Protocol of the Session on March 4, 2005

(Beifall bei der CDU)

Das wurde damals von Ihnen abgelehnt, und ca. ein viertel Jahr später kam die Teilentschuldung dann von Ihnen wieder auf den Tisch. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hacke. - Bevor ich noch einmal Herrn Dr. Köck das Wort erteile, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Staßfurt Nord sowie der Sekundarschule Aken auf der Südtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte noch einmal, Herr Köck, wenn Sie möchten.

(Herr Dr. Köck, PDS: Die Ministerin!)

- Die Ministerin wollte zum Abschluss der Debatte das Wort nehmen. Das heißt, dass Sie jetzt reden dürfen und, wenn Sie es wünschen, später noch einmal.

Herr Hacke, ich habe ausdrücklich die von Ihnen vorgebrachten Dinge dahin gehend gewürdigt, dass es sich um eine Angelegenheit handelt, über die zu reden ist und die daraufhin geprüft werden sollte, ob sie vielleicht als Modellfall für die gängige Praxis taugt.

(Herr Hacke, CDU: Wir müssen das Ergebnis erst einmal abwarten!)

Sie waren nicht so flexibel, das aus meiner Rede mitzubekommen, und haben Ihr vorbereitetes Blatt heruntergespult.

Im Antrag steht: „Der Landtag wolle beschließen“. Es ist vollkommen offen formuliert, ob angesichts der prognostizierten demografischen Entwicklung die siedlungsspezifischen Abwasserlösungen zu Regellösungen erhoben werden „sollten“. Das ist das, worüber wir gerade diskutieren wollen. Am Ende kann durchaus eine Antwort stehen, die lautet: Auf keinen Fall eine Regellösung, vielleicht eine Weiterverbreitung. - Das lässt dieser Antrag offen.

Ich könnte anbieten, bei der Formulierung „strategische Neubewertung siedlungsspezifischer Abwasserbehandlungsanlagen“ ein Fragezeichen einzufügen. Wäre es dann für Sie möglich, den ursprünglichen Antrag mitzutragen?

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Nun bitte Frau Ministerin Wernicke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich hat die Landesregierung kein Problem damit, dem Landtag einen Bericht über den aktuellen Stand der Technik und zu siedlungsspezifischen Abwasserbehandlungsanlagen zu geben. Vielleicht erfahren Sie, Herr Dr. Köck, dann auch, wohin die Karawane fährt.

Im Übrigen zu Ihrer Begriffsdefinition: Ich bin der Meinung, dass eine Anlage, die aus unserer Sicht in Straßberg für drei Gemeinden gebaut werden soll - Straßberg, Günthersberge und Siptenfelde -, eine siedlungsspezifische Anlage ist. Also auch Ihre Begriffsdefinition wäre einmal zu überprüfen.

Für die Berichterstattung wäre kein Antrag im Plenum erforderlich gewesen; denn ich habe im Umweltausschuss immer wieder über gewisse Situationen berichtet und habe angeboten - erst in der letzten Sitzung des Umweltausschusses -, die aktuellen Probleme bzw. die Betroffenheit aufzuzeigen. Ich will an dieser Stelle auch hervorheben, dass meine Mitarbeiter aus dem MLU, aber auch aus dem Landesverwaltungsamt, sehr viel Zeit in den Regionen, in den Orten, in den Verbänden verbringen, um für die fachlich beste Lösung zu werben.

Ein Wort zu dem Änderungsantrag: Ich halte die Intention, die sich aus der Begründung des Antrages ergibt, für falsch. Denn Ihre Intention ist - so lese ich es aus der Begründung heraus -, dass Sie generell dezentrale Lösungen zulassen wollen, verbunden mit der Behauptung, die eben geäußert wurde und die unrichtig ist, dass die Wasserbehörden, wenn ein Antrag auf dezentrale Ent

sorgung vorliegt, die Hürden gerade absichtlich hochhängen. Das ist eine unrichtige Behauptung, die man auch in einer anderen Form zurückweisen könnte. Aber ich will sachlich bleiben und nicht ideologiebehaftet diskutieren. Denn gerade in Bereichen, die Kosten verursachen - davon ist der Abwasserbereich sehr betroffen -, muss ideologiefrei nach den besten und kostengünstigsten Lösungen gesucht werden, die genau auf den speziellen Fall zugeschnitten werden müssen.

Leider entwickelt sich die Diskussion - regional unterschiedlich - zu einer ideologischen Diskussion, und die gleichen Personen, die unter der Vorgängerregierung im Unterausschuss zur Lösung der Abwasserproblematik die Verwaltung hinsichtlich der Abwasserproblematik unterstützt und für die Instrumente der Teilentschuldung grünes Licht gegeben haben, stellen jetzt das bisherige Instrument und Prozedere infrage. Das ist für mich schlecht nachvollziehbar und ideologiebehaftet. Wir sollten wirklich in der Sache diskutieren und nicht vielleicht mit Blick auf gewisse Wahlen diese Problematik noch verschärfen.

Die Verhältnisse - ich sagte es schon - sind überall anders. Es muss beispielsweise berücksichtigt werden, welche örtlichen Bedingungen - Bodenverhältnisse, Gewässersituation, der Bestand an Altanlagen - eine Rolle spielen. All das muss zunächst analysiert und beachtet werden. Die technische Lösung, die für eine Gemeinde vernünftig ist, kann in einer anderen zu völlig unwirtschaftlichen Ergebnissen führen. Eine technische Lösung wird nicht dadurch kostengünstiger, dass die Landesregierung oder der Landtag das beschließt bzw. feststellt. Das muss schon vor Ort an den örtlichen Bedingungen gemessen und erarbeitet werden.

Für jeden Einzelfall muss also eine Kostenvergleichsrechnung durchgeführt werden, bei der die möglichen technischen Lösungen gegeneinander abgewogen werden und die die Herstellungskosten, aber auch die Betriebskosten, also die Folgekosten, einbezieht. Nur so kann die kostengünstigste Lösung für jeden Einzelfall gefunden werden. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.

Im Übrigen - das sage ich, weil Herr Köck auf das Jahr 1997 verwies - hat die Landesregierung im damaligen Unterausschuss über den Stand berichtet und eingeschätzt, dass ortsspezifische Anlagen - so der Begriff, wie ihn das Ministerium verwendet - für mehr als 150 Orte und Ortsteile vorgesehen sind.

Derartige Anlagen wurden und werden von den Fachbehörden damals wie heute ebenso unterstützt und gefördert wie die übrigen Anlagen. Es sind auch Anlagen finanziell gefördert worden.

Herr Hacke hat auf das Pilotprojekt verwiesen, im Rahmen dessen geprüft wird, ob eine landesseitige Bezuschussung der kleinstmöglichen Entsorgungslösung zu wirtschaftlichen Lösungen führen würde. Herr Köck nannte die Gemeinde Senst. Diese Gemeinde hat zum Beispiel eine Pflanzenkläranlage, ist also das beste Beispiel dafür, dass die Landesregierung auch dezentrale Lösungen unterstützt und zulässt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin also gern bereit, im Umweltausschuss den Bericht zu geben, aber auch darüber hinaus, unterstützt durch die Fachleute meines Bereiches, zu den entsprechenden Problemfällen ins Gespräch zu kommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Doch. Bitte schön, Herr Köck. Dann gebe ich Ihnen noch einmal drei Minuten Redezeit.

So lange brauche ich nicht. - Frau Ministerin, Ihre Äußerungen haben eigentlich nur all das bestätigt, was in der Begründung steht. Ich kann keine Divergenz erkennen. Ich schlage vor, beide Anträge in den Umweltausschuss zu überweisen. Dann können wir wirklich in aller Ruhe und ohne ideologische Vorbelastung von der fachlichen Seite darüber diskutieren.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Köck. - Jetzt wird abgestimmt; zunächst über den Antrag, beide Anträge in den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Jetzt wird über den ersten Antrag, den Antrag der PDSFraktion in der Drs. 4/2046, abgestimmt. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Gleiches Abstimmungsverhalten, also abgelehnt.

Dann stimmen wir jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/2075 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Oppositionsfraktionen. Ohne Gegenstimme ist dieser Alternativantrag angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 22 beendet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aus Havelberg auf der Nordtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 23, dem letzten Tagesordnungspunkt:

Beratung

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/2050

Ich bitte Frau Dr. Paschke, die Einbringung vorzunehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Presse in den Tagen nach dem 9. Februar 2005 verfolgt hat, fand in der Beurteilung des Abschlusses eines neuen Tarifrechtes ein selten homogenes Bild der sonst doch sehr ausdifferenzierten Medienwelt - sicher nicht in jedem Detail, aber doch in der Gesamtbewertung.

Da waren bemerkenswert oft Superlative im Spiel. Einige der Überschriften will ich nennen: „Eine Radikalreform“, „Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erleben eine Revolution“, „Krempelt alles um, was bisher

typisch war“, „Eine Jahrhundertreform ist auf den Weg gebracht“, „Tarifabkommen ist Meilenstein“, „Potsdamer Abkommen ist historisch“, „Gewerkschaften haben bemerkenswerte Reformbereitschaft gezeigt“, „Das war der große Wurf“, schließlich und letztlich - das hat man schon lange nicht mehr gehört -: „Dies war eine Neuerung, die das Wort Reform verdient“.

Warum hat nach der Ansicht der medialen Öffentlichkeit der Abschluss solche Superlative verdient? Was haben der Bund, die VKA, also die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber, und die Gewerkschaft ver.di in Potsdam in zwei Tagen nach zweijähriger Vorbereitung alles an Ergebnissen vorgelegt? - Ich möchte einige Ergebnisse nennen.

Ein einheitliches Tarifrecht für Arbeiter und Angestellte, eine einheitliche Tabelle für Arbeiter, Angestellte und Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege einschließlich der Krankenhäuser wurden geschaffen. Das bedeutet, nach mehr als 40 Jahren wird der BAT abgelöst. Das bedeutet aber auch, den ersten Schritt zu gehen, mit dem die von uns schon immer kritisierten Statusgruppen abgeschafft werden.

Ab 2007 soll eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung erfolgen, die, zunächst beginnend bei 1 % des Gehalts, in den Folgejahren bis zu 8 % gesteigert wird. Dass dies bis zum Jahr 2007 gestreckt wurde, ist ein kleiner Rückzug vom ursprünglichen Ansatz, aber es ist ein Anfang, der auch von uns immer schon im Beamtenrecht eingeklagt und gefordert wurde. Eine leistungsorientierte Bezahlung ist nach dem Beamtenrecht bereits möglich. Aber das haben wir bisher im Land nicht hinbekommen.

Die Zeit bis 2007 wird alles in allem auch gebraucht werden; denn in den Hierarchien im öffentlichen Dienst sind solche Fragen wie eine leistungsorientierte Bezahlung sicherlich zunächst einmal durchzudeklinieren. Dazu gehören Führungsqualitäten genauso wie nachvollziehbare Kriterien. Das wird schwer genug werden.

Darüber hinaus wurde eine einheitliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden vereinbart. Das bedeutet eine halbe Stunde mehr in den alten Bundesländern und eine Verkürzung um 60 Minuten bei vollem Lohnausgleich in den neuen Bundesländern. Eine landesbezirkliche Aushandlung von 40 Stunden ist jedoch möglich.

Des Weiteren wurden Arbeitszeitkorridore eingeführt. Kinder- und Verheiratetenzuschläge fallen weg und - das ist bemerkenswert - Jüngere werden besser gestellt als Ältere. Da im öffentlichen Dienst mehr als die Hälfte der Beschäftigen älter als 50 Jahre ist, ist das sicherlich dringend notwendig. Die so genannten Sitzprämien werden durch Erfahrungsprämien abgelöst. Es zählt insbesondere die Qualifikation.

Bemerkenswert ist auch die Vereinbarung einer Einmalzahlung statt linearer Tarifsteigerungen. Dies wird allgemein als ein erstaunlicher Schritt bezeichnet. Dies war aus meiner Sicht längst überfällig. In den ausgehandelten Konditionen trägt das dazu bei, die bis zum Jahr 2009 geplante Ost-West-Angleichung etwas leichter zu schultern.