Als Letztes: Das Ausgleichsinstrumentarium ist auch schon beschrieben worden. Herr Doege hat das sehr gut gefunden. Wir finden das insgesamt sehr gut, weil damit ein Instrument geschaffen wird, mit dem möglicherweise ein Fallen von Kommunen in ein Liquiditätsloch durch das Strecken über einen Zeitraum von drei Jahren entweder gemildert wird oder vielleicht sogar ausgeschlossen werden kann.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir schlagen ebenfalls eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss als federführenden Ausschuss und in den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung vor. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Kommunen und Finanzen“ hat mittlerweile einen hohen Stellenwert in diesem Haus erhalten. Dieses Mal steht die Diskussion nicht mehr im Kontext mit Bundes-, sondern im Wesentlichen mit Landespolitik.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Rahmen der bisherigen Funktionalreform mit der Verlagerung von Aufgaben der Landkreise auf die kreisangehörigen Gemeinden zusammenhängt. Im Kontext damit wird versucht - das wurde bereits dargestellt -, insbesondere einige Änderungen in der Binnenverteilung der Mittel und im interkommunalen Ausgleich vorzunehmen.
Das Ansinnen an sich ist löblich, trotzdem seien einige kritische Anmerkungen und auch Fragen in Bezug auf die weitere landespolitische Entwicklung für den kommunalen Bereich erlaubt. Zu diesen gehört, ob das vorgelegte FAG wirklich als tragfähige Grundlage für eine längerfristige Gemeindefinanzierung gewertet werden kann. Das war ein Problem der letzten Jahre.
Wie wir alle wissen, gab es in regelmäßigen Abständen Versuche aller Landesregierungen, die Verbundquote für die Finanzausgleichsmasse zu ändern. Tatsäch
Aufgrund der Fortführung der Kommunalreform bei den Landkreisen und kreisfreien Städten werden in Kürze weitere Änderungen notwendig sein. Damit steht das Verfallsdatum dieses FAG bereits heute fest. Die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung eines Finanzausgleiches zwischen Land und Kommunen sollte mit dem heutigen Datum beginnen.
Zum FAG selbst. Mit der Änderung eines geltenden FAG wird neben einer gewissen Dauerhaftigkeit immer suggeriert, dass die finanziellen Zuweisungen die Nöte der Kommunen lösen könnten. Das wird mit diesem FAG so wenig erreicht wie mit den vorangegangenen Finanzausgleichsgesetzen.
Es gibt aber auch keinen Ausgleich zu den ab 2005 eintretenden Veränderungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbereich, die auf Bundesebene ohne Mitwirkung der Kommunen beschlossen worden sind. Diese werden erneut zu geringeren Einnahmen der Kommunen führen. Das betrifft die eigenen Einnahmen. Es führt aber auch zu einem zusätzlichen negativen Effekt bei der anteiligen Weitergabe der Mittel über das FAG.
Insoweit sind die Kommunen landesseitig in den nächsten Jahren dreifach belastet: durch geringere Zuweisungen nach dem FAG, durch gekürzte Mittel aus den Einzelplänen und durch die ungeklärte Mittelweitergabe im Zusammenhang mit Hartz IV. Bildlich gesprochen kann man sagen: Es liegen drei in einem Bett und streiten sich um die zu kleine Decke, und solange es keine größere Decke gibt, wird sich an diesem Zustand wohl kaum etwas ändern.
In dem Gesetzentwurf wird die Binnenverteilung der Mittel aus den allgemeinen und investiven Zuweisungen innerhalb der kommunalen Familie verändert. Dadurch ergeben sich Verschiebungen, die mit der demografischen Entwicklung, mit der damit zusammenhängenden StadtUmland-Problematik und mit einem veränderten Investitionsbedarf begründet werden.
