Protocol of the Session on March 5, 2004

Durch die Konzentration der Seminarausbildung an zwei Standorten soll erreicht werden, dass die Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Studienreferendaren im Vorbereitungsdienst wieder als Hauptaufgabe der staatlichen Seminare stärker in den Mittelpunkt gesetzt wird. Zusätzlich - auch das haben wir mehrfach gesagt - wurde damit die Seminarlandschaft an die derzeitigen Bedürfnisse angepasst.

Mit dem 1. Januar 2004 wurde diese Reform vollzogen, nachdem sich ein Aufbaustab im Vorfeld mit deren Integration beschäftigte. Nun können Sie aus Oppositionssicht sagen: Das war überhastet und unkontrolliert. Aber ich denke, man hat sich im Vorfeld in ausreichendem Maße damit beschäftigt. Dass anfängliche Schwierigkeiten auftreten, kann man sicherlich nicht ausschließen. Ich erinnere nur daran, was die Bundesregierung mit ihren Reformen macht. Dagegen sind wir immer noch gut; wir bereiten das nämlich ordentlich vor. Dort geht es alles nur hoppla hopp.

Es ist mit Sicherheit nichts Ungewöhnliches, dass trotz dieser gründlichen Vorbereitung Schwierigkeiten zu überwinden sind. Sie haben bereits das Problem mit der Telekommunikation bzw. der Erreichbarkeit angesprochen. Es ist noch immer nicht in Gänze gelöst, wird aber, denke ich, in nächster Zeit gelöst sein.

Eine gewisse Zeit der Einarbeitung in die neuen Aufgabenfelder ist sicherlich jedem zuzugestehen. Ich denke, die erste Bewährungsprobe für die Qualität der neuen Schulaufsicht wird ein gelungener Schulstart in das neue Schuljahr und - das ist damit verbunden - die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung sein. Dabei wird - diesbezüglich muss ich Ihnen Recht geben - die Begleitung bei Zusammenlegungen bzw. Schließungen von Schulen eine wesentliche Rolle spielen.

Um einen sachlich und auch inhaltlich untersetzten Bericht erhalten zu können, ist es aus unserer Sicht sinnvoll, diesen erst im Herbst 2004 vorzulegen, wobei ich mich dem Vorschlag von Frau Mittendorf voll anschließen kann,

(Frau Mittendorf, SPD: Aha!)

zunächst im Ausschuss einen Zwischenbericht über die ganze Organisationsreform vorgelegt zu bekommen.

Aber die rein inhaltliche Sache sollten wir erst im Herbst bzw. nach der Sommerpause machen. Das wird auch in unserem Änderungsantrag deutlich.

Eine qualitative Begleitung halten wir für äußerst wichtig und notwendig. Hierbei sind aber alle Beteiligten gefragt. Das kann nicht die Schulaufsicht allein machen. Es sind alle gefragt, daran mitzuwirken, dass dieser schwierige und hoch sensible Prozess vor allem auch für die Schüler relativ unkompliziert verläuft.

(Herr Dr. Püchel, SPD, auf die Uhr blickend: Ich denke, Sie wollten sich kurz fassen!)

Im vergangenen Jahr waren nach alter Struktur konkrete Personen in den Schulämtern bestimmt, die diesen Prozess durch Konsultationen und Beratungsgespräche begleitet haben. Auch in der neuen Struktur ist dieser Personenkreis wieder bestimmt.

(Herr Kühn, SPD: Wort halten, bitte!)

Es ist also in Bezug auf die personelle Ebene ein hohes Maß an Kontinuität vorhanden, was dazu beitragen wird, die Arbeit auf allen Gebieten zu gewährleisten. Auf der Arbeitsebene zwischen den Schulverwaltungsämtern, den zuständigen Dezernaten in den Staatlichen Schulämtern bestanden bzw. bestehen langjährige Kontakte, aufgrund deren man im Rahmen der Schulnetzplanung eng kooperierte und kooperiert. Selbstverständlich wird es auch hierbei, wie überall, wieder vereinzelt Ausnahmen geben.

Insbesondere in Bezug auf die Problematik der Schulentwicklungsplanung ist anzumerken, dass einige Landkreise selbst daran Schuld sind, wenn noch keine Genehmigung ausgestellt worden ist. Ich erinnere an dieser Stelle nur an den Burgenlandkreis. Dieser hat bis heute noch keinen Beschluss gefasst. Magdeburg hat erst im Februar beschlossen. Dann kann man jetzt noch keine Genehmigung haben.

