Protocol of the Session on July 9, 2004

(Zustimmung bei der PDS)

weil nämlich die CDU-Fraktion - ich will nicht sagen, dass sie hereingefallen ist - sich plötzlich derart geäußert hat, weil sie mit ihrem Antrag so sehr um geltendes Recht herum trippelt, dass man meinen könnte, es sei ein heißes Eisen. Genau so habe ich es empfunden - als ob es ein heißes Eisen sei.

Aber resümierend kann ich sagen: Egal, welchem Antrag man zustimmt, man liegt nicht falsch. Ich empfehle meiner Fraktion, dem PDS-Antrag zuzustimmen.

(Zustimmung bei der PDS)

Eine Einschränkung möchte ich aber noch machen, bevor sich Herr Höhn zurücklehnt und sagt: Ich habe es gewusst. Zu dem Punkt 4 Ihres Antrages muss ich Ihnen eines sagen - denke ich, das ist Ihrer Unerfahrenheit geschuldet -: Wenn es darum geht, neue Techniken auszuprobieren und einzuführen, gibt es nichts Trägeres und nichts Statischeres als die großen öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Ich sage Ihnen: Wir haben viele Jahre lang ein Pilotprojekt zum digitalen Hörfunk initiiert. Herr Schomburg wird das bestätigen. Der MDR - ich nehme einmal den MDR als Beispiel für die öffentlich-rechtlichen Anstalten - hat dafür viel Geld aus dem letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag bekommen. Ich glaube, 100 Millionen € haben die Anstalten für die Digitalisierung gebunkert, sie haben aber erst vor kurzem angefangen, überhaupt digital zu senden.

An der Stelle ich muss sagen: Dabei sind die Privaten viel forscher, viel interessierter und viel schneller am Ball. Deshalb würde ich den Punkt 4 aus dem Antrag herausnehmen. Ansonsten empfehle ich, dem Antrag der PDS-Fraktion zuzustimmen.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Dr. Sitte, PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kühn. - Für die CDUFraktion erteile ich nun das Wort dem Abgeordneten Herrn Schomburg. Bitte schön, Herr Schomburg.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS hat Sorgen. Sie sorgt sich um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

(Herr Gallert, PDS: Wenn Sie wüssten, Herr Schomburg!)

Insbesondere hat sie Sorgen um das Verfahren der Gebührenfindung und unterstellt in ihrem Antrag den Ministerpräsidenten und Staatskanzleien gesetzwidriges Verhalten. Dies weist die CDU-Fraktion ganz entschieden zurück.

(Zustimmung bei der CDU)

In der Intention folge ich auch meinem Kollegen Kühn von der SPD: Dazu bedurfte es dieses Antrags nicht.

Sie kritisieren insbesondere die Vermischung der Gebührendebatte mit der Strukturdebatte des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Aber selbst der Chef der KEF, Herr Conrad, äußerte neulich während einer Diskussion in Frankfurt am Main:

„Alle betonen zwar, dass diese beiden Dinge“

- nämlich das Gebührenverfahren einerseits und die Strukturfrage andererseits -

„streng voneinander getrennt zu sehen sind. Dem unbefangenen Zuschauer ist es aber relativ schwer klar zu machen.“

Soweit das Zitat von Herrn Conrad.

Die CDU will beide Debatten führen, und zwar parallel und nicht vermischt. Die konkrete Gebührenerhöhung, die jetzt ansteht, ist dabei nicht das eigentliche Problem. In der Tat ist es substanziell nicht nachzuweisen, dass 1,09 € gebühren- oder sozialverträglicher sind als 95 Cent.

Jedoch müssen wir uns jetzt um die strukturellen Reformen bemühen, damit die Gebührenentwicklung in Zukunft in vernünftigen Bahnen verläuft. Dies genau ist der Hinweis der KEF im aktuellen KEF-Bericht, der die Politik durchaus auf noch zu erschließende Rationalisierungsfelder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinweist. Die Politik ist nicht nur der Anwalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch der der Gebührenzahler. Herr Robra hat das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eben zitiert.

Auch die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht in Gefahr. Wer das meint, der ist nicht in der aktuellen Zeit. Die Ministerpräsidenten werden schon dafür sorgen, dass ihre jeweiligen Haussender auch ganz gut dabei wegkommen. Die Entwicklungsgarantie kann aber nicht heißen: einfach mehr, mehr Hörfunk, mehr Fernsehen, mehr Programme, sondern sie muss auch, vor allen Dingen in diesen Zeiten, mit dem auskommen, was sie jetzt besitzt.

