Sie können sich ein virtuelles Land Sachsen-Anhalt realisieren, in dem Sie das machen. Aber jetzt müssen Sie sich entscheiden. Sie müssen sich entscheiden, für welche Alternative Sie stehen.
(Beifall bei der PDS - Widerspruch bei der SPD - Frau Dr. Kuppe, SPD: Sie müssen uns nicht sa- gen, wo wir stehen! - Weitere Zurufe von der SPD)
Sie wissen, dass das nicht an Ihnen vorbeigeht. Zwischen diesen beiden Alternativen werden Sie sich entscheiden müssen. Das Schlimmste, was Sie machen können, ist sich nicht zu entscheiden. Das sage ich Ihnen ganz deutlich.
Der Wähler hat nunmehr das Wort. Der Wähler wird über die Prioritätensetzung in diesem Land Sachsen-Anhalt abstimmen. Wir werden mit diesem Urteil leben. Wenn es möglicherweise in dem Bereich der Kinderbetreuung ein Ergebnis geben wird, womit der eine oder der andere
Teil dieses Hauses schlecht leben kann, dann werden wir damit fertig werden. Eines ist aber auf jeden Fall klar: In einer der wichtigsten politischen Grundsatzfragen hat in Sachsen-Anhalt das Volk, der Wähler, die letzte Entscheidung. Das ist eine Geschichte, die uns alle positiv beeindrucken sollte und für die wir uns alle begeistern können. - Danke.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport schlägt in Drs. 4/1826 vor, den vorliegenden Gesetzentwurf in Drs. 4/1680 abzulehnen. Wer stimmt der Empfehlung des Ausschusses zu und lehnt damit den Gesetzentwurf ab? - Das sind die beiden Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich bedanken mich bei den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens dafür, dass Sie hierher gekommen sind und ihr Anliegen noch einmal vertreten haben. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt 7. Die Vertrauenspersonen sind sicherlich daran interessiert, die Debatte weiter zu beobachten. Wir haben deswegen auf der Nordtribüne in der ersten Reihe für sie Plätze reserviert.
Meine Damen und Herren! Wir bleiben beim Thema, wechseln nur den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport - Drs. 4/1827
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe wurden vom Plenum in der ersten Lesung am 9. Juli 2004 behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung federführend in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie mitberatend in die Ausschüsse für Inneres sowie für Finanzen überwiesen.
Der federführende Ausschuss führte unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse am 3. September 2004 eine Anhörung durch. Dazu wurden die kommunalen
Spitzenverbände, die Vertreter der Hochschule Magdeburg-Stendal, die Kirchen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Träger von Kindertagesstätten und das Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches SachsenAnhalt eingeladen.
Die erste Beratung im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport fand am 10. September 2004 statt. Dazu lagen dem Ausschuss Anmerkungen und Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Bezug auf die Rechtsförmlichkeit des Gesetzes vor. Des Weiteren lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Nr. 1 des Regierungsentwurfes, der sich auf den Betreuungsanspruch bezieht, vor. Außerdem lag ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf ihrer Fraktion bezüglich des Betreuungsanspruchs vor.
Der Ausschuss erklärte mit 7 : 6 : 0 Stimmen den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/1682 zur Beratungsgrundlage.
Ein Schwerpunkt der Diskussion im Ausschuss war die Frage, ob auch für Kinder, deren Eltern einen so genannten Ein-Euro-Job annehmen, ein Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung bestehen soll.
Der Ausschuss sprach sich zwar mehrheitlich für einen Anspruch in einem solchen Fall aus, offen blieb jedoch die Frage der Kostenübernahme. Nach Auskunft der Landesregierung war diese bemüht, gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium eine Lösung zu finden, was bisher aber erfolglos blieb. Eine entsprechende Regelung wurde deshalb noch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Des Weiteren wurde darüber beraten, ob in § 3a Abs. 3 Satz 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch das Jugendamt nach § 20 SGB VIII - der Begriff „Sozialgesetzbuch“ präzisiert werden sollte. Es handelt sich hierbei um Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Da in diesem Fall mehrere Sozialgesetzbücher zum Tragen kommen könnten, wurde der allgemeine Begriff „Sozialgesetzbuch“ vom Ausschuss nicht geändert.
Schließlich lehnte der Gleichstellungsausschuss auch die von der SPD-Fraktion beantragte Erhöhung der Mindestbetreuungszeit von bisher fünf Stunden täglich oder 25-Wochenstunden auf sieben Stunden täglich oder 35Wochenstunden ab.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung mit 7 : 3 : 3 Stimmen in der geänderten Fassung beschlossen, wobei die Änderungen lediglich rechtstechnischer Natur waren, und hat eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung erstellt.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport fand in seiner 31. Sitzung am 1. Oktober 2004 statt. Dazu lagen ihm die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Inneres und für Finanzen vor. Beide Ausschüsse stimmten der vorläufigen Beschlussempfehlung in der unveränderten Fassung zu.
Außerdem lagen drei Änderungsanträge der Fraktion der SPD vor. Es wurde erneut beantragt, eine mindestens siebenstündige Betreuung täglich oder 35-Wochenstunden festzuschreiben sowie einen Ganztagsbetreuungsanspruch bei der Annahme eines so genannten Ein
Euro-Jobs zu gewährleisten. Darüber hinaus beantragte die Fraktion der SPD, die Leitungsperson für die Vor- und Nachbereitung der Wissensvermittlung wöchentlich zwei Stunden freizustellen.