Ohne Zweifel sind diese Punkte berechtigt und bedürfen einer entsprechenden Regelung. Unserer Meinung nach geben die im Gesetzentwurf verwendeten Grundlagen für die Berechnung der Bedarfsmesszahl die Wirklichkeit allerdings nur unzureichend wieder. Als Hauptansatz wird nur die Einwohnerzahl herangezogen. Für die Landkreise wird diese Zahl um einen Dünnbesiedlungszuschlag ergänzt. Für die Gemeinden wird die Zahl durch das zentralörtliche Prinzip ergänzt.
Neben diesem geografisch-demografischen Ansatz wäre für einen tatsächlichen Ausgleich ökonomischer und zunehmender sozialer Strukturprobleme ein soziodemografischer Ansatz erforderlich. Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe bedingt durch eine unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung, die Ausländerintegration, aber auch die Studentenzahlen führen zu zunehmend unterschiedlichen Problemlagen in den Regionen, die durch das FAG stärker ausgeglichen werden sollten.
Die Verschiebung der Anteile der Investitionshilfe führt ebenfalls zu Diskussionen. Die einen wollen mehr und bekommen mehr, die anderen bräuchten mehr und bekommen weniger. Bisherige Ungerechtigkeiten werden möglicherweise zu neuen Ungerechtigkeiten.
Ich will die Aufmerksamkeit aber auf einen Bereich lenken, der alle Änderungen unbeschadet überstanden hat,
die Straßenbaulastzuweisung. Dieser Bereich ist in den vergangenen Jahren, mindestens seit 1995, nicht angefasst worden, weder in der Gesamthöhe noch in der Zuweisung von 7 400 € je Kilometer Kreisstraße. Zusätzlich soll im Jahr 2005 ein Vorwegabzug von 10 Millionen € für die Kofinanzierung der kommunalen Anteile nach dem GVFG gesetzlich verankert werden, und zwar für Kommunen, die die 25 % Eigenanteil nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Das wird die Mehrzahl sein.
Dass Kommunen seit Jahren die 50 % Eigenanteil für Kindertagesstätten oder Mittel für die Sanierung im Kultur-, Jugend- und Schulbereich nicht mehr aufbringen können, hat nicht zu neuen investiven Zweckzuweisungen im FAG geführt. Auch diese Bereiche gehören zur Infrastruktur und bedürfen an vielen Stellen dringend einer Sanierung.
Deshalb bedürfen die geplante und die bestehende Regelung zum Straßenbau aus unserer Sicht einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Korrektur.
Weitere diskussionswürdige Punkte in den Ausschüssen werden auf jeden Fall der geplante interkommunale Ausgleich, der grundsätzlich positiv eingeschätzt wird, die Verankerung eines Konnexitätsprinzips, das den Namen verdient, und die Diskussion über einen Konsultationsmechanismus zwischen Land und Kommunen im FAG sein, der Auswirkungen und Kostenfolgen von Veränderungen für die kommunale Ebene verbindlich aufzeigt.
Die PDS-Fraktion bittet zusätzlich um Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Wir haben nun die Freude, Schülerinnen und Schüler des Gerhardt-Gymnasiums in Gräfenhainichen auf der Tribüne begrüßen zu können.
Jetzt hören wir, die Debatte abschließend, den Beitrag der FDP-Fraktion. Ich erteile Frau Dr. Hüskens das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ist eigentlich das Ziel eines Finanzausgleiches, wie ihn unser Gesetzentwurf regelt? Zum einen ist das FAG die gesetzliche Grundlage für die Verteilung der leider immer geringer werdenden Steuereinnahmen zwischen Land und Kommunen. Darüber hinaus soll ein Ausgleich zwischen den Kommunen stattfinden. Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Ausgleichs ist in den vergangenen Monaten sehr kontrovers diskutiert worden. Die meisten von uns werden das in der Presse verfolgt haben.
Nun können wir als Liberale dem Leistungsgedanken einiges abgewinnen. Aber dem Prinzip des Finanzausgleichs zwischen den Kommunen liegt der Grundsatz der Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zugrunde, der in der Verfassung verankert ist. Wie der Länderfinanzausgleich muss auch der Finanzausgleich zwischen den Kommunen unseres Landes eine Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse sichern. Ich sage
Damit werden die normalen strukturellen Unterschiede, etwa zwischen Stadt und Land, aber in einem gewissen Rahmen auch zwischen wirtschaftlich reicheren und ärmeren Regionen akzeptiert. So ist es nur natürlich, dass die Lebensbedingungen in einer Großstadt anders sind als in einer 100-Einwohner-Gemeinde.
