Protocol of the Session on July 18, 2002

Zweite Beratung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und zur Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren (Erstes Investitionserleichte- rungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/34

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 4/55

Die erste Beratung fand in der 4. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2002 statt. Ich bitte zunächst die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Marion Fischer, das Wort zu nehmen.

Frau Fischer (Merseburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und zur Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren - kurz Erstes Investitionserleichterungsgesetz - wurde in erster Lesung in der 4. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2002 durch die Koalitionsfraktionen der CDU und FDP eingebracht und in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Kultur und Medien sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen.

Die Federführung wurde dem Wirtschaftsausschuss übertragen.

Bereits in der konstituierenden Sitzung des federführenden Ausschusses am 12. Juni 2002 wurde vorbehaltlich der Überweisung dieses Gesetzes durch das Parlament der Termin für eine Anhörung von Verbänden, Kammern, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften am 28. Juni 2002 avisiert. Fraktionsübergreifend wurde die Liste der Anzuhörenden abgestimmt. Die Einladungen ergingen nach der Überweisung des Gesetzes durch das Parlament in die Ausschüsse.

Zur Anhörung waren alle mitberatenden Ausschüsse eingeladen. Vertreter der mit der Problematik befassten Ministerien wie auch Minister Dr. Rehberger nahmen an der Anhörung teil.

Auf Wunsch der Fraktion der SPD und der PDS ging dieser Anhörung eine Anberatung des Gesetzentwurfes in der 2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am gleichen Tag voraus. In dieser Beratung ging es im Wesentlichen um die ersten drei Artikel.

In Artikel 1 - Änderung der Bauordnung - wurde das Thema Abstandsflächen und deren im ersten Anlauf oft falsche Berechnung mit der Folge von Auseinandersetzungen im nachbarschaftlichen Bereich und die daraus folgenden Konsequenzen aufgegriffen. Die SPDFraktion verwies auf die am 1. Mai 2001 in Kraft getretene neue Bauordnung und gab zu bedenken, dass bereits hier Vereinfachungen von Vorschriften umstritten waren.

Die PDS-Fraktion sah neben der Gefahr der Kostenverlagerung auf die Bauherren einen unter Umständen höheren Verwaltungsgerichtsaufwand und daraus resultierend Verzögerungen von Investitionen.

Zu Artikel 2 - Änderung des Denkmalschutzgesetzes - gab es kritische Diskussionsansätze von der PDS- und der SPD-Fraktion, zum einen zur Ersetzung der Einvernehmens- durch eine Benehmensregelung im Verhältnis zwischen oberer und unterer Denkmalschutzbehörde, zum anderen zur Überführung der nachrichtlichen in eine konstitutive Denkmalliste.

Die Vertreter der Fraktionen von CDU und FDP plädierten für akzeptable, zügige Entscheidungen, die es ermöglichen, Kulturdenkmale zu sanieren, anstatt sie verfallen zu lassen. Über eine Erhöhung der Akzeptanz für den Denkmalschutz könne man auch die Bereitschaft steigern, in das Kulturgut dieses Landes zu investieren.

Bei Artikel 3 - Aufhebung des Vergabegesetzes - ging es der SPD neben der grundsätzlich betonten politischen Auffassung zum Vergabegesetz im Wesentlichen um den Umgang mit der Bündniserklärung, um die nach ihrer Ansicht vorhandene Rechtsunsicherheit bezüglich einer Nachfolgeregelung und um Probleme, die im Zusammenhang mit der Osterweiterung der EU auftreten könnten. Bestätigt und ergänzt wurden diese Anmerkungen durch die Forderung der PDS-Fraktion nach einer Nachfolgeverordnung.

Die Koalitionsfraktionen CDU und FDP hielten im Wesentlichen die Anwendung und die Durchführung der VOB/VOL für ein ausreichendes Regelwerk, schlossen jedoch eine Nachfolgeregelung nicht gänzlich aus.

In den Argumentationen aller Fraktionen waren die Forderungen für einen fairen Wettbewerb und zum Kampf gegen Sozial- und Lohndumping sowie gegen Schwarz

arbeit verankert. Lediglich die Wege dahin waren unterschiedlich gepflastert.

