Protocol of the Session on December 8, 2005

An dieser Sitzung nahmen neben den Parlamentariern aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die zuständigen Fachminister beider Länder teil. Während der Sitzung stand der Meinungsaustausch der Ausschussmitglieder zu den vorliegenden Gesetzentwürfen im Mittelpunkt der Beratung. Im Laufe der Diskussion verwies der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages darauf, dass seiner Auffassung nach der Gesetzentwurf gegen Bundes- und Europarecht verstoße und dass dem Gesetzentwurf ein zweiter Staatsvertrag, der die Länder übergreifende Verwaltung des Nationalparks regele, folgen müsse. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages von Sachsen-Anhalt verwies dagegen in der Diskussion nur auf das Erfordernis einer staatsvertraglichen Ergänzung.

Die zweite Beratung über den Gesetzentwurf im Ausschuss fand am 19. Oktober 2005 statt. Dazu lagen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP, der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS vor. Des Weiteren bildeten die Stellungnahmen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienste der Landtage von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Grundlage für die Beratung, wobei sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages von Niedersachsen nur noch auf das Erfordernis einer staatsvertraglichen Ergänzung beschränkte. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss die nun vorliegende Beschlussempfehlung.

Zwischenzeitlich wurde den Ausschussmitgliedern die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages zur Kenntnis gegeben. Das Gesetz über den Nationalpark wurde gestern im Niedersächsischen Landtag in dieser Fassung beschlossen.

Der Ausschuss für Umwelt stimmte dem Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark Harz (Sachsen-Anhalt) in geänderter Fassung mit 6 : 0 : 4 Stimmen zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hacke. Es gibt eine Frage dazu. Möchten Sie die Frage beantworten? Das ist ein seltener Fall. - Bitte schön, Herr Kasten.

Herr Hacke, bestätigen Sie, dass die vom Umweltausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen Termine für gemeinsame Beratungen vom niedersächsischen Ausschuss mehrmals verschoben wurden? Wenn ich das in meiner Erinnerung habe, verging vom

ersten Vorschlag bis zum ersten Sitzungstermin rund ein Jahr.

Ich kann nicht bestätigen, dass die vorgeschlagenen Termine für gemeinsame Beratungen immer ausschließlich von der niedersächsischen Seite verschoben wurden. Auch bei uns ergaben sich Änderungswünsche. Es hat halt so lange gedauert, weil wir über diesen Gesetzentwurf erst beraten wollten, nachdem er in beiden Landtagen vorgestellt worden war. Es macht keinen Sinn, über einen Gesetzentwurf zu beraten, wenn er noch nicht vorgestellt ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Debatte wird durch den Beitrag der CDU-Fraktion eröffnet. Es spricht Herr Stadelmann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mit dem eigentlichen Redebeitrag beginne, möchte ich noch zwei redaktionelle Hinweise zu unserem Änderungsantrag für das Protokoll ansagen. Anlage 3 - das ist Nr. 17 des Änderungsantrages - wird unter Punkt II - Erhaltungsziele - wie folgt geändert: In Nr. 1 wird das Wort „unverändert“ durch folgende Formulierung ersetzt: „allgemeine Erhaltungsziele für Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG“.

Eine zweite Änderung: Unter Nr. 18 ist für Anlage 4 Folgendes einzufügen: „III. - unverändert.

Herr Stadelmann, ich konnte das beim besten Willen jetzt nicht erfassen. Es wäre schön, wenn Sie uns das schriftlich zukommen lassen würden.

Ich gebe Ihnen das im Anschluss noch einmal schriftlich. - Jetzt zum eigentlichen Redebeitrag.

Meine Damen und Herren! Heute ist ein historischer Tag. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschließen zwei Landtage einen weitestgehend gleich lautenden Gesetzestext für einen Länder übergreifenden Nationalpark. Das Gesetz ist die Grundlage für den gemeinsamen Nationalpark Harz, der aus den beiden bestehenden Nationalparken Harz in Niedersachsen und Hochharz in Sachsen-Anhalt zusammengeführt wird. Damit werden fast 25 000 ha einmaliger Naturraum im Herzen Deutschlands einer gezielten Entwicklung der Natur und - was für die Region Harz von besonderer Bedeutung ist - auch einer gemeinsamen wirtschaftlichen Entwicklung zugeführt.

Der Nationalpark ist ein enorm wichtiger Standortfaktor für den ganzen Harz, ein so genannter weicher Wirtschaftsfaktor, aber einer mit prägendem Charakter. Der ganze Harz wartet auf dieses Gesetz, und das leider schon viel zu lange.

