen, aber das Ministerium musste sehr bald feststellen, dass die Veränderungen in der Umwelt, nachdem vieles dann doch in Ordnung gebracht worden ist, nicht mehr so gravierend waren, dass es den Aufwand rechtfertigen würde, nun jedes Jahr oder alle zwei Jahre einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Die Daten sind natürlich vorhanden. Frau Wernicke hat hier ausführlich dazu Stellung genommen.

Ich gehe davon aus, dass vor allen Dingen über die modernen Medien jedem Bürger möglichst zeitnah die Daten zur Verfügung gestellt werden können, die er darüber abfordern möchte. Die Landtagsfraktion der FDP unterstützt deshalb den Gesetzentwurf. Wir werden ihm zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Herr Oleikiewitz. Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf basiert auf einer Initiative der Europäischen Union. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Europäische Union zu dieser Initiative bekannt hat und der Bund sie in einem Gesetz umgesetzt hat. Wir begrüßen nicht, dass die Landesregierung die Spielräume, die sie offensichtlich hatte, in der Art und Weise ausnutzt, wie sie das gemacht hat. Hier möchte ich insbesondere den Umweltzustandsbericht ansprechen, wie es auch meine Vorrednerin schon getan hat.

Wir glauben, im Land Sachsen-Anhalt - es gab ja immerhin schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Umweltzustandsbericht, der den Interessen des Landes und seiner Bürger durchaus entgegengekommen ist - ist auch heute noch längst nicht so viel in Ordnung, dass man auf einen solchen Bericht verzichten könnte.

Im Übrigen ist es so, dass die europäische Richtlinie eindeutig vorsieht, dass solche Umweltzustandsberichte auch regional angefertigt werden sollten. Dass man den jetzigen Gesetzentwurf in dieser Art und Weise auslegt, bedauern wir. Wir hatten das in den Ausschussberatungen kritisiert. Diese Kritik halten wir aufrecht.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es dem Land gut zu Gesicht stehen würde, eine solche Berichterstattung vorzunehmen und einen solchen Bericht anzufertigen. Es wäre im Interesse des Landes, der Inves

titionen, aber auch im Interesse der Bürger, die dann einen zusammenfassenden Überblick über den Zustand der Umwelt und des Naturschutzes in unserem Land hätten. Die Mehrheit im Ausschuss hat das nicht so gesehen.

Wir werden dem Gesetzentwurf heute unsere Zustimmung nicht geben. Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Das Schlusswort hält nun für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Stadelmann. Bitte sehr, Herr Stadelmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bei dem Umweltinformationsgesetz gezeigt, dass wir als Parlament in der Lage sind, zügig und gründlich zu arbeiten. Der uns von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt die entsprechende EURichtlinie und das zugehörige Bundesrecht im Verhältnis 1 : 1 um. Damit wird dem Grundsatz Genüge getan, nach dem schlanke Gesetze und Deregulierung modernes Regierungshandeln bestimmen sollen.

Wir sind uns alle einig, dass mit diesem Gesetz der Umgang mit dem demokratischen Grundrecht der Informationsfreiheit für den Bürger nun auch gesetzlich eindeutig geregelt ist. Ich halte es inhaltlich für völlig ausreichend, was die so genannten informationspflichtigen Stellen betrifft. Eine nochmalige Aufzählung in dem Landesgesetz zusätzlich zur Benennung im Bundesgesetz würde eher verwirren denn hilfreich sein, weil die Gefahr besteht, Stellen nicht zu benennen bzw. neue informationspflichtige Stellen zu erfinden.

Zu dem teilweise erhobenen Vorwurf, dass das Gesetz zusätzliche Verwaltungskosten durch die Informationsbeschaffung bei den informationspflichtigen Stellen verursacht, muss man wissen, dass die informationspflichtigen Stellen nur die Informationen geben, über die sie ohnehin bereits verfügen, und dem Bürger dabei helfen, die richtigen Informationen von den richtigen Stellen zu erhalten.

Dieses wird mit der Zeit ganz von selbst auch zu einem Informationsaustausch zwischen diesen Stellen führen. Man weiß besser, was andere an Informationen alles vorhalten und was an Daten dort vorhanden ist. Damit kann es durchaus zu einer neuen Qualität des diesbezüglichen Verwaltungshandelns kommen. Der Vorwurf ist also unbegründet.

Ebenso unbegründet ist die Forderung, nunmehr einen Umweltbericht des Landes vorzulegen. Ganz abgesehen davon, dass die EU-Richtlinie diesbezüglich, Herr Oleikiewitz, nur eine Kannbestimmung enthält, haben wir meiner Meinung nach genügend Berichte der Landesregierung und insbesondere aus dem Ressort MLU.

Es macht wenig Sinn, diese nochmals zusammenzufassen, da der interessierte Bürger bzw. die Umweltverbände und Unternehmen ohnehin nur an Fachinformationen interessiert sind. Die Unternehmen aus der Chemiebranche benötigen zum Beispiel nicht unbedingt Informationen aus dem Jagd- und Forstwesen, die Naturschützer im Harz haben gewiss ein geringeres Interesse am Zustand der Elbe als zum Beispiel die Menschen, die

direkt hinter den Deichen leben. Somit sagen wir, jedem die Information, die für ihn wichtig ist und das in einer nachvollziehbaren Berichtsstruktur. Ein dicker Wälzer Umweltbericht sieht dabei vielleicht gut aus, bringt aber der Sache Umweltschutz gar nichts.

