Protocol of the Session on October 14, 2004

Des Weiteren heißt es in Satz 4:

„Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten werden in einem Gesamtbudget veranschlagt.“

Dazu heißt es in § 46 Abs. 2:

„Der Bund kann festlegen, nach welchen Maßstäben die Mittel nach Absatz 1 Satz 4 auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind. Bei der Zuwei

sung wird die Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung zugrunde gelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ergänzende andere Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit festlegen.“

Am Rande möchte ich erwähnen, dass das Land Sachsen-Anhalt gerade in Bezug auf diesen Teil der Regelungen erfolgreich argumentiert hat; denn der Satz 4 ist im Wesentlichen auf die Initiative von unserer Seite zurückzuführen. Vor allem Staatssekretär Herr Haseloff hat sich dabei engagiert. Die neuen Länder als diejenigen mit einer hohen Arbeitslosigkeit erhalten aus dem so genannten EGT II mehr, als es dem reinen Anteil der Arbeitslosenzahl entspräche. Sie erhalten rund 78 Millionen € mehr, also insgesamt 454 Millionen €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den zitierten Vorschriften ist die Finanz- und die sonstige Verantwortung für die Eingliederungsmaßnahmen des SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, aber auch die für die weiter geltenden Vorschriften des SGB III hinreichend geklärt.

Meine Damen und Herren! Zum Schluss noch einige Worte zu den optierenden Kommunen, also den Kreisen, die die Aufgaben der Arbeitsagentur zusätzlich für ihren Landkreis übernehmen. Die fünf optierenden Landkreise in Sachsen-Anhalt wissen, welche Mittel ihnen für das Jahr 2005 zur Verfügung stehen. Sie wissen auch, in welcher Höhe im Vorgriff auf den Haushalt 2005 jetzt schon Verpflichtungsermächtigungen genutzt werden können. Sie stehen, auch durch Vermittlung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, in Kontakt mit ihren Agenturen für Arbeit, die in gleicher Weise informiert sind und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf Zusammenarbeit über den 31. Dezember 2004 hinaus verpflichtet werden.

Alle zwei bis drei Wochen treffen sich die Verantwortlichen beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Hierbei wird über alle Fragen beraten.

Die Landesregierung bittet Sie, den Antrag abzulehnen und die Informationen zur Kenntnis zu nehmen, die in jeder Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit gegeben werden. Meine Damen und Herren, mehr ist wirklich nicht zu tun. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Wir begrüßen auf der Tribüne Damen und Herren vom Stadtrat Burg und Mitglieder der Frauenunion Burg.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir fahren fort und treten ein in eine Fünfminutendebatte. Für die FDP-Fraktion erhält als erster Redner der Abgeordnete Herr Dr. Schrader das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Schrader.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hartz IV - kaum ein Gesetz hat die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes so aufgewühlt, hat so viel Unsicherheit verursacht. Eine, vorsichtig ausgedrückt, sub

optimale Informationspolitik der Bundesregierung und eine anfangs menschenferne Gesetzesausführung durch die Bundesagentur für Arbeit haben hieran sicherlich ihren Anteil. Eine frühere und bessere Vorbereitung des Vollzugs des Gesetzes wäre wünschenswert gewesen. Nunmehr herrscht großer Zeitdruck, unter dem die beteiligten Behörden arbeiten müssen.

(Frau Bull, PDS: Das ist die Rede des Ministers! - Herr Gallert, PDS: Bis jetzt war sie wortgleich!)

- Sie sollten sie besser verfolgen.

Meine Damen und Herren! Jetzt gibt es wahrscheinlich eine Abweichung.

(Herr Gallert, PDS: Ach so!)

