Es ist ein Gesetz, das sich zum Ziel gesetzt hat, die staatliche Kinderbetreuung so zu gestalten, dass die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden, die Verantwortung aber nicht aus der Hand der Eltern genommen wird. Es ist ein Gesetz, das sich vor allem zum Ziel gesetzt hat, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Es ist ein Gesetz, das das Ziel hat, den Einrichtungen die Möglichkeit einzuräumen, kreativ und eigenverantwortlich Konzepte zu erarbeiten
und umzusetzen und eigenverantwortlich auf die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und ihren Eltern zu reagieren. Nicht zuletzt zielt das Kinderförderungsgesetz darauf ab, ein für Sachsen-Anhalt finanzierbares Modell der staatlichen Kinderbetreuung zu entwickeln.
Meiner Meinung nach sind diese wesentlichen Ziele mit dem gültigen Kinderförderungsgesetz erreicht worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Jahr nach dem InKraft-Treten des Gesetzes hat sich allerdings gezeigt, dass das Gesetz einiger Klarstellungen bedarf. Zum einen geht es um den Umgang mit dem Rechtsanspruch in besonderen familiären Situationen, zum Beispiel bei Mutterschaft oder bei Krankheit. Zum anderen geht es um die Finanzierung, wenn das Jugendamt einen besonderen Betreuungsbedarf für das Kind feststellt. Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Einrichtungen und den daraus resultierenden Mehrkosten für die Leistungsverpflichteten.
Die Landesregierung hat mit der vorliegenden Novelle zum Kinderförderungsgesetz Vorschläge zur Klarstellung der Sachverhalte unterbreitet. Auch aus dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird ersichtlich, dass Sie bei den oben genannten Punkten Handlungsbedarf sehen. Ich denke, in der Diskussion in den Ausschüssen werden wir diesbezüglich eine Einigung finden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kritischer sehe ich jedoch den Punkt des SPD-Antrags, der den Rechtsanspruch für Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind, auf sieben Stunden Betreuung am Tag ausweitet. Ich habe mir natürlich Gedanken darüber gemacht, wie Sie auf die sieben Stunden gekommen sind. Es geht Ihnen doch vor allem, wie der Begründung zum Gesetzentwurf zu entnehmen ist, darum, allen Kindern einen Zugang zu Bildungsangeboten zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren! Ich bin selbst zehn Jahre lang im Erzieherberuf tätig gewesen. Aber auch die aktuellen Besuche meiner Fraktion in verschiedenen Tageseinrichtungen bestätigen, dass die Bildungsangebote in den Kindereinrichtungen vorwiegend - ich betone: vorwiegend - am Vormittag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr stattfinden. In dieser Zeit werden Grundlagen zur Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen bei den Kindern gelegt. Kinder sind nun einmal vormittags am aufnahmefähigsten. Die Zeit von 8 bis 12 Uhr umfasst vier Stunden, in denen erfahrungsgemäß auch noch eine Mahlzeit möglich ist.
Ein Rechtsanspruch von fünf Stunden für jedes Kind eröffnet jetzt auch noch die Möglichkeit, den Aufenthalt entsprechend den Befindlichkeiten der Eltern und auch der Kinder zum Vormittag oder zum Mittag hin zu verschieben, das heißt, von 6 bis 11 Uhr, von 7 bis 12 Uhr oder von 8 bis 13 Uhr, ganz nach dem Wunsch des Kindes oder der Eltern, soll das Kind nun in der Einrichtung Mittag essen oder soll es zu Hause Mittag essen. Die Zeit der Bildungsangebote wird das Kind auf jeden Fall in der Einrichtung verbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was bedeuten nun zwei Stunden mehr Rechtsanspruch am Tag? Für mich bedeutet es, dass die Eltern die Möglichkeit haben, ihr Kind in der Einrichtung schlafen zu lassen. Man muss auch erwähnen, dass der erweiterte Rechtsanspruch neben der Mehrbelastung für das Land und für die
Kommunen auch eine Mehrbelastung der Eltern durch erhöhte Elternbeiträge bedeuten würde. Ich denke, das ist auch allen in der SPD klar.
