Jens Kolze

Appearances

4/5 4/13 4/20 4/33 4/51 4/52

Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres zum Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vor. Mitberatend haben an dieser Beschlussempfehlung der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie der Ausschuss für Gesundheit und Soziales mitgewirkt.
Diesen Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 47. Sitzung am 14. Oktober 2004 in die genannten Ausschüsse überwiesen. Bereits in der 39. Sitzung am 10 November 2004 hat sich der Ausschuss für Inneres mit diesem Gesetzentwurf befasst und in diesem Zusammenhang die kommunalen Spitzenverbände angehört. Des Weiteren erarbeitete der Ausschuss an diesem Sitzungstag eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.
Eingang in diese Beschlussempfehlung fand fraktionsübergreifend der Vorschlag, das kommunale Mitwirkungsverbot für Lehrer aufzuheben. Damit wurde einer Resolution des Kreistages des Landkreises AscherslebenStaßfurt Rechnung getragen. Ebenso fanden die rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Ausschuss Zustimmung.
Seitens der SPD-Fraktion wurde ein schriftlicher Änderungsantrag bezüglich des Artikels 1 - Änderung der Gemeindeordnung - sowie des Artikels 3 - Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes - vorgelegt. Bezüglich des Änderungsantrages zu Artikel 1 wurde das Ministerium des Innern mit einer eingehenden Prüfung beauftragt.
Die abschließende Beratung des Ausschusse für Inneres zu diesem Gesetzentwurf erfolgte in der 43. Sitzung am 6 Dezember 2004. Hierzu lagen den Ausschussmitgliedern die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr folgte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 2 Stimmen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl dem Ausschuss für Inneres einstimmig die Streichung des Artikels 1 Nr. 1, des Artikels 2 und des Artikels 3. - Diesen Vorschlägen ist der Ausschuss nicht gefolgt.
Der Ausschuss für Inneres verabschiedete mit 7 :4 : 0 Stimmen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und ich bitte Sie, dieser Ihre Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Beratung des Gesetzentwurfes und des Antrages der Fraktion der PDS fand in der 49. Sitzung des Landtages am 11. November 2004 statt. Die entsprechenden Drucksachen wurden zur federführenden Beratung und mit der Bitte um eine zügige Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Bereits am 22. November 2004 lud der Innenausschuss die unmittelbar Betroffenen, den Landrat des Landkreises Anhalt-Zerbst, den Oberbürgermeister der Stadt Dessau und die Bürgermeister der Gemeinden Brambach und Rodleben mit dem Ziel einer Interessenabwägung zu einer Anhörung ein.
Die Bürgermeister der Gemeinden Brambach und Rodleben machten deutlich, dass sich bei Bürgeranhörungen eine große Mehrheit der Bürger der Gemeinden für eine Eingemeindung nach Dessau ausgesprochen habe und dass dieser Bürgerwille auch durch die Gemeinderäte sanktioniert worden sei. Auch der Stadtrat der Stadt Dessau - darüber informierte der Oberbürgermeister den Innenausschuss - sprach sich dafür aus, eine solche Eingemeindung vorzunehmen.
Im Anschluss an die Anhörung fand im Innenausschuss die Beschlussfassung zu den in den Drucksachen enthaltenen Beratungsgegenständen statt. Zunächst stimmte der Ausschuss über den Antrag der Fraktion der PDS ab, der eine Aussetzung beabsichtigter Eingemeindungen bis zur Beschlussfassung des Landtages über die zukünftige Landkreisstruktur forderte. Dieser Antrag wurde bei fünf Fürstimmen und sechs Gegenstimmen abgelehnt.
Zu dem Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag eingebracht mit dem Inhalt, dass die Auseinandersetzung des Landkreises AnhaltZerbst mit der kreisfreien Stadt Dessau durch Vereinbarung zu regeln sei. Mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschloss der Ausschuss den durch die Auseinandersetzungsklausel erweiterten Gesetzentwurf und schloss sich damit dem Willen der Bürger in den genannten Gemeinden an.
Die SPD-Fraktion sprach sich für starke Einheitsgemeinden aus und machte dies auch in ihrem Abstimmungsverhalten deutlich. Die Haltung der PDS-Fraktion wurde durch den in Rede stehenden Antrag deutlich.
Meine Damen und Herren, namens des Innenausschusses bitte ich Sie um die Annahme der Ihnen vorgelegten Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die erste Beratung über diesen Gesetzentwurf fand in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 statt. In dieser wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Zunächst vereinbarte der Innenausschuss in seiner 22. Sitzung am 12. November 2003 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesrechnungshofs. Diese Anhörung fand in der 23. Sitzung am 26. November 2003 statt. Den Mitgliedern des Innenausschusses lag dazu auch eine schriftliche Stellungnahme des Wasserverbandstages e. V. vor.
