Ich hätte zwei Fragen. Sie sind sicherlich sachfremd, aber sie ergeben sich daraus, wie Sie geantwortet haben. Es ist der jetzigen Opposition durchaus gestattet, Dinge, die in Ihre Regierungszeit fallen, nachzufragen.
Sehen Sie es auch so, dass die Landesregierung verpflichtet ist, Abgeordneten sachliche Antworten zu geben, ohne sie in der Art zu diskreditieren, wie Sie das eben mit Ihrer Antwort getan haben?
Herr Minister, diese Frage müssen Sie nicht beantworten. Es war eher eine Zwischenbemerkung, die sich nicht auf das Thema bezog.
Dann mache ich nur eine Bemerkung. Frau Budde, Sie müssen einmal nachlesen, wie Sie auf Fragen der Opposition geantwortet haben, als Sie Ministerin waren, und dann reden wir weiter.
Herr Präsident, ich bitte Sie, mir zu erläutern, wie Sie § 45 Abs. 5 hier auslegen, in dem es heißt:
„Der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können mit Genehmigung des Präsidenten bis zu zwei Zusatzfragen stellen.“
Ich habe den Eindruck, dass Herr Felke und Herr Gallert bereits je eine Frage gestellt haben, also zwei Zusatzfragen beantwortet worden sind. Ich frage Sie, ob Sie eine andere Auslegung der Geschäftsordnung bevorzugen.
Herr Kosmehl, das ist keine Auslegungsfrage; vielmehr steht es in der Geschäftsordnung eindeutig. Sie haben an der Stelle, an der ein „und“ steht, ein „oder“ gelesen.
Der Fragesteller und jeder Abgeordnete haben dieses Recht. Theoretisch dürften hier 200 Fragen gestellt werden. Dies wird nur dadurch eingeschränkt, dass damit die Ordnung der Sitzung gestört wäre.
Herr Minister Rehberger, ich versuche, ruhig zu bleiben; aber es hat mich vorhin durchaus bewegt, dass Sie mir vorschreiben wollen, an welcher Stelle ich den Mund zu halten habe und wozu ich nach Ihrer Einschätzung Fragen stellen darf.
Ich frage Sie deshalb: Halten Sie es aus Ihrer Sicht für gerechtfertigt, darüber zu urteilen, welche Fragen einem Minister gestellt werden können?
Sind Sie zweitens bereit anzuerkennen, dass der Vorwurf, der vorhin in Bezug auf die Vorgeschichte von Cochstedt gegen einzelne Mitglieder meiner Fraktion gerichtet worden ist, mindestens in dem gleichen Maße auf heute noch im Landtag anwesende Vertreter der Koalition zuträfe?
Diese Frage muss ich zurückweisen, weil sie die Erörterung auf andere Gegenstände ausdehnt. Dergleichen könnten wir an anderen Stellen debattieren; aber es betrifft nicht mehr den eigentlichen Kern der ursprünglichen Frage. Deswegen schließe ich dies jetzt ab.
Ich muss allerdings sagen, dass der Minister durch seine lange Einleitung damit begonnen und es dadurch geradezu herausgefordert hat.
Ich rufe die Frage 6 auf. Sie wird von Frau Eva von Angern gestellt und bezieht sich auf die Verausgabung von Lotto-Toto-Mitteln für kinder- und jugendpolitische Maßnahmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der Fragestunde der Landtagssitzung am 14. April 2005 äußerte sich der Sozialminister wie folgt:
„Die Landesregierung geht davon aus, dass die Jahressumme der geplanten Einnahmen aus der Konzessionsabgabe erreicht wird, und wird daher die von der jeweils aktuellen Einnahmesituation unabhängigen Auszahlungen bis auf weiteres fortsetzen.“
1. Wie ist aus heutiger Sicht die Einnahmesituation bei der Konzessionsabgabe zu bewerten und wird nach Ansicht der Landesregierung die geplante Jahressumme erreicht werden?
2. Sind der Landesregierung Probleme und finanzielle Schwierigkeiten bei Trägern der Kinder- und Jugendarbeit bekannt, die aus nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe gezahlten Zuwendungsraten resultieren?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Angern, ich darf Ihre Frage ohne Rückgriff auf andere Themen freundlichst beantworten.
