Da das nun nicht erfolgte, hat man im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt die Reform auf den Zeitpunkt der Kommunalwahlen oder man führt die Kreistage zusammen. Letzteres, die Zusammenführung der Kreistage für die Dauer von zwei Jahren, ist die politisch bessere Variante. Das ist man den kommunalen Ehrenamtlern schuldig. Zudem ist das Zusammenwachsen der Kreise mit der Gesamtheit der Erfahrungsträger zweifelsfrei von Vorteil.
Die Vielzahl der Mandatsträger stellt eine für die Zeit des Zusammenwachsens wichtige Brücke zu den Bürgerinnen und Bürgern dar. Letztlich wird damit die Chance für jeden kommunalen Mandatsträger eröffnet, sich in dem großen Gebilde auszuprobieren und dann auf diese Erfahrung zurückgreifend sich zu entscheiden, ob man in größeren Strukturen dauerhaft tätig sein will. Sie wollen von null auf sieben Jahre. Das ist problematisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion verfolgt nicht zuletzt durch die aktuellen Entwicklungstendenzen und aufgrund der Erfahrungen langer Debatten und konzentrierter Arbeit am Thema ein viel weiter reichendes Konzept als das vorliegende. Die Eckpunkte sind:
Erstens die Bildung von fünf Regionalkreisen bis zum Jahr 2009, angelehnt an die Planungsregionen, einschließlich einer Neuausrichtung der Kommunen zu Bürgerkommunen, einer kommunalen Politikreform und einer Neuausrichtung des Ehrenamtes;
drittens die Aufgabenverlagerung in die Landkreise in solch wichtigen Bereichen wie der Schulverwaltung einschließlich der Personalverwaltung, der Forstverwaltung, der Regionalplanung, im Bereich der Sozialverwaltung, um einige wichtige zu benennen, die im Wesentlichen Bürgernähe ausdrücken, Herr Wolpert.
Fünftens. Wir streben an, die Anzahl der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften zu begrenzen und eine freiwillige Übertragung überörtlicher Aufgaben in den Gemeinschaftsausschuss zur Voraussetzung für den Bestand dieses Modells zu machen.
Dazu, meine Damen und Herren, bedarf es politischer Mehrheiten. Das wissen wir. Darum werden wir kämpfen und auch um die Akzeptanz. Aber seien Sie ehrlich: Es ist immer noch besser, erst das Konzept zu haben und dann die Mehrheit, als wenn es so ist wie jetzt bei Ihnen, nämlich erst die Mehrheit zu haben und immer noch nach einem schlüssigen Konzept zu suchen.
Bis zu diesem Zeitpunkt - das hat Herr Gallert bereits erwähnt - stehen wir vor der Frage, wie wir mit Ihren Gesetzen umgehen. Begibt man sich in eine Art Flickschusterei?
Die PDS-Fraktion wird im Innenausschuss Änderungsanträge zur Region Anhalt und zur Region Halle einbringen. Diese Vorgehensweise resultiert aus den Beschlüssen innerhalb der Parteistruktur. Wir werden alles unternehmen, um Entscheidungen herbeizuführen, die den Weg für eine tiefgreifende Reform nicht verbauen. - Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Die Debatte wird abgeschlossen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Kolze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Einbringung eines KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes hat die Landesregierung nach nur drei Jahren den letzten Baustein der Neustrukturierung des Landes erarbeitet.
Ich möchte es klar aussprechen: Während die heutige Opposition in der Zeit, als sie Regierungsverantwortung getragen hat, das Land acht Jahre mit Reformendebatten in Atem gehalten hat, wurde durch die von CDU und FDP getragene Landesregierung konsequent gearbeitet, gehandelt und umgesetzt.
Das Ergebnis ist beeindruckend. Mit der Schaffung des Landesverwaltungsamtes wurde die Landesebene fit für die Aufgaben der Zukunft gemacht.
Mit der inzwischen abgeschlossene Reform der Verwaltungsgemeinschaften wurde eine leistungsfähige Verwaltung auf kommunaler Ebene geschaffen. Mit dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz wurden die Strukturen der künftigen Kreise bereits vorgeben. Jetzt ist die Zeit der Umsetzung der im Grundsatz bereits feststehenden Kreisgebietsreform.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der CDU und der FDP getragene Landesregierung hat bei der Neustrukturierung des Landes auch einen neuen
Es ist beeindruckend, mit welchem Aufwand die Betroffenen vor Ort in die Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen einbezogen wurden.
Wie schon bei der Reform der Verwaltungsgemeinschaften wurden sämtliche Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt zu diesem Gesetzentwurf angehört. Der Gesetzentwurf wurde zudem im Rahmen einer Landrätekonferenz vorgestellt und in Bürgermeisterkonferenzen, die in jedem Landkreis stattfanden, erläutert. Dabei wurden auch ergänzende Stellungnahmen aufgenommen. Das Anhörungsverfahren erstreckte sich auch auf landesweit tätige Verbände. Das Ergebnis dieser Anhörungen wurde in die Begründung zu dem Gesetzentwurf aufgenommen.
