Protocol of the Session on April 14, 2005

Wir haben in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen verändert, die diesen wichtigen Schritt in diese neue Lebensphase begleiten. Eine der wichtigsten Veränderungen war aus meiner Sicht die Einführung und die Festschreibung von Bildungsinhalten für die Arbeit mit Kindern bis zum Schuleintritt. Das ist zu Recht im KiFöG als Bildungsauftrag verankert worden.

Das in Sachsen-Anhalt für die Kindertageseinrichtungen erarbeitete Programm „Bildung elementar“ zielt in seiner Konsequenz darauf ab, die Kinder altersgerecht und altersspezifisch fit zu machen, damit sie den Anforderungen in der Schule gerecht werden. Die Erzieherinnen sollen das für diese Aufgabe nötige Rüstzeug erhalten.

Auch wenn die pädagogischen Fachkräfte auf eine solide Ausbildung und in der Regel auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen können, bleibt die Fortbildung eines der wichtigsten Themen. Deshalb ist in der Vereinbarung zur Umsetzung des Bildungsauftrages und des Bildungsprogramms für Kindestageseinrichtungen der Fortbildung ein besonderer Stellenwert eingeräumt worden.

Diese Vereinbarung ist am 5. Januar dieses Jahres vom Sozialminister, vom Kultusminister sowie von den Ver

tretern der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der beiden großen Kirchen gemeinsam unterzeichnet worden. Sie verpflichtet die Unterzeichner, an der landesweiten Qualitätsoffensive bei der Umsetzung des Bildungsauftrags mitzuwirken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ebenso vereinbart worden, dass insbesondere die an der Erarbeitung des Konzepts „Bildung elementar“ Beteiligten als Fortbildungsreferenten zur Verfügung stehen und vor allem weitere Multiplikatoren ausbilden. Über das Landesjugendamt werden Kurse angeboten, die unter anderem auch das Thema der Gestaltung der Übergangsphase vom Kindergarten zur Schule zum Gegenstand haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Professor Olbertz hat über die Aufgaben der Grundschule und über den Stand der Vorbereitung des kommenden Schuljahres informiert. Dabei hat er auf entscheidende Punkte wie die Fortbildung und den Erlass zur Aufnahme in die Grundschule bereits hingewiesen.

Die in der Begründung zu dem Antrag formulierte Befürchtung, dass weder die Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen noch die zukünftigen Klassenleiter der Einschulungsklassen genügend auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, ist eine Vermutung der PDS, die ich nicht teile. Ich denke, die Praxis wird uns Recht geben. Die Kindergärten und die Schulen sind durch die bereits durchgeführten und weiterhin angebotenen Fortbildungen - der Minister hat es dargestellt - gut auf die neuen Aufgaben vorbereitet und werden diese in guter Qualität bewältigen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist sehr wichtig. Die FDP-Fraktion will sich dem Anliegen des Antrags nicht ganz verschließen. Deshalb sollte der Landesregierung durchaus die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bildungsausschuss und auch im Gleichstellungsausschuss über die Erfahrungen beim Übergang in die Grundschule im Schuljahr 2005/2006 zu berichten. Ich beantrage im Namen der FDP-Fraktion, den Antrag an diese beiden Ausschüsse zu überweisen. - Danke.

Frau Seifert, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Hein beantworten?

Wenn Sie eine Frage hat, dann sollten wir - ich habe die Überweisung an die Ausschüsse beantragt - darüber im Ausschuss reden.

Der Antrag zielt auf eine Berichterstattung. Einen solchen Antrag muss man nicht überweisen. Vielleicht lesen Sie ihn noch einmal und wir können über den Antrag direkt abstimmen. Dann muss die Landesregierung Bericht erstatten und wir brauchen keine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

Frau Dr. Hein, ich würde das gern noch einmal lesen und mich dann dazu äußern.

Das ist eine Verfahrensfrage, die vielleicht inzwischen geklärt werden kann. - Es geht weiter mit dem Beitrag

der SPD-Fraktion. Es spricht Frau Grimm-Benne. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist für die Kinder ein großes Ereignis. Es beginnt in der Tat eine sehr wichtige und vollständig neue Lebensphase mit ganz anderen Anforderungen an die Kinder. Schon deshalb ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kindereinrichtungen und den Grundschulen äußerst sinnvoll - eine solche wurde auch schon praktiziert.

