Brunhilde Liebrecht
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Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum am 8. September 2005 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Inneres.
Die Landesversicherungsanstalten Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen haben sich am 1. Oktober 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zusammengeschlossen. In Vorbereitung dieser Fusion kamen Zweifel an der Dienstherrenfähigkeit der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt auf, da sie vor dem In-Kraft-Treten des Beamtengesetzes errichtet worden ist und ihre Satzung seinerzeit nur durch das Sozialministerium bestätigt wurde. Durch das sächsische Innenministerium sei kürzlich die Frage aufgeworfen worden, ob es zur Verleihung der Dienstherrenfähigkeit eines Gesetzes bedurft hätte.
Um diese Zweifel auszuräumen, wurde nun von der Landesregierung der Gesetzentwurf in der Drs. 4/2387 vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll vorsorglich rückwirkend zum 1. Januar 1991 die volle Dienstherrenfähigkeit der Landesversicherungsanstalt geregelt und bestimmt werden, dass die Beamtinnen und Beamten der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt Körperschaftsbeamte sind. Somit wird die Rechtssicherheit der betroffenen Beamten über ihren Status auch nach der Fusion der drei Landesversicherungsanstalten gewährleistet.
Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat diesen Gesetzentwurf erstmals in seiner 38. Sitzung am 16. September 2005 aufgerufen, in der durch die Landesregierung nochmals auf die Notwendigkeit dieses Gesetzes hingewiesen wurde. Seitens des Ausschusses bestand kein Änderungsbegehren am Gesetzentwurf.
Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde jedoch darauf hingewiesen, dass ausführliche Zitate bei allgemein bekannten Gesetzen - und solche sind die angeführten Gesetze - vermieden werden sollten. Der Ausschuss folgte diesem Hinweis und hat die in den Absätzen 1, 2 und 3 des § 1a enthaltenen Zitate gestrichen.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde einstimmig beschlossen und dem mitberatenden Ausschuss für Inneres zur Abgabe eines Votums vorgelegt. Dieser hat sich in seiner 59. Sitzung am 26. September 2005 mit 10 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Beratungsbedarf bestand im mitberatenden Ausschuss nicht.
Zur abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss für Gesundheit und Soziales in der 39. Sitzung am 14. Oktober 2005 wurden keine weiteren Änderungsanträge gestellt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Der Wortlaut liegt dem Plenum heute zur Verabschiedung vor.
Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde vom Plenum am 27. Mai 2005 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen. Die Intention dieses Antrages war es zu erreichen, dass bei der Vereinigung der drei Landesversicherungsanstalten zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprochen wird und die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt angemessen berücksichtigt werden. Nur dann soll eine Genehmigung durch die Landesregierung erfolgen.
Der bisherige Fusionsbeschluss, der die Vereinigung der Landesversicherungsanstalten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens regeln soll, ließ nach der Ansicht der Koalitionsfraktionen nicht erkennen, dass die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt ausreichend berücksichtigt worden sind. Es fehlten konkrete Feststellungen zur Arbeitsmengenverteilung und es fehlte eine Bestimmung bezüglich der Bettenbelegung in den Rehabilitationseinrichtungen.
Außerdem konnten fusionsbedingte Einsparungen und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden. Diese Einsparpotenziale sollten bereits im Vorfeld des Fusionsbeschlusses genannt werden, unabhängig von den Einsparungen, die sich ohnehin aus der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben werden.
Ebenso gab es keine Aussage darüber, welchen Ausgleich das Land Sachsen-Anhalt dafür erhält, dass der Hauptsitz der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Leipzig sein soll. Damit wurde in dem Vereinigungsbeschluss den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat sich in der 37. Sitzung am 24. Juni 2005 mit dem Antrag in der Drs. 4/2185 beschäftigt. Dazu hat er auch den Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt SachsenAnhalt, Herrn Dr. Kulczak, eingeladen, der sich seinerseits bereit erklärt hatte, gegenüber dem Ausschuss Informationen und Auskünfte zum Fusionsvorhaben der drei Landesversicherungsanstalten zu erteilen.
In den sehr aufschlussreichen Gesprächen mit Herrn Dr. Kulczak und mit Vertretern des Ministeriums für Gesundheit und Soziales konnten die meisten bis dahin noch bestehenden Bedenken ausgeräumt werden.
Nach seiner und der Aussage der Landesregierung wird es Ergänzungsbeschlüsse zum bestehenden Fusionsvertrag geben, die sich insbesondere auf die Arbeitsmengenverteilung und auf die Wirtschaftlichkeit beziehen. Die ergänzenden Festlegungen sollen gleichermaßen den Fusionsvertrag präzisieren und die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigen. Zwar sind diese im Vorfeld abgestimmt worden, aber es ist noch nicht die Zustimmung der Vorstände aus Sachsen und Thüringen erteilt worden.
Der Ausschuss hat im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Dr. Kulczak über den Antrag beraten. Aufgrund dessen, dass viele Dinge klargestellt worden sind, hat der Ausschuss den ursprünglichen Wortlaut des Antrages abgeändert. Der zweite Absatz des Antrages hat sich mit der Berichterstattung der Landesregierung am
24. Juni 2005 erledigt und wurde gestrichen. Gestrichen werden konnte auch der letzte Satz sowie das Wort „nur“ in der dritten Zeile des ersten Absatzes.
Der dem Landtag heute zur Beschlussfassung vorliegende Antrag in der so geänderten Fassung wurde vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales einstimmig beschlossen. Es wird um Zustimmung des Landtages zu dieser Beschlussempfehlung gebeten. - Ich bedanke mich.