Wir brauchen deshalb eine Verfassung, in der Bürgerrechte und soziale Grundrechte als Menschenrechte verankert sind,
und - insofern stimmen wir dem Antrag der SPD-Fraktion zu - die Möglichkeit der direkten Klage beim Europäischen Gerichtshof muss gegeben sein.
Natürlich sind die Strukturen der EU viel zu kompliziert und undurchschaubar für die Mehrheit der Bürger. Um die Akzeptanz der Europäischen Union zu erhöhen, ist eine weitere Demokratisierung notwendig. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass wir dieses Problem weiter diskutieren müssen. Wir haben keinen Änderungsantrag gestellt, sondern möchten den Antrag auf Überweisung
Ich möchte darauf verweisen, dass gegenwärtig neben den Forderungen nach weniger Europa und nach einer Renationalisierung ein zunehmender Standortnationalismus artikuliert wird. In der Debatte um die Kompetenzverteilung zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den Regionen spiegelt sich dies ziemlich deutlich wider.
Der Ausschuss der Regionen ist eben nicht der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Schon sein Zustandekommen ist nicht demokratisch legitimiert, sondern die jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten entscheiden, wer in diesem Ausschuss tätig sein kann. Ich brauche bloß auf die Auswahl der 24 deutschen Mitglieder zu verweisen, die mehr oder weniger zufällig zustande gekommen ist - vom Landtagsabgeordneten bis hin zum Ministerpräsidenten eines Landes. Eine parlamentarische Kontrolle ist nicht möglich.
Deshalb müssen die Aufgaben des Ausschusses neu definiert werden. Wir sind für eine Stärkung dieses Ausschusses, aber die Mitglieder sollten von den jeweiligen regionalen Körperschaften oder den jeweiligen nationalen Parlamenten gewählt werden und ihre Arbeit sollte von diesen kontrolliert und mit diesen abgestimmt werden.
Da Europa trotz allem für uns sehr weit weg ist und wir immer wieder von alltäglichen Problemen überrollt werden, sollten wir uns bewusst die Zeit nehmen, über die Zukunft Europas zu diskutieren. - Danke schön.
Herr Präsident, ich werde mich bemühen, es kürzer zu machen, als ich es mir vorgenommen habe; aber versprechen kann ich das natürlich nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rothe, ich hoffe, das Thema führt uns nicht wieder zu Diskrepanzen und ich muss Sie nicht erneut verblüffen.
50 Jahre europäische Politik sind - das kann man aus heutiger Sicht sagen - 50 erfolgreiche Jahre europäischer Politik. In den letzten zehn Jahren haben aber vor allen Dingen wesentliche Änderungen für die Bürger Europas zu Meilensteinen geführt. Nennen möchte ich stellvertretend nur die Schaffung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht und den Vertrag von Amsterdam, der eine Revision der Verträge zur Europäischen Union und zu der Europäischen Gemeinschaft beinhaltet.
Durch den Maastrichter Vertrag wurde der Begriff der Union der Bürger festgeschrieben. Mit einer Subsidiaritätsklausel wurden die Mitgliedstaaten gestärkt und die Vereinnahmung von Kompetenzen durch die Gemeinschaft auf das notwendige Maß beschränkt. Die Rechte des Parlaments wurden erweitert, wenn auch aus unserer Sicht nicht weit genug. Mit der Schaffung des Ausschusses der Regionen gab es aus deutscher Sicht erstmals für die Bundesländer über die Mitwirkung im
Bundesrat hinaus die Möglichkeit, die Politik in Brüssel zumindest durch Stellungnahmen zu begleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute stehen wir nun an einer wichtigen Entwicklungsstufe der Europäischen Union. Hinsichtlich der Aufnahme weiterer Beitrittskandidaten geht es nur noch um die Frage, wann die Aufnahme erfolgen soll, und nicht mehr um die Frage, ob die Aufnahme weiterer Staaten erfolgen soll. Jetzt wird die Notwendigkeit einer Reform der Europäischen Union, die seit vielen Jahren angemahnt wird, deutlich. Mechanismen, die in vielen Punkten auf eine Gemeinschaft von nur sechs Staaten ausgerichtet waren, finden mittlerweile auf 15 Mitgliedstaaten Anwendung. Hier ist dringender Reformbedarf gegeben, auch wenn der Vertrag von Nizza erste Reformen anstrebt. Aber er ist leider noch nicht in Kraft getreten.
