Protocol of the Session on November 11, 2005

Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Haushaltsrechnung für das Hauhaltsjahr 2003 - Entlastung

Jahresbericht 2004 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2003 - Teil 1 und 2

Unterrichtungen - Drs. 4/1785 und 4/2201

Antrag des Ministers der Finanzen - Drs. 4/1979

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2454

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bönisch. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, ich kann feststellen, dass Sie alles gut und richtig angekündigt haben. Jetzt habe ich eine Frage zum Verfahren. In Anbetracht der Zeit und in Anbetracht des vielen Grundsätzlichen, das heute schon gesagt wurde, würde ich meine Rede gern zu Protokoll geben. Ich muss aber zwei Anmerkungen zu redaktionellen Änderungen machen, die die Beschlussempfehlung betreffen. Darf ich das eine und das andere tun?

Ja, das dürfen Sie.

Vielen Dank. - Dann möchte ich Ihnen diese beiden redaktionellen Änderungen mitteilen. Das ist auch für das Protokoll sehr wichtig.

Auf der Seite 12 unten sind die Worte „der Justiz“ durch die Worte „des Innern“ zu ersetzen. Hier ist das falsche Ministerium angegeben worden.

Auf der Seite 52 muss die Passage „zur Sitzung des Unterausschusses Rechnungsprüfung am 12. Oktober“ ersetzt werden durch die Passage „zum 30. November“. - Das ist alles. Der Finanzausschuss hat die Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Ich bitte Sie, ihr ebenfalls zu folgen, und gebe meine Rede zu Protokoll. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der Linkspar- tei.PDS)

(Zu Protokoll:)

Als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung des Finanzausschusses möchte ich heute den Entlastungsbeschluss für die Landesregierung, den Landesrechnungshof und den Präsidenten des Landtages für das Haushaltsjahr 2003 einbringen.

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung hat sich in sieben Sitzungen mit dem Jahresbericht 2004 des Landesrechnungshofs befasst und dabei jeden einzelnen Abschnitt ausführlich behandelt. Die daraus resultierenden Beschlussempfehlungen wurden danach im Finanzausschuss behandelt und dessen Beschlussempfehlung liegt heute dem Plenum zur Beschlussfassung vor.

Im Unterausschuss herrscht regelmäßig eine sehr sachliche und konstruktive Atmosphäre, was, denke ich, dadurch belegt wird, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst wurden. Für diese faire und angenehme Art der Zusammenarbeit möchte ich allen Beteiligten ausdrücklich danken.

Aus dieser Einmütigkeit bei der Beschlussfassung allerdings zu folgern, dass es im Unterausschuss langweilig sein könnte, wäre weit gefehlt. Schon die Vielfalt der Themen ist sehr interessant, und interessant ist auch die Vielfalt der Fehlertypen, welche der Landesrechnungshof in seinen Jahresberichten aufzeigt. Keine Angst, ich werde hier nicht Einzelheiten erörtern, aber ich möchte Ihnen doch dringend empfehlen, sich die Beschlussempfehlung wirklich einmal durchzulesen, falls dies tatsächlich jemand noch nicht getan haben sollte.

Ich werde also nicht auf alle Einzelheiten eingehen, möchte aber doch Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf einige mir besonders wichtig erscheinende Themen lenken. Beispielsweise haben wir uns auch in diesem Jahr wieder mit dem großen Komplex der Landesbetriebe und -beteiligungen befasst, und zwar unter verschiedenen Aspekten. Beispielsweise waren die Unterlagen für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und das Landeseichamt nicht vollständig, und wir mussten diese deshalb von der Entlastung ausnehmen. Ähnliches gilt für den Talsperrenbetrieb, den wir leider ebenfalls von der Entlastung ausnehmen mussten.

Bei den Landesbetrieben ging es aber beispielsweise auch um die Frage der Pensionen der dort beschäftigten Beamten, und wir haben seinerzeit einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Bei der Beschäftigung von Beamten in Landesbetrieben ist Kostentransparenz dadurch herzustellen, dass die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen generell vom Landesbetrieb getragen werden. Für spätere Versorgungsausgaben sollten die Landesbetriebe deshalb laufend 30 v. H. der Besoldung der „Landesbetriebsbeamten“ an das Land als „Entgelt“ dafür abführen, dass später aus dem Landeshaushalt (Kapitel 13 50) die Versor

gungsausgaben für die Pensionäre des Landesbetriebes gezahlt werden. Diese Beträge sollten über das Kapitel 13 50 der Versorgungsrücklage (Einzelplan 53) zugeführt und dort angesammelt werden. Aus diesen angesparten Beträgen könnte das Land dann später die Versorgungsausgaben finanzieren.

In unserer Sitzung vorgestern befassten wir uns mit dem Landesrechnungshofbericht 2005, Teil 1, und hier ging es um die zukünftigen Pensionslasten des Landes insgesamt. Bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema wurde mir klar, dass ich persönlich den gerade zitierten Beschluss heute so nicht mehr fassen würde. Ich werde deshalb natürlich hier keinen Änderungsantrag provozieren oder gar einbringen, aber ich bin gespannt, zu welcher Auffassung die Landesregierung gelangt sein wird, wenn sie im Unterausschuss im Juli nächsten Jahres ihr Konzept zum Umgang mit dieser Problematik vorstellen wird. Es bleibt also spannend, und wir alle lernen immer noch dazu.

Auch mit einem ganz anderen Thema haben wir uns beschäftigt, das hier erwähnt werden sollte, dem der Kreditaufnahme durch eine Fraktion des Landtages nämlich.

