g) Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Saalkreis (Saalkreis- Kreissitz-Gesetz - SaalkreisKrsG)
h) Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Salzland (Salzland- Kreissitz-Gesetz - SalzlandKrsG)
i) Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Wittenberg (Witten- berg-Kreissitz-Gesetz - WittenbergKrsG)
Meine Damen und Herren! Wir kommen zunächst zu einigen Punkten, die die Geschäftsordnung berühren. Ich bitte Sie, bei diesem schwierigen Thema, über das wir in der letzten Zeit viel diskutiert haben, aufmerksam zu sein.
Der Ältestenrat hat sich ausführlich mit dem Ablauf dieses Tagesordnungspunktes befasst. Er hat über mehrere Varianten beraten, wie die Debatte strukturiert werden sollte und wie das Abstimmungsverfahren geschäftsordnungsrechtlich zu steuern ist, damit möglichst ein dem Einzelfall angemessenes Verfahren gewährleistet werden kann.
Hinsichtlich der Debatte ist vereinbart worden, dass wir im Anschluss an diese Vorbemerkung mit der allgemeinen Aussprache zu allen neun Gesetzentwürfen beginnen. Hierzu ist im Ältestenrat eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge SPD, FDP, Linkspartei.PDS und CDU.
Danach erfolgt der Aufruf jedes einzelnen Gesetzentwurfs in der Reihenfolge der Tagesordnung, wie sie Ihnen vorliegt, also beginnend mit dem Anhalt-BitterfeldKreissitz-Gesetz und endend mit dem Wittenberg-Kreissitz-Gesetz. Dabei erhält in der jeweiligen Aussprache ein Sprecher oder eine Sprecherin je vorgeschlagenen Kreissitz jeweils fünf Minuten Redezeit.
Sollte es darüber hinaus noch Redebedarf geben, kann dafür das Instrument der Kurzintervention mit einer Redezeit von drei Minuten genutzt werden. Es wäre allerdings angemessen, wenn die Kurzinterventionen nicht vom Mikrofon im Saal aus erfolgen würden; vielmehr sollten die Betreffenden ans Rednerpult treten und dort ihr Anliegen vorbringen. - So weit die Empfehlung des Ältestenrates zur Debatte.
Nun komme ich zu den Erläuterungen zum Abstimmungsverfahren. Nach dem Abschluss der Debatte zu einem Gesetzentwurf wird der betreffende Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt. Bei den Gesetzentwürfen, zu denen kein oder lediglich ein Änderungsantrag vorliegt, kommt das übliche Abstimmungsverfahren zur Anwendung. Das heißt, bei der Abstimmung über die Einzelbestimmungen wird zunächst über den Änderungsantrag abgestimmt und dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Zu den Tagesordnungspunkten 1 e - Entwurf eines HarzKreissitz-Gesetzes - und 1 h - Entwurf eine SalzlandKreissitz-Gesetzes - liegen jeweils zwei Änderungsanträge vor. In diesen beiden Fällen wird es dann spannend. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, in diesen Einzelfällen gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Landtages von den Bestimmungen der Geschäftsordnung abzuweichen. Es ist vereinbart worden, den Verfahrensvorschlag II in dem Vermerk der Landtagsverwaltung vom 6. November 2005, der Ihnen vorliegt, anzuwenden.
Damit wird auf ein im Deutschen Bundestag angewendetes Verfahren zurückgegriffen. Dieses so genannte Vorauswahlverfahren behandelt formal gleiche Änderungsanträge gleich und trägt dem Umstand Rechnung, dass sich der Ausschuss für Inneres für die in den Gesetzentwürfen der Landesregierung getroffenen Kreissitzentscheidungen ausgesprochen hat. Liegt also zu einem Gesetzentwurf mehr als ein Änderungsvorschlag vor, so erfolgt die Abstimmung über die Einzelbestimmungen dieses Gesetzentwurfs abgestuft.
An ein Vorauswahlverfahren bezüglich der in den vorliegenden Änderungsanträgen vorgeschlagenen Orte schließt sich die offene Abstimmung über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs an, so wie es auch bei den anderen der Fall ist. Die Vorauswahl erfolgt allerdings mit Namensstimmzetteln. Das ist etwas, was wir in dieser Form noch nicht hatten.