Nach einer vom Ausschuss lebhaft geführten Diskussion, insbesondere zur Freistellung des Leitungspersonals und zum Betreuungsanspruch bei Inanspruchnahme einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II, blieb es bei der schon am 10. September 2004 beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Die entsprechenden Änderungsanträge wurden von der Fraktion der SPD zurückgezogen.
Der Antrag, die Mindestbetreuungszeit von fünf auf sieben Stunden täglich zu erhöhen, wurde bei 3 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung wurde vom federführenden Ausschuss mit 7 : 3 : 3 beschlossen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung ebenfalls zu folgen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über zwei Gesetzentwürfe, die Änderungen zum gegenwärtigen Kinderförderungsgesetz beinhalten. Der eine Gesetzentwurf, der Entwurf der SPD-Fraktion, versucht - das ist vorhin schon angeklungen - den Spagat zwischen Regierungsentwurf und Volksinitiative. Deshalb möchte ich zunächst kurz auf diesen Gesetzentwurf eingehen.
Leider, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, haben Sie bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine klare Kostenberechnung zu Ihrem Entwurf dargelegt und auch nicht die Haushaltsstelle benannt. Kollege Püchel verwies einmal auf 10 Millionen €, die ich wohl versteckt hätte. Hätten Sie es einmal nicht gemacht, Sie Plaudertäschchen. Sehen Sie sich die Ergänzungsvorlage zum Haushalt an: Weg ist das Geld, weil Sie mich verraten haben.
Nichtsdestotrotz stellt sich natürlich schon die Frage, ob es pädagogisch wertvoll und sinnvoll ist, ausgerechnet darüber nachzudenken, das Mittagsschläfchen auf Steuerzahlerkosten in den Kindergärten durchführen zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht hierbei um die Konzentration des Bildungsauftrages und um dessen Durchsetzung. Es geht auch darum, den Kindern eine angemessene Betreuung zu garantieren. Wir wissen sehr wohl aus dem Bereich der Psychologie und Neuropsychologie, dass die Leistungskurve gerade auch von Kindern zum Mittag hin deutlich abnimmt, sodass wir der Meinung sind, dass eine Ausweitung der Betreuungszeit auf sieben Stunden täglich keinerlei zusätz
lichen Effekt im Bereich der Erziehung hätte. Vielleicht hätte sie einen Effekt im Bereich der Betreuung, aber nicht in dem Bereich, der eigentlich damit gemeint war.
Weiterhin gab es Vorschläge, im Bildungsbereich zusätzliche Regelungen einzuführen. Wir sind jedoch eindeutig der Meinung, dass gerade das offene Curriculum, das die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe nach § 4 SGB VIII berücksichtigt, den Trägern der Einrichtungen für ihre eigene inhaltliche Schwerpunktsetzung einen wichtigen Gestaltungsspielraum lässt, der ihnen die Gelegenheit gibt, ein eigenes Profil zu entwickeln.
Unter der vorgeschlagenen Regelung versteckt sich - das verstehe ich auch - der Wunsch nach mehr Verbindlichkeit. Aber diese könnte auch auf der Grundlage der bereits bestehenden Verordnungsermächtigungen in § 24 Abs. 2 wirksam umgesetzt werden.
Ich bin der Meinung, wir sollten uns nicht in gesetzlichen Reglementierungen verlieren; denn das bringt die Bildung nicht voran. Gefragt sind wirksame Konzepte und keine Gesetzestexte. Deshalb werden wir die landesweite Umsetzung des Bildungsprogramms der Landesregierung gemeinsam mit den Trägern über eine Bildungsvereinbarung realisieren.
Lassen Sie mich nun zum Gesetzentwurf der Landesregierung kommen. Die Landesregierung hat sich trotz der unbestreitbar bewiesenen Stärken des Kinderförderungsgesetzes - das heißt: beste Versorgung vom Krippen- bis zum Hortalter in Deutschland, langfristige Finanzierbarkeit und hohe Praxisbewährung - entschlossen, dieses Gesetz zu ändern, und einen entsprechend Gesetzentwurf vorgelegt.
Das geschieht nicht aufgrund von zum Teil unsubstantiiert behaupteten Unzulänglichkeiten oder aufgrund von handwerklichen Fehlern des Kinderförderungsgesetzes. Vielmehr hat die Landesregierung verantwortlich die Kinderbetreuung im letzten Jahr im Land Sachsen-Anhalt intensiv beobachtet. Im Ergebnis dessen haben wir kleine, aber wichtige Verbesserungen vorgeschlagen, die insbesondere die Einbeziehung des Bundesrechts in die Rechtsanwendung erleichtern und zudem für die Kinder von erwerbstätigen Mütter auch in den Zeiten des Mutterschutzes die Betreuungskontinuität wahren. Kinder sollen dann weiterhin ganztags betreut werden können, wenn die berufstätige Mutter den Mutterschutz in Anspruch nimmt und der Vater nicht zur Betreuung zur Verfügung steht.