Der Ausschuss für Finanzen/Unterausschuss Rechnungsprüfung nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Kenntnis. Er geht davon aus, dass alle Fraktionen aus diesem Einzelfall die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen werden. Der Ausschuss für Finanzen bittet die Fraktionen, bei der nächsten Änderung des Fraktionsgesetzes die Möglichkeiten eines gesetzlichen Verbotes der Verschuldung der Fraktionen zu prüfen. - Interessant, oder? Denken wir also darüber nach.

Um Schulden ging es auch im Zusammenhang mit der überörtlichen Kommunalprüfung. Der Landesrechnungshof kritisierte dabei zum Beispiel, dass „einige Kommunen sich immer noch eine Vielzahl von freiwilligen Aufgaben in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales leisten, obwohl sie strukturell zum Teil erheblich überschuldet sind.“ Dieser Kritik hat sich der Finanzausschuss angeschlossen, und auch Sie tun das heute, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, und besonders meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Kommunalpolitiker.

Aber bei der Diskussion im Unterausschuss zum notwendigen Haushaltsausgleich zeichnet sich ein aus meiner ganz persönlichen Sicht sehr erfreulicher Trend ab, nämlich der, dass bei allen Bestrebungen zum Haushaltsausgleich die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der einzelnen Aktivitäten eingehend zu prüfen ist. Bisher nur ein Trend, aber ein sehr hoffnungsvoller. Denn beispielsweise wir in Halle laufen Gefahr, gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit - und damit gegen jede Haushaltsordnung - zu verstoßen, wenn wir durch den Verkauf von Beteiligungen unseren Haushalt auszugleichen versuchen. Dieser Widerspruch muss uns noch weiter beschäftigen und ich hoffe, wir können ihn zu einer vernünftigen Lösung führen.

Der Finanzausschuss hat der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt, und ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung.

Danke sehr, Herr Bönisch. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2454 ein. Es geht um die Beschlussempfehlung einschließlich der beiden redaktionellen Änderungen in den Anlagen auf Seite 12 und Sei

te 52. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 beendet.

(Herr Scharf, CDU, meldet sich zu Wort)

Herr Scharf, bitte.

Herr Präsident, wir kommen jetzt möglicherweise in eine geschäftsordnungsmäßig ungünstige Situation. Die anstehende Entscheidung über die Personalie wird - so nehme ich an - zwar relativ unstreitig sein, aber solange keine angemessene Präsenz im Raum gegeben ist, bitte ich Sie, den Tagesordnungspunkt 25 nicht aufzurufen.

Das wollte ich jetzt auch nicht tun. Ich wollte Sie darauf aufmerksam machen, dass jetzt der Tagesordnungspunkt 25 vorgesehen war, dass wir diesen aber wegen des erforderlichen Quorums jetzt nicht aufrufen können. Ich bitte alle Fraktionen darum, so weit wie möglich Vollständigkeit herzustellen. Wir verschieben den Tagesordnungspunkt 25, bis sichergestellt ist, dass wir eine ordnungsgemäße Wahl durchführen können.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Zweite Beratung

Legalisierung der anonymen Geburt in Deutschland

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1673

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/2453

Ich bitte zunächst den Berichterstatter Herrn Wolpert, das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1673 hat der Landtag in der 43. Sitzung am 8. Juli 2004 nach der ersten Beratung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.

Mit diesem Antrag soll Frauen die Möglichkeit einer anonymen Geburt in Deutschland eingeräumt werden, um panische Reaktionen und somit eine eventuelle Tötung oder Aussetzung des Kindes zu verhindern. Zwar wird in Deutschland eine anonyme Geburt praktiziert, rechtlich ist diese Art der Geburt aber nicht legal.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den Antrag der Fraktion der PDS in der 31. Sitzung am 6. Oktober 2004 auf die Tagesordnung genommen und eine Anhörung beschlossen. Die Anhörung, an der Interessenvertreter, Sachverständige sowie Verbände und Vereine teilnahmen, fand in der 34. Sitzung am 1. Dezember 2004 statt.

Eine weitere Beratung zu dem Antrag fand in der 36. Sitzung am 16. Februar 2005 statt. Ziel der Beratung war

die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport.

Die Fraktionen der FDP und der CDU legten einen Änderungsantrag vor, in dem die Landesregierung gebeten wird, im Bundesrat für den Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zur Regelung der anonymen Geburt in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates und damit für eine Einbringung in den Bundestag zu stimmen.

Darüber hinaus schlagen die Koalitionsfraktionen vor, die Landesregierung zu bitten, bei der abschließenden Beratung zu dem Gesetzentwurf des Landes BadenWürttemberg im Bundesrat einen Entschließungsantrag einzubringen. Hierin soll der Bundestag aufgefordert werden zu prüfen, ob nach der Vollendung des 16. Lebensjahres des anonym geborenen Kindes eine unabhängige Instanz eine Überprüfung dahin gehend vornehmen sollte, ob zu diesem Zeitpunkt das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung oder das Recht der Mutter auf Achtung ihrer Würde und damit auf Anonymität überwiegt.

Weiterhin soll auf der Bundesebene darüber diskutiert werden, ob die Bestellung eines Vormundes für ein anonym geborenes Kind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden sollte, um der Mutter mehr Zeit zu geben, sich eventuell doch noch für ihr Kind zu entscheiden.

Die von den Regierungsfraktionen befürwortete Differenzierung zwischen geheimer und anonymer Geburt lehnen die Oppositionsfraktionen ab. Sie schätzen den Schutz des Lebens gegenüber dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft als höherrangig ein. Die vorgeschlagene Einführung einer Beratungspflicht halten die Oppositionsfraktionen ebenfalls für eine zu große Hemmschwelle, die Frauen davon abhalten würde, anonym zu entbinden.