Die Kosten verbergen sich, wenn ich in der Begründung auf der Seite 7 unter Abschnitt A - Allgemeiner Teil - Punkt 1 feststelle, dass ein Tiergesundheitsdienst nicht mehr in Stendal beim Landesamt angesiedelt werden soll, sondern jetzt bei der Tierseuchenkasse. Ferner wird ausgeführt: „... sowie Schaffung einer Grundlage zur Kostenerhebung bei der Durchführung des Tiergesundheitsdienstes.“ - All das bedeutet zusätzliche Kosten.
Eine Reduzierung der Verwaltungsstrukturen möchte ich bezweifeln. Wenn unter Punkt 3 ausgeführt wird: „Bestimmung der Kriterien, unter denen sich das Land an Beihilfeleistungen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt beteiligt“ - es geht hierbei wohlgemerkt um die Regelung der 50:50-Finanzierung, also dass das Land das per Gesetz ablehnen kann -, dann wird es für mich als Tierhalter teurer. Das ist ganz normal. Das Land erklärt sich als nicht kostenpflichtig und die Tierseuchenkasse wird sich mit dem Landwirt arrangieren müssen.
Sie haben vor kurzem mit dem Gesetz über die Tierkörperbeseitigung schon eine Zufinanzierung durch die Landwirte erreicht. Nunmehr verschlechtert sich die Situation weiter. Wir haben heute Morgen gehört, wie es um den ländlichen Raum bestellt ist. Die Kostentragungspflicht für die Schätzung der Amtstierärzte im Gesetzentwurf wird kritisch gesehen; wir werden darüber sprechen müssen.
„Die Kostenerstattung für Leistungen des Amtstierarztes bei der Ermittlung des gemeinen Wertes von Vieh durch die Tierseuchenkasse eröffnet die Möglichkeit zur Einnahmeverbesserung bei den Landkreisen/kreisfreien Städten.“
Ich habe mir daneben geschrieben: Geschäftsbesorgung. Wer es zahlt, ist von vornherein klar: derjenige, der das Tier im Stall hat, sprich der Landwirt. Es wird nicht besser.
Ich hoffe, dass wir eine sehr fruchtbringende Diskussion in den Ausschüssen haben werden und dass die Grausamkeiten nicht im Verhältnis 1 : 1 auf die Tierhalter umgeschlagen werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Radke. Außerdem hatte sich Herr Hauser für die FDP-Fraktion gemeldet. - So viel zum Stichwort: ohne Debatte. - Bitte, Herr Radke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass ich einiges wiederhole, möchte ich meinen Redebeitrag abarbeiten. Ich werde mich bemühen, ihn so kurz wie möglich zu halten.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes ist zum einen durch die Not
wendigkeit der Anpassung an die EU- Wettbewerbsregelungen und zum anderen durch die Berücksichtigung der veränderten Organisationsstrukturen im Rahmen des Aufbaus des Landesverwaltungsamts sowie die Organisationsstruktur der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt begründet.
Die durch die Gesetzesänderungen erfassten Neuregelungen betreffen im Wesentlichen die Punkte, die die Ministerin schon angeführt hat; diese erspare ich mir jetzt, das kann jeder nachlesen.
Diese Neuregelungen sollen zu einer höheren Kompetenz, Effizienz und Eigenverantwortung in der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und durch die Einführung der Kostenerstattungsverfahren zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber dem Landesrechnungshof führen.
Des Weiteren ergeben sich im Hinblick auf die Leistungen des Amtstierarztes bei der Ermittlung des Wertes von Nutztieren durch die Tierseuchenkasse Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die angestrebten Strukturen in der Tierseuchenkasse entsprechen im Wesentlichen denen in den anderen mitteldeutschen Ländern und haben sich dort bewährt. Dadurch ergeben sich weitere zukunftsträchtige Ansatzpunkte für eine gute Zusammenarbeit, die sich insbesondere in einer kostengünstigeren und effektiveren Arbeit niederschlagen sollen.
Der Argumentation, die darauf hinausläuft, alles beim Alten zu lassen, kann entgegengehalten werden, dass die derzeitige Regelung zur 50-prozentigen Beteiligung des Landes an bestimmten, einseitig von der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt beschlossenen Beihilfeleistungen, ohne dass die die Beihilfe auslösenden Maßnahmen vom Land selbst veranlasst sein müssen, weder mit den EU-Wettbewerbsregelungen noch mit dem Landeshaushalt zu vereinbaren ist.