Der Europäische Konvent soll nun Wesentliches bewirken. Er soll einen Verfassungsvertrag erarbeiten, in dem eine gemeinsame Grundrechtscharta enthalten sein muss. Diese in den Vertrag selbst aufzunehmen und nicht mehr der bloße Verweis auf eine Charta ist rechtlich nicht zwingend, aber meines Erachtens aus zwei Gründen wünschenswert: Zum einen wird der Vertrag selbst aufgewertet, wenn ihm zu Beginn ein Katalog von Grundrechten vorangestellt wird, und zum anderen wird dadurch den Bürgern ein transparenter, weil leicht findbarer Zugang zu ihren Rechten geschaffen. Nebenbei entspräche dies auch dem gerade wegen seiner Grundrechte vielerseits geschätzten deutschen Verfassungsrecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die europäische Integration kann nur gelingen, wenn es dem Konvent gelingt, den Reformbedarf zugunsten einer starken Union mit seinen Bürgern zu lösen. Organisation und Entscheidungsablauf müssen für die Bürger transparenter und somit verständlicher, vor allen Dingen aber bürgernäher gestaltet werden.
Hierzu brauchen wir - das möchte ich als Ergebnis unbedingt festhalten - ein starkes und legitimiertes Europäisches Parlament, und wir müssen im richtigen Verständnis des Subsidiaritätsgrundsatzes mehr Entscheidungen auf untere Ebenen, also auf Ebenen vor Ort delegieren. Nur wenn uns die Reformen gelingen und somit die Integration fortschreiten kann, können auch neue Aufgaben wie die EU-Osterweiterung gelingen.
Dem Ausgangspunkt des Antrages des SPD-Fraktion kann ich nur zustimmen. Wir alle sind gemeinsam gefordert, die Integration, aber auch die Erweiterung positiv zu begleiten.
Mein Kollege Herr Stahlknecht hat in seinem Beitrag schon auf die gemeinsamen Intentionen von CDU und FDP hingewiesen, die uns zu dem Änderungsantrag bewogen haben. Ich schließe mich seinem Votum an und möchte über beide Anträge im Ausschuss beraten. - Vielen Dank.
Verschiedene Fraktionen monierten, die Vertreter im Ausschuss der Regionen seien nicht demokratisch legitimiert. Das Urteil, das Sie sich in dieser Hinsicht gebildet haben, ist falsch. Diesem Ausschuss gehören ausschließlich Vertreter an, die mit kommunalen bzw. regionalen Wahlmandaten ausgestattet sind oder die, wenn es sich um Regierungsvertreter handelt, einer direkt gewählten Versammlung, zum Beispiel einem Parlament, einem Stadtrat oder einem Kreistag, verpflichtet sind und von dieser auch kontrolliert werden können.
Ich habe keine Frage, sondern ich möchte nur einen Punkt ganz kurz richtig stellen. Niemand von uns hat gesagt, die Mitglieder im Ausschuss der Regionen seien nicht demokratisch legitimiert.
- Dann haben wir das überhört. - Wir von der CDU und von der FDP sind der Auffassung, dass der AdR demokratisch legitimiert ist. Das möchten wir klarstellen. Er entzieht sich lediglich der parlamentarischen Kontrolle. Darüber können wir noch einmal im Einzelnen diskutieren; ich wollte es nur noch einmal klarstellen.
Danke für die Klarstellung. - Ich möchte eine weitere Anmerkung machen. Ich bin etwas verblüfft, dass sich die Landesregierung in dieser Debatte nicht zu Wort meldet.
Wir haben einen Staatsminister, der berufen wäre, sich zu diesem Punkt der Europaangelegenheiten zu äußern.
Ich hätte erwartet, von Ihnen zu hören, wie Sie zu dem Widerspruch zwischen der Zustimmung der Landesregierung in der vergangenen Woche im Bundesrat zu dem Papier der EMK-Konferenz einerseits und dem hier gestellten Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP andererseits stehen, zwischen denen es tatsächlich einige Widersprüche gibt. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie versuchen, diese Widersprüche hier aufzuklären.
Wie ich gerade höre, werden wir das im Ausschuss tun. - Ich wünsche uns einen schönen Abend und denjenigen, die es wollen, einen schönen parlamentarischen Abend.
Vielen Dank, Herr Tögel. - Ich merke an, dass die Landesregierung unter Hinweis auf die fortgeschrittene Stunde Redeverzicht zu diesem Thema kundgetan hatte.
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen waren sich weitgehend einig, dass sie beide Anträge in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen möchten. Darüber stimmen wir ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Die Ausschussüberweisung ist beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 abgearbeitet.
Morgen findet die 6. Sitzung statt. Sie beginnt um 9 Uhr, und zwar wie vereinbart mit den Tagesordnungspunkten 2 bis 7.
Wir haben jetzt alle die Freude und Ehre, auf Einladung des Herrn Landtagspräsidenten einen Sommerabend
im Innenhof zu verbringen. Ich hoffe, dass es nicht notwendig ist, den Beginn des Festes zu verzögern, weil wärmende und regenschützende Kleidung erst herbeigeschafft werden muss. Ich wünsche Ihnen jedenfalls allen einen sehr angenehmen Abend.