Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vom 7. September 1999, geändert am 14. September 2001, läuft zum 31. Dezember 2002 aus.
1. Wie viele Projekte und Maßnahmen gemäß den Nrn. 2.1 bis 2.6 der genannten Richtlinie werden im Jahr 2002 bisher gefördert bzw. wurden bis zum Stichtag 15. Mai 2002 beantragt?
2. Ist die Fortsetzung des Programms beabsichtigt und, wenn ja, wie sollen Förderschwerpunkte, -voraussetzungen und -verfahren künftig gestaltet werden?
Danke schön, Herr Präsident. Ich glaube, wir wollen diesen Bereich noch in meinem Ressort behandeln, damit es nicht zu einer Antwort des Justizministers kommen muss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Angern, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten.
Zu Teilfrage a: Für den Bereich der Nr. 2.1 der Richtlinie - Kinder- und Jugendarbeit - wurden erstens für Kinder- und Jugendfreizeiten von 91 Anträgen 46 Anträge, zweitens für außerschulische Kinder- und Jugendbildung inklusive Personalkosten für Jugendbildungsreferentinnen und -referenten, Jugendbildungsstätten und Investitionen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung von 92 Anträgen 78 Anträge und drittens für internationale Jugendarbeit von 97 Anträgen 50 Anträge bewilligt.
Für den Bereich der Nr. 2.2 - Jugendsozialarbeit - wurden alle 18 Anträge, für den Bereich der Nr. 2.3 - erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - alle elf Anträge, für den Bereich der Nr. 2.4 - Initiativmaßnahmen - von vier Anträgen drei Anträge, für den Bereich der Nr. 2.5
- sonstige Maßnahmen/Förderung im Landesinteresse - von 76 Anträgen 48 Anträge und für den Bereich der Nr. 2.6 - Maßnahmen der Verbände nach § 12 SGB IIX - von 43 Anträgen 33 Anträge bewilligt.
Zu Teilfrage b: Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Novellierung der Richtlinie. Dies ist im Kontext mit dem Ende des Jahres 2000 begonnenen Qualitätsentwicklungsprozess in der außenschulischen Kinder- und Jugendbildung zu sehen. Wesentliche Inhalte dieses Prozesses werden Bestandteil der zu novellierenden Richtlinie sein.
Auf der Basis eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses wurde unter Beteiligung der landesweit tätigen freien Träger und mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Martin-Luther-Universität die Qualitätsentwicklung gestartet. Die Ziele sind eine Optimierung des Mitteleinsatzes durch die Entwicklung neuer Steuerungsverfahren, eine größere Transparenz der Arbeit der Verbände und der Inhalte der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung und noch mehr Kinder und Jugendliche mit den Maßnahmen zu erreichen.
Der Tätigkeit einer entsprechenden Arbeitsgruppe liegt die Philosophie zugrunde, dass die Qualitätsentwicklung im Wege eines Dialogs erfolgen muss, um anschließend erfolgreich umgesetzt zu werden. Vor dem Hintergrund, dass es bisher in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung kein Qualitätsentwicklungsverfahren gibt, betreten alle Beteiligten Neuland. Sie müssen sich sämtliche Arbeitsschritte und Inhalte selbst erarbeiten, ohne auf Erfahrungswerte anderer Bundesländer zurückgreifen zu können. Damit übernimmt Sachsen-Anhalt bundesweit eine Vorreiterrolle.
In diesem Zusammenhang wurde im Oktober letzten Jahres ebenfalls mit Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses für das Jahr 2002 ein Modellprojekt zur Vorbereitung der Entwicklung und Erprobung einer Zusammenarbeit auf der Basis von Vereinbarungen zwischen Trägern und Zuwendungsgebern ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Modellprojektes sind im ersten Halbjahr dieses Jahres die erforderlichen Grundlagen für die Vereinbarung erarbeitet worden. Ab 2003 sollen auf der Grundlage der in diesem Jahr erarbeiteten Inhalte dreijährige bzw. mehrjährige Förderverträge, die sowohl Leistungen, Qualität als auch den finanziellen Rahmen umfassen, mit den am Modellprojekt Beteiligten umgesetzt werden.
Im Ergebnis des Modellprojektes sollen ab 2004 mit dem überwiegenden Teil der landesweit tätigen freien Träger Förderverträge abgeschlossen werden. Kleinere Träger sollen auf der Grundlage einer modifizierten Richtlinie weiter arbeiten können. Der Entwurf einer Richtlinie wird zurzeit unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem Qualitätsentwicklungsprozess erarbeitet.
Nunmehr erteile ich der Abgeordneten Frau Barbara Knöfler das Wort, um die Frage 2 zu stellen. Sie betrifft die elektronische Fußfessel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der in Hessen seit zwei Jahren praktizierte Modellversuch des so genannten modernen Strafvollzugs
mittels elektronischer Fußfessel ist sowohl unter Fachleuten, in der Öffentlichkeit als auch bei der Anwendungsklientel höchst umstritten.
Wie unlängst der Justizminister des Landes SachsenAnhalt, Herr Curt Becker, in einem Interview am 18. Juni 2002 gegenüber der „Volksstimme“ äußerte, wird die elektronische Fußfessel in Sachsen-Anhalt nicht als adäquater Haftersatz angesehen, zwinge jedoch, so Becker, bei fehlenden Haftplätzen „zum Nachdenken“.
1. Welche Erkenntnisse aus dem oben genannten Modellversuch liegen der Landesregierung vor und wird angestrebt, künftig auch in Sachsen-Anhalt den überwachten Hausarrest mittels elektronischer Fußfessel zu praktizieren?