Natürlich soll sich eine gut geführte Gemeinde mit hohem Steueraufkommen auch mehr leisten können als eine Gemeinde mit geringeren Steuereinnahmen. Leistung muss sich auch für Kommunen lohnen. Auf der anderen Seite - das akzeptieren wir als Liberale - dürfen Unterschiede in der Ausstattung von Gemeinden etwa der gleichen Größe nicht zu stark sein.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll dieser Ausgleich nun neu justiert werden. Das ist ein schwieriges Unterfangen; denn bei der daraus folgenden Umverteilung - dies ist zwangsläufig - wird es Kommunen geben, die mehr Geld als bisher haben, und es wird Kommunen geben, die weniger erhalten. Entsprechend wird die Reaktion auf die vorgesehenen Änderungen sein. Wir haben heute die Reaktion von Herrn Reck dazu schon gehört.
Ähnlich wie die bisherigen Änderungen rund um die kommunale Finanzausstattung wird die Änderung des FAG nicht in der Lage sein, die Finanzlöcher in den Verwaltungshaushalten der Kommunen zu stopfen. Da sollten wir niemandem etwas vormachen. Angesichts knapper Kassen drängt sich bei dieser Diskussion unwillkürlich das Bild der Decke auf, an der alle ziehen, die aber immer zu kurz bleibt.
Dennoch ist es richtig, dass die Landesregierung eine Neujustierung versucht; denn es gibt gerade bei der Verteilung, etwa der investiven Mittel, Beschwerden über eine unausgewogene Verteilung der Landesmittel. Diese Beschwerden gehen über das Problem allgemein knapper Kassen hinaus. Ich halte es für sinnvoll, sich gerade bei der Zuweisung investiver Mittel stärker als bisher an den zu finanzierenden Aufgaben zu orientieren und weniger pro Einwohner zu gewichten.
Es kann nicht sein, dass klitzekleine Orte einfach pro Einwohner Geld bekommen und in anderen Bereichen investive Mittel, wo sie wirklich für die Aufgabenerledigung nötig sind, fehlen.
Ob mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Neuverteilung gelungen ist, lässt sich aber nur mit Kenntnis der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen bewerten. Ich bin sicher, das wird der Schwerpunkt der Ausschussberatungen sein.
Neben diesem zentralen Punkt enthält das Gesetz die Anpassung an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes - da wird man kaum diskutieren können - und an den Doppelhaushalt. Hierbei handelt es sich vor allem um technische Anpassungen. Der Minister hat das ausführlich erläutert, weshalb ich darauf nicht weiter eingehen möchte.
Ich möchte aber zum Abschluss eine kritische Bemerkung machen. In der Begründung des Gesetzes heißt es, das Ziel sei es auch, das Gesetz zu vereinfachen und lesbarer zu machen. Ich glaube, jeder, der das Ge
setz gelesen hat und der auch die Änderungen gelesen hat, weiß: Daran müssen wir noch arbeiten. Das sollten wir federführend im Innenausschuss und mitberatend im Finanzausschuss tun. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen ab über den Antrag, den Gesetzentwurf zu überweisen: federführend in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Darüber lasse ich zunächst gemeinsam abstimmen. Wer stimmt zu?
Frau Dr. Weiher hatte noch die Überweisung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr beantragt.
Ich weiß das sehr wohl; darüber hätte ich noch abstimmen lassen. - Gut. Dann frage ich zunächst: Kann ich über alles gemeinsam abstimmen lassen?
- Das wird abgelehnt. Also bleibt es dabei: Wir stimmen zuerst über die Überweisung federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.
Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Wer stimmt zu? - PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Koalition und Teile der SPD. Wer enthält sich? - Andere Teile der SPD. Damit ist dieser Überweisungsantrag abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 10 ist damit beendet.