Vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hilfsprogramme, insbesondere dem Flutopfersolidaritätsfonds und den weiteren erwähnten an die 20 Hilfsprogrammen, ist die Notwendigkeit eines weiteren Anspruchs, und gar eines rechtlich durchsetzbaren Anspruchs schon von vornherein fraglich.
Der Gesetzentwurf ist aber auch in sich nicht schlüssig, weil er Anspruchsberechtigte und Finanzierung nicht ordentlich in Einklang bringt. Sieht man nämlich die Anspruchsberechtigten - das sind fast alle Rechtssubjekte, die wir kennen - und die angedachte Finanzierung, dann gerät die Relation aus den Fugen.
Freie EU- oder freie Bundesmittel gibt es zurzeit nicht. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Mittel aus den bestehenden Programmen überhaupt noch freizuschaufeln sind. Im Hinblick auf freie Landesmittel habe ich von vornherein das Problem zu erkennen, wo diese vorhanden sein sollen. Die würden allerdings allein auch überhaupt nicht ausreichen, um dem Anspruch an dieser Stelle gerecht zu werden.
Auch die Absicht, den jeweils Geschädigten einen Rechtsanspruch zu verschaffen, ist nach unserer Ansicht der ordnungspolitisch falsche Ansatz. Eine solche Regelung suggeriert auf der einen Seite eine Einstandspflicht des Staates für Schäden aus Naturkatastrophen - und diese Einstandspflicht besteht eben grundsätzlich nicht - und zum anderen schafft sie einen Präzedenzfall für andere Fälle. Wenn wir heute einen Rechtsanspruch installieren, warum nicht beim nächsten Hochwasser oder bei einer anderen Katastrophe, bei der wir dazu nicht mehr in der Lage sein werden.
- Ja, die kommen noch. Sicherlich, die private Versicherungswirtschaft wird sich dagegen wehren. Der Staat hat aber nicht die Aufgabe, jegliches Risiko abzudecken.
Die ebenso verankerte Subsidiarität hat in diesem Zusammenhang auch ihre Tücken. An dieser Stelle komme ich auf die Versicherungen, Herr Wirtschaftsminister, zu sprechen. Im Ergebnis erhält nämlich derjenige, der seinen Versicherungsanspruch durch Prämienzahlungen erworben hat, diesen Anspruch, den er gegenüber der privaten Versicherung hat, von dem gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt in Abzug gebracht. Er wird also schlechter gestellt als derjenige, der keine Versicherung gezahlt hat und nicht private Vorsorge getroffen hat. - Ich weiß, ich weiß, die Relation, die Sie gesetzt haben, ist ein Mittelweg. Aber es ist nicht exakt dasselbe.
Im Hinblick auf das komplexe Thema werde ich es am Schluss versuchen. Bitte lassen Sie mir die Redezeit.
Letztlich ist die Definition der Schäden, auch als sonstige materielle Schäden, ganz offensichtlich sogar auch auf Umsatzausfälle und ähnliche mittelbare Folgeschäden ausgedehnt.
Sie kommen mit dem Begriff des sonstigen Vermögenswertes, der geschädigt sein muss - das steht nämlich in einem Paragrafen drin - zu einer Definition, die unter Umständen sehr weit auszulegen ist.
Aber selbst wenn Sie das nicht so wollen, haben Sie ein ganz anderes Problem in das Gesetz eingebracht, nämlich die Pflicht der Landkreise, die Nachweise und Auskünfte für die Antragsteller einzuholen. Das ist nun ganz interessant. Was ist eigentlich, wenn die Landkreise es nicht schaffen, die Nachweise, die sie für die Antragsteller einholen sollen, bis zum 30. April 2003, dem Ende der Anmeldungsfrist, einzuholen? Wer haftet dafür, der Landkreis oder das Land? Oder gibt es Nachfristen?
Sie haben ein Problem mit den Fristen, Sie haben ein Problem mit den Verantwortlichkeiten, Sie haben ein Problem mit den Nachweisen und letztendlich ein Problem mit der Finanzierung und dem Quotienten, den Sie daraus ermitteln wollen.
Daher rührt der Vorwurf, dass dieses Verfahren mehr Bürokratie bringt als Hilfe; denn zu gleicher Zeit werden Sie die Programme, die mit gebundenen EU-Mitteln gefahren werden, nicht abschaffen. Sie schaffen ja nicht einen einzigen Topf. Sie schaffen einen weiteren Topf, und den gestalten Sie in einer Form, der wir nicht zustimmen können. Wir sind aber gern bereit, weil die Idee grundsätzlich nicht völlig falsch ist, im Ausschuss darüber zu sprechen.
