Protocol of the Session on July 8, 2004

(Beifall bei der PDS - Herr Dr. Schellenberger, CDU: Bitte!)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Frau Dr. Hüskens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist zum Thema Sterbegeld bereits in der letzten Beratung genügend gesagt worden. - Herr Dr. Eckert, ich habe überhaupt kein Problem damit, dass Sie sagen: Abgeordnete sollen nach ähnlichen Regeln wie andere Berufsgruppen versorgt werden. Man muss sich nur für eine Berufsgruppe entscheiden. Im Augenblick ist es so, dass die Abgeordneten stark nach der Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes versorgt werden. So viel nur zu dem Begriff. Dann muss ich in der Systematik bleiben oder ich muss die Systematik ändern. Damit haben wir als Liberale ganz wenige Probleme. Darüber kann man gern diskutieren.

(Minister Herr Dr. Daehre: Richtig!)

Man könnte zum Beispiel durchaus sagen, dass man sich zukünftig hier im Haus stärker an das anlehnen möchte, was Selbständige tun.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Darüber kann man reden. Ich sage - das habe ich beim letzten Mal auch schon ausgeführt -: Das kann man nicht machen, indem man an irgendeinem kleinen Punkt dreht, sondern man muss schlicht und ergreifend - das wäre eine Aufgabe für eine Diätenkommission in der nächsten Legislaturperiode - diese Diskussion führen und muss darüber nachdenken, nach welchen Regularien man zukünftig Abgeordnete hier im Haus versorgen möchte.

Zu den anderen Punkten, die Sie genannt haben, etwa die prekäre wirtschaftliche Situation. Ich muss gestehen, dass ich die Korrelation zum Sterbegeld wirklich nicht sehen kann. Herr Gürth hat klar ausgeführt, dass wir uns bei den Abgeordneten nun an das angelehnt haben, was bei Rentnern und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in verschiedenen Unternehmensbereichen normalerweise möglich ist.

Ich hatte beim letzten Mal schon darauf hingewiesen, dass es auch in kleinen Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, in Bereichen, in denen die Mitarbeiter aufgrund von Betriebsverträgen arbeiten, völlig unüblich ist, dass man beim Ableben eines Mitarbeiters zu der Witwe oder dem Witwer hingeht und anschließend Geld von ihnen zurückfordert. Da sind bei den Telefonaten, die ich dazu geführt habe, von allen Personen die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen worden. Die halten das für unmenschlich. Wir sollten hier also nicht so tun, als ob es bei uns im Land nicht üblich ist. Es ist üblich, dass man sich um die Versorgung von Hinterbliebenen kümmert.

Die Argumentation, dass die Arbeit der Landesregierung schlecht ist und man deshalb dem Antrag nicht zustimmen kann - ich weiß nicht, was das heißen soll, ob Sie nun wollen, dass wir alle sterben, weil die Politik der Landesregierung schlecht ist oder nicht -, die ist mir noch nicht ganz klar. Ich denke, darüber können wir auch bilateral einmal reden.

Lassen Sie mich aus der Sicht der FDP-Fraktion zusammenfassen. Wir haben mit den Änderungen, die jetzt vom Ältestenrat vorgesehen worden sind, das, was tatsächlich an Überversorgung im Gesetz war - das gebe ich gern zu -, ausgemerzt. Wir haben jetzt eine Regelung, wie sie eigentlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Tarifbereichen - auch außerhalb - und im Rentenbereich gilt. Wir stehen als FDP ganz klar dazu. Abgeordnete sollen nicht besser versorgt werden als der Rest der Bevölkerung, aber auch nicht schlechter. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun bitte Herr Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun darf ich auch einmal zu diesem Thema sprechen. Unsere Fraktion wird den Änderungen, die im Ältestenrat noch vorgenommen worden sind, so, wie sie in der Beschlussempfehlung jetzt vorgesehen sind, zustimmen. Es ist tatsächlich so, dass damit auch die Lebenswirklichkeit - das Leben ist umfassend, auch bis nach dem Tod - tatsächlich vergleichbarer Gruppen erfasst wird. Das halten wir für richtig. Wenn man dem nicht zustimmt, dann wird die Regierung auch nicht besser, Herr Eckert. - Ich wollte aber eigentlich etwas anderes erzählen. Vielleicht können wir das zum Anlass nehmen.