Diejenigen, die rechtzeitig eine Schulentwicklungsplanung beschlossen haben und das verordnungskonform gemacht haben, haben auch schnell eine entsprechende Zusage bzw. Genehmigung bekommen. Das liegt natürlich im Einzelnen auch an den Landkreisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Feußner. - Nun erhält für die Antragstellerin noch einmal Frau Dr. Hein das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Hein.

Nur ein Satz: Dem Kompromissvorschlag der SPD-Fraktion können wir folgen.

(Zustimmung bei der PDS, bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Meine Damen und Herren! Jetzt liegen quasi drei Anträge vor, der Ursprungsantrag und zwei Änderungsanträge. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen in bezug auf die Vorlage des schriftlichen Berichts. In dem Antrag der PDS-Fraktion wird die Vorlage dieses schriftlichen Berichts bis April 2004 verlangt,

in dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP bis Herbst 2004. In dem Vermittlungsvorschlag - diesen verlese ich, weil er Ihnen nicht vorliegt - wird Folgendes verlangt:

„Erstens. Die Landesregierung berichtet dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft bis zum April 2004 über aufgetretene Probleme bei der Aufnahme der Tätigkeit der Abteilung 5 im Landesverwaltungsamt.

Zweitens. Die Landesregierung legt dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft bis zur parlamentarischen Sommerpause einen schriftlichen Bericht zur bis dahin erreichten Qualität der Umsetzung der Konzeption zur Umstrukturierung der Schulaufsicht vom 16. Dezember 2003 vor.“

In diesen schriftlichen Bericht sollen die in dem Antrag der Fraktion der PDS genannten Problemkreise einfließen. Das heißt, dieser Vermittlungsvorschlag sieht einen zweigeteilten Bericht vor: bis April 2004 einen - so vermute ich - mündlichen Bericht über die in der Abteilung 5 aufgetretenen Probleme und bis zur Sommerpause einen schriftlichen Bericht über die Problemkreise, die im Antrag der PDS-Fraktion genannt worden sind.

Meine Damen und Herren! Ich lasse zunächst über den am weitesten gehenden Antrag abstimmen, das ist der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Danach lasse ich über den Vermittlungsvorschlag und dann über den Ursprungsantrag abstimmen.

(Frau Feußner, CDU: Das brauchen wir nicht! Wir ziehen dann unseren zurück und übernehmen den der SPD!)

- Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag ab, der mündlich von Frau Mittendorf eingebracht worden ist. Wer diesem vermittelnden Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP. Gegenstimmen?

(Frau Mittendorf, SPD, hat den Arm noch erho- ben - Zurufe von der CDU: Was soll denn das? - Was ist jetzt los? - Minister Herr Dr. Daehre: Eine Gegenstimme! - Heiterkeit bei allen Fraktionen)

- Frau Mittendorf, darf ich das als Gegenstimme zählen?

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Frau Mittendorf, SPD: Ich bitte darum, das nicht als Gegenstimme zu zählen, da ich abgelenkt wurde! - Minister Herr Dr. Daehre: In der Schule würde man sagen: Du schwatzt, setzen, Fünf! - Heiter- keit bei allen Fraktionen)

Enthaltungen? - Keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Damit ist dem Änderungsantrag von Frau Mittendorf zugestimmt worden.

Wir stimmen jetzt über den so geänderten Antrag der PDS-Fraktion ab. Wer diesem so geänderten Antrag der PDS-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist dem Antrag in der geänderten Fassung einstimmig zugestimmt worden. Wir können diesen Tagesordnungspunkt abschließen.

Meine Damen und Herren! Wir treten in die Beratung des Tagesordnungspunktes 24 ein:

Erste Beratung

Reformierung des Gerichtsvollzieherwesens

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1379

Als Erstem erteile ich als Einbringer dem Abgeordneten Herrn Lienau das Wort. Bitte sehr, Herr Lienau.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch vor nicht langer Zeit galt ein Handschlag zwischen Kaufleuten als vertragliche Vereinbarung. Derjenige, der Geldforderungen nicht bezahlte, wurde aus dem geschäftlichen Leben ausgeschlossen. Somit führte das Vergehen zu einer unmittelbaren Existenznot für den Schuldner.

Alle Rechtsnormen, die den Geldfluss im Wirtschaftsleben begleiten, haben bis zum heutigen Tage nicht dafür gesorgt, dass Forderungen gesichert sind und in angemessener Zeit den Gläubiger erreichen. Hieraus ergeben sich existenzgefährdende Situationen für Betriebe, Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme sowie zusätzliche Kostenbelastungen im Wirtschafts- und Verwaltungshandeln.