Neu hinzukommen soll, dass die vorschulische und die schulische Bildung nahtlos aneinander anschließen sollen. Mit der Änderung des Schulgesetzes und dem Erlass des Kultusministeriums zur Aufnahme in die Grundschule sind die Weichen dafür gestellt worden. Welche Effekte das haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden.

Ich möchte von der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichten. Dort hat - Frau Fischer hat es schon ausgeführt - Frau Hasenkrug sehr gut dargestellt, was sie sich mit dem Erlass vorstellt. Sie hat aber auch gesagt, dass sie zurzeit wie eine Wanderpredigerin durchs Land zieht und schon einige Kuriositäten festgestellt hat. Das reichte von Fällen, in denen Leiterinnen von Grundschulen sich verweigert haben mit der Begründung „Diesen Quatsch brauchen wir nicht“, bis hin zu einer starken Einflussnahme auf Kindertagesstätten, indem man in dem letzten Jahr vor dem Schuleintritt sozusagen die Schule in die Kita gebracht hat.

Sie sagte auch, es sei unheimlich schwer darzustellen, dass es um ein partnerschaftliches Miteinander sowohl der Erzieherinnen in der Kita als auch der pädagogischen Mitarbeiter als auch der Grundschullehrerinnen und -lehrer in der Schule geht. Um das zu erreichen - das war auch ein Punkt - müsste das Bildungsprogramm „Bildung elementar“, über das bisher noch nicht einmal im Bildungsausschuss beraten worden ist, erst einmal den Lehrerinnen und Lehrern sowie den pädagogischen Mitarbeitern näher gebracht werden, damit diese verstehen, was im Zusammenhang mit dem Übergang geleistet werden soll.

Man muss dazu sagen, dass es bei dieser Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses auch einen Bericht über das Programm „Bildung elementar“ gab. Frau RabeKleberg und auch Leiterinnen von so genannten Konsultationstagesstätten waren anwesend. Diese haben auf folgendes Problem aufmerksam gemacht: Während die pädagogischen Mitarbeiterinnen für die Fortbildung freigestellt werden, haben die Leiterinnen und die Träger nach dem jetzt geltenden KiFöG überhaupt keinen Spielraum, ihre Mitarbeiter freizustellen. Also bilden sich die engagierten Mitarbeiter in ihrer Freizeit, am Wochenende weiter. Das wird im Prinzip freiwillig gemacht.

Deswegen sagt auch die Liga: In das KiFöG müssen zumindest Vor- und Nachbereitungszeiten eingeführt werden, um die Anforderungen, die der neue Schulerlass stellt, erfüllen zu können.

Herr Minister Olbertz, lassen Sie es doch zu, dass über das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ nicht nur im Gleichstellungsausschuss, sondern auch im Bildungsausschuss debattiert wird.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Ja!)

- Aber als wir mit unseren letzten Anträgen erreichen wollten, dass über das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ diskutiert wird, hat die breite Mehrheit gesagt: Im Bildungsausschuss ist das nicht nötig;

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Doch!)

es reicht, wenn darüber im Gleichstellungsausschuss gesprochen wird. Deswegen finde ich den Antrag der PDS-Fraktion gut, der vorsieht, dass in beiden Ausschüssen darüber diskutiert wird.

Ich möchte Frau Hasenkrug unterstützen. Es muss wirklich dargestellt werden, was mit diesem Schuleingangserlass gewollt ist, nämlich ein partnerschaftliches Miteinander, damit keinem Kind Förderung verloren geht. Es soll so weit gehen, dass man weiß, wo jedes Kind Förderung braucht und wo es seine Schwächen hat, damit sichergestellt wird, dass es in der Grundschule genauso gefördert werden kann. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Frau Brakebusch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße das Interesse, das die Fraktion der PDS dem Thema „Gestaltung des Übergangs vom Vorschulbereich zur Schule“ und im Zusammenhang damit der Befähigung der Beschäftigten in den Kindertagesstätten und in den Grundschulen zur qualifizierten Gestaltung des Übergangsprozesses entgegenbringt.

Die Regierungsparteien im Land Sachsen-Anhalt haben sich mit der Koalitionsvereinbarung für die vierte Legislaturperiode das Ziel gesetzt, die Kinderbetreuung zu qualifizieren sowie ein leistungsorientiertes und gegliedertes Schulsystem zu schaffen.