Ich muss auf eines hinweisen - Frau Dirlich hatte es vorhin angesprochen -: die Doppelstrategie der PDS. Wenn Sie sich als antragstellende Fraktion intensiv mit dem Gesetz beschäftigen, sich über dessen Umsetzung vor Ort informieren und mit solchen Anträgen wie dem heutigen die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, ist das durchaus okay. Aber ich erinnere mich noch gut an das, was vor einigen Wochen gelaufen ist in diesem Lande, als Sie sich an die Spitze der Montagsdemos gesetzt haben.

Meine Damen und Herren! Erst massiv dagegen vorgehen und sich nunmehr als Behüter einer sorgsamen Umsetzung ausgeben - damit machen Sie sich in meinen Augen unglaubwürdig.

(Frau Bull, PDS: Das ist doch ein normaler Vor- gang!)

Das ist, vorsichtig gesagt, eine Rolle rückwärts, was Sie da betreiben.

(Frau Bull, PDS: Ich sage nur Lebenspartner- schaften! Fragen Sie Ihre Kollegen von der CDU, die kennen sich aus!)

- Da mein Redemanuskript sehr kurz ist, können Sie sich ruhig aussprechen.

Wie gesagt, sich mit Hartz IV zu beschäftigen, ist gut. Kürzlich haben wir im Plenum darüber diskutiert. Sie wissen, der Wirtschaftsausschuss hat sich das Thema zu Eigen gemacht und bisher nicht nur zwei Beratungen durchgeführt, sondern wir haben entschieden, das Thema im Rahmen der Selbstbefassung jedes Mal auf die Tagesordnung zu setzen und ausführlich zu diskutieren.

Es gibt für meine Begriffe keinen Ansatz zur Kritik am Engagement der Landesregierung. Es gab zahlreiche Beratungen mit allen Gremien und Personen, die hierfür zuständig sind und hierfür die Verantwortung tragen. Der Orientierungskatalog für die Ein-Euro-Jobs ist ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel, das wichtig ist: Auf Initiative auch des Landes Sachsen-Anhalt hat es auf Bundesebene maßgebliche Veränderungen gegeben, insbesondere in dem Bereich, dass die ostdeutschen Länder mehr Geld erhalten, als ihnen eigentlich zusteht.

Wir lehnen Ihren Antrag ab und ich möchte das mit einem Satz begründen. Das, was Sie fordern, sind zu 50 % Forderungen, die bereits laufen, und die andere Hälfte ist schon geregelt bzw. erledigt.

(Lachen bei der PDS - Frau Dirlich, PDS: Ihr Wort in Gottes Ohr!)

- So kurz und knapp kann man das begründen, Frau Dirlich. So ist es.

Meine Damen und Herren! Im Ausschuss können und werden wir uns sicherlich ausführlich auch mit den Einzelfragen beschäftigen, die Sie erhoben haben. Im Zuge der abgestimmten Selbstbefassung werden wir uns damit auseinander setzen. Dieser Antrag aber ist abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Schrader. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Ute Fischer das Wort. Bitte schön, Frau Fischer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung soll mit diesem Antrag aufgefordert werden, mit der Regionaldirektion eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Landkreise abzuschließen. Im Antrag werden dann die wichtigsten Schwerpunkte für eine solche Vereinbarung genannt.

Nach Meinung der SPD-Fraktion kommt dieser Antrag zu spät. Der Flickenteppich Arbeitsvermittlung, vor dem wir immer gewarnt haben, ist im Land leider Tatsache geworden. Für mich ist nicht klar, ob die Landkreise diese Unterstützung mit einer solchen Rahmenvereinbarung überhaupt wollen; denn die fünf optierenden Landkreise haben auch die Warnung des Wirtschaftsministers in den Wind geschlagen und trotzdem den Alleingang beantragt.

In einem Gespräch mit der Regionaldirektion wurde eine solche Rahmenvereinbarung zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, aber es wurde ebenfalls auf die heterogene Umsetzungsstrategie verwiesen. Wie soll unter diesen Bedingungen eine Rahmenvereinbarung aussehen? Wollen die Kommunen ein Gängelband von Regierung und Regionaldirektion? - Ich denke, nein.