Im Übrigen ist die Politik schon seit einigen Monaten dabei, in einem Dialog mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk strukturelle Änderungen zu vollziehen. Die Selbstverpflichtung aus dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag war dafür ein sichtbares Zeichen.

In Ihrem Punkt 4 heben Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Garant des technologischen und programmlichen Fortschritts hervor. Ich kann mich hierbei wiederum dem Kollegen Kühn nur anschließen: Ich kenne eigentlich keine technologische Neuerung, die als erstes vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk präferiert wurde. Selbst in der programmlichen Entwicklung läuft er dem privaten Rundfunk hinterher. Die Beteiligung bei DAB geschah nur sehr verzögert bzw. bei einigen bis heute überhaupt noch nicht; andere, etwa der Bayerische Rundfunk, sind an dieser Stelle sehr fortschrittlich.

Aber auch im programmlichen Bereich mussten die Privaten den öffentlich-rechtlichen Sendern beispielsweise mit den Quizshows, die eine relativ unterhaltsame Verquickung von Wissensvermittlung oder -abfrage und Unterhaltungselementen sind, klar machen, dass man damit durchaus Zuschauer gewinnen kann. Die öffentlichrechtlichen Anstalten haben nachgezogen, aber sind nicht vorweg geschritten.

Die Einführung von digitalisierten, computergesteuerten Selbstfahrstudios im Hörfunkbereich ist eine Innovation, die die Privaten eingeführt haben. Der öffentlich-rechtliche Bereich hat später nachgezogen, und noch heute gibt es Studios im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in denen die Bandmaschine noch nicht zum „alten Eisen“ zählt. Deshalb ist für uns der PDS-Antrag nicht zustimmungsfähig.

Für die CDU-Fraktion gilt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet. Deshalb sollten die Rundfunkanstalten diesen Auftrag ernst nehmen und ihre Alleinstellungsmerkmale in der Medienlandschaft Deutschlands pflegen. Die Gebühren dürfen nur für die Erfüllung

dieser Funktion verwendet werden. Dies sagt die EU eindeutig in ihrer Transparenzrichtlinie.

Die KEF, wie gesagt, hat uns Sparpotenziale aufgezeigt. Diese gilt es, in Zukunft auszuschöpfen. Deshalb drängt die CDU auch auf mittel-, kurz- und langfristige Instrumente und versucht, über Selbstverpflichtungen oder staatsvertragliche Regelungen sicherzustellen, dass sich die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch mehr an den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Rauls, FDP)

Vielen Dank, Herr Schomburg. - Herr Höhn, jetzt haben Sie die Möglichkeit zu erwidern. Bitte sehr, Herr Höhn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Robra hat den Satz zitiert. Ich war mir sicher, dass Sie den Satz von sich aus bringen, auch wenn ich ihn selber vorher gebracht hätte. Ich will nicht in Abrede stellen, was in diesem Satz steht, Herr Robra, das ist nicht mein Problem. Mein Problem ist die Vermischung von medienpolitischen und Strukturfragen mit der Gebührenentscheidung. Zur Belastung der Bürgerinnen und Bürger sage ich gleich noch etwas. Diese Vermischung geht nicht.

(Herr Schomburg, CDU: Doch!)

Das ist nun in dem Urteil sehr deutlich nachzulesen. Deshalb habe ich das auch ausführlich zitiert. Herr Volk hat es in seiner Rede noch einmal eingefordert, dass wir die Rundfunkgebühr und diese Debatte miteinander verknüpfen. In der Begründung Ihres Antrags heißt es im ersten Satz:

„Die Landesregierung verhandelt zurzeit über den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Themen sind dabei eine Erhöhung der Rundfunkgebühr auf der Grundlage des 14. KEF-Berichts und eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Herr Kühn war also schon ziemlich nahe dran mit seiner Vermutung bezüglich des CDU-Antrages.

Ich vermisse in Ihrem Antrag - das habe ich vorhin schon gesagt - das deutliche Bekenntnis zu diesem Verfahren. Ich kann das nicht herauslesen. Herr Schomburg, Sie erklären, Sie wollten die Debatten nicht vermischen, sondern parallel führen. Herr Schomburg, wir können es nennen, wie wir wollen, es ist doch trotzdem eine Debatte, die sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Anstalten miteinander verknüpft wird.