Über das Thema der steigenden Elternbeiträge wurde in der letzten Zeit oft in der Öffentlichkeit diskutiert, nicht unbedingt mit uns. Wir sind der Meinung, dass Eltern für ihr Geld, das sie als Elternbeitrag zahlen, auch eine entsprechende Leistung erhalten sollten. Darauf haben die Eltern und die Kinder ein Recht. Aus unserer Sicht ist es legitim, auch für die Vermittlung von Bildungsinhalten in Kindertageseinrichtungen einen Elternbeitrag zu leisten.
Ich gebe Ihnen jetzt abschließend noch die Meinung einer Erzieherin wieder, die sich bei einem Besuch meiner Fraktion in ihrer Einrichtung ungefähr so ausdrückte: Wir diskutierten lange mit den Eltern über die Hol- und Bringzeiten der Kinder, die einen fünfstündigen Rechtsanspruch haben. Natürlich möchten wir, dass so viele Kinder wie möglich an den Bildungsangeboten am Vormittag teilhaben können. Die Erzieherin sagte zu den Eltern, die ihre Kinder von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr in die Einrichtung bringen wollten: Eure Kinder nehmen nur an der Hälfte der Bildungsangebote unserer Einrichtung teil, und ihr bezahlt uns dafür, dass wir eure Kinder schlafen legen.
Das lasse ich jetzt so im Raum stehen. Jeder mag sich seine eigenen Gedanken darüber machen. Im Übrigen: In dieser Kindertagesstätte ist die Betreuungszeit von fünf Stunden in Absprache und im Einvernehmen mit den Eltern in die Zeit zwischen 7 und 12 Uhr gelegt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch bemerken: Aus unserer Sicht ist die Regelung des Rechtsanspruchs, die im gültigen Gesetz festgelegt ist, eine optimale Ergänzung der Bildung außerhalb der Familie. Ich denke, an dieser Stelle den Diskussionsbedarf zu einigen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs aufgezeigt zu haben.
Wir werden als FDP-Fraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport, in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss überweisen. Federführend sollte dabei der Gleichstellungsausschuss sein. - Ich bedanke mich.
Danke, Frau Seifert. - Für die SPD-Fraktion wird noch einmal die Abgeordnete Frau Grimm-Benne sprechen. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich will es kurz machen. Ich denke, ich habe in meiner Einführung zu unserem Gesetzentwurf alles gesagt und unsere Vorstellungen dargestellt. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Seifert, und bei Ihnen, Herrn Kurze, dafür bedanken, dass durch Ihren Überweisungsantrag die Chance besteht, dass zu unserem Gesetzentwurf mit angehört und darüber diskutiert werden kann.
Sehr geehrte Kollegin Grimm-Benne, da die Kollegin Frau von Angern nicht mit uns sprechen wollte, muss ich die Frage an Sie richten. In den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Regierungskoalitionen von SPD und PDS. Vielleicht könnten Sie einmal kurz sagen, wie man dort zu dem Nachmittagsanspruch für alle steht und ob es dort auch so furchtbar sein könnte, gestaffelte Ansprüche zu machen, nämlich für alle etwas weniger und etwas mehr für die, die unbedingt mehr brauchen.
Die Antwort möchte ich gern im federführenden Ausschuss geben, wenn wir uns verschiedene Staffelungen anhören. Ich möchte nicht, dass ich hier die Position der PDS mit darstellen muss.
Es ist eine ganz kurze Intervention. In beiden Bundesländern gibt es einen deutlich abgesenkten Anspruch für alle, nicht einmal ab null und nicht einmal bis zu 14 Jahren. Für die, die einen längeren Anspruch brauchen, gibt es einen längeren. Offensichtlich sind die Probleme mit der Vormittags-, Nachmittags- und Getrenntbetreuung nicht mehr so groß, wenn man Regierungsverantwortung trägt, auch bei den Parteien, die sich in diesem Haus als Vertreter eines unbegrenzten Anspruchs für jedermann gerieren und der nach der Meinung der PDS auch offensichtlich nichts kostet.