Das Rechtsempfinden Betroffener ist längst auf dem Tiefpunkt. Es wird erwartet, dass die Politik diesem Unwesen tatkräftig begegnet.

Finden die Wirtschaft und die Städte und Gemeinden eines Landes effektive gesetzliche Rahmenbedingungen zur Durchsetzung ihrer unstreitigen Forderungen vor und erhalten Gläubiger schneller die vereinbarten Zahlungen für die von ihnen erbrachten Leistungen, ist darin ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil zu sehen, auch unter dem Aspekt der Konkurrenz zwischen den Ländern der Europäischen Union.

Vor allem Wirtschaftsbetriebe in den neuen Bundesländern sind mit einer dünnen Kapiteldecke ausgestattet und auf schnelle und verlustarme Einbringung ihrer Forderungen angewiesen. Es geht hierbei letztlich um den Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen in unserem Land.

Vollstreckungen liegen in Deutschland in der Hand verschiedener Organe. Beispielhaft seien genannt: der Vollstreckungsbeamte des Finanzamtes für steuerliche Forderungen, der Vollzugsbeamte bei den Städten und Gemeinden für die öffentlich-rechtlichen Forderungen und der Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen. Die verschiedenen Zuständigkeiten führen in der Praxis zu einem Gerangel um die Schuldenregulierung.

Die Auslastung der Gerichtsvollzieher unseres Landes betrug im vergangenen Jahr 150 %. Dieser Zustand hat bereits zur Verdopplung der Zeiträume geführt, in denen Forderungen zur Vollstreckung gelangen können. Zusätzliche Verfahrensumstände bedeuten einen Zeitverlust und nicht selten den Totalausfall der Forderungssicherung. Eine Erfolgsquote von ca. 30 % ist kein Ergebnis, auf dem man sich ausruhen sollte.

Bedenkt man, dass in der Regel ein Gläubiger zugleich Schuldner von Arbeitslöhnen und Zahlungen an Materiallieferanten ist, wird die aus einer langen Zeitspanne zwischen Nachweis und Einbringen der Forderung resultierende Situation weiter verschärft. Allein die notwendige Überbrückung dieser Außenstände bedeutet oft das Aus für den Gläubiger.

Die derzeitige Haushaltslage gestattet es jedoch kaum, dem Personalmangel durch Neueinstellungen abzuhelfen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass von einer Deckung der Personalkosten durch die eingenommenen Gebühren für die Vollstreckung keine Rede sein kann. Somit finanziert der Steuerzahler dem säumigen Schuldner indirekt einen Kredit. Es ist an der Zeit, die Verursacher der Vollstreckungskosten auch mit diesen zu belasten.

Durch eine Reform der Aufgaben der Gerichtsvollzieher kann dieser unhaltbare Zustand geändert werden. Dazu beleiht das Land die derzeitigen Gerichtsvollzieher mit den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen hoheitlichen Rechten und Pflichten. Die hierzu zu erarbeitende Gesetzesvorlage muss diese Rechte und Pflichten aufzeigen und die Rahmenbedingungen zur erforderlichen Ausbildung, zur Verleihung und zum Erlöschen des Amtes regeln.

Die Reform des Gerichtsvollzieherwesens wird in Verbindung mit der Schaffung einer angemessenen Gebührenordnung zur Deckung der Vollzugskosten den Landeshaushalt durch die entfallende Besoldung und die entfallenden Pensionskosten entlasten. Bringt man in die zu schaffende Gebührenordnung zusätzlich einen Erfolgsfaktor ein, dann - davon bin ich überzeugt - wird sich allein dadurch der Umfang der tatsächlich vollstreckten Forderungen erhöhen.

Des Weiteren muss das Gesetz die beliehenen Gerichtsvollzieher verpflichten, für geringwertige Forderungen auch entsprechende Gebühren anzusetzen.

Die öffentliche Verwaltung sollte zukünftig lediglich die Verteilung der Aufgaben durch eine Zuweisung von Amtsbezirken koordinieren und als Kontrollinstanz bei der Prüfung der Amtsausübung der beliehenen Personen arbeiten.

Im Zuge der Reformierung der Aufgabenerledigung sind unbedingt auch Verfahrenserleichterungen zu prüfen. Durch die Einführung von Abwendungsverfahren bei der Präsentation von unstreitigen Forderungen ist mit einer Entlastung der Gerichte zu rechnen. Die Übertragung der Forderungspfändung auf die beliehenen Gerichtsvollzieher könnte eine Vereinfachung des Vollstreckungsverfahrens bedeuten.