(Zustimmung bei der PDS - Herr Schomburg, CDU: Man muss es auseinander halten können!)

Wir können natürlich, wenn wir als Landtag den Staatsvertrag auf den Tisch bekommen, einen Tagesordnungspunkt zur Gebühr machen und danach einen Tagesordnungspunkt zur Struktur. Am nächsten Tag steht doch nicht in der Zeitung links der Artikel zur Gebühr und rechts der Artikel zur Struktur. Da habe ich einen Artikel zu den Rundfunkfragen, in dem diese Punkte selbstverständlich miteinander vermengt werden. Genau das ist das Problem, Herr Schomburg. Ihre Unterschei

dung zwischen parallel und vermischt, die ist wenig nachvollziehbar.

Zu den Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Ich will es Ihnen hoch anrechnen, dass Sie unsere Bürgerinnen und Bürger in der Form nicht belasten wollen und den Betrag um 20 Cent oder 15 Cent, oder wie viel es auch immer sind, senken wollen. Tun Sie mir aber bitte einen Gefallen: Legen Sie diese Sensibilität hinsichtlich der Belastungsfähigkeit von Bürgerinnen und Bürgern das nächste Mal auch bei den sozialpolitischen Vorschlägen an den Tag. Dann kann ich das akzeptieren.

(Beifall bei der PDS)

Bei jeder anderen politischen Diskussion spielt die Frage der Belastungsfähigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger keine Rolle, wenn es alle vier Jahre um eine Gebührenerhöhung geht, sind 20 Cent ein Problem.

(Herr Schomburg, CDU: Nicht zugehört! Setzen! Fünf!)

Herr Schomburg, zu den Selbstverpflichtungen würde ich gern noch ein Wort sagen. Ich habe das schon einmal ausführlich getan, als wir den Rundfunkstaatsvertrag behandelt haben. Herr Robra hat noch einmal darauf hingewiesen. Ich bin von diesem Mittel nicht sehr überzeugt. Wenn ich höre, dass der Mitteldeutsche Rundfunk mittlerweile eine eigene Abteilung eingerichtet hat, die nur noch damit beschäftigt ist, Selbstbindungen und Selbstverpflichtungen zu verfassen, um dem Gesetzesauftrag nachzukommen, dann würde ich einmal sagen: Die Leute werden für etwas anderes bezahlt, als dicke Papiere zu schreiben, die die Ministerpräsidenten auswerten.

(Zustimmung bei der PDS)

Herr Volk, Sie haben das Sponsoring kritisiert. Das kann man tun. Ich kann auch verstehen, dass es Ihnen irgendwann „auf die Ketten“ geht - das geht vielen anderen Fernsehzuschauern auch so -, wenn Sie permanent einen langen T-Mobile-Trailer oder etwas Ähnliches sehen müssen. Sie müssen sich dann aber entscheiden: Wollen Sie eine Entlastung auf der Gebührenseite oder wollen Sie das nicht? - Wenn Sie das Sponsoring nicht mehr haben und die Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen noch weiter einschränken wollen, dann müssen Sie natürlich mit den Konsequenzen auf der Gebührenseite leben; ansonsten passt Ihre Argumentation nicht zusammen.

(Beifall bei der PDS)

Noch einmal zur Digitalisierung: Ich will Sie daran erinnern, was wir für eine Diskussion über das DVB-T-Projekt Mitteldeutschland haben. Herr Schomburg wird es wissen, auch wenn er jetzt nicht mehr in der Medienanstalt ist, und auch Herr Kühn weiß es: Wir haben die Situation, dass von den großen Rundfunkveranstaltern lediglich die öffentlich-rechtlichen bereit sind, in dieses Projekt einzusteigen. Wir haben große Mühe, irgendwelche privaten Anbieter zu finden, die in dieses Projekt einsteigen, schlicht deshalb, weil sie die Investitionskosten nicht tragen wollen, weil es sich für sie nicht lohnt.

(Herr Kühn, SPD: Weil sie erst planen müssen! Das ist das Problem! Die wollen ja einsteigen!)

- Herr Kühn, Sie wissen auch, dass wir als Landesmedienanstalt den privaten Anbietern aus dem Gebührentopf - die Landesmedienanstalt wird ja durch Gebüh