Wir haben in unserem Antrag formuliert, wie wir uns die Berichterstattung im zuständigen Ausschuss vorstellen. Aus unserer Sicht kann im Moment etwas anderes, als die Gespräche zu führen, nicht möglich sein. Letztlich müssen wir den Ausgang der Stimmenauszählung abwarten.
Vielen herzlichen Dank, Frau Seifert. - Für die PDSFraktion erteile ich der Abgeordneten Frau von Angern das Wort. Bitte sehr, Frau von Angern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Grundtenor Ihres Antrags stimmt mich sehr nachdenklich. In der letzten Landtagssitzung teilten Sie noch allen mit, dass Sie sich nunmehr für das Volksbegehren einsetzen wollen. Doch ich frage mich: Haben Sie tatsächlich mit Vertreterinnen des Bündnisses gesprochen
Das Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt hat mit einem enormen Kraftakt, der leider nur von wenigen Ihrer Fraktionskolleginnen unterstützt wurde, mehr als 310 000 Unterschriften gesammelt. Ich weiß nicht, warum sich das Bündnis vor dem Hintergrund eines solchen Erfolgsergebnisses auf faule Kompromisse einlassen soll und Sie - Herr Püchel, Sie haben es gestern noch einmal deutlich gemacht - daran so sehr interessiert sind. Sie sollten vielleicht besser im Gleichstellungsausschuss vorstellen, was Sie unter einer - ich zitiere Herrn Püchel - „vorbildlichen Kinderbetreuung“ verstehen.
Zudem fordere ich Sie auf, gemeinsam mit uns nach möglichen Finanzierungsoptionen zu suchen. Damit würden Sie dem Bündnis weitaus mehr helfen; denn dazu sind außerparlamentarische Kräfte nun einmal nicht in der Lage. Sie haben selbst treffend in Ihrem Antrag formuliert, dass die Bürgerinnen und Bürger eine langfristig tragfähige und finanzierbare Regelung bei der Kinderbetreuung im Land erwarten. Dann tun Sie auch etwas für das Volksbegehren und gegebenenfalls für den Erfolg eines Volksentscheides.
Wenn in allen vorliegenden Anträgen gefragt wird, was die Landesregierung eigentlich will, dann muss ich darauf antworten, dass das momentan wohl eher sekundär ist. Entscheidend ist doch wohl eher das, was die Mitglieder des Bündnisses im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, die unterschrieben haben, wollen.
Das sage ich Ihnen gern: Für das Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt kommt ein Kompromiss lediglich hinsichtlich rechtlicher Formalien in Betracht. Ein Rütteln an dem geforderten Ganztagsanspruch für alle Kinder und an der Erhöhung der Zahl der Erzieherinnen kommt auf keinen Fall infrage. Das würde das gesamte Volksbegehren und die gesamten letzten Monate ad absurdum führen. Das Brechen von Wahlversprechen können wir denen im Land überlassen, die darin Übung haben.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten daher besser vor dem Beginn des Volkesbegehrens Kompromissverhandlungen führen sollen und den Vertreterinnen des Bündnisses nicht mit Häme begegnen sollen.
In dem Zusammenhang möchte ich noch kurz auf die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten eingehen. Er sagte sinngemäß, dass die Zukunft der Kinder nicht dadurch belastet werde, dass sie ein paar Stunden am Tag ihren Eltern zugemutet würden.
Herr Böhmer will es scheinbar nicht verstehen. Ich wiederhole es aber gern für ihn: Es geht nicht darum, dass Eltern ihre Kinder in die Betreuung abschieben wollen. Es geht um einen eigenständigen Ganztagsbetreuungsplatz für alle Kinder, und zwar vor dem Hintergrund, dass Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen sind.
Ich denke, das Bündnis kann aufgrund seiner momentanen Position ruhigen Gewissens an seinem Gesetzentwurf festhalten. Ich vertrete im Übrigen die Meinung,
dass die mehr als 310 000 Menschen in Sachsen-Anhalt den Vertreterinnen des Bündnisses ein nur darauf beschränktes Mandat gegeben haben und etwas anderes auch aufgrund des Volksabstimmungsgesetzes und der Landesverfassung - diesbezüglich bin ich mit meinen Vorrednerinnen im Konsens - rechtlich nicht mehr möglich ist.
Damit schlage ich gleich den Bogen zu Herrn Kurze. Was glauben Sie eigentlich, in welcher Situation Sie sich befinden? Für den Sprecherrat gibt es doch wohl kaum einen Grund, sich mit Ihnen an einen Tisch zu setzen.