Ich möchte noch kurz eine Erläuterung zu unserem Abstimmungsverhalten geben. Insgesamt haben wir natürlich eine Kritik am Verfahren, die beide Gesetzesvorlagen betrifft. Die Möglichkeit, sich über die Dinge und auch über die Probleme zu unterhalten, garantiert unsere Verfassung im Verfahren des Volksbegehrens bedeutend besser und sicherer. Man hätte übrigens auch mit dem Volksabstimmungsgesetz tatsächlich noch einen inhaltlichen Kompromiss aushandeln können, was nach der jetzigen Verfassungsgrundlage zu diesem Zeitpunkt kaum möglich ist.
Im Augenblick sagen wir: Das Verfahren hätte von beiden Einbringern eindeutig früher kommen können; es kommt jetzt eindeutig zu spät. Deswegen werden wir der Überweisung der beiden Gesetzentwürfe nicht zustim
Während es die Koalition eindeutig verneint hat, dass ihr Gesetzentwurf als Alternative in einem Volksentscheid vorgelegt wird, was aus unserer Sicht politisch und inhaltlich zwingend notwendig wäre, hat heute die SPDFraktion gesagt, dass sie sich dieses Verfahren zumindest vorstellen könnte.
Deswegen werden wir die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung ablehnen und uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der Stimme enthalten.
Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst stimmen wir über die Drs. 4/1682 ab. Es geht, da hierzu unterschiedliche Auffassungen bestehen, zunächst um die Überweisung an sich. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD. Wer ist dagegen? - Das sind Teile der PDS-Fraktion. Jetzt werden es mehr. Wer enthält sich? - Einige wenige Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung überwiesen worden.
Wir stimmen jetzt über die Ausschüsse ab. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Gleichstellungsausschuss, in den Finanzausschuss und in den Innenausschuss zu überweisen. Es gab keine Diskrepanzen, was die Federführung betrifft. Das war der Gleichstellungsausschuss. Widerspricht jemand, dass ich darüber zusammen abstimmen lasse? - Keiner.
Dann stimmen wir darüber ab, dass der Gesetzentwurf in den Gleichstellungsausschuss, federführend, und in den Finanz- und den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen wird. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der SPDFraktion in der Drs. 4/1689 ab. Es geht zunächst um die Überweisung an sich. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - SPD-Fraktion und Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion.
Es wurde beantragt, wiederum federführend der Gleichstellungsausschuss und mitberatend der Finanzausschuss und der Innenausschuss. Ich gehe davon aus, dass wir darüber zusammen abstimmen. Wer mit der genannten Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - SPD-Fraktion und Koalitionsfraktionen. Dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - PDSFraktion. Damit ist der Gesetzentwurf ebenfalls in die drei Ausschüsse überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 4 ab.
Der Ältestenrat schlägt eine Debattendauer von 45 Minuten vor. Gemäß der Geschäftsordnung wird zunächst dem Fragesteller das Wort erteilt. Dann wird die Landesregierung sprechen. Nach der Aussprache steht dem Fragesteller das Recht zu, Schlussbemerkungen zu machen. Die Reihenfolge der Fraktionen und die Redezeiten in der Debatte sind: FDP fünf Minuten, PDS sieben Minuten, CDU 13 Minuten, SPD sieben Minuten.
Ich erteile nunmehr der Fraktion der SPD das Wort. Der Abgeordnete Herr Rothe wird sprechen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Satz in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Polizei in Sachsen-Anhalt lautet - ich zitiere -:
„Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist Grundvoraussetzung für ein lebenswertes Sachsen-Anhalt.“
Dieser Satz, mit dem die Antwort der Landesregierung beginnt, macht den Stellenwert der Polizei deutlich, aber er enthält auch ein Stück Selbstbescheidung. Sicherheit ist nicht das eigentliche Leben. Law and Order sind keine Grundwerte. Sicherheit ermöglicht die Entfaltung von Leben - frei von Furcht vor Übergriffen Dritter, frei von vermeidbaren Gefährdungen.
Gegenstand der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung sind im Einzelnen die Ausstattung und die Organisation der Polizei, besondere Kriminalitätsfelder und polizeiliche Befugnisse sowie polizeiliche Aspekte der Verkehrssicherheit.