In den vergangenen Wochen hat unsere Fraktion intensiv an dem vorliegenden Gesetzestext gearbeitet. Als die Beschlussvorlage unseres Umweltausschusses vorlag und es auch von niedersächsischer Seite ein solches

Dokument gab, haben wir sofort Kontakt mit unseren niedersächsischen Kollegen aufgenommen und gemeinsam mit ihnen über die beiden Beschlussvorlagen bzw. Gesetzentwürfe diskutiert. Das Ziel bestand darin, durch die Schaffung einer Win-win-Situation zunächst für beide Seiten weitgehend gleich lautende Gesetzestexte zu erarbeiten.

Es gab zum Teil sehr konträre Ansätze, nicht bezüglich des gemeinsamen Ziels, wohl aber hinsichtlich des Weges zu diesem Ziel. Während wir die Bildung eines gemeinsamen Nationalparks durch das Gesetz und anschließend die Organisation lediglich durch einen Staatsvertrag favorisierten, waren die Niedersachsen unter anderem wegen bereits erwähnter verfassungsrechtlicher Bedenken der Meinung, dass im gemeinsamen Gesetz das geregelt werden soll, was in einem durch Staatsvertrag aus beiden Nationalparken entstehenden neuen gemeinsamen Nationalpark zu regeln ist. Dies lag unter anderem daran, dass der Nationalpark Harz in Niedersachsen anders organisiert ist als unser Nationalpark Hochharz, zum Beispiel hinsichtlich des Beirates.

Es ist wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass unser heute vorliegender Änderungsantrag keine materiellen Änderungen zur Beschlussvorlage unseres Umweltausschusses enthält. Es sind lediglich formale Änderungen, die die Bedenken der niedersächsischen Seite hinsichtlich des gemeinsamen Gesetzestextes ausräumen, insbesondere was die Abgrenzung der Inhalte des gemeinsamen Gesetzes zu dem Staatsvertrag, der uns als Entwurf vorliegt, betrifft.

Die Verhandlungen waren nicht einfach. Bei solchen Gesprächen gibt es immer ein Geben und Nehmen. Aber ich denke, wir haben mit dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag unser Ziel erreicht. Beim Naturschutz werden auf beiden Seiten keine Abstriche gemacht. Für uns war es insbesondere wichtig, dass der Beirat nicht im Staatsvertrag, sondern in dem von den Landtagen zu beschließenden Gesetz verankert wird. Der neue Nationalpark Harz braucht die Herzen und Köpfe der Menschen vor Ort. Deswegen ist es wichtig, dass wir als Landtag dem Beirat die gesetzliche Legitimation für seine Arbeit geben. So wird das Gesetz mit Leben erfüllt.

Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zum Theaterdonner von der Opposition, insbesondere der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wir konnten im Vorfeld nicht bemerken, dass andere Fraktionen so intensiv wie wir mit den Kollegen im Niedersächsischen Landtag über das Gesetz gesprochen haben, obwohl alle die gleichen Informationen hatten. So wie Sie auch jetzt wieder mit dem Gesetz umgehen, zeigt es allen ganz deutlich - ich hoffe, dass das ganz besonders die Menschen im Harz sehen -, warum Sie mehr als acht Jahre lang nichts für den Harz zustande gebracht haben.

(Beifall bei der CDU)

Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen, auch nicht durch Stimmungsmache, Halbwahrheiten und Lügen, die zum Teil veröffentlicht worden sind, und werden uns weiter mit voller Kraft für den Harz einsetzen - zusammen mit unseren Kollegen aus Niedersachsen.

Der Landtag von Niedersachsen hat dem Gesetzentwurf gestern einstimmig zugestimmt - ich sage ganz deutlich: einstimmig -, und zwar in einer Fassung, die weitgehend dem Gesetzentwurf in Sachsen-Anhalt entspricht, wenn unser Änderungsantrag angenommen wird.

Ich bitte Sie alle, unserem Änderungsantrag und der so geänderten Gesetzesvorlage zuzustimmen und den Harzern damit zu zeigen: Wir haben verstanden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Stadelmann. - Nun spricht für die Linkspartei.PDS Herr Dr. Thiel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag sollte eigentlich eine Sternstunde der parlamentarischen Arbeit in der vierten Legislaturperiode werden.

(Frau Weiß, CDU: Ist er ja auch!)