Zu den einzelnen Punkten. Das Prinzip des Förderns ist im Gesetz festgeschrieben und bedeutet für das Land Sachsen-Anhalt, für ca. 30 000 Jugendliche und für ca. 50 000 andere Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger eine Arbeitsmöglichkeit zu schaffen. Wie Sie das umsetzen, werden wir sehen.

Den Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfängern stehen die Instrumente des SGB III zu. Das ist im Gesetz festgeschrieben. Sie können den virtuellen Arbeitsmarkt und die Arbeitsangebote der Agentur nutzen; allerdings erfolgt die Finanzierung und die Unterstützung in den ersten Arbeitsmarkt über die Arbeitslosengeld-IITräger. Es ist zu hoffen, dass die Betroffenen die gesetzlichen Regelungen kennen und entsprechende Forderungen stellen und sich nicht mit den so genannten Arbeitsgelegenheiten zufrieden geben.

Die Befürchtungen der PDS, dass diese Arbeitsgelegenheiten reguläre Beschäftigung verdrängen, sind natürlich richtig. Der von der TGL erarbeitete Katalog ist zwar ein nützliches Instrument, aber grundsätzlich kann eine Verdrängung im Einzelfall trotzdem stattfinden. Ich denke, in dieser Hinsicht haben alle politisch Verantwortlichen und alle Maßnahmenträger eine hohe Verantwortung, um dieses auszuschließen. Bei höherer Bezahlung besser Qualifizierter besteht die Krux, dass dann die höhere Vergütung auch angerechnet wird. Ob es etwas nutzt, ist die andere Frage.

Bei einer verlängerten Maßnahmedauer wird es weniger Maßnahmen geben, weil nur eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung steht. Diese Summe soll möglichst für die Eingliederung verwendet werden. Auf alle Kreistagsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder der Argen kommt meines Erachtens eine wichtige Aufgabe und auch manche schwere Entscheidung zu. Diese Aufgaben müssen bewältigt werden.

Unter Abschnitt II fordern Sie Landesinitiativen. Diese müssten in den Haushaltsberatungen geklärt und dort entsprechend untersetzt werden. Ich glaube, in dem Umfang, wie Sie sie fordern, wird das kaum zu realisieren sein.

Der Abschnitt III kommt zu spät, denn die ersten Argen sind gegründet und auf gleicher Augenhöhe entwickelt worden.

Zu den Leistungen aus einer Hand: Ich denke, sie sind das Ziel des Gesetzes. Aber bei den so genannten kalten Arbeitsgemeinschaften, in denen sozusagen jeder weiterhin seins macht, ist das infrage zu stellen.

Gut gemeint ist leider nicht gleichzeitig auch gut gemacht. Ich denke, der Weg ist verbaut. Der Minister hat es für den Wirtschaftsminister dargelegt: Eigentlich ist die Zeit zu weit fortgeschritten. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nur noch Vertrauen in den Wettbewerb haben, der ja auf Bundes- und auch auf Landkreisebene so gewollt war. Die Landesregierung hätte unserer Meinung nach in der Tat durchaus im Vorfeld besser begleiten können, zum Beispiel

bei der Erarbeitung von Musterverträgen für die Argen, wie es sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen seit Juni dieses Jahres gibt,

in der Auseinandersetzung mit dem Landkreistag,

bei der transparenteren Gestaltung der Geldflüsse oder

durch besondere finanzielle Absicherung der Beratungsleistungen über den Landeshaushalt.

Ein Landesausführungsgesetz halten wir nach wie vor für angemessen. Wir hoffen, dass wirklich alles, so wie es der Minister schon sagte, geklärt ist. Ich teile Ihre Sorgen, und auch wir als Fraktion sind dabei, die Ämter und die Argen zu besuchen, um zu hören, wie das Gesetz wirklich umgesetzt wird. - Danke schön.

(Zustimmung von Herrn Tögel, SPD, und von Frau Jahr, SPD)