Ich habe mich daran erinnert, dass meine Eltern - ich komme aus einem sehr stark christlich geprägten Elternhaus - uns sieben Kinder zu Hause abends zum Beten anzuhalten pflegten. Da war auch immer ein Gebet für die lebenden und verstorbenen Wohltäter dabei. Dann wussten wir, die lebenden und verstorbenen Wohltäter - das hat uns unsere Mutter klargemacht - sind diejenigen, die uns ab und an Pakete geschickt haben.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS)

Einige davon lebten noch; die waren besser dran als die, die gestorben waren. Wir sollten jedenfalls dankbar dafür sein, dass sie etwas geschickt haben.

Ich habe mir gedacht, vielleicht könnten Sie doch als Fraktion der Wohltäter in die Geschichte eingehen.

(Minister Herr Dr. Daehre: Ja!)

Man kann doch - Sie werden das mitnehmen und die Mehrheit wird das so beschließen - auch eine Stiftung gründen. Dann können Sie damit rechnen, dass es tatsächlich Menschen gibt, die auch für Abgeordnete der PDS als lebende und verstorbene Wohltäter beten. Ich gebe zu, es ist ein wenig überzogen, aber es fiel mir einfach ein.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Bischoff, möchten Sie eine Frage von Herrn Dr. Eckert beantworten?

Bitte, Herr Dr. Eckert.

Herr Bischoff, Sie kennen ja, glaube ich, die Entscheidung der PDS-Fraktion von 1996, die damalige Diätenerhöhung abzulehnen. Ist Ihnen bekannt, dass wir, obwohl die Abgeordneten heute mehrheitlich kaum noch etwas damit zu tun haben, in einen Solidarfonds spenden, um damit deutlich zu machen, dass die wirtschaftliche Situation damals ebenfalls schon nicht geeignet war, einer Diätenerhöhung zuzustimmen?

Das kenne ich. Ich habe damals mitgemacht, weil ich am Anfang der Wahlperiode der Überzeugung war, man könne das tatsächlich nicht machen. Jetzt wird es doch ernsthaft erwogen. Ich war der Meinung, man könne das nicht einfach einkassieren und man müsste einen Teil davon weiterverteilen. Das machen Sie.

Ich finde das nach wie vor ehrenwert. Ich finde, davon profitieren sehr viele. Ich weiß auch aus Ihrer Vergabepraxis, dass Sie nicht nur Ihre Klientel bedienen, sondern auch sehr viele andere, auch kirchliche Gruppen, die davon profitieren, dass Sie dort einzahlen. Ich finde, das ist Ihr gutes Recht, und es ist auch heute Ihr gutes Recht, es abzulehnen.

Ich habe nur gesagt - es sollte einfach nur eine nette Bemerkung sein -, wir haben damals gern an die lebenden und verstorbenen Wohltäter gedacht. Ich denke, so etwas kann man machen. Es muss aber jedem hier im Hause freistehen, mit den Mitteln, die er zur Verfügung hat, entweder so zu verfahren, dass er sie an seine Kinder oder den Partner weitergibt, oder zu entscheiden, dass er sie für andere Zwecke zur Verfügung stellt.

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Möchten Sie noch einmal sprechen, Herr Gürth? Dazu wäre jetzt Gelegenheit. - Nein. Dann sind wir am Ende der Beratung.

Wir stimmen ab. Wenn es Ihnen recht ist, dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Gesamtheit - die Einzelbestimmungen, die Überschrift und das Gesetz in der Gesamtheit - ab.

(Herr Gallert, PDS, meldet sich zu Wort)

Bitte, Herr Gallert.

Wir möchten gern, dass über die Nrn. 1 und 2 getrennt abgestimmt wird, weil wir dazu unterschiedliche Voten haben.

Es betrifft die Nrn. 1 und 2 in § 1?

Genau.

