Meine Damen und Herren! Ich soll an dieser Stelle sagen: Ich bin sehr froh darüber, dass der Altmarkkreis Salzwedel auch nach einer möglichen Kreisgebietsreform weiterhin
(Zustimmung von Herrn Kühn, SPD - Zurufe von Frau Dr. Weiher, PDS, und von Herrn Czeke, PDS - Unruhe)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns auf eine Berichterstattung im Ausschuss und bedanken uns für Ihre Zustimmung. - Danke.
Vielen Dank, Herr Reck. - Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Wir stimmen nun über den Antrag unter der Überschrift „Haushaltssituation der Kommunen“ in der Drs. 4/1556 ab. Wer stimmt zu? - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist somit erledigt.
Meine Damen und Herren! Die vier Fraktionen haben sich verständigt, auf eine gemeinsame Einbringung dieses Antrags zu verzichten. Eine solche wird es folglich nicht geben.
Es handelt sich um einen Antrag auf Einsetzung eines so genannten Mehrheitsuntersuchungsausschusses. Der Antrag ist von allen vier Fraktionen unterzeichnet worden und wird damit fraktionsübergreifend getragen.
Wie dem Wort „Untersuchungsausschuss“ zu entnehmen ist, ist es sein Ziel, eine Angelegenheit zu untersuchen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Der vorliegende Untersuchungsauftrag ist auf die Aufklärung der Vergabepraxis bei Beraterverträgen gerichtet.
Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses bestätigt der Landtag gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes zugleich den Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie die weiteren von den Fraktionen benannten Mitglieder und deren Stellvertreter. Der entsprechende Antrag liegt in der Drs. 4/1569 neu vor.
Wir haben im Ältestenrat eine Debatte mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Ich bitte zunächst Herrn Sänger, für die CDU-Fraktion das Wort zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie verlangt nicht absolute Tugendhaftigkeit, sondern die Unantastbarkeit der Regel. Diese Grundregel finden wir auch in Artikel 2 Abs. 4 unserer Landesverfassung wieder. In dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung ist verankert, dass die vollziehende Gewalt, also die Exekutive, an Recht und Gesetz gebunden ist.
Dem Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unseres Landtages wird nach der Einsetzung die Aufgabe zukommen, zu klären, inwieweit durch die Staatskanzlei oder andere Ministerien oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Privatrechts, an denen das Land Sachsen-Anhalt beteiligt ist, Recht und Gesetz verletzt wurden.
Konkret werden wir uns mit Verträgen über Beratungsleistungen auseinander setzen müssen, die möglicherweise abgeschlossen wurden, ohne dass die notwendigen rechtlichen Vorgaben erfüllt worden sind. Den Begriff der rechtlichen Vorgaben haben wir in unserem Einsetzungsantrag bewusst so weit gefasst. Darunter sind also nicht nur das Haushaltsrecht, die Landeshaushaltsordnung und das Vergaberecht im engeren Sinne zu verstehen; vielmehr wird auch die Einhaltung verwaltungsinterner Vorschriften, wie zum Beispiel die Antikorruptionsrichtlinie, zu prüfen sein.
Wir haben aber nicht zu prüfen oder zu bewerten, ob personalrechtliche Maßnahmen gegen Bedienstete der Landesverwaltung, denen Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Auftragsvergaben vorgeworfen werden,
konsequent oder notwendig sind. Dies ist allein eine Frage, die in den Kernbereich der Exekutive gehört.
Meine Damen und Herren! Die öffentlich bekannt gewordene Art und Weise der Vergabe von Beraterverträgen im Zusammenhang mit der Gründung des Landesbetriebs Limsa hat dem Parlament von Sachsen-Anhalt verdeutlicht, dass es in einem sensiblen Bereich wie der Landesverwaltung nicht auszuschließen ist, dass gegen das geltende Recht verstoßen wurde.
Durch die Beantwortung der im Zusammenhang mit Beraterverträgen gestellten Kleinen Anfragen der Abgeordneten Herrn Dr. Püchel in Drs. 4/1468 und Frau Dr. Hüskens in Drs. 4/1469 konnte das berechtigte Interesse des Parlaments und der Öffentlichkeit an der vollständigen Aufklärung der Vergabe von Beraterverträgen noch nicht befriedigt werden. Im Gegenteil: Für meine Fraktion kann ich feststellen, dass die Antwort der Landesregierung eher mehr Fragen aufgeworfen hat, als letztlich beantwortet wurden. Dies betrifft insbesondere die Haushaltsjahre zwischen 1994 und 2002.
Aus diesem Grund ist es geboten, eine umfassende Aufklärung im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu ermöglichen. Eine umfassende parlamentarische Aufklärung ist aber nur möglich, wenn wir uns nicht auf den Sachverhalt Limsa beschränken, ohne jedoch jeden Vertrag zu prüfen, da dies die Möglichkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bei weitem übersteigen würde.
Ich möchte betonen, dass diese selbst gewählte Einschränkung dem Ziel der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses geschuldet ist und nicht einer Vertuschung dient; denn alle Verträge unterliegen der Prüfung durch den Landesrechnungshof und den Rechnungsprüfungsausschuss. Deren Ergebnisse werden unsere Arbeit unterstützen.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, uns neben dem Limsa auf die öffentliche Auftragsvergabe durch das Kultusministerium oder einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Vertragspartner Schnell & Partner und durch das Ministerium der Finanzen im Zusammenhang mit der Beschaffung, Einführung und Weiterentwicklung des Systems Hamissa zu konzentrieren.