Bei dem Siebenpunkteprogramm zur Flutfolgenbekämpfung beziehen sich die Punkte 2, 4 und 7 genau auf diesen Gesetzentwurf, den ich gerade kritisiert habe. Den übrigen Punkten 1, 3, 5 und 6 wurde durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Rechnung getragen. In Punkt 1 des Änderungsantrags besteht der Unterschied zu dem ursprünglichen Antrag lediglich darin, dass nunmehr die Berichterstattung im zeitweiligen Ausschuss in periodischen Abständen installiert wird und der Gegenstand der Berichterstattung flexibel an den Bedarf angepasst werden kann.
In Punkt 2 des Änderungsantrags wird auf die Kostentragungspflicht des Landes im Rahmen von § 24 Abs. 4 des Katastrophenschutzgesetzes verwiesen. Diesbezüglich schließe ich mich gern meinem Vorredner von der SPD-Fraktion an. Als Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Bitterfeld freute ich mich immer, wenn ein Kreis eine 100-prozentige Entschädigung für die Schäden bekäme. Das war in Bitterfeld nicht wenig. Aber das wird nicht realistisch durchzuführen sein.
Zu dem SAM-Antrag nur ganz kurz: Während wir einer Überweisung der vorherigen Anträge, insbesondere auch unseres Änderungsantrags und des Antrags hinsichtlich des Siebenpunkteprogramms, zustimmen, lehnen wir den letzten Antrag hinsichtlich der SAM ab. Dazu kann ich leider keine Ausführungen mehr bringen. - Danke schön.
Herr Wolpert, Sie können es auch als Intervention verstehen, aber eines muss ich richtig zurückweisen. Sie haben gesagt, diejenigen, die sich um private Versicherungen gekümmert hätten bzw. diejenigen, die Spenden eingeworben hätten, würden nach unserem Gesetz schlechter gestellt sein als diejenigen, die es nicht getan hätten.
Nun hat Frau Dr. Weiher eine Modellrechnung vorgelegt. Aus der geht zwingend hervor, dass das nicht der Fall
ist, sondern dass derjenige, der private Versicherungen abgeschlossen hat oder sich anderweitig um Geld gekümmert hat, auch nach unserem Gesetz immer besser gestellt ist als derjenige, der nur Schadenersatzansprüche nach diesem Gesetz stellt. Das ist keine Frage der Interpretation, das ist sachlich und mathematisch falsch, was Sie jetzt gesagt haben.
Weil Sie es zugelassen haben. Hätten Sie es nicht zugelassen, dann hätten Sie sich hinsetzen müssen.
Die andere Geschichte. Ich habe es schon bei der Rede Ihrer Fraktionsvorsitzenden nicht verstanden, dass es mit Blick auf alle anderen Förderprogramme als okay angesehen wird, dass die Leute die Nachweise bringen müssen und dass die Kompatibilität mit dem Förderprogramm geprüft werden muss; das ist kein bürokratischer Aufwand. Aber wenn wir sagen, du musst nur einen einzigen Nachweis erbringen, und zwar den, dass es ein Hochwasserschaden ist, dann ist es ein unvertretbarer bürokratischer Aufwand.
Erstens. Das Rechenbeispiel, das gebracht worden ist, stimmt eben nicht mathematisch überein. Es wurde nämlich von der Schadenssumme das abgezogen, was die Versicherung bezahlt, und der Restschaden kommt in die Quote.
- Genau. Das ist aber nicht dasselbe wie bei demjenigen, der denselben Schaden ohne eine Versicherung
hat. Bei dem geht nämlich der Gesamtschaden in die Quotenregelung. Darin besteht der Unterschied: Unterschiedliche Höhe wird mit der Quote multipliziert, und an dieser Stelle haben Sie die Ungerechtigkeit.
Das ist jetzt meine Antwort. Sie können nachher im Ausschuss weiter mit mir diskutieren, sofern ich da drin sein sollte.
Zweitens. Sie schaffen mit dem Antrag nicht nur Bürokratie. Das haben wir nicht gesagt, auch meine Fraktionsvorsitzende nicht. Sie schaffen zusätzliche Bürokratie, weil Sie die anderen Programme nicht in diesen Topf hineinpacken können. Das heißt: Wir haben 20 bestehende Programme und schaffen noch eines, und auch noch ein gefährlicheres, weil Sie noch einen Rechtsanspruch installiert haben, der gerichtlich überprüfbar ist. Das ist das, worauf die Kritik zielt. - Danke schön.
Besten Dank, Herr Wolpert. - Für die PDS-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Gärtner das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige zusammenfassende Bemerkungen aus der Sicht der PDS-Fraktion von meiner Seite.
Meine Damen und Herren! Ich komme aus einer Region unseres Landes, die neben Bitterfeld und Dessau mit am stärksten von der Flutkatastrophe betroffen war und - ich betone das ausdrücklich - ist. Dort bin ich in den letzten Wochen wie wahrscheinlich viele andere Kolleginnen und Kollegen auch zusammen mit meiner Fraktion vor Ort unterwegs gewesen.