Am 16. Dezember 2004 beschloss der Landtag, das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu novellieren. Dabei wurden auch die Aufgaben der Grundschulen verändert. Durch den Erlass zur Aufnahme in die Grundschule sind die Grundschulen nun auch gesetzlich verpflichtet, die individuelle Lernausgangslage eines jeden Kindes genau festzustellen, sich über die Besonderheiten der vorschulischen Bildung des Kindes zu informieren und von den gewonnenen Erkenntnissen ausgehend sowie an die Ausgangsbedingungen anknüpfend den Anfangsunterricht zu planen und durchzuführen.

Sie können diese Aufgabe nur erfüllen, wenn sie mit den Kindertagesstätten, das heißt mit den Erzieherinnen, und mit den Eltern geplant und abgestimmt zusammenarbeiten.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat in Aussicht gestellt, dass das für die Fort- und Weiterbildung zuständige Landesjugendamt ab dem Jahr 2005 ein Programm auflegen wird, um die Fachkräfte in der Kinderbetreuung bei der Umsetzung des Bildungsauftrages und des Bildungsprogramms zu unterstützen. Mit diesem Fortbildungsprogramm wird bereits gearbeitet. Selbstverständlich ist das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ die Grundlage für alle vom Landesjugendamt mit Beginn des Jahres geplanten und bereits durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen.

Zu den Arbeitsmaterialien, die bei den Fortbildungsveranstaltungen dieser Art genutzt werden, gehören auch immer die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, wie das Kinderförderungsgesetz, das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die dazu erlassenen Verordnungen. Da der Minister bereits ausführlich darüber berichtet hat, möchte ich dies in meiner Rede nicht wiederholen.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass sowohl die Kindertagesstätten als auch die Schulen durch die Fortbildungsmaßnahmen umfassend auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden und diese in einer guten Qualität bewältigen können.

Nun ein paar Ausführungen zu dem Antrag der PDSFraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In Bezug auf Punkt 1 werden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass die Landesregierung die von der antragstellenden Fraktion geforderten Leistungen bereits erbracht hat bzw. noch erbringt. Deshalb stelle ich fest, dass die in der Begründung zu dem Antrag der Fraktion der PDS geforderten Impulssetzungen erfolgt sind und dass die Landesregierung bereits im Einvernehmen mit den Dachorganisationen konkrete Maßnahmen eingeleitet hat. Der Antrag bleibt mit seiner Zielsetzung hinter der gegenwärtigen Praxis zurück und ist insofern weder aktuell noch richtungsweisend.

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb ist Punkt 1 des Antrags eigentlich überflüssig.

Im Hinblick auf Punkt 2 des Antrags möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Runderlass zur Aufnahme in die Grundschule erstmalig für das Schulaufnahmeverfahren zum Schuljahr 2006/2007 anzuwenden ist. Wir befinden uns damit innerhalb des Zeitplans in der Planungsphase des Übergangs, in der noch keine konkreten Ergebnisse der Arbeit vorliegen.

Gegenwärtig werden Konzepte für die Schuleingangsphase bzw. für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Kindertagesstätten erarbeitet. Welche dieser Konzepte sich in der Erprobung am besten bewähren, wird sich im kommenden Herbst zeigen.

Mit Blick auf Punkt 3 des Antrags versichere ich Ihnen, dass das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Kultusministerium sicherlich gern über die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs zur Grundschule berichten werden. Ich schlage daher eine Überweisung an die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft sowie für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport vor.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Zum Schluss hat noch einmal Frau Dr. Hein das Wort, wenn Sie es möchte.

(Unruhe bei der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Brakebusch, wissen Sie was? - Es ist jetzt 19.45 Uhr. Ich mag mich mit Ihnen nicht mehr darüber streiten, wer Recht hat.

(Beifall bei der PDS und bei der CDU)

Mir ist es wichtig, dass wir im Ausschuss informiert werden, dass wir Fragen stellen können und dass die Mängel - offensichtlich haben Sie leider auch nichts anderes dazu sagen können - behoben werden. Deshalb überweisen Sie den Antrag von mir aus, wenn Sie es brauchen. Dann soll es so sein. Ich halte es für überflüssig; man kann darüber abstimmen - aber gut.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Beantragt wurde die Überweisung des Antrags in der Drs. 4/2117 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Bitte laufen Sie noch nicht weg. Es gibt noch eine persönliche Bemerkung gemäß § 67 der Geschäftsordnung. Der Abgeordnete Herr Bernward Rothe möchte seine eigenen Ausführungen berichtigen. Bitte schön, Herr Rothe.