Die Konzentration auf die genannten drei Sachverhalte ist aber nicht abschließend. Die weitere Klärung wird erfolgen durch die Prüfung von Verträgen, die im Einzelfall oder als Folgevertragskonstruktion einen Nettoauftragswert von 200 000 € überschreiten. Bei der Überschreitung des Schwellenwertes von 200 000 € müssen Beraterleistungen bekanntermaßen europaweit ausgeschrieben werden.
Ich denke, dass die gemeinsame Antragstellung durch alle im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Fraktionen deutlich macht, dass alle Fraktionen an einer umfassenden Aufklärung interessiert sind und die genannten Sachverhalte geeignet sind, eine grundsätzliche Aufklärung zu ermöglichen. Ich verbinde die gemeinsame Antragstellung von SPD, PDS, FDP und unserer Fraktion mit der Hoffnung, dass die Zusammenarbeit im Ausschuss fair und offen erfolgen wird. Die CDU-Fraktion ist hierzu bereit. - Sehr verehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause! Der Untersuchungsausschuss, der heute eingesetzt wird, ist ein Blick zurück in die kürzere und näher liegende Geschichte dieses Landes. Dies ist ein notwendiger Blick zurück, weil er helfen soll, Fehler der Vergangenheit in der Zukunft nicht fortzusetzen.
Die PDS-Fraktion hat nach dem Bekanntwerden der Verstöße gegen das Vergaberecht im Zusammenhang mit der Gründung der Limsa relativ schnell erwogen, diesen Bereich zum Gegenstand eines Untersuchungsausschusses zu machen. Wir sind dann durch mehrere Veröffentlichungen, die darauf folgten, in unserem Vorhaben bestätigt worden. Wir sind dann noch einmal bestätigt worden, nachdem wir die entsprechenden Akten einsehen konnten, und so ist dieser Untersuchungsausschuss ganz maßgeblich auch auf unser Bestreben hier heute zur Debatte gestellt.
Ich will Ihnen kurz die Gründe darlegen, die die PDSFraktion dazu gebracht haben, diesen Untersuchungsausschuss vorzuschlagen.
Zum einen ist es so, dass wir in Zeiten extremer Probleme der öffentlichen Kassen, der permanenten Spardiskussion, des Gürtel-Enger-Schnallens natürlich ganz objektiv mit einer erhöhten Aufmerksamkeit der Gesellschaft für die Mittelverwendung innerhalb der öffentlichen Kassen zu rechnen haben. Das ist auch vollkommen berechtigt. Die Menschen, die von uns als Abgeordnete vorgeschlagen bekommen haben, welche Leistungen in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen, wir, diejenigen, die wir mit unseren Haushaltsbeschlüssen - wir hatten gerade das kommunale Problem da - sagen, wofür wir uns auf der Ausgabenseite kein Geld mehr leisten können, wir sind auch diejenigen, die bei der Mittelverwendung im Landeshaushalt die Finger drauf haben müssen.
Zweitens. Es geht uns um eine Klärung der Verantwortung des öffentlichen Dienstes, weil all diese Dinge, die zurzeit in der öffentlichen Diskussion sind, natürlich den Eindruck erwecken, dass hier gehandelt werden kann, ohne Verantwortung zu übernehmen. Wir halten das für einen ganz gefährlichen Eindruck, der bei den Menschen entsteht. Denn das ist genau der Eindruck, der den öffentlichen Dienst in Gänze diskreditiert und in einen ideologisch verbrämten Privatisierungswahn mündet.
Drittens. Wir wollen, dass mit diesem Untersuchungsgegenstand, mit diesem Untersuchungsauftrag ganz klar wird: Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es Kontrollmechanismen bei der Ausgabepolitik, die dazu führen, dass diejenigen, die für Fehler verantwortlich sind, auch für Fehler zur Rechenschaft gezogen werden können.
Das heißt - ich sage es ganz deutlich -: Wir wollen mit diesem Untersuchungsgegenstand auch von neuerlichen Rechtsverstößen abschrecken.
Erstens. Es geht uns um die Klärung der wichtigsten Fakten zum Verlauf der im Untersuchungsausschussauftrag angeführten Beraterverträge, es geht uns darum, die Ursachen für diese Verstöße aufzuklären und über die Folgen zu debattieren. Es geht darum, die persönliche Verantwortung zu definieren, die es bei solchen Verstößen zweifellos geben muss.
Im Gegensatz zu meinem Vorredner sind wir zumindest der Meinung, dass aus dieser fixierten persönlichen Verantwortung natürlich auch Konsequenzen folgen müssen. Denn ich kann mir keinen Untersuchungsausschuss und kein Parlament vorstellen, in denen gesagt wird: Wir wissen zwar, wer es gewesen ist, wir wissen zwar, warum er es gemacht hat, aber was mit ihm passiert, interessiert nicht mehr.
- Später erklären wir, jetzt geht es um die Beraterverträge. Übrigens ist es nie so gewesen, dass wir persönliche Verantwortung - auch im Fall der Möwe - versucht haben zuzudecken. Wir haben übrigens auch nicht versucht, den Möwe-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Das ist einer der großen Unterschiede zu dem Untersuchungsausschuss, über den wir heute hier beraten.
Ich habe schon gehört, dieser Untersuchungsausschuss soll doch mal die systematischen Probleme erläutern, er sollte einmal gucken: Wo gibt es im System einen Fehler, welcher zu solchen Vergabeverstößen geführt haben könnte? So sagen wir eindeutig - das ist ein bisschen die Linie -: Viele Menschen haben an vielen Stellen zu vielen verschiedenen Zeitpunkten viel falsch gemacht. Jetzt gehen wir mal alle in uns, versuchen einmal die Lösung dieses Problems zu definieren und dann sind wir im Grunde genommen in den Mantel des Schweigens gehüllt. - Nein! So ist es eben nicht.