Nach jahrelangen intensiven Diskussionen sollte mit dem Gesetz und den zugehörigen Staatsverträgen erstmals in Deutschland ein Länder übergreifender Nationalpark entstehen. Grundsätzlich stimmen wir als Fraktion der Fusion der Nationalparke zu. Unsere Fachpolitiker haben daran jahrelang unermüdlich mitgearbeitet. Ich möchte es nicht versäumen, insbesondere den Kollegen Uwe Köck und Uli Kasten hierfür Dank auszusprechen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Heute liegt jedoch das Ergebnis eines unzureichenden Gesetzentwurfs der Landesregierung vor sowie ein 16 Punkte und mehr als 50 Textstellen umfassender Heilungsantrag der CDU-FDP-Koalition, welcher in einer internen Abstimmung der beiden Ausschussvorsitzenden erarbeitet wurde und ohne Ausschussdebatte sowie unter Zeitdruck das Parlament passieren soll.

(Herr Metke, SPD: Hört, hört!)

In dem vorliegenden Änderungsantrag stehe inhaltlich nichts Neues und es handele sich nur um formale Anpassungen, war vom Kollegen Scharf zu hören. Herr Stadelmann hat das bestätigt. - Sie hätten sich besser informieren lassen sollen.

Inhaltliche Knackpunkte sind nach wie vor: die Einteilung in die Zonen, die Fragen der Unterstellung der Verwaltung, die Rolle des Nationalparkbeirats, der geheimnisvolle zweite Staatsvertrag, über den alle reden, den aber offenbar keiner kennt; und Wernigerode als Hauptsitz ist nur eine Fußnote mit Kannbestimmung in dem Gesetzentwurf wert.

Nur weil niedersächsische Juristen schneller waren als unsere Koalition, soll nun in nacheilender Geschäftigkeit zur gestrigen Sitzung des Niedersächsischen Landtages heute das Gesetz mit Mehrheit durchgebracht werden. Nun, Mehrheiten sind Mehrheiten, dagegen ist nichts zu sagen. Es bleibt aber ein bitterer Beigeschmack, wie in diesem Landtag mit der Opposition umgegangen wird.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung von Herrn Oleikiewitz, SPD - Herr Tullner, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Der vorgesehene Höhepunkt parlamentarischen Wirkens hat sich angesichts des Vorgehens der Koalitionsfraktionen in einen Tiefpunkt parlamentarischen Wirkens in dieser Legislaturperiode verwandelt. Dabei helfen auch nicht Aussagen von Ihnen, Herr Stadelmann, hier würden Lügen veröffentlicht und damit gearbeitet.

Das belegen unter anderem solche Dinge: Die im Ausschuss vorgeschlagene Länder übergreifende AG zur gemeinsamen Vorbereitung wurde abgelehnt. Der zweite Staatsvertrag, der auch mehrfach erwähnt wird, ist ein Geheimpapier der Landesregierungen.

(Ministerin Frau Wernicke: Das gibt es doch nicht!)

Darüber hinaus hat man bei einem ersten Blick festgestellt, dass der Änderungsantrag fachliche Fehler enthält. Herr Stadelmann hat noch versucht, mündlich ein paar Dinge zu korrigieren.

Wenn dieses Verfahren der CDU und FDP so durchgezogen werden soll, bedeutet dies, Ausschussarbeit im Parlament zu machen, eine Fachdebatte zu führen, unvorbereitete Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen und zu akzeptieren, dass dem Landesparlament schlussendlich die Entscheidungsbefugnis entzogen wird.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung von Frau Mittendorf, SPD, und von Herrn Oleikiewitz, SPD)

Dass ein synchrones Gesetzgebungsverfahren in zwei Ländern kein einfacher Prozess ist, das ist wohl klar. Aber bewusst oder vielleicht auch unbewusst wurde der sich aufbauende Zeitdruck bis zur Landtagswahl genutzt, um uns einerseits immer wieder in die Vorlage zu bringen, das heißt, Gesetzeseinbringung bei uns, Ausschussberatung bei uns, und sich andererseits dem Druck der Kollegen aus Niedersachsen zu beugen, die gesagt haben: Qualität geht vor Zeitdruck.

Herr Dr. Thiel, möchten Sie eine Frage von Herrn Hacke beantworten?

Am Ende gern.

Am Ende wurde urplötzlich das Gesetz dort beraten und gestern zur Abstimmung gebracht. Ein Tempo, bei dem man nur sagen kann: Niedersachsen ist etwas früher aufgestanden und hat einen enormen Handlungsdruck gegenüber Sachsen-Anhalt entwickelt.

Die uns vorliegende Antragsflut lässt nur einen Schluss zu: eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs. Deshalb beantragen wir die Rücküberweisung in den zuständigen Ausschuss, die fachliche Debatte über die gewünschten Änderungen an der ursprünglichen Beschlussempfehlung und die Einbringung in die Landtagssitzung im Januar.

(Frau Feußner, CDU: Wollen Sie es jetzt ver- schlafen, wenn Sie sagen, Niedersachsen steht früher auf?)