2. Wie kann die Landesregierung konzeptionell und praktisch ausschließen, dass mit der Anwendung der elektronischen Fußfessel zum Zweiklassenstrafrecht beigetragen wird?
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Frau Knöfler wie folgt.
Die Anwendung des elektronischen Hausarrestes in Sachsen-Anhalt war, wie einige von Ihnen sicherlich noch wissen, bereits einmal Gegenstand der Befassung des Landtags von Sachsen-Anhalt. In dem Beschluss vom 24. Juli 1997 hatte der Landtag die Landesregierung seinerzeit aufgefordert, die Vor- und Nachteile einer Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests in Sachsen-Anhalt zu ermitteln und hierüber den Landtag im Ausschuss für Recht und Verfassung zu unterrichten.
Der Ausschuss hat sich seinerzeit durch Entsendung einer Delegation unter Führung des damaligen Ausschussvorsitzenden Walter Remmers, der auch Sie, Frau Abgeordnete Knöfler, angehörten, vor Ort in Schweden sachkundig gemacht.
- Jawohl, in Schweden, Herr Püchel. - In seiner 33. Sitzung am 12. Februar 1998 hat der Ausschuss das schwedische Modell als auf das deutsche Rechtssystem nicht übertragbar angesehen und den Beschluss des Landtages für erledigt erklärt.
Ein damals in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf des Bundesrates zur Schaffung der befristeten Möglichkeit, den Hausarrest zur Ersetzung des Vollzugs kurzer Freiheitsstrafen bzw. zur Bewährung ausgesetzter Reststrafen zu ermöglichen, hat nach Verweisung der Initiative in die Bundestagsausschüsse keinen Fortgang erfahren.
Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Variante unterscheidet sich vom hessischen Modell, auf das Sie, Frau Abgeordnete Knöfler, in der Kleinen Anfrage Bezug nehmen, ganz wesentlich. Das hessische Modell sieht die Möglichkeit vor, im Rahmen der so genannten Bewährungsweisung nach § 56 c StGB das Tragen einer
elektronischen Fußfessel im Rahmen der Bewährungsaufsicht anzuordnen bzw. eine gegebenenfalls ansonsten in Betracht kommende Anordnung von Untersuchungshaft durch Einsatz der elektronischen Fußfessel zu vermeiden.
Zu Frage 1: Insgesamt wurden in Hessen bis zum 24. Mai 2002 57 Personen im Modellversuch elektronisch überwacht. 38 Maßnahmen wurden regulär beendet. In drei Fällen mussten die Bewährungen widerrufen werden. In drei Fällen endete die elektronische Überwachung durch Wegzug oder Rücknahme des Einverständnisses des Probanden. Zwei Haftbefehle mussten wieder in Vollzug gesetzt werden.
Auf der Basis dieses Ergebnisses beabsichtigt die hessische Landesregierung, den Modellversuch auszuweiten, sofern die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zugewiesen werden.
Nach einer vorläufigen Bewertung meines Hauses ist die Zahl der Probanden, die das Projekt durchlaufen haben, jedenfalls bislang kein Anlass, die Anwendung der elektronischen Fußfessel als Bewährungsweisung gemäß § 56 c StGB im Land Sachsen-Anhalt einzuführen.
Hinsichtlich eines Einsatzes des elektronischen Hausarrestes als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, wie seinerzeit in dem zitierten Bundesratsentwurf vorgesehen, bedarf es einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage zumindest in Form einer Experimentierklausel. Es gilt sehr sorgfältig zu prüfen, ob die sachsen-anhaltinischen Verhältnisse es erforderlich machen, die bereits erwähnte Bundesratsinitiative wieder aufzugreifen. Dies bedarf einer Zeit der Prüfung.
Sie werden verstehen, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass ich als Justizminister angesichts der derzeit im Justizvollzug des Landes herrschenden sehr schwierigen Bedingungen jede Möglichkeit zur Entlastung prüfen will und prüfen muss. Ich kann daher Ihre Unterfrage zu Frage 1, Frau Abgeordnete Knöfler, ob angestrebt werde, künftig in Sachsen-Anhalt den überwachten Hausarrest mittels elektronischer Fußfessel zu praktizieren, seriöserweise zurzeit nur mit einem Nein beantworten.
Zu Frage 2: Nach meinen Ausführungen zu Frage 1 der Kleinen Anfrage stellt sich die Frage 2 zurzeit jedenfalls nicht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Herrn Thomas Felke zur Frage 3 das Wort. Sie betrifft das Lkw-Überholverbot auf der A 14.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich bereits die Landesregierung der dritten Wahlperiode mit einem Überholverbot für Lkw auf der A 14 befasst hat und umfangreiche Prüfungen vorgenommen wurden, wird die jetzige Landesregierung unter anderem durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Herrn Büttner aufgefordert, umgehend entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer erklärte auf eine entsprechende Anfrage im MDR-Chat am 20. Juni 2002 - ich zitiere -: „... das sollte ernsthaft geprüft werden, wenigstens für bestimmte Streckenabschnitte“.
1. Welche Prüfungen werden zusätzlich zu den in der vergangenen Wahlperiode durchgeführten für erforderlich gehalten?
2. Wann ist mit einem Lkw-Überholverbot auf der A 14 zu rechnen und auf welche Streckenabschnitte soll sich dieses beziehen?
Die Antwort für die Landesregierung wird durch den Herrn Minister für Bau und Verkehr Dr. Karl-Heinz Daehre erteilt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Thomas Felke beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.