Protocol of the Session on July 8, 2004

Wir stellen durch den uneingeschränkten Rechtsanspruch Chancengleichheit her, und wir sorgen durch familien- und kindgerechte Öffnungszeiten für familiengerechte Bedingungen, also dafür, Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können.

Wir wollen kleine Einrichtungen im ländlichen Raum erhalten, die jetzt auf der Kippe stehen, zum einen, weil wir sowieso weniger Kinder haben, und zum anderen, weil ein Großteil der Kinder am Nachmittag die Einrichtung nicht mehr besuchen darf. Unser Motto im Gesetz ist „Kurze Wege für kurze Beine“ und da ist für uns die Tagespflege keine Alternative.

(Beifall bei der PDS und von den Vertrauensper- sonen des Volksbegehrens „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“ - Zustim- mung bei der SPD)

Dort, wo im Kinderförderungsgesetz die personelle Untersetzung des Bildungsauftrages fehlt, verschafft unser Gesetzentwurf den Eltern Gewissheit, dass ihre Kinder in den Kindertagesstätten qualifiziert gefördert werden können.

Unser Gesetzentwurf etabliert die Kindertagesstätten als Kommunikationszentrum, als beratendes Institut zwischen Eltern und Erzieherinnen, aber auch zwischen Jugend- und Sozialämtern. Genau deshalb erhält die Leiterin einer Einrichtung von uns die Zeit für die pädagogische Beratung der Eltern, für Aufnahmegespräche, für die Gespräche mit den Eltern zur Eingewöhnungsphase der Kinder, aber auch für die bewährten Zwischen-Tür-und-Angel-Gespräche zu den aktuellen Problemen. All das ist Zeit, die mit dem KiFöG gestrichen wurde.

Abschließend vielleicht folgender Satz: Dort, wo die Landesregierung den Eltern zusätzliche Lasten durch höhere Elternbeiträge trotz aus unserer Sicht sehr viel schlechterer Qualität aufgebürdet hat, sorgt unser Gesetzentwurf für eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen Land, Kommunen und Eltern. Das ist aus unserer Sicht die grundlegende Voraussetzung dafür, Elternbeiträge bezahlbar zu halten.

Mit dem heutigen Gesetzentwurf übernimmt deshalb eine Bürgerinitiative gesellschaftliche Verantwortung dafür, dass Kindertagesstätten zum Ort frühkindlicher Bildung und Erziehung werden.

(Zuruf von Frau Wybrands, CDU)

Dieses Votum haben mehr als 300 000 Bürger unseres Landes durch ihre Unterschrift unterstützt.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung von Frau Fi- scher, Naumburg, SPD, von Frau Budde, SPD, und von Frau Fischer, Leuna, SPD)

Ich möchte Sie noch einmal bitten - bei aller Polemik, die ich mir sicherlich auch selbst zugestehe -, den Aspekt, dass wir immer weniger Kinder haben, nicht aus den Augen zu verlieren und darüber nachzudenken, dass die wenigen Kinder, die wir noch haben,

(Frau Wybrands, CDU: Trotz bester Betreuung!)

optimal auf die Probleme vorbereitet werden, vor denen sie in der Zukunft stehen werden.

(Frau Wybrands, CDU: Das können nur die El- tern!)

- Das können nicht nur die Eltern. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank für die Schlussbemerkungen, Herr Papenroth. - Damit, meine Damen und Herren, ist diese doch sehr emotionale Debatte abgeschlossen und wir können zum Abstimmungsverfahren kommen.

Wie jeder im Landtag behandelte Gesetzentwurf kann auch der Gesetzentwurf des Volksbegehrens gemäß § 28 am Ende der ersten Beratung an einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Entsprechende Anträge sind bereits gestellt worden. Es wurde beantragt,

den Gesetzentwurf zur federführendend Beratung an den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen sowie an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Frau von Angern hat dem noch den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hinzugefügt. Können wir über die Überweisung an diese Ausschüsse insgesamt abstimmen?

(Herr Scharf, CDU, und Herr Gürth, CDU: Nein!)

- Das geht nicht. - Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an sich ab. Wer für eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs stimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-, bei der SPD-, bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an einen Ausschuss überwiesen worden.

Jetzt stimmen wir über die einzelnen Ausschüsse ab. Wer für eine Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der SPD-, bei der PDS-, bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Das ist einstimmig so beschlossen.