Die im Anschluss an diese Vorbereitung durchgeführte Anhörung spiegelte noch einmal die Schwerpunkte der durch die Ausschussmitglieder geführten Diskussionen wider. Lassen Sie mich deshalb nur einige Punkte ergänzen.

Als ernsthaft umstritten erwiesen sich in der Anhörung nur die Veränderungen zum Denkmalschutzgesetz. Hierbei wurde die Diskrepanz zwischen wirtschaftlicher Zumutbarkeit und der Last der Auflagen einerseits sowie der Pflicht zur Erhaltung der Denkmale, eingebunden in die zu entwickelnde Kulturlandschaft unseres Landes, andererseits kritisch hinterfragt. Große Bedenken gab es auch hinsichtlich der Erstellung einer konstitutiven Denkmalliste und des Umgangs mit archäologischen Denkmalen, insbesondere mit den untertägigen Bodendenkmalen.

Zur Abschaffung des Vergabegesetzes gab es fast ausschließlich zustimmende Statements der Anzuhörenden, mit Ausnahme der Gewerkschaften IG BAU und IG Metall sowie des DGB. Ihre Ablehnung begründeten sie mit der Befürchtung eines massiv gestörten Wettbewerbs, der eventuell zunehmenden Verbreitung von Dumpinglöhnen sowie der Vernichtung von Unternehmen und damit der Vernichtung von Arbeitsplätzen. Ihre Überlegungen gingen in die Richtung einer praktikableren Gestaltung des Gesetzes, der sie sich dann nicht verschließen würden.

Durch die gesamte Anhörung zog sich wie ein roter Faden die Zustimmung zur Zielsetzung der Deregulierung, der Entbürokratisierung und der Investitionserleichterung, jedoch nicht ohne den erhobenen Zeigefinger im Hinblick auf die Berücksichtigung der kritisch aufgezeigten Probleme.

Im Anschluss an diese Anhörung tagte der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit weiter mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung. Die Fraktionen SPD und PDS sahen sich zu diesem Zeitpunkt außerstande, eine erste Auswertung der Anhörung vorzunehmen bzw. über weitere Sachfragen zu diskutieren. Sie lehnten es daher ab, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. An der Abstimmung beteiligten sie sich nicht.

Der federführende Ausschuss hat dann bei 7 : 0 : 0 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung mit der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfes verabschiedet. Für die mitberatenden Ausschüsse war damit die Grundlage geschaffen, in das Verfahren einsteigen zu können. Ihr Votum an den federführenden Ausschuss wurde bis zum 4. Juli 2002 erbeten.

Zur abschließenden Beratung dieser Gesetzesvorlage am 5. Juli 2002 lagen die Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse vor.

Seitens der SPD-Fraktion wurde mündlich der Antrag gestellt, den Artikel 3 aus diesem Gesetzentwurf zu streichen. Dieser Antrag wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.

Kurz zu den Empfehlungen im Einzelnen: Zum einen sind rechtsförmliche und geringfügig auch redaktionelle Änderungen, die den Ausschussmitgliedern vom GBD schriftlich vorgelegt worden sind, eingearbeitet worden.

An dieser Stelle bitte ich, in den Gesetzentwurf eine weitere rechtsförmliche Änderung aufzunehmen, die bei der

Erarbeitung der Beschlussempfehlung nicht beachtet wurde, aber in der Nachbereitung aufgefallen ist. Wie gesagt, das lag uns allen schriftlich vor, aber diese Änderung war uns durch die Lappen gegangen.

Um eine lückenlose - darum geht es jetzt - Rückversicherungskette zu gewährleisten, ist folgende Ergänzung bzw. Änderung in Artikel 4 vorzunehmen. Ich sage es noch einmal langsam: Zeile 6 in Artikel 4. Hier wird nach dem Wort „durch“ folgender Wortlauf verändernd eingefügt:

„Verordnung vom 12. Dezember 2001 (GVBl LSA Seite 573) und durch Nr. 418 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl LSA Sei- ten 130, 167)“.

