Protocol of the Session on July 8, 2005

Zweite Beratung

Vereinigung der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/2185

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales - Drs. 4/2233

Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 27. Mai 2005 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Liebrecht. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde vom Plenum am 27. Mai 2005 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen. Die Intention dieses Antrages war es zu erreichen, dass bei der Vereinigung der drei Landesversicherungsanstalten zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprochen wird und die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt angemessen berücksichtigt werden. Nur dann soll eine Genehmigung durch die Landesregierung erfolgen.

Der bisherige Fusionsbeschluss, der die Vereinigung der Landesversicherungsanstalten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens regeln soll, ließ nach der Ansicht der Koalitionsfraktionen nicht erkennen, dass die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt ausreichend berücksichtigt worden sind. Es fehlten konkrete Feststellungen zur Arbeitsmengenverteilung und es fehlte eine Bestimmung bezüglich der Bettenbelegung in den Rehabilitationseinrichtungen.

Außerdem konnten fusionsbedingte Einsparungen und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden. Diese Einsparpotenziale sollten bereits im Vorfeld des Fusionsbeschlusses genannt werden, unabhängig von den Einsparungen, die sich ohnehin aus der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben werden.

Ebenso gab es keine Aussage darüber, welchen Ausgleich das Land Sachsen-Anhalt dafür erhält, dass der Hauptsitz der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Leipzig sein soll. Damit wurde in dem Vereinigungsbeschluss den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen.

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat sich in der 37. Sitzung am 24. Juni 2005 mit dem Antrag in der Drs. 4/2185 beschäftigt. Dazu hat er auch den Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt SachsenAnhalt, Herrn Dr. Kulczak, eingeladen, der sich seinerseits bereit erklärt hatte, gegenüber dem Ausschuss Informationen und Auskünfte zum Fusionsvorhaben der drei Landesversicherungsanstalten zu erteilen.

In den sehr aufschlussreichen Gesprächen mit Herrn Dr. Kulczak und mit Vertretern des Ministeriums für Gesundheit und Soziales konnten die meisten bis dahin noch bestehenden Bedenken ausgeräumt werden.

Nach seiner und der Aussage der Landesregierung wird es Ergänzungsbeschlüsse zum bestehenden Fusionsvertrag geben, die sich insbesondere auf die Arbeitsmengenverteilung und auf die Wirtschaftlichkeit beziehen. Die ergänzenden Festlegungen sollen gleichermaßen den Fusionsvertrag präzisieren und die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigen. Zwar sind diese im Vorfeld abgestimmt worden, aber es ist noch nicht die Zustimmung der Vorstände aus Sachsen und Thüringen erteilt worden.

Der Ausschuss hat im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Dr. Kulczak über den Antrag beraten. Aufgrund dessen, dass viele Dinge klargestellt worden sind, hat der Ausschuss den ursprünglichen Wortlaut des Antrages abgeändert. Der zweite Absatz des Antrages hat sich mit der Berichterstattung der Landesregierung am

24. Juni 2005 erledigt und wurde gestrichen. Gestrichen werden konnte auch der letzte Satz sowie das Wort „nur“ in der dritten Zeile des ersten Absatzes.

Der dem Landtag heute zur Beschlussfassung vorliegende Antrag in der so geänderten Fassung wurde vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales einstimmig beschlossen. Es wird um Zustimmung des Landtages zu dieser Beschlussempfehlung gebeten. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Frau Liebrecht. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2233 ein. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 20.

Ich rufe jetzt vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Beratung

a) Zustimmung des Landtages zur beabsichtigten Ernennung des Vizepräsidenten und zwei weiterer Mitglieder des Landesrechnungshofes

Antrag des Präsidenten des Landtages - Drs. 4/2260

b) Änderung der Geschäftsordnung des Landesrechnungshofes

Antrag des Landesrechnungshofes - Drs. 4/2261

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Präsident des Landesrechnungshofes hat dem Präsidenten die in der Drs. 4/2260 aufgeführten Personalvorschläge unterbreitet. Vorgeschlagen wird für das Amt des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Ministerialdirigent Herr Kurt Gonschorek, als Mitglied des Landesrechnungshofes Frau Dr. Petra Weiher und als Mitglied des Landesrechnungshofes Herr Rainer Elze. Die Fraktionen konnten sich eingehend mit den Vorschlägen befassen. Hinsichtlich der Viten der vorgeschlagenen Personen verweise ich auf die übermittelten Angaben zur Person.

Jetzt geht es gemäß den Regelungen in der Landesverfassung darum, vor der Ernennung, die der Präsident des Landtags vornehmen wird, die Zustimmung des Landtags einzuholen.

(Herr Kehl, FDP, meldet sich zu Wort)

- Bitte sehr.

Zur Geschäftsordnung, Frau Präsidentin. Der Herr Präsident ist nach unserer Geschäftsordnung nicht antragsberechtigt. Ich beantrage deshalb nach § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen.

