Protocol of the Session on May 26, 2005

Ich habe keine Frage zur Sache. Ich frage Sie vielmehr: Warum wehrt man sich vonseiten der regierungstragenden Fraktionen dagegen, dass auch andere Ausschüsse sich mit dem Thema befassen?

Sehr verehrter Kollege, aus meiner Sicht ist es aufgrund der zeitlichen Struktur, die wir uns selber vorgegeben haben, wichtig, dass wir schnell darüber beraten können. Hierfür trägt der Innenausschuss mit Sicherheit Sorge. Im Übrigen ist es nach meinem Dafürhalten ein ausschließlich innenpolitisches Thema.

(Herr Bullerjahn, SPD: Oh, oh, oh!)

Deshalb sollte es in diesem Ausschuss behandelt werden.

(Herr Bullerjahn, SPD: Aber Herr Kolze! - Herr Gallert, PDS: Mit Raumordnung hat das wohl nichts zu tun?)

Frau Dr. Paschke, Sie haben noch eine Frage? - Möchten Sie noch eine Frage beantworten, Herr Kolze?

(Herr Bullerjahn, SPD: Ich habe eine Nachfrage!)

Erst eine Nachfrage von Herrn Bullerjahn, dann die Frage von Frau Dr. Paschke.

Wollen Sie damit sagen, dass das keine raumordnerische Frage ist, dass das keine Frage ist, bei der es um Finanzen geht? Ich meine, wir schieben wesentlich unwichtigere Dinge in fünf Ausschüsse. Ein so zentrales Thema, über das übergreifend diskutiert werden müsste, wollen Sie wahrscheinlich wegen der Befürchtung, dass es in den anderen Ausschüssen zerfasert, an lediglich einen Ausschuss überweisen? Ich verstehe Ihre Logik nicht. Sie haben in allen Ausschüssen die Mehrheit.

(Herr Gallert, PDS: Das weiß er aber nicht ge- nau!)

Sie sollten sich vor der Abstimmung wirklich noch einmal überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, andere Ausschüsse zu beteiligen.

Sehr geehrter Herr Bullerjahn, zunächst einmal sehe ich die Gefahr der Zerfaserung nicht, da die Koalitionsfraktionen fest zu dem Gesetzentwurf stehen.

(Herr Grünert, PDS: Das liest sich aber anders! - Frau Dr. Kuppe, SPD: Dann ist es doch kein Problem!)

- Ja eben, es gibt auch keine Probleme.

Frau Dr. Paschke wollte noch eine Frage stellen. Dann hat sich noch Herr Dr. Köck gemeldet.

Es ist die gleiche Frage, die Sie aber nicht beantwortet haben: Ist es nicht auch ein raumordnerisches Problem?

Wir haben ein Grundsätzegesetz. Das haben wir in der letzten Plenarsitzung beschlossen. Darin wurden die raumordnerischen Grundsätze festgelegt. Diese befolgen wir jetzt stringent. Deshalb gibt es aus meiner Sicht keine weitere Beratungsnotwendigkeit. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Sie möchten keine weiteren Fragen beantworten? - Dann ist das erledigt. Wir stimmen nun ab, zunächst über das, was unstrittig ist, die Überweisung an den Innenausschuss. Dabei ist es zunächst egal, ob es eine alleinige oder eine federführende Überweisung sein wird. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist es so beschlossen.

Gibt es weitere Vorschläge hinsichtlich der Überweisung? - Bitte?

(Herr Dr. Polte, SPD: Herr Rothe hatte die Über- weisung in den Ausschuss für Finanzen und in den für Raumordnung zuständigen Ausschuss beantragt!)

- An den Ausschuss für Finanzen und an den für Raumordnung zuständigen Ausschuss. Ich lasse einzeln darüber abstimmen. Wer stimmt einer Überweisung an den Finanzausschuss zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wer stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes an den für Raumordnung zuständigen Ausschuss zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Gibt es weitere Anträge? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung in dieser Form beschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 beendet.

(Unruhe bei allen Fraktionen)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung

Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 4/2032

(Unruhe)

- Ich gebe zunächst all denen, die sich für diese Angelegenheit nicht interessieren, die Gelegenheit zu gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe, dass auf der Nordtribüne in der ersten Reihe Frau Edda Ahrberg Platz genommen hat. Frau Ahrberg, ich begrüße Sie herzlich.

(Beifall im ganzen Hause)

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 18. August 1993 wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Abgeordneten. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Der Landtag der dritten Wahlperiode hatte Frau Edda Ahrberg in dieses Amt wiedergewählt. Eine zweite fünfjährige Amtszeit ist nunmehr verstrichen. Somit kann eine Wiederwahl nicht erfolgen.

