Protocol of the Session on December 16, 2004

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist abgeschlossen.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, habe ich eine Information für Sie. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Scharf hat darüber informiert, dass der Herr Ministerpräsident, wie sich jetzt ergeben hat, am morgigen Tag erhebliche zeitliche Probleme hat.

Auf eine Initiative der CDU-Fraktion hin ist zwischen den Fraktionen eine einvernehmliche Verständigung darüber herbeigeführt worden, dass am morgigen Freitag der Tagesordnungspunkt 4, die Aktuelle Debatte über die Zukunftsfähigkeit und die Kinderbetreuung, als erster Tagesordnungspunkt beraten wird. Es mögen sich bitte alle darauf einstellen, dass dieser Punkt um 9 Uhr behandelt wird. Danach folgt die nächste Aktuelle Debatte und wir verfahren in der Reihenfolge, wie sie besprochen worden ist.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1837

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/1899

ba) Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1870

bb) Aussetzung beabsichtigter Eingemeindungen bis zur Vorlage und Beschlussfassung des Leitbildes der Landesregierung zur Kreisgebietsreform

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1877

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/1905

Ich bitte zunächst Herrn Dr. Polte, als Berichterstatter des Ausschusses für Inneres zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung das Wort zu nehmen. Bitte schön

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfes fand in der 48. Sitzung des Landtags am 15. Oktober 2004 statt. Der Gesetzentwurf, der die Eingemeindungen der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau in die Stadt Gommern und die Landkreiszugehörigkeit der durch diese Eingemeindungen erweiterten Stadt Gommern regelt, wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

In der 39. Sitzung am 10 November 2004 hörte der Innenausschuss zunächst die unmittelbar betroffenen Landräte der Landkreise Jerichower Land und AnhaltZerbst, den Bürgermeister der Stadt Gommern und die Bürgermeister der Gemeinden Ladeburg, Leitzkau und Dornburg an. Dabei wiesen die Bürgermeister der unmittelbar betroffenen Gemeinden sowie der Bürgermeister der Stadt Gommern darauf hin, dass sich in Bürgeranhörungen der überwiegende Teil der Bevölkerung für diese Eingemeindungen ausgesprochen habe.

Gegen die Eingemeindungen und die Zuweisung der Stadt Gommern an den Landkreis Jerichower Land sprach sich auch mit Blick auf die Einnahmeverluste der Landrat des Landkreises Anhalt-Zerbst aus und forderte einen Ausgleich.

Der Innenausschuss verabredete, eine Beschlussempfehlung an den Landtag in der 40. Sitzung am 17. November 2004 zu erarbeiten. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde dazu ein schriftlicher Änderungsantrag, welcher die Auseinandersetzung der Landkreise beinhaltete, vorgelegt, der im Ausschuss eine Mehrheit fand. Für den so geänderten Gesetzentwurf votierte der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Polte. - Nun bitte ich Herrn Kolze, als Berichterstatter des Ausschusses für Inneres zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP sowie zu dem Antrag der Fraktion der PDS das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Beratung des Gesetzentwurfes und des Antrages der Fraktion der PDS fand in der 49. Sitzung des Landtages am 11. November 2004 statt. Die entsprechenden Drucksachen wurden zur federführenden Beratung und mit der Bitte um eine zügige Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Bereits am 22. November 2004 lud der Innenausschuss die unmittelbar Betroffenen, den Landrat des Landkreises Anhalt-Zerbst, den Oberbürgermeister der Stadt Dessau und die Bürgermeister der Gemeinden Brambach und Rodleben mit dem Ziel einer Interessenabwägung zu einer Anhörung ein.

Die Bürgermeister der Gemeinden Brambach und Rodleben machten deutlich, dass sich bei Bürgeranhörungen eine große Mehrheit der Bürger der Gemeinden für eine Eingemeindung nach Dessau ausgesprochen habe und dass dieser Bürgerwille auch durch die Gemeinderäte sanktioniert worden sei. Auch der Stadtrat der Stadt Dessau - darüber informierte der Oberbürgermeister den Innenausschuss - sprach sich dafür aus, eine solche Eingemeindung vorzunehmen.