Wir können diese Stimmzettel jetzt austeilen. Sie werden in einem adressierten Briefumschlag übergeben. Sie enthalten den Namen der oder des Abgeordneten und die Optionsmöglichkeiten. Für die Vorauswahl des Kreissitzes des Landkreises Harz steht der grüne Stimmzettel und für die Vorauswahl des Kreissitzes des Landkreises Salzland der blaue Stimmzettel zur Verfügung.
Jedes an der Abstimmung teilnehmende Mitglied des Landtages versieht den jeweiligen Stimmzettel mit einer Option, also mit einer Notiz. Es ist der Name eines auf der Grundlage eines Änderungsantrages zur Vorauswahl stehenden Ortes oder das Votum „Nein“ oder das Votum „Enthaltung“ einzutragen. Der Zettel wird dann mit der Unterschrift desjenigen, der abgestimmt hat, legitimiert. Der alte Witz, dass man bei der geheimen Wahl nicht vergessen sollte, den Stimmzettel zu unterschreiben, wird hiermit in ganz ordentlicher Weise in die Tat umgesetzt.
Diese Zettel kommen in den Umschlag zurück; jeder behält sie. Erst wenn ich dazu auffordere, werden die Stimmzettel durch die Abgeordneten persönlich hier vorn beim Sitzungsvorstand, das heißt bei den Schriftführern, abgegeben. Formal sind die Schriftführer gehalten, die Identität zwischen dem abstimmenden Mitglied des Landtages und dem Namensstimmzettel zu prüfen und diesen in eine Abstimmungsurne einzuwerfen.
Das Vorauswahlergebnis wird durch die Schriftführerinnen und Schriftführer nach dem Abschluss der Abstim
mungshandlung ermittelt. Dafür gibt es eine kleine Pause. Dabei sind die Stimmen je vorgeschlagenen Ort, die Neinstimmen sowie die Stimmenthaltungen zu zählen.
Jetzt wird es richtig interessant. Namenszettel, die keine Unterschrift oder kein Votum oder kein leserliches Votum oder mehr als ein Votum enthalten, sind als ungültig zu werten, wie es auch sonst der Fall ist.
Vorausgewählt ist der Vorschlag, der mehr Stimmen auf sich vereint als alle anderen Vorschläge zuzüglich der gegen alle Vorschläge abgegebenen Neinstimmen. Lediglich Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.
Weil wir so etwas noch nicht hatten, möchte ich dazu eine Erläuterung geben. Positiv betrachtet stimmt man für das eine oder das andere; man denkt, der Ort, der die Mehrheit hat, hat gewonnen.
Wenn man es aber negativ betrachtet, ist es folgendermaßen: Wenn man gegen eine Stadt stimmt, kann man entweder für die andere oder gegen beide stimmen. Deswegen müssen zu den Stimmen für die zahlenmäßig unterlegene Stadt noch die Neinstimmen hinzugerechnet werden. Die Stadt, die mehr Stimmen als diese beiden Summen hat, kommt in die Stichwahl. Es könnte also sein, dass keine Stadt in die Stichwahl kommt, weil die Zahl der Neinstimmen größer ist als die Differenz zwischen den beiden Städten. - Das zur Erläuterung, damit es hinterher nicht zu Anfechtungen kommt.
Im Stenografischen Bericht wird das Votum jedes einzelnen Abgeordneten vermerkt. Das ist wie bei einer namentlichen Abstimmung. Wenn also keiner der vorgeschlagenen Orte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, gelten alle Änderungsanträge als durch das Haus abgelehnt. Dann wird über die Beschlussempfehlung abgestimmt.
Ist ein Ortsvorschlag ausgewählt worden, wird über den dem Vorschlag zugrunde liegenden Änderungsantrag in einer offenen Abstimmung erneut abgestimmt; das ist dann also das übliche Verfahren. Ich hoffe, Sie haben es sich einigermaßen merken können. Im Zweifelsfall werde ich es zu gegebener Zeit noch einmal erläutern.
Meine Damen und Herren! Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Ausschusses für Inneres das Wort. Es spricht der Abgeordnete Herr Schulz. Der Berichterstatter hat keine Zeitbegrenzung; die Debattenredner der Fraktionen haben dann zehn Minuten Zeit zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde für den Ausschuss für Inneres die Berichterstattung zu den Entwürfen der Gesetze zur Bestimmung der Kreissitze der neu gebildeten Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Anhalt-Jerichow, Börde, Burgenland, Harz, Mansfeld-Südharz, Saalkreis, Salzland sowie Wittenberg geben.