Wer für eine Überweisung an den Ausschuss für Finanzen ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-, bei der SPD-, bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Das ist einstimmig so beschlossen.

Wer für eine Überweisung an den Ausschuss für Inneres ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Inneres überwiesen worden.

Wer für eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Damit ist die Überweisung an diesen Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Wer für die Federführung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Beratung des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 2 beendet. Vielen Dank Ihnen allen, insbesondere den Vertretern des Volksbegehrens.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Es ist fast 14 Uhr. Können wir die Sitzung um 14.45 Uhr fortsetzen?

(Zurufe: Nein!)

- Dann werden wir um 15 Uhr die Plenarsitzung fortführen. - Vielen Dank.

Unterbrechung: 13.54 Uhr.

Wiederbeginn: 15.04 Uhr.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Fragestunde - Drs. 4/1684

Es gibt sieben Kleine Anfragen. Ich rufe die Frage 1 auf. Sie stellt der Abgeordnete Ulrich Kasten von der PDSFraktion. Es geht um das Luxushotel Albrechtshaus. Bitte schön, Herr Kasten.

Mit starkem Engagement des Landkreises Wernigerode wurde vor einigen Jahren für die ehemalige Klinik Albrechtshaus eine Nachnutzung als hochpreisige Hotelanlage gefunden. Aufgrund der vorliegenden Planungen gab es schon Abrissarbeiten auf dem ehemaligen Klinikgelände.

Bei der mit rund 50 Millionen € veranschlagten Gesamtinvestition war eine rund 50-prozentige Förderung vorgesehen. Der schon ergangene Förderbescheid der Landesregierung wurde kürzlich wegen Fristüberschreitung zurückgezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe führten zur Fristüberschreitung des Förderantrages der Hotelinvestoren?

2. Ist in diesem Zusammenhang (Fördermittelumfang rund 25 Millionen €) eine (touristische) Potenzialbewertung durch das Fachministerium erfolgt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Vielen Dank, Herr Kasten. - Die Antwort gibt der Minister für Wirtschaft und Arbeit, Herr Dr. Horst Rehberger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kasten beantworte ich wie folgt.

Zu Frage 1: Für das Vorhaben Hotel Albrechtshaus wurde am 23. Januar 2002 ein Zuwendungsbescheid ausgereicht. Mit Bescheid vom 21. April 2004, also zweieinviertel Jahre später, wurde der Zuwendungsbescheid widerrufen, da keine geschlossene Finanzierung nachgewiesen wurde und daher eine der wesentlichen Voraussetzungen des Zuwendungsbescheides nicht erfüllt worden war.

Dass keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt werden konnte, hat sich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erneut bestätigt, indem der Antragsteller eine weitere Terminverlängerung zur Einreichung der Finanzierungsbestätigung bis zum 30. November 2004 beantragt hat.

Zu Frage 2: Ja. Eine positive tourismusfachliche Bewertung des Vorhabens durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit war Voraussetzung für die Erteilung des Bescheides. Die Förderwürdigkeit wurde bejaht aufgrund des besonderen Struktureffektes durch die Schaffung von 109 Dauerarbeitsplätzen, des attraktiven Angebots mit der Zielgruppenausrichtung auf Senioren, auf Diabetiker und auf Menschen mit Behinderungen einschließ

lich eines besonderen Betreuungsangebotes im VierSterne-Segment, der vorgesehenen Investitionen im Wellnessbereich und für den Gesundheitstourismus und schließlich aufgrund der sinnvollen Nutzung und damit des Erhalts des leer stehenden denkmalgeschützten Albrechtshauses.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Zusatzfrage. - Bitte schön, Herr Kasten.

Herr Minister, aus der Beantwortung des zweiten Punktes meiner Kleinen Anfrage ziehe ich die Schlussfolgerung, dass Sie grundsätzlich zu diesem Standort und zu dem Ansatz stehen. Heißt das, dass Sie, wenn dieser Investor dazu nicht in der Lage ist, mit einem potenteren Investor an diesem Standort mit diesem Ansatz noch eine Umsetzungsmöglichkeit sehen?

Grundsätzlich ja, allerdings gelten inzwischen in Bezug auf die Förderung solcher Projekte andere Förderkonditionen. Aber grundsätzlich können wir ein solches Projekt auch in Zukunft fördern. Die Höhe der Förderung ist allerdings deutlich niedriger als in der Vergangenheit.

Vielen Dank, Herr Minister.