Die Einnahmesituation bei der Konzessionsabgabe zum 30. November 2005 ist leicht hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das kann für den hier angesprochenen Bereich meines Ressorts bedeuten, dass zum Jahresende ein geringer Betrag offen bleibt, der voraussichtlich nicht durch die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe gedeckt werden kann. Jedoch stehen Ausgabenreste zur Minderung dieses Betrages zur Verfügung. Zudem steht noch das Ergebnis des an sich spielstarken Monats Dezember aus, wodurch sich das Gesamtergebnis noch deutlich ändern könnte.
Selbst wenn das geplante Ergebnis der Einnahmen aus der Konzessionsabgabe nicht erreicht werden würde, stünden im Einzelplan 05 noch deckungsfähige Haushaltsmittel zur Verfügung, um die gegenüber den Trägern eingegangenen Verpflichtungen sachgerecht und pünktlich erfüllen zu können.
Zu Frage 2: In der Fragestunde am 14. April 2005 hatte ich zu diesem Problem bereits geantwortet. Danach ist in der Regel in monatlichen Teilauszahlungen in Höhe von jeweils einem Zwölftel der entsprechenden Jahres
vertragssumme kontinuierlich Geld geflossen. Aktuell ist mir mit Ausnahme der haushaltstechnisch anders veranschlagten Kinder- und Jugendtelefone, auf die ich bereits in meiner Antwort auf die Frage 4 eingegangen bin, sowie eines ebenfalls aus wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen geförderten Projektes, dem aber gleichfalls Anfang Dezember geholfen wurde, kein Fall bekannt, in dem sich ein Träger mit akuten Problemen oder wegen finanzieller Schwierigkeiten, die ausschließlich auf die Zahlung aus der Konzessionsabgabe zurückzuführen wären, an das Landesjugendamt oder mein Haus gewandt hätte.
Wenn Sie sagen, dass im Haushalt noch Deckungsmittel zur Verfügung stehen, können Sie mir dann auch sagen, welche Titelgruppe das betrifft; denn es handelt sich dann wohl um Gelder, die nicht abgeflossen sind.
Ich zeige Ihnen das dann. Ich habe hier eine ganze Liste der einzelnen Haushaltspositionen. Oder möchten Sie es jetzt für das Protokoll haben?
Die Situation stellt sich in der Titelgruppe 61 für das Landesverwaltungsamt mit Stand 30. November wie folgt dar: Der Ansatz für das Jahr 2005 beträgt 2 390 120 €, davon Konzessionsabgabe 2 233 620 €. Zu dem für den 30. November ausgewiesenen Stand von 2 131 967 € kommen im Dezember noch etwa 180 000 € bis 200 000 € hinzu, sodass wir fast pari kommen. Damit geht es noch um Landesmittel in Höhe von 56 500 €; die Ausgabenreste betragen 39 429 €. Da wir gegenwärtig davon ausgehen, dass bei der Konzessionsabgabe eine Differenz von etwa 15 000 € bestünde, wäre dies damit schon gedeckt. Somit kann diesen Problemen abgeholfen werden.
Wir hätten somit aus der gesamten Titelgruppe theoretisch noch 24 000 € übrig, wenn man nur den gegenwärtigen Stand sieht. Dies ist, wie gesagt, hauptsächlich auf diese Ausgabenreste zurückzuführen, die aus der Titelgruppe 62 herrühren. Die verschiedenen Deckungsfähigkeiten hatten wir damals bereits im Finanzausschuss besprochen; wir hatten zu diesem Zeitpunkt garantiert, dass die Leistungen, die vertraglich gebunden sind, von uns getätigt werden können.
Ich freue mich, dass die Konzessionsabgabe noch in diesem Umfang geflossen ist, und hoffe, dass wir im Dezember pari herauskommen.
Die Frage 7 zum Stand der Beförderungen im Haushaltsjahr 2005 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Angelika Klein von der Linkspartei.PDS.
Herr Präsident! Für die Haushaltsjahre 2005/2006 wurden im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 02 Titel 461 01 je 11,5 Millionen € für Beförderungen vorgesehen. Die Landesregierung hat in der Haushaltsdebatte wiederholt darauf verwiesen, dass durch diese Mittel besonders auch für den mittleren Dienst Möglichkeiten zur Beförderung geschaffen werden.