Dann stimmen wir zunächst über § 1 Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ältestenrates ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit - die Koalitionsfraktionen und die SPDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion.

Nun zu Nr. 2 in der unveränderten Fassung. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Kann ich über den Rest insgesamt abstimmen lassen? - Gut. Dann stelle ich die Nrn. 3 und 4 und den § 2 in unveränderter Fassung zur Abstimmung. Wer stimmt zu? - CDU, FDP und SPD. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS.

Wir stimmen nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit und über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt zu? - Die FDP-, die CDU- und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 12:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz (AG AbwAG)

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1676

Für die Einbringer wird Herr Horst Hacke von der CDUFraktion sprechen. Bitte sehr, Herr Hacke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz wird erforderlich, weil sich aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts eine Finanzierungslücke für die öffentlichen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung ergeben hat. Daraus entsteht entweder eine zusätzliche Belastung der kommunalen Haushalte oder eine Gebührenerhöhung im Abwasserbereich. Beides, denke ich, muss vermieden werden.

Wie Sie alle wissen, muss für die Einleitung von Abwasser in Gewässer nach dem Bundesabwasserabgabengesetz in Verbindung mit dem Landesausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz eine Abwasserabgabe an das Land entrichtet werden. Die von den Gemeinden beziehungsweise den Abwasserzweckverbänden zu entrichtende Abwasserabgabe ist auf die Bürger abzuwälzen. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach der Menge und der Schädlichkeit oder der Belastung des Abwassers. Mit der Abwasserabgabe ist somit ein finanzieller Anreiz vorhanden, die Belastung der Gewässer so gering wie möglich zu halten.

Zur Verstärkung dieser Lenkungswirkung enthält das Abwasserabgabengesetz die Vorschrift, dass Kosten für Investitionen, die zu einer Verringerung der Gewässerbelastung beitragen, unter bestimmten Bedingungen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden dürfen. Verrechnung in diesem Sinne bedeutet, dass zwar das Land einen Bescheid über die Erhebung der Abwasserabgabe festsetzt, dass jedoch bei einer Verrechnung der Aufgabenträger die festgesetzte Abwasserabgabe auf der Zahlungsebene nicht zu zahlen hat.

Bilanziell stellt sich daher die verrechenbare Abwasserabgabe wie eine Zuwendung dar mit der Folge, dass sich die Abwasserabgabe im Rahmen der Gebührenerhebung abschreibungs- und damit gebührenmindernd auswirkt, da nach § 5 Abs. 2a Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Abschreibungen um die Zuwendungen Dritter zu kürzen sind.

Die abgabepflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften dürfen damit die eigentlich zu entrichtende Abwasserabgabe behalten und für Gewässerschutzinvestitionen wie Kläranlagen oder Kanalbau einsetzen. Das Bundesabwasserabgabengesetz verpflichtet somit die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die auf die Entgeltpflichtigen abgewälzte Abwasserabgabe quasi als Fördermittel für den Anlagenbau einzusetzen und damit Investitionen zu tätigen.

Von dieser Verrechnungsmöglichkeit machen die Einleiter in Sachsen-Anhalt weitgehend Gebrauch. Bilanziell ist die verrechnete Abwasserabgabe zu behandeln wie Fördermittel. Das hat zur Folge, dass Abschreibungen, die, gesetzlich vorgeschrieben, in die Gebührenkalkulation eingehen, in Höhe der verrechneten Abwasserabgabe nicht vorgenommen werden dürfen. Die dadurch entstehende Deckungslücke ist bisher durch die Abwälzung der Abwasserabgabe geschlossen worden.

Das OVG hat nun entschieden, dass das Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz so zu interpretieren ist, dass die Abwasserabgabe nur dann abgewälzt werden darf, wenn der Abwasserbeseitigungspflichtige diese auch tatsächlich an das Land bezahlen muss. Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass das richtig und gerecht ist. Erst auf den zweiten Blick erkennt man, dass damit einige Folgewirkungen verbunden sind, die so nicht gewollt sein können und in der Vergangenheit auch nicht gewollt waren.