Es liegt ein Vorschlag der Landesregierung in der Drs 4/2032 zur Wahl von Herrn Gerhard Ruden als Nachfolger für Frau Ahrberg vor. Ich bitte zunächst die Landesregierung, den Wahlvorschlag zu begründen. Bitte, Herr Ministerpräsident, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben bereits einleitend darauf hingewiesen, dass auch die zweite Amtszeit der bisherigen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR abgelaufen ist, und zwar bereits Anfang Februar dieses Jahres, und dass unser Gesetz nicht vorsieht, dass diese Tätigkeit verlängert werden kann. Deswegen ist die Landesregierung in der Pflicht, dem Hohen Haus einen neuen Personalvorschlag zu unterbreiten.

Ich möchte die Gelegenheit, dass Frau Ahrberg unter uns ist, nutzen, um ihr von hier aus und am heutigen Tag noch einmal herzlich für ihre Tätigkeit und ihre Arbeit in den zurückliegenden zehn Jahren zu danken.

(Starker Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Frau Ahrberg hat ihre Arbeit mit großem Engagement getan. Das beweisen eine große Anzahl von Veröffentlichungen aus dieser Einrichtung und eine große Anzahl von Veranstaltungen, die in den letzten zehn Jahren von ihr mit organisiert worden sind. Ich bin mir sicher, dass wir bei der Aufarbeitung dieser schwierigen Phase der Geschichte unserer Region noch mehr Probleme und Schwierigkeiten miteinander hätten, wenn dieses Datenmaterial nicht zur Verfügung stünde und nicht hätte ausgewertet werden können.

Nach Maßgabe des genannten Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagengesetz ist es die Aufgabe der Landesregierung gewesen, einen Vorschlag zu unterbreiten. Zur Nachbesetzung der Stelle hat das Ministerium der Justiz eine Stellenausschreibung durchgeführt. Auf diese Stellenausschreibung sind im Ministerium der Justiz insgesamt 144 Bewerbungen eingegangen.

Nach Prüfung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen durch das Justizministerium mussten bereits 135 Bewerber aussortiert werden, da diese nicht die in § 3 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagengesetz vorgeschriebenen persönlichen Eignungsvoraussetzungen aufwiesen oder aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung nicht geeignet waren, die mit dem Amt und der Leitung der Behörde verbundenen Aufgaben zu bewältigen.

Mit neun Bewerbern sind seitens des Ministeriums der Justiz Vorstellungsgespräche geführt worden. Im Ergeb

nis dieser Gespräche und nach einem am Beamtenrecht orientierten Auswahlverfahren hat das Ministerium der Justiz dem Landeskabinett Herrn Gerhard Ruden als am besten geeigneten Bewerber vorgeschlagen. In der Sitzung am 25. Januar dieses Jahres hat die Landesregierung beschlossen, Ihnen Herrn Ruden zur Wahl für das Amt des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen vorzuschlagen.

Herr Gerhard Ruden erfüllt zum einen die persönlichen Eignungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes. Zum anderen ist er durch seinen persönlichen und beruflichen Werdegang für dieses Amt geeignet. Wie Sie wissen, ist es nicht üblich, Einzelheiten zur Person an dieser Stelle vorzutragen. Ich darf darauf hinweisen, dass den Fraktionsvorsitzenden und den parlamentarischen Geschäftsführern ein tabellarischer Lebenslauf von Herrn Ruden vorgelegen hat oder vorliegt.

Aufgrund seiner beruflichen und politischen Tätigkeit verfügt er über Verwaltungs- und Führungserfahrungen. Zudem hat Herr Ruden einen engen Bezug zu der mit dem Amt verbundenen Aufgabe. Zu DDR-Zeiten, etwa ab dem Jahr 1987, war er im Friedensarbeitskreis der Evangelischen Martinsgemeinde Magdeburg aktiv und ab dem Jahr 1989 als Sprecher der Initiative „Frieden und Menschenrechte in der DDR“ tätig. Zudem war er Mitglied des Bürgerkomitees zur Auflösung des MfS und Teilnehmer am runden Tisch in Magdeburg.

Deshalb bitte ich Sie namens der Landesregierung, Herrn Gerhard Ruden Ihre Stimme zur Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen. Meine Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört: Herr Gerhard Ruden ist für die Wahl zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgeschlagen worden. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, in Anwendung des § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Wahlkabine und Wahlurne sind bereits aufgestellt.

Meine Damen und Herren! Auf dem Stimmzettel steht der Wahlvorschlag gemäß Drs. 4/2032, Herrn Gerhard Ruden zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu wählen. In der Wahlkabine kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ an. Danach gehen Sie bitte mit dem zusammengefalteten Stimmzettel zur Wahlurne.