Nur das schafft Akzeptanz. Wir wollen weg von dem Spiel mit verdeckten Karten. Wer ehrlich in ein Reformvorhaben eintritt, der muss den Menschen sagen, was sie erwartet. Es geht nicht an - -
- Ja, ja. Machen Sie mal. Nicht dass Sie noch hyperventilieren. - Es geht nicht an, wie es der Oppositionsführer noch kürzlich in einer anderen Funktion getan hat, indem er den Gemeinden sagte: Wenn ihr euch erst einmal in größeren Einheiten gefunden habt, dann sagen wir euch schon, wohin die Reise gehen soll und welche Verwaltungsmodelle zur Verfügung stehen, die bekannten, wie die Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden, oder auch solche, die bisher in keiner Diskussion gewünscht wurden, wie zum Beispiel die Verbandsgemeinde, die zu Beginn der Kommunalreform sogar noch ausdrücklich ausgeschlossen worden war. Dieser Weg war nicht gut.
Es darf sich auch nicht eine unselige Diskussion, wie sie damals von Herrn Höppner in seiner Funktion als Ministerpräsident angestoßen wurde, wiederholen, als man den Bediensteten in den staatlichen Behörden, insbesondere in den Regierungspräsidien sagte, dass deren Arbeitsplatz in einigen Jahren aufgelöst werde, ohne dass man ein durchdachtes und schlüssiges Konzept vorweisen konnte. Die Wirkung war und ist bei den betroffenen Menschen verheerend. Hier müssen wir neues Vertrauen aufbauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese vor uns liegende Aufgabe ist ein Stück Gestaltung zur Verbesserung des Ansehens unsers Landes nach außen und nach innen.
Es kann auch nicht der Vorhalt verfangen, dass eine Vielzahl kommunaler Plebiszite, sei es in Form eines Bürgerentscheides oder einer Bürgeranhörung, einfach ignoriert oder beseitig wird. Der vorgelegte Gesetzentwurf beseitigt deren politische und deren Rechtswirkungen nicht, er ermöglicht aber dort, wo der politische Wille dies möchte, gefundene Ergebnisse, die ausschließlich auf dem von der alten Regierung aufgebauten Zwang beruhen, zu beseitigen. Überall dort, wo sich Kommunen zum Wohle ihrer Einwohner zusammengefunden haben, fordern wir die Menschen auf, ihre Bemühungen unter dem Prinzip der Freiwilligkeit fortzusetzen.
Sehr geehrter Herr Dr. Püchel, in Bezug auf die Abfassung der Überschrift dieses Gesetzes möchte ich mich ganz kurz äußern.
Natürlich sind wir für jede zielführende und konstruktive Anregung aufgeschlossen. Die offene Diskussion hat stets zu den besonderen Eigenschaften des auch hier federführenden Ausschusses für Inneres gehört, dem unser jetziger Innenminister über ein Jahrzehnt lang vorgestanden hat.
Ich denke, dass sein Nachfolger, der hoch geschätzte ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg Herr Dr. Polte, diese gute Tradition fortführen wird. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kolze, ich weiß zwar nicht, was Sie im richtigen Leben sind, aber ich kann Ihnen versichern, dass ich Praxis mitbringe, wenn ich hier vorn am Podium stehe. 18 Jahre Bürgermeisteramt - dann weiß man, wovon man spricht.
Ich nehme an, Sie haben die Frage nicht ernst gemeint, dass ich Ihnen die Gemeindeordnung und das Ortschaftsrecht für eine Einheitsgemeinde oder für das Verbandsgemeindemodell erläutern soll. Wenn Sie das wollen, dann würde es heute den Rahmen sprengen. Ich bin aber gern bereit, mit Ihnen einmal in diversen Gesprächen über diese Probleme zu reden. Das wäre die eine Situation.
Die andere Situation, die ich Ihnen gern einmal erklären möchte - weil Sie hier total verneinen, dass das Verbandsgemeindemodell im Land angenommen wurde - -
Ich bringe Ihnen ein Beispiel aus unserer Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer Forst. Wir sind zehn Mitgliedsgemeinden. Sieben Gemeinden haben eine Bürgeranhörung am Wahltag, am 21. April, durchgeführt, eine Gemeinde sogar einen Bürgerentscheid. Die drei Gemeinden, die diese Anhörung nicht gemacht haben, haben mehr als 1 000 Einwohner. Was meinen Sie wohl, in welches Modell die gehen wollten? - In das Modell der Verbandsgemeinde, sogar bis hin zur Stadt.
Es ist also nicht so, dass dieses Modell generell im Land abgelehnt wird, weil sich die Kommunen nämlich daraus ein bisschen mehr Mitverantwortung und eigene Entscheidungskompetenzen in der Satzungshoheit und auch in der Finanzhoheit versprochen haben.
Ich gebe Ihnen Folgendes mit auf den Weg: Ich bin für die Freiwilligkeit. Ich war in jeder Diskussion dafür - das kann der Innenminister und können alle anderen bestätigen - zu sagen: Keine Zwangseingemeindungen; lasst die Menschen vor Ort entscheiden. - Aber die Entscheidung hat im Land zum großen Teil bereits stattgefunden.
Es gibt noch eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Poser. Ich weise Sie darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage zulasten Ihrer Redezeit geht.
Ich komme aus der gleichen Verwaltungsgemeinschaft wie Frau Theil. Die drei Gemeinden, von denen sie gesprochen hat, hatten keine andere Wahl, als eine Verbandsgemeinde zu gründen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Frau Theil, PDS: Das war eine CDU-geführte Gemeinde! - Unruhe bei der CDU)
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zum Abstimmungsverfahren. Es wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Wenn Sie damit einverstanden sind, stimmen wir darüber im verkürzten Verfahren ab. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer also einer Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mit einer großen Mehrheit bei einer erheblichen Anzahl von Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung wurde dieser Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir kommen zu einem Thema, das wir weniger emotional behandeln können.