Diese Verfahrensweise soll deshalb nach dem Änderungsgesetz nur noch für vom Land durch Rechtsverordnung veranlasste Maßnahmen nach dem Tierseuchenrecht gelten.
Alternativen zu dieser Neufassung des Gesetzes bestehen aus unserer Sicht nicht; es sei denn, man geht bewusst das Risiko einer rechtlichen Anlastung unter Heranziehung der oben genannten rechtlichen Regelungen ein.
Wir empfehlen, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. - Ich bedanke mich.
Natürlich gebe ich dem Kollegen Czeke Recht: Die geplanten Einsparungen für den Landeshaushalt betragen ca. 400 000 € jährlich, und das bei gleichzeitiger Einnahmeverbesserung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Wenn man sich dies anschaut, dann meint man schon, dass das an irgendeiner Stelle zu einer Mehrbelastung führen muss. Das wären dann natürlich die Tierhalter.
Eines macht mich aber stutzig: Der Landesbauernverband, der Landvolkverband, der Landesverband der Landwirte im Nebenberuf, der Rinderzuchtverband, der Mitteldeutsche Schweinezuchtverband und der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt haben nicht Alarm geschlagen. Sie haben die Sache mehr oder weniger passieren lassen.
- Kollege Czeke, gegen Unwissenheit, gegen Faulheit, gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Wenn man dagegen vorbauen wollte, wäre das ein hoffnungsloses Unterfangen.
Ich beantrage namens der FDP-Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Hauser. - Frau Dr. Weiher? - Das hat sich erledigt. Jetzt spricht noch einmal Frau Ministerin Wernicke. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hauser hat schon dargestellt, wer sich an der Anhörung beteiligt hat und diesem Gesetzentwurf zugestimmt hat.
Wer hier unwissend ist, wird sich im Ausschuss klären. Ich habe heute festgestellt, dass Herr Czeke die rechtlichen Grundlagen zur Fleischhygiene mit den rechtlichen Grundlagen zur Tierseuchenkasse und den rechtlichen Grundlagen zur Tierkörperbeseitigung in einen Topf geworfen hat. Dann hat er alles geschüttelt und sich das herausgesucht, was ihm entgegengefallen ist. Wenn das Wissen ist, dann heiße ich nicht Petra Wernicke. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Somit können wir darüber abstimmen, an welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen wird. Es ist beantragt worden, ihn zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen zu überweisen. Gibt es weitere Anträge? - Das ist nicht der Fall.
Wer stimmt der Überweisung an die genannten Ausschüsse zu? - Nahezu alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Gibt es auch nicht. Dann ist das so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet.
Meine Damen und Herren! Wir hatten uns darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 11 heute nicht zu behandeln. Er soll morgen am Schluss aufgerufen werden, damit wir die übrigen Tagesordnungspunkte so gut es irgendwie geht erledigen können. Ich werde jetzt zunächst den Tagesordnungspunkt 12 und anschließend den Tagesordnungspunkt 16 aufrufen; denn es ist vereinbart worden, dass der Tagesordnungspunkt 16 auf jeden Fall heute behandelt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Jahresbilanz der Arbeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. November 2003 bis zum 30. November 2004 liegt Ihnen vor.
Es gibt auch in diesem Jahr wieder Interessantes und Neues von der engagierten Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss zu berichten. Ich danke all denen sehr herzlich, die sich an dieser Arbeit beteiligt haben. Ich möchte darin auch das Ausschusssekretariat einschließen, das sehr viel Arbeit zu leisten hatte, die Ministerialbeamten, die Mitarbeiter auf der kommunalen Ebene, die Vertreter der Medien und all diejenigen, ohne die unsere Arbeit nicht zu leisten gewesen wäre.
Ich knüpfe daran auch die Erwartung, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen im Saal, die Arbeit im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen weiterhin unterstützen werden. Wir haben das eine oder andere auch an die Fachausschüsse überwiesen.
Im Berichtszeitraum haben sich 766 Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss gewandt. Wir haben mit unserer Arbeit, denke ich, auch erreicht, dass Politik zum Anfassen war, haben gezeigt, dass Politik auch Bodenhaftung hat.