Im Anschluss an die Anhörung fand im Innenausschuss die Beschlussfassung zu den in den Drucksachen enthaltenen Beratungsgegenständen statt. Zunächst stimmte der Ausschuss über den Antrag der Fraktion der PDS ab, der eine Aussetzung beabsichtigter Eingemeindungen bis zur Beschlussfassung des Landtages über die zukünftige Landkreisstruktur forderte. Dieser Antrag wurde bei fünf Fürstimmen und sechs Gegenstimmen abgelehnt.

Zu dem Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag eingebracht mit dem Inhalt, dass die Auseinandersetzung des Landkreises AnhaltZerbst mit der kreisfreien Stadt Dessau durch Vereinbarung zu regeln sei. Mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschloss der Ausschuss den durch die Auseinandersetzungsklausel erweiterten Gesetzentwurf und schloss sich damit dem Willen der Bürger in den genannten Gemeinden an.

Die SPD-Fraktion sprach sich für starke Einheitsgemeinden aus und machte dies auch in ihrem Abstimmungsverhalten deutlich. Die Haltung der PDS-Fraktion wurde durch den in Rede stehenden Antrag deutlich.

Meine Damen und Herren, namens des Innenausschusses bitte ich Sie um die Annahme der Ihnen vorgelegten Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Bevor wir in die verbundene Debatte einsteigen, hat Herr Minister Jeziorsky das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau in die Stadt Gommern soll ein Schlussstrich unter eine bereits seit dem Jahr 1993 schwebende Angelegenheit gezogen werden.

Trotz eines eindeutigen Bürgerwillens und klarer Beschlüsse der beteiligten Gemeinderäte ist die Gebietsänderung zunächst wegen der entsprechenden Rechtslage, später wegen der Dauer des Widerspruchsverfahrens bislang nicht vollzogen worden. Gegen den Bescheid über die Aufhebung der Versagungsverfügung des Landkreises Anhalt-Zerbst durch das Landesverwaltungsamt ist nun Klage erhoben worden. Um endlich Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres hat dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dieser sieht die Eingemeindung der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau in die Stadt Gommern vor. Folgende Gründe sprechen dafür:

Zunächst ist der eindeutige Bürgerwille zu erwähnen. Fast 56 % der Bürger von Dornburg, über 97 % der Bürger von Ladeburg und über 93 % der Bürger von Leitzkau stimmten der Eingemeindung zu. Bei diesen Abstimmungen war jeweils eine hohe Bürgerbeteiligung zu verzeichnen.

Auf dieser Grundlage haben die Gemeinden dem Freiwilligkeitsprinzip entsprechend eindeutige Beschlüsse zu den Eingemeindungen gefasst. Durch den Zusammenschluss werden drei Gebietskörperschaften mit zusammen weniger als 1 900 Einwohnern aufgelöst und in eine bestehende größere Gebietskörperschaft mit dann über 11 000 Einwohnern eingegliedert. Ohne die Eingliederung wären diese Gemeinden ab dem 1. Januar 2005 verwaltungsgemeinschaftsfrei.

Ab dem 1. Januar 2005 besteht durch die dann erfolgte Eingemeindung der Gemeinde Dannigkow in die Stadt Gommern auch eine gemeinsame Gemarkungsgrenze. Raumordnerisch betrachtet wird das Grundzentrum Gommern langfristig gestärkt, was der gesamten Region zugute kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ginge es ausschließlich um die Eingemeindung, bestünde Einigkeit. Die Eingemeindung hat jedoch Folgewirkungen auf die Landkreiszugehörigkeit der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau. Diese werden künftig dem Wunsch des Landkreises Anhalt-Zerbst zuwider als Teil der vergrößerten Stadt Gommern dem Landkreis Jerichower Land angehören.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Schaffung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wurde der Landesregierung die Verantwortung für die Schaffung leitbildgerechter Verwaltungsstrukturen übertragen; dieser Verantwortung kommen wir mit der beabsichtigten Fusion nach.

Das Ausscheiden der Gemeinden aus dem Landkreis Anhalt-Zerbst ist nur folgerichtig. Die Gemeindeordnung trifft die eindeutige Aussage, dass die Bildung von Einheitsgemeinden mit über 8 000 Einwohnern auch bei

Landkreis übergreifenden Gebietsänderungen in der Regel dem öffentlichen Wohl förderlich ist. Es gibt keinen Grund, von dieser grundsätzlichen Regelung abzuweichen.

Die Stadt Gommern in ihrem bisherigen Umfang macht zwei Drittel des Flächenanteils und über 81 % des Einwohneranteils der künftigen Gebietskörperschaft aus. Das Herauslösen der Stadt Gommern würde für den Landkreis Jerichower Land einen erheblich größeren Einschnitt darstellen als für den Landkreis Anhalt-Zerbst, der lediglich einen Einwohnerverlust von 2,4 % und einen Flächenverlust von 4,8 % hinnehmen muss. Die vom Landkreis Anhalt-Zerbst vorgebrachten finanziellen Auswirkungen sind immer eine zwangsläufige Folge von Gebiets- und Einwohnerverlusten. Sie stellen daher keine außergewöhnlichen Gründe dar, die es ermöglichten, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt außerdem der Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindungen der Gemeinden Brambach und Rodleben in die Stadt Dessau vor. Auch diese Gebietsänderung ist dem öffentlichen Wohl förderlich. Auch hier haben wir eindeutige Bürgervoten mit über 63 % bzw. knapp 85 % Zustimmung. Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden und der Dessauer Stadtrat haben die Fusion mit klarer Mehrheit beschlossen. Akzeptanz und Bürgerzufriedenheit bei den unmittelbar Betroffenen sind somit garantiert.

Die Fusion liegt auch im Landesinteresse. Die Gemeinde Brambach mit 423 Einwohnern und die Gemeinde Rodleben mit 1 715 Einwohnern wollen in der großen Verwaltungsstruktur der kreisfreien Stadt Dessau aufgehen. Das Oberzentrum Dessau gewinnt durch den Zusammenschluss an Einwohnern und Fläche. Das hat finanzielle Folgewirkungen, erhöht die Handlungsfähigkeit und eröffnet einen größeren Planungsspielraum in allen Bereichen.

Die Verwaltungsgemeinschaft im Umland der Stadt Zerbst, die zum 1. Januar 2005 gebildet wird und der die Gemeinden Brambach und Rodleben angehören würden, wird ohne diese Gemeinden immer noch etwa 16 000 Einwohner umfassen. Die Leistungsfähigkeit bleibt auch dort gewahrt.

Schließlich bleibt zu sagen, die Eingemeindung von Brambach und Rodleben in die Stadt Dessau ist eindeutig zukunftsorientiert. In der Plenarsitzung am 11. November 2004, in der das Thema beraten worden ist, ist der Einwand erhoben worden, es müsse der Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze für die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise abgewartet werden. Dieser Regierungsentwurf liegt nun vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie diese Gesichtspunkte angemessen würdigen, dann bleibt kein Zweifel daran, dass die einzig richtige Entscheidung die Unterstützung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und der FDP sein kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nur konsequent, den Antrag der Fraktion der PDS abzulehnen, wenn sich dieser zwischenzeitlich nicht ohnehin erledigt hat; denn das Leitbild liegt im Wesentlichen vor. Es beinhaltet auch die Möglichkeit von Eingemeindungen. Gegen freiwillige, leitbildgerechte Eingemeindungen wie die mit den vorliegenden Gesetzentwürfen an

gestrebten ist ohnehin nichts einzuwenden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)