Protocol of the Session on April 1, 2004

aber dann machen Sie es auch weiter.

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Frau Budde, möchten Sie eine Frage von Frau Wybrands beantworten?

Im Anschluss, Herr Präsident. - Der chemiepolitische Dialog und der Emissionsrechtehandel - -

Der Anschluss kommt aber bereits in fünf Sekunden.

Dann nehme ich die Frage sehr gern entgegen, Herr Minister - nein, Herr Präsident.

(Zuruf von der CDU: Ha, ha!)

Das kam jetzt etwas überraschend. - Frau Budde, würden Sie mir darin zustimmen, dass damals, als es ernst wurde mit den Strukturfonds und mit der Frage, wie es weitergehen sollte, zunächst von führenden Vertretern der SPD dieses Landes klipp und klar gesagt wurde, wir müssten solidarisch sein und könnten deswegen diese Strukturfonds nach 2007 nicht mehr für uns in Anspruch nehmen, dass dann verschiedene Gespräche stattgefunden haben, in denen sich die Regierung unter anderem mit 18 weiteren strukturschwachen Regionen zusammengetan hat - gut, 17 und wir, das sind 18 -, und dass dann insgesamt durchgesetzt wurde, dass Herr Barnier in diesem Punkt einen Sinneswandel durchgemacht hat?

Ich muss sagen, ich bin etwas überrascht. Bislang hatten Sie es eigentlich nicht nötig, sich etwas gutzuschreiben, was Sie nicht gemacht haben.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Ich leide nicht an Alzheimer, Frau Wybrands. Ich habe nämlich die Gespräche damals bei Herrn Barnier selbst geführt. Insofern weiß ich ziemlich genau, was er gesagt hat. Aber lassen wir das einmal dahin gestellt sein.

(Zuruf von Frau Wybrands, CDU)

Sie haben Recht damit, dass die europäischen Parlamentarier, unter anderem Herr Stockmann, darauf verwiesen haben, dass man solidarisch sein müsse, wenn die Europäische Union erweitert wird. Das ist auch so. Daran werden wir auch nicht vorbei kommen.

(Zuruf von Frau Wybrands, CDU)

- Natürlich ist es so, dass man dann, wenn der Raum nach Osteuropa erweitert wird, mit den Bereichen, die hinzukommen, die wesentlich geringere Bruttoinlandsprodukte haben und wesentlich größere Strukturschwächen aufweisen, solidarisch sein muss. Der Inhalt der Europäischen Union ist von Beginn an, dass Wirtschaftsräume entwickelt und Schwächen ausgeglichen wurden, dass Strukturpolitik gemacht worden ist.

(Zuruf von Frau Wybrands, CDU)

Natürlich ist es in dieser Auseinandersetzung eine Aufgabe der neuen Bundesländer, darauf zu achten, dass sie nicht unter die Räder kommen.

(Frau Feußner, CDU: Sie reden jetzt am Thema vorbei! - Zuruf von Frau Wybrands, CDU)

Deshalb sind wir diesbezüglich inhaltlich auch der gleichen Auffassung. Ich sage es noch einmal. Ich vermute, dass nach den Europawahlen die Diskussion ein Stück weit anders geführt werden wird, aber das werden wir sehen, wenn es so weit ist. Darüber brauchen wir jetzt nicht zu debattieren. Es ist richtig, in einer Auseinandersetzung um Finanzmittel muss man den Damm so lange halten, wie es irgend geht, und muss auf dieser Position bestehen.

Ich will Ihnen auch gleich noch eine zweite Antwort geben.

(Frau Wybrands, CDU: Ich habe keine zweite Frage gestellt!)

Es ist nicht so, dass die Probleme unterschiedlich sind, in dem einen Bereich schwächer und in dem anderen Bereich stärker. Die gleichen Probleme der ostdeutschen Länder sind wesentlich stärker ausgeprägt als die winzigen Unterschiede, die sie bei ihren statistischen Zahlen und Berechnungen haben.