Für den Fall, dass es trotzdem geschieht, liegt es doch wohl eher an Ihnen, Vorschläge für eine konstruktive Zusammenarbeit zu unterbreiten. Wenn Sie allerdings meinen, dass Sie sich in einer Position befinden, in der Sie allein mit Arroganz zum Ziel kommen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass man - und Frau - nicht mehr mit Ihnen spielen will.
In Bezug auf die Frage der rechtlichen Auslegung des Artikels 81 Abs. 4 der Landesverfassung vertritt die PDS im Übrigen die Meinung, dass bei der Vorlage eines Gegenentwurfes eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Aber wir haben gestern gehört, dass auch die Landesregierung diese Meinung vertritt. Im Übrigen denke ich, dass diese Meinung unbeachtlich ist; denn das Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt hat bereits die enorme Hürde von 250 000 Unterschriften weit überschritten, sodass ich davon ausgehe, dass gegebenenfalls auch die Hürde von 25 % der Wahlberechtigten zu schaffen ist.
Für die Menschen in Sachsen-Anhalt ist es die erste Chance, direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen. Dieser Chance sind sie sich durchaus bewusst; nach meinem Dafürhalten werden sie diese auch zahlreich nutzen. Im Übrigen halte ich einen Volksentscheid für die sauberste Lösung. Hierbei können alle Menschen aus Sachsen-Anhalt, die wahlberechtigt sind, in geheimer Wahl entscheiden, wo ihre Priorität liegt und was sie tatsächlich unter dem Begriff „Zukunftsinvestitionen“ verstehen.
Im Namen der PDS-Fraktion beantrage ich eine getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau von Angern. - Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kurze das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion betrachte, dann drängen sich mir - bei aller Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion - zwei Fragen auf.
In der Vergangenheit haben wir im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen das Thema der Umsetzung des KiFöG aufgegriffen, ohne dass es hierfür eines im Ausschuss gestellten Antrags auf Behandlung im Rahmen der Selbstbefassung oder gar eines vom Plenum beschlossenen Antrags bedurft hätte. Der Minister bzw. die Vertreter des Ministeriums haben diesen Auskunftsersuchen immer sofort und detailliert entsprochen.
Erst in der jüngsten Ausschusssitzung am 19. März 2004 ist einvernehmlich mehreren Anträgen auf Selbstbefassung entsprochen worden - unabhängig davon, ob diese in schriftlicher oder mündlicher Form vorgetragen worden sind. Es wäre für die SPD-Fraktion ein Leichtes gewesen, bereits im Rahmen dieser Sitzung die in Rede stehende Berichterstattung der Landesregierung zu beantragen. Auch diesem Antrag hätten wir selbstverständlich zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund vermag ich nicht nachzuvollziehen, warum Sie das Plenum mit einem derartigen Antrag belasten, der eigentlich nicht erforderlich ist.
Sie wissen, dass wir uns bei dem Thema Kinderbetreuung bisher keinem Ersuchen auf Berichterstattung durch die Landesregierung verschlossen haben. Das werden wir auch dieses Mal nicht tun, wenn wir auch wegen der Formulierung des Antrages ursprünglich einen Alternativantrag formulieren wollten und dann einen Änderungsantrag daraus gemacht haben, zu dem ich später noch einiges sagen werde.
Lassen Sie mich aber nun zu Punkt 2 kommen. Auch inhaltlich setzt der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion keine neuen Akzente. Der Antrag enthält keinerlei Hinweise darauf, welche Position die SPD-Fraktion im Umgang mit dem Volksbegehren bezieht. Es ist nicht erkennbar, ob sich die SPD-Fraktion von der Unterstützung des KiFöG verabschiedet, ob sie nunmehr die Volksinitiative unterstützt oder ob sie gar einen dritten Weg verfolgt. Das weiß man bei der SPD immer nicht so genau. Davon hat man schon öfter etwas gehört.
Um inhaltlich in dieser Frage weiterzukommen, Herr Dr. Püchel, wäre es hilfreich, entsprechende Signale aus Ihrer Fraktion zu erhalten. Nach wie vor steht das Angebot meiner Fraktion, den Dialog über das KiFöG mit Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion, zu führen. Unser in der Landtagsdebatte am
4. März 2004 unterbreitetes Gesprächsangebot gilt nach wie vor. Hieran hat sich selbstverständlich nichts geändert.
Sicherlich erwarten Sie von mir noch einige Anmerkungen zu dem von mir in der damaligen Aktuellen Debatte angekündigten Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative. Bedauerlicherweise ist dieses Gespräch nicht zustande gekommen.