Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist mir ein besonderes Anliegen. In SachsenAnhalt wird mit den Gesundheitszielen vor allem auch bei Kindern ein Umdenken im Sinne von Prävention und Gesundheitsförderung angestrebt. Damit man diesem
Ansinnen gerecht werden kann, müssen Gesundheitsaufklärung, Gesundheitsbildung und Gesundheitserziehung verstärkt werden, um auf den Lebensstil jedes Einzelnen einwirken zu können. Gute Ansätze gibt es mit den Programmen „Gesunde Büchse für schlaue Füchse“, „Toben macht schlau - Bildung durch Bewegung im Kindergarten“ und „Rauchfreie Schule“.
Vor allem die gesundheitlichen Schäden durch das Rauchen und - oft unterschätzt - durch das Passivrauchen sind wissenschaftlich belegt.
1. In welchen Bundesländern wurde für die Schulen ein Rauchverbot verhängt und wer hat dieses dort veranlasst?
2. Sind an den Schulen Sachsen-Anhalts Räume, die nicht regelmäßig von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, wie Sekretariate und Lehrerzimmer, rauchfreie Zonen?
Vielen Dank, Frau Fischer. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird von Herrn Kultusminister Professor Dr. Olbertz erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Fischer von der SPD-Fraktion namens der Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage: Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, SchleswigHolstein, Saarland und Nordrhein-Westfalen haben in ihren Schulen ein Rauchverbot verhängt. In Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gilt es ab dem kommenden Schuljahr. Das Saarland, Berlin, Niedersachsen und Brandenburg haben das Verbot im Jahr 2005 eingeführt. In Schleswig-Holstein gilt ein Rauchverbot seit Januar 2006 und in Hessen gibt es das Rauchverbot an Schulen seit dem Schuljahr 2004/2005.
Die in diesen Ländern verhängten Rauchverbote an Schulen, von denen allerdings den einzelnen Schulen teilweise Ausnahmen zugestanden werden, die der Realität des Landes Sachsen-Anhalt entsprechen dürften, wurden nach den Recherchen meines Hauses in Berlin, in Hamburg, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen im Schulgesetz verankert. In Bayern wurde es durch das Kabinett und in den übrigen Ländern durch die obersten Schulbehörden veranlasst.
Zur zweiten Frage: An den Schulen Sachsen-Anhalts sind Räume wie Sekretariate und Lehrerzimmer, die nicht regelmäßig von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, nicht prinzipiell rauchfreie Zone. Näheres regelt aber jede Schule in eigener Verantwortung durch Festlegungen in der Hausordnung, die durch die Gesamtkonferenz beschlossen wird.
Herr Minister, soviel ich weiß, haben Sie den Schulleiterinnen und Schulleitern die Entscheidung überlassen. Finden Sie es nicht besser, wenn das vom Ministerium, vom Kabinett oder im Schulgesetz festgelegt werden würde?
Sehr geehrte Frau Fischer, auf diese Nachfrage bin ich eingestellt und habe mich auch gründlich darauf vorbereitet.
Meine Damen und Herren! Zu den Erziehungsaufgaben der Schule gehört selbstverständlich auch die Gesundheitserziehung und dabei die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler mit den gesundheitlichen Risiken des Rauchens vertraut zu machen, und zwar mit dem präventiven Ziel, sie möglichst vom Rauchen abzuhalten. Insofern unterliegt es keinem Zweifel, dass die Landesregierung eine rauchfreie Schule ebenso anstrebt wie andere Länder auch.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es darüber, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Dabei ist erstens zu bedenken, dass ein präventiver Ansatz, der eigentlich auf die innere Einsicht setzt, über Verbote kaum erfolgreich vermittelbar ist.
Aber auch wenn man etwa zum Schutz der Nichtraucher ein Rauchverbot an Schulen für richtig hält, ist zweitens abzuwägen, ob ein solches Verbot besser auf der Landesebene erlassen oder als das Ergebnis eines Prozesses der innerschulischen argumentativen Auseinandersetzung beschlossen wird.
Ich neige eher zu Letzterem, auch und gerade im Hinblick auf die an den meisten Schulen geleistete Schulprogrammarbeit. Eine Regel, die sich die Schule selber setzt und über deren Einhaltung sie dann wacht, ist allemal besser als ein Verbot des Gesetzgebers oder des Kultusministers.
Ich möchte auch, dass das Thema weiterhin in den Schulen erörtert wird. Das muss ein aktives Thema und ein Gegenstand permanenter Auseinandersetzungen sein und nicht eine formale Regelung, deren Einhaltung kaum noch jemand überwacht, weil es eben keine Angelegenheit der Schule ist.