Im Zusammenhang mit der Gebührenordnung möchte ich die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass die allgemeine Gebührenordnung des Landes in kürzeren Abständen als bisher nach dem Preisindex aktualisiert werden sollte. Ich verstehe die Kolleginnen und Kollegen nicht, die im Umweltausschuss zu hohe Gebühren für die Bereitstellung von Informationen bemängeln und andererseits im Finanzausschuss das Haushaltsdefizit beklagen. Wir haben in diesem Hause alle eine Verantwortung für den Landeshaushalt. Deshalb sage ich, die Gebühren im Zusammenhang mit dem Umweltinformationsgesetz sind völlig in Ordnung und angemessen.

Ich bitte ebenfalls um Ihre Zustimmung zu diesem guten und wichtigen Gesetz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Stadelmann. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2548 ein.

Zunächst stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall.

Somit stimmen wir zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer diesen selbständigen Bestimmungen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der Linkspartei.PDS. Enthaltungen? - Enthaltungen bei der SPD-Fraktion. Damit ist den selbständigen Bestimmungen mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Umweltinformationsgesetz des Landes SachsenAnhalt (UIG LSA). Wer dieser Gesetzesüberschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Enthaltungen bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion. Damit ist auch die Gesetzesüberschrift bestätigt worden.

Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der Linkspartei.PDS. Enthaltungen? - Enthaltungen bei der SPD-Fraktion. Damit ist diesem Gesetz in seiner Gesamtheit mehrheitlich zugestimmt worden. Das Gesetz ist damit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da entgegen dem Beschluss des Ältestenrates nun doch eine Debatte zum Tagesordnungspunkt 5 stattfinden soll, ziehen wir den Tagesordnungspunkt 6 vor und werden diesen noch vor der Mittagspause behandeln.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf.

Zweite Beratung

Entwurf eines Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (IngG-LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2397

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 4/2559

Die erste Beratung fand in der 65. Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2005 statt. Berichterstatterin ist die Vorsitzende des Ausschusses und Abgeordnete Frau Marion Fischer. Bitte sehr, Frau Fischer.

Frau Fischer (Merseburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/2397 wurde in der 65. Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2005 in den Landtag eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat diesen Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 16. November 2005 erstmals aufgerufen und eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss erarbeitet.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Ingenieurgesetz vom November 1991 an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, zum einen an europäische Regelungen zur Freizügigkeit und zur gegenseitigen Anerkennung von Hochschuldiplomen und zum anderen an das Musteringenieurgesetz für Architekten und Ingenieure.

Dem Ausschuss lagen zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP zur Beratung vor, die mehrheitlich angenommen wurden. So wurde empfohlen, in § 14 Abs. 2 im Interesse einer Anpassung an ansonsten übliche Regelungen bei der Beschränkung der Haftung die Mindestversicherungssumme einer Partnerschaftsgesellschaft gegenüber dem Auftraggeber vom vierfachen Betrag auf den dreifachen Betrag zu ändern. Der zweite Antrag ergab sich aus redaktionellen Gründen.

Letztlich wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr verabschiedet. Dieser stimmte in seiner 48. Sitzung am 4. November 2005 der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 10 : 0 : 2 Stimmen in unveränderter Fassung zu.

Zur abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses in der 44. Sitzung am 14. Dezember 2005 lag vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages eine mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit abgestimmte Synopse mit Änderungsempfehlungen zum Gesetzentwurf vor, bei denen es sich überwiegend um Änderungen redaktioneller Art handelte, die zum einen der Umsetzung der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit dienen und zum anderen die Vereinheitlichung von Begriffen für denselben Sachverhalt beinhalten.

Darüber hinaus wurde empfohlen, in § 2 den Absatz 4 zu streichen. In diesem Absatz geht es darum, dass die

jenigen, die außerhalb der Europäischen Union ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ohne die nach dem Ingenieurgesetz notwendigen Prüfungen führen dürfen. Dazu hat es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Kultusministerium auf der einen Seite und dem Wirtschaftsministerium sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf der anderen Seite gegeben. Der Ausschuss schloss sich letztlich mehrheitlich den Empfehlungen des Wirtschaftsministeriums - in Zusammenarbeit mit dem GBD - an.

Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit die Ihnen in der Drs. 4/2559 vorliegende Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf mit 7 : 0 : 5 Stimmen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Fischer, für die Berichterstattung.

Meine Damen und Herren! Eine Debatte zu dieser Beschlussempfehlung ist nicht vorgesehen. Wir können somit gleich in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/2559 eintreten. Änderungsanträge liegen nicht vor.

Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Auch hierzu schlage ich Ihnen in Anwendung von § 32 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Wer also den selbständigen Bestimmungen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei den Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD. Damit ist den selbständigen Bestimmung zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über die Teilüberschriften in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung und, wenn Sie erlauben, gleich auch über die Gesetzesüberschrift - Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG-LSA) - ab. Wer sowohl den Teilüberschriften als auch der Gesetzesüberschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei den Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD. Damit ist sowohl den Teilüberschriften als auch der Gesetzesüberschrift zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei den Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD. Damit, meine Damen und Herren, ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.