Ich werde mich zu einer Pause zurückziehen, um mich beraten zu lassen.

Unterbrechung: 13.40 Uhr.

Wiederbeginn: 13.42 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir fahren fort.

Der Abgeordnete Herr Kehl von der FDP-Fraktion bezieht sich auf den § 37 unserer Geschäftsordnung. Bevor ich aus dem Schreiben zitiere, welches die Landtagsverwaltung allen Fraktionen überreicht hat, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Landtagspräsident auch die Ernennung der vorgeschlagenen Personen vollziehen muss. Wie soll er sie ernennen und gleichzeitig der Geschäftsordnung Genüge tun, indem er die Zustimmung durch den Landtag einholt, wenn er kein Antragsrecht hat?

Ich verweise ferner darauf, dass auch der Ministerpräsident hier Anträge einbringt und an dieser Stelle nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Ebenso trifft das für den Landesrechnungshof selbst zu. Insofern dürfte, wenn Ihre Auslegung der Geschäftsordnung so stringent angewendet werden würde, keine der eben genannten Personen Änderungsanträge bzw. überhaupt Anträge in den Landtag einbringen.

Ich möchte jetzt aus dem Absatz 4 des Ihnen zugegangenen Schreibens der Landtagsverwaltung zu der Auslegung der Geschäftsordnung zitieren:

„Die Geschäftsordnung bestimmt, dass selbständige Anträge, mit denen der Landtag um eine Entschließung, eine Zustimmung oder um einen sonstigen nicht besonders geregelten Beschluss gebeten wird, durch die Landesregierung, von einer Fraktion oder von mindestens acht Mitgliedern des Landtages eingebracht werden können.“

Das ist der angesprochene § 37 Abs. 1 der Geschäftsordnung.

„Diese Aufzählung ist hinsichtlich der Aufzählung der allgemein politisch Initiativberechtigten abschließend. Hinzu treten spezielle verfassungsrechtlich oder spezialgesetzlich ausgestaltete Antragsbefugnisse, wie etwa jene des Präsidenten des Landtages aufgrund von Artikel 98 Abs. 3 der Landesverfassung. Über Anträge nach § 37 der Geschäftsordnung ist abzustimmen, da dem Initiativrecht ein Anspruch auf Beschlussfassung über die Initiative immanent ist.“

So weit das Schreiben. Insofern würde ich den Geschäftsordnungsantrag ablehnen. - Frau Dr. Hüskens, bitte sehr.

Ich beantrage zum Tagesordnungspunkt 30 a eine gesonderte Abstimmung über die drei Punkte.

Das behandeln wir gleich. Ich möchte nur meine einleitenden Worte zu den Beratungsgegenständen zu Ende führen.

Ferner wird in der Drs. 4/2261 vom Landesrechnungshof vorgeschlagen, die Geschäftsordnung des Landesrechnungshofs zu ändern. Hier geht es einerseits um eine Anpassung an zwischenzeitlich veränderte gesetzliche Regelungen; andererseits sind redaktionelle Textkorrekturen vorzunehmen. Zur besseren Übersicht wurde die Geschäftsordnung mit den geänderten Bestimmungen in einer Synopse dargestellt.

Eine Debatte ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Oder möchte sich jemand äußern? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Personalvorschläge ab. Frau Dr. Hüskens, wiederholen Sie bitte, was Sie beantragt haben.

Ich habe beantragt, dass wir bei Tagesordnungspunkt 30 a über die drei einzelnen Punkte jeweils gesondert abstimmen.

Herr Gallert, bitte sehr.

Ich will die Geschäftsordnungsdebatte, die wir jetzt haben, nicht unnötig in die Länge ziehen, sondern nur darauf verweisen, dass der Präsident des Landesrechnungshofs in den Gesprächen, die er mit den Fraktionen - zumindest in unserem Fall war es so - geführt hat, zum Ausdruck gebracht hat, dass dies ein in sich komplex abgestimmter Vorschlag sei und er das auch in dieser Komplexität sieht. Das ist zwar kein geschäftsordnungsmäßiger Einwand dagegen, dass einzeln abgestimmt wird; ich will vielmehr nur darauf hinweisen, dass die Intention desjenigen, der die Sachentscheidung vorbereitet hat, eigentlich eine komplexe Abstimmung beinhaltete. Zumindest ich habe es so verstanden.

Dann werden wir jetzt über den Antrag von Frau Dr. Hüskens abstimmen, ob über die vorgeschlagenen Personen im Komplex oder getrennt abgestimmt werden soll. Wer dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Zuruf von der FDP: Das ist kein Änderungs- antrag!)

Die Stimmen müssen gezählt werden. - 33 sind für den Antrag. Wer ist dagegen? - 44 haben den Antrag abgelehnt. Somit werden wir im Komplex über die vorgeschlagenen Personen abstimmen.

Wer dem Antrag in Drs. 4/2260 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - 63 sind dafür. Wer ist dagegen? - Teile der FDP-Fraktion und Teile der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Neun Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen worden.