Auf kreislicher Ebene tätige Vereinigungen konnten sich ebenso wie geladene örtliche Politiker im Rahmen von Kreiskonferenzen, die der Minister des Innern durchführte, zu dem Entwurf positionieren. Die Erkenntnisse aus den Kreiskonferenzen wurden bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Wegen der besonderen Frage, ob im Zuge der Kreisgebietsreform ein Kreis Anhalt gebildet werden sollte, wurden die betroffenen Landkreise zusätzlich zu bestimmten Sachverhalten befragt, die im Rahmen einer Entscheidung über die Bildung eines solchen Landkreises von Bedeutung sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt zwei Ansätze dafür, wie man die Strukturen des Landes auf der kreislichen Ebene neu gliedern kann. Schaut man lediglich von oben auf das Land, ohne zu erkennen, dass es die Menschen sind, die unser Land tragen, kann man einen zentralistischen Aufbau des Landes verfolgen. Wer dies will, kommt im Ergebnis zu dem von der SPD und der PDS favorisierten Modell der fünf Großkreise.
Begreift man jedoch die Kreise als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, so müssen die Entscheidungsprozesse transparent und gestaltbar bleiben. Nur so kann die ehrenamtliche Tätigkeit der vielen Frauen und Männer in unserem Land erhalten werden. Wenn man dies will, dann können Landkreise über ein bestimmtes Limit hinaus nicht beliebig vergrößert werden.
Hierbei weiß ich die große Mehrheit der Frauen und Männer in unserem Land auf unserer Seite. Selbst die Basis der im Landtag vertretenen Oppositionsparteien stimmt im Grundsatz mit diesem Ansatz überein und trägt die von der Landesregierung vorgeschlagene Neugliederung der Landkreise in weiten Teilen mit. Die Damen und Herren von der Opposition wären gut beraten, in dieser Frage auf ihre eigene Basis zu hören.
Meine Damen und Herren! Natürlich kann es die Landesregierung bei allem Konsens im Grundsatz nicht allen Beteiligten recht machen. Eine landesweite Neuregelung der Landkreise erfordert eine bestimmte Systematik, die von einigen als Unrecht empfunden wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich an die Debatte um einen Landkreis Anhalt erinnern. Sie werden sich denken können, dass mein Herz, obgleich ich Dessauer bin, nicht nur für die Stadt schlägt, sondern auch für die Region Anhalt und auch für das ganze Land, das das Wort „Anhalt“ im Namen führt.
Nach meiner Auffassung ist die Identifikation mit Anhalt nicht ausschließlich von einem Landkreis Anhalt abhängig. So, wie die Altmärker gut mit zwei Landkreisen leben können, die Harzer sogar in zwei Bundesländern leben,
sich die Bitterfelder zuweilen als Sachsen fühlen, so wird der Anhalter seine Identität und seine landsmannschaftliche Verbundenheit nicht von einer Kreisgrenze abhängig machen.
Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die nicht ausreichend eingetretene Identifikation der Menschen mit dem bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zu völlig unterschiedlichen Bestrebungen hinsichtlich der Kreiszugehörigkeit geführt hat. Das mag man beklagen. Es bleibt aber eine Tatsache, dass die Roßlauer mehrheitlich zu Dessau wollen, die Coswiger ihre Zukunft in einem Landkreis Wittenberg sehen, die Loburger sich zum Jerichower Land hingezogen fühlen und die benachbarten Landkreise bereits seit langer Zeit andere Wege gehen.
Es muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass manche von denen, die heute einen Landkreis Anhalt fordern, früher andere Ziele verfolgten und dies zum Teil auch heute noch tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis ist der von der Landesregierung vorgeschlagene Weg zu größeren Kreisen ausgewogen. Er wird von einer breiten Mehrheit im Land getragen und er wird die Leistungsfähigkeit des Landes insgesamt verbessern.
Ich wiederhole meinen Satz vom Anfang: Die von der CDU und der FDP getragene Landesregierung hat in drei Jahren das vollendet, worüber die heutige Opposition in ihrer Regierungszeit acht Jahre lang nur diskutiert hat.
Auch hieran wird deutlich, wer in schweren Zeiten das Land führen kann und wer nicht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Innenausschuss.
Vielen Dank, Herr Kolze. Möchten Sie noch eine Frage beantworten? - Bitte fragen Sie, Herr Bullerjahn.
Ich habe keine Frage zur Sache. Ich frage Sie vielmehr: Warum wehrt man sich vonseiten der regierungstragenden Fraktionen dagegen, dass auch andere Ausschüsse sich mit dem Thema befassen?