Protocol of the Session on September 8, 2005

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2387

Ich bitte nun Herrn Minister Kley, als Einbringer zu uns zu sprechen. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich im Wesentlichen um vorsorgliche Klarstellungen im Hinblick auf die Dienstherrenfähigkeit der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Landesversicherungsanstalt die Dienstherrenfähigkeit besitzt und die dort tätigen Beamten auch rechtswirksam ernannt wurden.

In Vorbereitung der beabsichtigten Fusion der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland kamen allerdings Zweifel an dieser Rechtsauffassung auf. Diese Zweifel konnten wegen der sich widersprechenden Auffassungen in Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu dieser Thematik nicht vollständig ausgeräumt werden, sodass zwischen den Ländern vereinbart wurde, das Problem möglichst klarstellend zu lösen.

Deshalb haben wir uns entschieden, höchst vorsorglich zum 1. Januar 1991 eine gesetzliche Regelung zu treffen, die rückwirkend die volle Dienstherrenfähigkeit der Landesversicherungsanstalt regelt und eindeutig bestimmt, dass Beamte der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt Körperschaftsbeamte sind.

Im Interesse der Rechtssicherheit der etwa 250 betroffenen Beamtinnen und Beamten bei der Landesversicherungsanstalt Halle im Hinblick auf ihren Status bitte ich Sie, dieser Regelung in den Ausschüssen zuzustimmen. Die Ausschussüberweisung müsste aus der Mitte des Landtags beantragt werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wer beantragt eine Überweisung und wohin? - Herr Wolpert, bitte.

Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie in den Innenausschuss zu überweisen.

Also in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung. Dann stimmen wir darüber ab. Wer stimmt zu? - Das sind nahezu alle. Stimmt jemand dagegen oder enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Damit ist auch die 63. Sitzung des Landtages abgeschlossen. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass um 19.30 Uhr vor dem Landtagsgebäude Busse bereitgestellt werden, die uns zu einer parlamentarischen Begegnung mit dem Initiativkreis Erdgasfahrzeuge in den Herrenkrug bringen. Dort gibt es sicherlich eine gute Bewirtung und um diese Tageszeit abends auch einen kühlen Park, in dem es nicht so stickig ist wie in diesem Saal. Ich kann es also nur empfehlen.

Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit der Aktuellen Debatte. - Ich wünsche einen angenehmen Abend.

Schluss der Sitzung: 18.44 Uhr.