Nicht ohne Grund hat das IWH in einer umfassenden Strukturanalyse über einen großen Zeitraum festgestellt: Alle neuen Bundesländern bewegen sich ungefähr gleich, es gibt nur marginale Unterschiede, die für die Entwicklung kaum entscheidend sind.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Frau Wy- brands, CDU)

Vielen Dank, Budde. - Mit diesem Schlusswort ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Finanzkontrolle

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP - Drs. 4/1239

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/1444

Ich bitte Herrn Doege, als Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2004 hat der Präsident des Landesrechnungshofes vorgeschlagen, die bestehenden Staatlichen Rechnungsprüfungsämter aufzulösen und damit einerseits einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten und andererseits die bestehenden Verwaltungsstrukturen zu straffen. Die Vorschlägen fanden eine fraktionsübergreifende Zustimmung und mündeten in dem Gesetzentwurf, der hier in das Parlament fraktionsübergreifend eingebracht worden ist.

Der Gesetzentwurf beinhaltete die notwendigen Änderungen in verschiedenen Gesetzen, die sich letztlich aus der Auflösung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter ergeben.

Im Rahmen der Gesetzesberatungen im Finanzausschuss vertraten der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und der Rechnungshof unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des § 109 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung.

Nach der bisher geltenden Rechtslage konnte die Prüfung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, von einem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt übernommen werden. Die bestehenden Rechnungsprüfungsämter haben für die im Land Sachsen-Anhalt vorhandenen 15 öffentlich-rechtlichen Stiftungen diese Jahresrechnungen durchgeführt.

Aufgrund der vorgeschlagenen Gesetzesänderung war nunmehr eine Neuregelung der Wahrnehmung dieser Prüfungsaufgaben notwendig. Es bestand einerseits die Möglichkeit, diese Aufgaben einem Dritten, also einem Wirtschaftsunternehmen, zu übertragen, was allerdings die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich gemacht hätte. Andererseits bestand die Möglichkeit, den Landesrechnungshof mit der Wahrnehmung dieser Prüfungsaufgaben zu betrauen. Die letztgenannte Variante war Gegenstand des Gesetzentwurfes.

Im Rahmen der Gesetzesberatungen brachte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dagegen Bedenken vor, dass die Vorschrift des § 109 in der vorgesehene Neufassung zu Interessenkonflikten führen könnte, da laut § 109 der Landeshaushaltsordnung dem Landesrechnungshofpräsidenten die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, die Jahresabschlüsse der Stiftungen zu prüfen, und nach § 111 der Landeshaushaltsordnung die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung bereits vom Landesrechnungshof durchgeführt wird.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sah, wie gesagt, hierin einen möglichen Interessenkonflikt. Um diesen letztlich auszuräumen, hat es eine Verständigung zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Landesrechnungshof gegeben. Dieser Verständigung sind am Ende auch die einbringenden Fraktionen gefolgt.

Ich möchte betonen, dass es im Finanzausschuss auch kritische Stimmen gegen die Auflösung der Rechnungsprüfungsämter gegeben hat. Einige Mitglieder des Finanzausschusses haben das Problem gesehen, dass das Prüfvermögen des Rechnungshofs dadurch gegebenenfalls geschwächt wird. Ich denke aber, dass der Präsident des Landesrechnungshofes im Ausschuss glaubhaft versichert hat, dass es auch nach der Neuregelung nicht zu Einbußen an der bekannten Qualität der Arbeit des Rechnungshofes kommen werde.

Dieser Meinung hat sich der Ausschuss mit großer Mehrheit angeschlossen. Sie haben der Vorlage entnehmen können, dass der Ausschuss dem Landtag mit 11 : 0 : 1 Stimmen empfiehlt, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Doege. - Möchte dazu jemand sprechen? - Das ist nicht der Fall.

Bei so viel Einigkeit stelle ich die Drs. 4/1444 insgesamt, also alle selbständigen Bestimmungen, die Überschrift und den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit, zur Abstimmung. Wer stimmt dem zu? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist dieses Gesetz einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der „Schule der Völkerfreundschaft“ aus der Bach-Stadt Köthen auf der Tribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1355

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Drs. 4/1452

Ich bitte Frau Weiß, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sitzung am 4. März 2004 haben wir erstmals über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt beraten. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Anliegen, die regionalen Entwicklungsprogramme bis zum 30. Juni 2006 zu verlängern, in allen Fraktionen auf Zustimmung stößt.