Wie ich gehört habe, hat sich für die heutige Sitzung eine große Anzahl von Landräten unseres Landes angemeldet. Ich sehe zwar nicht alle, aber doch eine größere Anzahl von Landräten. Diese möchte ich hiermit herzlich begrüßen. Ich freue mich über Ihr Kommen und darüber, dass Sie dieser interessanten Debatte folgen können.
(Zustimmung bei allen Fraktionen - Herr Buller- jahn, SPD: Bürgermeister haben wir auch hier! Viele!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag verabschiedete in der 65. Sitzung am 6. Oktober 2005 ein Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung und beschloss damit, die Zahl der Landkreise von 21 auf elf zu reduzieren. In der Folge ist nun eine Entscheidung über die Festlegung der Kreissitze erforderlich.
Dazu brachte die Landesregierung in der 61. Sitzung des Landtages am 17. Juli 2005 entsprechende Gesetzentwürfe ein. Aus den Reihen der Fraktionen kamen verschiedene Änderungsanträge hinzu, auf die ich noch eingehen werde. All diese Drucksachen überwies der Landtag an den Innenausschuss.
Zu der vom Innenausschuss am 21. September 2005 durchgeführten Anhörung zu den Gesetzentwürfen wurden zahlreiche Anzuhörende eingeladen, unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften. Auch heute sehe ich hier einige Vertreter auf den Rängen sitzen.
Ich möchte mich bei allen Beteiligten, sowohl bei denen, die ihren Standpunkt bei der Anhörung vertreten oder ihre Position schriftlich dargelegt haben, als auch bei denen, die Unterschriftensammlungen, Demonstrationen und Volksbegehren initiiert haben, namens des Innenausschusses recht herzlich bedanken.
Im Ergebnis der Anhörung wurde deutlich, dass die Landkreise, deren bisherige Kreisstadt auch zukünftig als Kreissitz vorgesehen ist, dem betreffenden Gesetzentwurf zustimmten. In den Stellungnahmen der Landkreise, deren bisherige Kreisstadt nicht als neuer Kreissitz vorgesehen ist, wurde die Kreissitzauswahl der Landesregierung als fehlerhaft beurteilt.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände appellierten an den Gesetzgeber, darüber nachzudenken, was mit denjenigen Städten passiert, die den Kreissitz verlieren, sei es in finanzieller Hinsicht oder in Bezug auf Landesbehörden, Einrichtungen, Institute usw. Sie vertraten aber die Auffassung, dass finanzielle Ausgleichsmaßnahmen nur außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen sollten.
Am 12. Oktober 2005 kam der Innenausschuss zusammen, um die Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Zu sechs Gesetzentwürfen - wie eingangs erwähnt - lagen dem Ausschuss Änderungsanträge vor, die jeweils von Mitgliedern verschiedener Fraktionen initiiert worden waren.
Der Innenausschuss verständigte sich fraktionsübergreifend darauf, die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Beschlussempfehlung zu erheben. Das heißt, die überwiesenen Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Bei dem Austausch der verschiedenen Standpunkte machte die Linkspartei.PDS deutlich, dass man nur dem Gesetzentwurf zur Bestimmung des Kreissitzes im Harzkreis zustimmen werde. Bei allen anderen Gesetzentwürfen werde man sich der Stimme enthalten, weil man für große Regionalkreise gewesen sei.
Die SPD-Fraktion kritisierte den von der Landesregierung vorgegebenen stringenten Kriterienkatalog bei der Festlegung der Kreissitze. Sie sah aber die mit der Kreisgebietsreform festgelegten Landkreise mit Ausnahme Anhalts als Zwischenschritt hin zu großen Regionalkreisen.
Seitens der Fraktionen der CDU und der FDP wurde mitgeteilt, dass man in der zweiten Lesung im Plenum die
Abstimmung freigeben werde. Auch die SPD-Fraktion ließ wissen, dass man bei der Abstimmung zu den Kreissitzen im Plenum kein abgestimmtes Fraktionsvotum abgeben werde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung zu den Kreissitzen auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie nun, zu den Ihnen vorliegenden Drucksachen Ihr Votum abzugeben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine interessante Debatte.
Vielen Dank, Herr Schulz. - Bevor die Debattenredner der Fraktionen das Wort erhalten, spricht nun Herr Minister Jeziorsky. Bitte schön, Herr Minister.