Seitdem die Diskussion geführt wird, frage ich regelmäßig in den Schulen, die ich besuche, nach. Ich besuche manchmal im Zusammenhang mit der Übergabe von Ganztagsschulbescheiden auch Schulen. Die allermeisten Schulen haben sich selbst ein Rauchverbot gegeben und es im Ergebnis einer detaillierten Auseinandersetzung in den Gesamtkonferenzen in der Hausordnung verankert. Ich glaube, dass das Ergebnis am Ende pädagogisch nachhaltiger ist als eine Veröffentlichung im Gesetzblatt. Aber man kann beide Wege gehen und ich bin für beide Wege gleichermaßen offen. Am Ende zählt das Ziel.
Zahlreiche Schulen in Sachsen-Anhalt haben sich durch Beschluss der Gesamtkonferenz generell für ein Rauch
verbot ausgesprochen. Auch am Projekt „Rauchfreie Schule“ beteiligen sich im Land Sachsen-Anhalt derzeit 34 Schulen. Die Diskussion über ein explizites Rauchverbot in der Schule betrifft unmittelbar nur Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, da den Jüngeren das Rauchen nach § 10 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes ohnehin untersagt ist.
Im Übrigen dürfte die Wirklichkeit in den unterschiedlichen Ländern viel ähnlicher sein, als es die unterschiedlichen Regelungen und Rechtslagen vermuten lassen. Ich möchte nämlich auch nicht, dass die 16-jährigen Schüler sich durch eine Regelung, die formal über der Schule schwebt, veranlasst sehen, in den Hofpausen und dergleichen das Schulgelände zu verlassen und sich irgendwo in den Seitenstraßen herumzudrücken. Auf diese Weise wird das Thema mit den jungen Leuten nicht angemessen pädagogisch bearbeitet und behandelt.
Trotz unterschiedlicher Regelungen steht man überall gleichermaßen vor der Frage, inwieweit ein Rauchverbot wirklich durchsetzbar ist. Das ist der Grund, weshalb ich bisher an der vielfältigen und differenzierten Regelung festgehalten habe, diese Entscheidung den Schulen zu überlassen. Allerdings kann man durchaus - vielleicht ist das auch Ihr Gedankengang, Frau Fischer - über die Schulaufsicht nachdrücklicher auf die Schulen Einfluss nehmen, das Thema zu erörtern und es in der Hausordnung zu verankern. Das wäre ein Weg, den man durchaus intensiver verfolgen könnte. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Frage 2. Sie wird von Herrn Ulrich Kasten von der Linkspartei.PDS gestellt und betrifft das Thema Personalstruktur und die Personalbesetzung im Nationalpark Harz. Bitte sehr, Herr Kasten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 5. Januar 2006 - Unterzeichnung des zweiten Staatsvertrages zum Nationalpark Harz durch die Landesregierungen Niedersachsens und SachsenAnhalts in Wernigerode - sind die vorgesehenen Personalstrukturen verbindlich. Allerdings sind auf der zweiten Leitungsebene noch Funktionen unbesetzt.
Das betrifft unter anderem die stark öffentlichkeitswirksame Stelle des Leiters des Bereiches Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und -erziehung. Diese Stelle wurde bekanntlich gemeinsam mit der des Leiters des Nationalparks Harz vor gut zwei Jahren erstmalig ausgeschrieben. Während über die Stelle des Leiters schon seit rund einem Jahr entschieden ist, wird die Öffentlichkeitsarbeit - wegen fehlender Entscheidungen der Landesministerien - interimsmäßig von den bisherigen Leitern dieser Bereiche im Nationalpark Harz und im Nationalpark Hochharz wahrgenommen.
Im Bereich Waldbau wird mit der bisher ebenfalls noch nicht getroffenen Personalentscheidung auch eine Entscheidung über die „Forstphilosophie“ im Nationalpark Harz getroffen; in Sachsen-Anhalt folgt diese bisher dem fachlichen Ansatz, Natur weitestgehend Natur sein zu lassen, und in Niedersachsen dem Ansatz, durch den
forcierten Waldumbau und damit auch den erhöhten Personal- und Finanzeinsatz schnell zu naturnahen, standorttypischen Waldbildern zu kommen.
1. Wie sind die Abteilungen des Nationalparks Hochharz aufgebaut und wie viele Mitarbeiter mit welchen Aufgaben und an welchen Standorten sind den einzelnen Abteilungen/Bereichen zugeordnet?