Weiter geht es dann mit den Worten: „werden die Worte ‘mit mehr als 10 000 Einwohnern‘“. Ich bitte, das zu berücksichtigen.

Darüber hinaus zeigt die Beschlussempfehlung, dass die in der Anhörung geäußerten Anregungen in Teilen berücksichtigt worden sind. Ein zusätzlich angefügter Entschließungsantrag enthält die Aufforderung an die Landesregierung, möglichst schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Denkmale zukünftig konstitutiv im Denkmalverzeichnis erfasst werden, und über den Erfüllungsstand im Oktober 2002 zu berichten.

Unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am 5. Juli 2002 die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet und mit 7 : 6 : 0 Stimmen angenommen.

Ich kann Sie jetzt nur noch um Ihr positives Votum bitten, aber nicht, ohne all denen zu danken, die konstruktiv an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgearbeitet haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Frau Abgeordnete Fischer, könnten Sie uns das, was Sie zur Änderung des Artikels 4 vorgetragen haben, hier lassen? Nur die Änderung.

Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in eine Zehnminutendebatte in der Reihenfolge SPD, CDU, PDS und FDP ein. Zum Schluss hat Herr Dr. Rehberger für die Landesregierung um das Wort gebeten.

Ich bitte zunächst Frau Abgeordnete Budde, für die SPD-Fraktion das Wort zu ergreifen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was sagt man zu so viel Ignoranz während einer Gesetzesberatung? Es fällt schon halbwegs schwer, dazu hier etwas zu sagen. Aber, Frau Vorsitzende, ich muss sagen: Ein bisschen tendenziell war die Einführung in die letzte Beratung dieses Gesetzes schon.

(Herr Gürth, CDU: Quatsch!)

Denn wenn man sagt, natürlich ruhig vorgetragen, die SPD-Fraktion habe sich nicht in der Lage gesehen, im Anschluss an eine Anhörung in die Beratung einzutreten, dann empfinde ich das schon als sehr tendenziell. Es ging nicht darum, ob jemand nicht in der Lage gewesen ist, in eine Beratung einzutreten, sondern es ging darum, dass noch nie - noch nie! - bei irgendeiner

Beratung eines Gesetzes und bei irgendeiner Anhörung zu einem Gesetz sofort im Anschluss die Beschlussempfehlung gemacht worden ist.

(Herr Gürth, CDU: Das sind jahrelang diskutierte Themen!)

Es war immer die Zeit dafür, das Anhörungsprotokoll zu lesen, Rücksprache mit den Kammern und den Verbänden zu nehmen, inhaltlich intern darüber zu diskutieren.

(Zuruf von Herrn Gürth, CDU)

Das war immer normal bei den Beratungen in diesem Hohen Haus und in seinen Ausschüssen. Davon ist dieser Ausschuss abgewichen. Insofern bitte ich doch, das etwas zu relativieren und diese Tendenz, die - vielleicht sogar ungewollt, unterstelle ich einmal - enthalten war, zurückzunehmen. Es ging nicht darum, dass sich jemand nicht in der Lage gefühlt hat, irgendetwas dazu zu sagen, sondern es ging uns darum, dass ein ordentlicher Beratungsverlauf, wie er immer möglich war, auch diesmal möglich wurde.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS - Zuruf von Herrn El-Khalil, CDU)

Ich glaube im Übrigen auch, dass die Einzigen, denen dieses Gesetz, das sich jetzt in seiner zweiten Lesung befindet, Erleichterung bringen wird, die Koalitionsfraktionen sein werden. Sie haben natürlich toll was hingekriegt; Sie haben gezeigt, was Sie können. Sie haben es auch richtig hingekriegt, die kommunalen Spitzenverbände zu ignorieren, die zum Beispiel bei der Bauordnung gefordert haben, die örtlichen Bauvorschriften, die Abstandsflächen und die Stellplätze in der Bauordnung zu belassen.

Aber es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass Sie die kommunalen Spitzenverbände ignorieren. Wir haben bei der zweitägigen Beratung noch einmal Gelegenheit, auf diese neue Verfahrensweise der Landesregierung gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden hinzuweisen.