Der Innenausschuss verabschiedete die Beschlussempfehlung an den Landtag in seiner 24. Sitzung am 17. Dezember 2003. Im Rahmen der Beratung lagen schriftliche Änderungsanträge sowohl der PDS-Fraktion als auch der Fraktionen der CDU und der FDP vor. Sowohl die Fraktionen der CDU und der FDP als auch die PDSFraktion griffen in ihren Änderungsanträgen Vorschläge des Landesrechnungshofs auf.
Diese betrafen zum einen die Einfügung eines § 12b - siehe Nr. 13 der Beschlussempfehlung. Der Landesrechnungshof hielt aus rechtssystematischen Gründen für die Verpflichtungsgeschäfte des Zweckverbandes eine gesonderte Regelung für notwendig.
Zum anderen betrafen die Änderungsanträge § 16 Abs. 2, Ihnen vorliegend unter Nr. 16 der Beschlussempfehlung. Diese Änderung soll der Rechtsvereinfachung dienen. Eine unmittelbare Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften kann zu unbilligen Ergebnissen führen. Die vorgenannten Vorschriften müssen von ihrem Inhalt her auf die Zweckverbände, die der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung oder der Abfallentsorgung dienen, anwendbar sein. Eine entsprechende Anwendung stellt darauf ab, dass manche Regelungen einfach nicht übertragbar sind.
Die PDS-Fraktion hält die Einführung eines Pflichtverbandes - geregelt unter Nr. 8 der Beschlussempfehlung - für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Diese Ansicht wird von der SPD-Fraktion mit Verweis auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände geteilt. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Weitere Änderungsanträge der PDS-Fraktion betrafen Nr. 11 und Nr. 14 der Beschlussempfehlung.
Der Innenausschuss votierte für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 5 : 0 Stimmen und bittet den Landtag um die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS wurde in der 11. Sitzung des Landtages am 12. Dezember 2002 an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Der Ausschuss führte in der 9. Sitzung am 5. Januar 2003 eine Anhörung zu der Thematik durch, wobei auch Artikel 6 des Haushaltssanierungsgesetzes, der inzwischen aus dem Gesetzentwurf herausgelöst worden war, Beachtung fand und ebenfalls Gegenstand der Anhörung war.
In der 15. Sitzung am 13. März 2003 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, der inhaltlich den Artikel 6 des Haushaltssanierungsgesetzes aufgreift, ebenfalls an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Der Hintergrund dieser Entscheidung war, dass Artikel 6 des Haushaltssanierungsgesetzes entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen per Beschluss des Landtages aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden war. Es bestand allerdings Einigkeit darüber, dass die Bestimmungen des Artikels 6 des Haushaltssanierungsgesetzes Bestandteil der Beratung sein sollten.
Die Fraktionen der CDU und der FDP stellten bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in der Drs. 4/618 dar, dass man keinen neuen Gesetzentwurf einbringen werde, um Verwirrung zu vermeiden. Vielmehr seien die Bestimmungen des Artikels 6 im Wesentlichen übernommen worden. Darüber hinaus wurden Änderungsanträge angekündigt, die im Ausschuss für Inneres zu beraten sein würden.
Diese Ankündigung wurde insbesondere seitens der Fraktion der PDS kritisiert mit der Begründung, dass die Einbringung von Änderungsanträgen bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs möglich gewesen wäre. Eine qualifizierte Beratung im Ausschuss für Inneres könne sich nur wenige Tage nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag und aufgrund der angekündigten Änderungsanträge, über deren Inhalt und Umfang nichts bekannt sei, als problematisch erweisen.
Der Ausschuss für Inneres hat sich in der 11. Sitzung am 19. März 2003 mit den Gesetzentwürfen und den umfangreichen Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP sowie mit den ebenfalls umfangreichen Änderungsanträgen der Fraktion der SPD beschäftigen wollen. Die Fraktion der PDS erklärte, dass ihr Gesetzentwurf in Gänze zum Änderungsantrag erhoben werde, sofern der Ausschuss beschließe, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Beratungsgrundlage zu machen.
Da die Abstimmung aufgrund der verschiedenen Änderungsanträge problematisch erschien, wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gebeten, eine synoptische Darstellung vorzulegen, die die Übersicht erleichtert und eine geordnete Abstimmung ermöglicht. Zuvor hatte sich der Ausschuss für Inneres darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP sowie die vorliegenden Änderungsanträge dieser beiden Fraktionen zur Grundlage für die zu erarbeitende Beschlussempfehlung zu machen.
In der 12. Sitzung am 16. April 2003 hat der Ausschuss für Inneres zunächst über die Änderungsanträge der Fraktion der SPD und die Änderungsanträge der Fraktion der PDS im Block abgestimmt und diese jeweils bei 3 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.
Die darauf folgende Abstimmung über die Bestimmungen war im Wesentlichen durch die redaktionellen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes geprägt. Allerdings machte sich der Ausschuss nicht alle Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu Eigen.
Das Ergebnis der Abstimmung liegt Ihnen in der Beschlussempfehlung vor, die mit 7 : 6 : 0 Stimmen im Ausschuss angenommen wurde. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 7. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2002 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 5. Sitzung am 16. Oktober 2002 erstmalig mit dem Gesetzentwurf und nahm die Einführung der Landesregierung entgegen. Des Weiteren wurden Fragen der Abgeordneten beantwortet und eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Kenntnis genommen.
In der 6. Sitzung am 1. November 2002 führte der Ausschuss für Inneres eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch und verabschiedete in der 7. Sitzung am 20. November 2002 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Bei der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung war der Ausschuss mehrheitlich den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP gefolgt.
Der Ausschuss für Finanzen bestätigte in der 16. Sitzung am 16. Januar 2003 die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres ohne Änderung.
In der 10. Sitzung am 29. Januar 2003 hat der Ausschuss für Inneres die vorläufige Beschlussempfehlung nach zwei redaktionellen Änderungen mit 7 : 6 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 4. Sitzung am 21. Juni 2002 den von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung in erster Lesung beraten und anschließend in den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung überwiesen.
Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Inneres erstmalig am 3. Juli dieses Jahres beraten. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung beantragten die Fraktionen der SPD und der PDS eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Zur Begründung dieses Antrages wurde ausgeführt, dass die kommunalen Spitzenverbände bereits in der Vergangenheit bei den Gesetzesvorhaben zur Kommunalreform angehört worden seien und dies daher unverzichtbar sei.
Demgegenüber vertraten die Koalitionsfraktionen die Auffassung, dass eine Anhörung nicht zwingend notwendig sei, da die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände aus den bisherigen Anhörungen bekannt sei.
Im Ergebnis lehnte der Ausschuss mit 7 : 6 Stimmen die beantragte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ab.
Im Anschluss daran erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung.
Seitens der Fraktionen der CDU und der FDP wurden aus Gründen der Rechtsförmlichkeit umfangreiche schriftliche Änderungsanträge vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Änderungen waren notwendig geworden, da sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages und das Justizministerium erst nach der Einbringung des Gesetzentwurfs auf einheitliche Grundsätze der Rechtsförmlichkeit verständigt hatten.
Zu Beginn der Beratung kündigte die SPD-Fraktion an, sie werde sich an der Abstimmung über die einzelnen Bestimmungen nicht beteiligen und dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit nicht zustimmen.
Seitens der PDS-Fraktion wurde dargelegt, man sei nach Durchsicht des umfangreichen Änderungsantrages zu der Auffassung gelangt, dass nicht nur rechtsförmliche Änderungen, sondern mindestens in einem Punkt auch inhaltliche Änderungen enthalten seien. - Nach einer Unterbrechung der Sitzung erklärte die PDS-Fraktion, sie werde sich an der Beratung und an der Abstimmung über einzelne Punkte nicht beteiligen und den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ablehnen.
Die erarbeitete vorläufige Beschlussempfehlung beschloss der Ausschuss für Inneres mit 7 : 6 Stimmen und überwies diese an den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung.
In seiner Sitzung am 8. Juli 2002 hat sich der Ausschuss für Recht und Verfassung mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Aufgrund der Vorbehalte der SPDFraktion wurde dem Ausschuss für Inneres unter anderem empfohlen, die Gesetzesüberschrift zu ändern.
In der Sitzung des Ausschusses für Inneres am 10. Juli 2002 stellte die PDS-Fraktion mit Unterstützung der SPD-Fraktion erneut den Antrag, die kommunalen Spitzenverbände zu dem Gesetzentwurf anzuhören. Dieser Antrag wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP mit der Begründung abgelehnt, eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände liege vor, die zum Teil inhaltlich Berücksichtigung gefunden habe.
Im Anschluss daran verließen die Vertreter der PDSFraktion die Sitzung des Innenausschusses.
Demgegenüber erklärten die Abgeordneten der SPDFraktion, dass sie beabsichtigten, nur an der Endabstimmung teilzunehmen, und dass sie den Gesetzentwurf ablehnen würden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Innenausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung abschließend beraten und hat mit 7 : 3 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag ausgesprochen.
Die Fraktionen der CDU und der FDP beantragten zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung noch eine Entschließung, der sich der Innenausschuss einstimmig angeschlossen hat.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.