2. Welche Begründungen gibt es, dass die erwähnten Abteilungsleiterstellen bisher nicht besetzt wurden, und bis wann sollen diese Defizite durch eine Besetzung dieser Funktionen beseitigt und die volle Arbeitsfähigkeit der Nationalparkverwaltung hergestellt werden?
Vielen Dank, Herr Kasten. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird durch die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Petra Wernicke gegeben. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kasten namens der Landesregierung wie folgt.
Zum ersten Teil der Frage: Mit dem In-Kraft-Treten der weitestgehend gleich lautenden Gesetze über den Nationalpark „Harz (Niedersachsen)“ und über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ und des zweiten Staatsvertrages wurde der einheitliche Nationalpark Harz gegründet. Die gemeinsame Verwaltung des Nationalparks Harz hat nach derzeitigem Stand vier Fachbereiche mit folgender Aufgabenverteilung:
Der Fachbereich 1 umfasst die allgemeine Verwaltung mit den Aufgaben Personal, Organisation, Haushalt, Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten, EDV und Archiv. Die Aufgaben werden an den Standorten Wernigerode und Oderhaus wahrgenommen. Im Fachbereich 1 arbeiten acht Beschäftigte aus Sachsen-Anhalt, die momentan ausschließlich am Standort Wernigerode beschäftigt sind. Zusammen mit den zwölf niedersächsischen Beschäftigten umfasst der Fachbereich 1 insgesamt 20 Personen.
Im Fachbereich 2 werden Aufgaben des Naturschutzes, der Forschung und der Dokumentation wahrgenommen. Dazu gehören naturschutzbehördliche Angelegenheiten, naturschutzfachliche Planungen, Botanik, Zoologie und Ökologie, Naturschutzmanagement, der Brockengarten, Fachdokumentationen und Naturschutz. An seinem Sitz in Wernigerode arbeiten sechs Mitarbeiter aus SachsenAnhalt. Aus Niedersachsen sind dem Fachbereich vier Beschäftige zugeordnet. Insgesamt umfasst der Fachbereich somit zehn Beschäftigte.
Im Fachbereich 3 werden forst-, wald- und jagdbehördliche Angelegenheiten, die Aufgaben der Waldentwicklung und der Wildbestandsregulierung, revierspezifische Aufgaben und die Vermarktung wahrgenommen. Dieser Fachbereich wird von Sankt Andreasberg aus geleitet. In diesem Fachbereich sind 40 Beschäftigte einschließlich der Forstwirte in den Revieren aus Sachsen-Anhalt und 76 Beschäftigte ebenfalls einschließlich der Forstwirte in den Revieren aus Niedersachsen eingesetzt. Insgesamt gehören dem Fachbereich somit 116 Beschäftigte an.
Der Fachbereich 4 umfasst die Themen Information, Bildung und Erholung mit den Aufgabengebieten Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, Informationseinrichtungen, Nationalparkwacht, Regionalentwicklung, Erholung und Tourismus sowie sozioökonomisches Monitoring. Die Aufgaben werden in Wernigerode bei einem Einsatz von 23 Mitarbeitern aus Sachsen-Anhalt einschließlich der Ranger wahrgenommen. Zusammen mit den 34 Beschäftigten aus Niedersachen sind im Fachbereich 4 insgesamt 57 Mitarbeiter tätig.
Die Zuordnung der Aufgaben ist nicht konkret in dem Staatsvertrag enthalten und kann daher im Einvernehmen mit Niedersachsen verändert werden.
Zum zweiten Teil der Frage: Mit Herrn Minister Sander habe ich Einvernehmen dahin gehend erzielt, dass der Fachbereich 3 durch einen Bewerber aus dem Nationalpark Ost geleitet wird. Die Fachbereiche 1 und 4 werden von niedersächsischen Bediensteten geleitet. Dem niedersächsischen Umweltministerium wurde mitgeteilt, dass ich die Bedienstete aus Sachsen-Anhalt ab dem 1. Februar 2006 mit der Aufgabe betraue. Der niedersächsische Umweltminister wurde gebeten, die Abteilungsleiter 1 und 4 zu benennen.
Die Arbeitsfähigkeit der Nationalparkverwaltung ist sichergestellt. Planung und Steuerung für das Gesamtgebiet und die entsprechenden Aufgaben sind durch Herrn Pusch als Leiter und Herrn Dr. Kison als Stellvertreter sowie als Leiter des Fachbereichs 2 gewährleistet. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde abgeschlossen und wir können in die Behandlung des Tagesordnungspunktes 4 eintreten: