Herr Minister, wollen Sie tatsächlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nach der Verhandlung Mitte April 2005 zu der Verordnung vom 10. Dezember 2004 abwarten mit der Folge, dass der Zeitraum verlängert wird, in dem kommissarisch eingesetzte Ver
waltungsgemeinschaftsleiter Standesbeamte womöglich nicht rechtsgültig ernennen, sodass die Gültigkeit von Ehen infrage steht? Oder wäre es nicht vernünftiger, dass man nach dem zweiten Versuch vom 10. Dezember 2004 nunmehr den dritten unternimmt und eine neue Verordnung erlässt, die das Zitiergebot beachtet?
Die Frage des Zitiergebots werden wir wahrscheinlich nicht in dieser Richtung, wie Sie, Herr Rothe, sie beschreiben, erledigen. Wir werden die Verordnung zurückziehen und damit erst einmal den Bestand der vorherigen Verwaltungseinheiten wiederherstellen. Damit ist eine handlungsfähige Verwaltungseinheit vorhanden. Das Zusammenführen muss dann mit dem Ziel, das wir haben und das Gesetz vorschreibt, erneut versucht werden. Das ist das eine.
Im Übrigen ist es tatsächlich so: Wir haben ein Gesetz gemacht und der Gesetzgeber hat dem Innenministerium eine Verordnungsermächtigung erteilt. Davon haben wir Gebrauch gemacht.
Wenn jetzt der eine oder andere den Klageweg dazu beschreitet - was sein gutes Recht ist -, dann ist bitte schön auch abzuwarten, wie die Gerichtsbarkeit über solche Klagen entscheidet. Das heißt, in einigen Fällen der Normenkontrollverfahren werden wir schon die Entscheidung des Gerichts abzuwarten haben.
Danach werden wir wissen, ob die Grundlagen für unsere Entscheidung vom Gericht akzeptiert werden oder nicht.
Herr Kollege Polte hatte die Frage einer Ausweiserstellung angesprochen. Dabei ging es nicht um die Frage, ob die Behörde das kann, sondern darum, dass kein Name für die Verwaltungsgemeinschaft vorhanden ist
und dass wir nicht anordnen können, wie die Verwaltungsgemeinschaft heißt, sondern nur, dass eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet wird. Das hat für ein Platzproblem auf dem Ausweis gesorgt. Der Umstand, dass man sich mit der Nachbarverwaltungsgemeinschaft schon darüber geeinigt hat, wie das Problem technisch gelöst wird, zeigt, dass auch die Kollegen im kommunalen Bereich durchaus wissen, welche Verantwortung sie haben, und eigene Lösungswege finden.
- Eine Intervention, also eine Zwischenbemerkung, wie es so schön in unserer Geschäftsordnung heißt. Bitte.
Herr Minister, Sie haben die Äußerung im Raum stehen lassen, dass wir vorhätten, möglicherweise eine Einheitsgemeinde
- lassen Sie mich bitte ausreden - im westlichen Ohrekreis zu gründen, wo nach Ihren Vorstellungen drei Verwaltungsgemeinschaften mit 29 Gemeinden miteinander fusionieren sollen. Wenn man sich die Substruktur in einem solchen Kreis anschaut, dann weiß man, dass das von der Gesamtanlage nicht arbeitsfähig ist. Niemand von uns käme dann auf die Idee, eine Einheitsgemeinde aus 29 Einzelgemeinden zu formen. Diese Äußerung darf nicht im Raum stehen bleiben.
Man muss mit denjenigen, die vor Ort arbeiten, vernünftige Strukturen schaffen, vernünftige Einheitsgemeinden, die sich natürlich nicht aus 29 Gemeinden zusammensetzen können. Das ist nun wirklich - Entschuldigung - blanker Unsinn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Formulierung „vernünftige Strukturen“ sprechen Sie mir aus der Seele. Deswegen wehre ich mich auch dagegen, wenn mir immer unterstellt wird, dass ich damit, dass ich gesagt habe, man müsse sich 29 Einheitsgemeinden innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft kritisch anschauen, auch schon gesagt hätte, hier müssten alle zwangseingemeindet werden. Das habe ich mitnichten gesagt und das habe ich auch nicht gemeint.
Der Inhalt bzw. das Ziel Ihres Antrages, eine Berichterstattung über den aktuellen Stand der Neustrukturierung der Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt im zuständigen Ausschuss für Inneres herbeizuführen, ist selbstverständlich auch im Interesse der FDP-Fraktion in diesem Landtag.
ging es sogar so weit, dass Sie auf der einen Seite die fehlende Freiwilligkeit in den Verwaltungsgemeinschaften angeprangert haben und gleichzeitig die Zwangseingemeindung gefordert haben. Das mag zwar als ein Ver
gleich von Äpfeln mit Birnen erscheinen, aber ein stringentes logisches Denken versteckt sich dahinter nicht.
Ich bin durchaus der Meinung, dass wir ein liebenswertes und lebenswertes Sachsen-Anhalt haben und dass wir es auch weiterhin brauchen und haben werden. Wenn Sie sich allerdings dann dazu verleiten lassen, nach Bayern zu schauen, dann muss ich sagen: München ist eine Stadt mit zwei Millionen Einwohnern. Sie wirbt mit dem Slogan „Weltstadt mit Herz“ und wird dafür von dem Rest der Welt belächelt, weil sie mit den großen Metropolen der Welt mit 17 Millionen Einwohnern kaum mithalten kann. Ich will den Magdeburgern nicht zu nahe treten.
Wir werden den vorliegenden Antrag in der Drs. 4/2041 ablehnen, und zwar aus folgendem Grund: Bereits am 6. Dezember des letzten Jahres, also vor knapp drei Monaten, haben wir uns im Innenausschuss mit der Thematik befasst. Zum damaligen Zeitpunkt stand die umfassende Reform der gemeindlichen Ebene in SachsenAnhalt kurz vor dem Abschluss.
Daher haben wir in der Sitzung des Innenausschusses einen ausführlichen Bericht des Innenministeriums erhalten und darüber eingehend diskutiert. Wenn mich mein Gedächtnis nicht vollends trügt, dann haben wir uns damals konsensual darauf verständigt, dass wir innerhalb des ersten Quartals dieses Jahres noch einen Bericht erhalten wollen. Das hatte der Innenminister auch zugesagt. Das heißt, wir sind ohnehin bereit, uns im Innenausschuss mit dem Thema auseinander zu setzen. Der Innenminister ist bereit, zu berichten. Das ist konsensuale Beschlusslage. Wenn Sie das nicht glauben, dann wäre ein Selbstbefassungsantrag im Innenausschuss völlig ausreichend gewesen.
Da Sie es allerdings auf die Ebene des Plenums hoch gezogen haben, hege ich meinen Zweifel daran, dass Sie tatsächlich nur einen Bericht haben wollen, sondern es geht wieder, wie Herr Dr. Polte es so schön unter Beweis gestellt hatte, um die Generaldebatte darüber, ob es so, wie wir es gemacht haben, überhaupt richtig ist oder ob es völlig falsch ist.
- Ich weiß, Herr Dr. Püchel. Aber Ihre Verbandsgemeinde war auch ein alter Hut, den Sie inzwischen weggesteckt haben.
Meine Damen und Herren! Bei einer solchen umfassenden Reform ist es, glaube ich, völlig klar, dass man es nicht allen recht machen kann, dass es zu Streitigkeiten kommt, die dann über Verordnungen geregelt werden müssen. In der Folge gibt es sicherlich auch Gerichtsverfahren.
Insgesamt gibt es aber nur 42 Verordnungsfälle und 17 anhängige Normenkontrollverfahren vor dem OVG Magdeburg. Das hätte auch viel schlimmer kommen