Leider ist es uns noch nicht gelungen, das bestehende Ungleichgewicht zwischen stationärer und ambulanter geriatrischer Rehabilitation zu beseitigen. Dabei ist zu beachten, dass die Angebote wohnortnah vorzuhalten sind. Wir wissen: Nicht alle Patienten bedürfen einer vollstationären Aufnahme. In vielen Fällen ist eine Tagesklinik das bessere und kostengünstigere Angebot. Dabei muss auch die Möglichkeit der Rehabilitation - wenn medizinisch sinnvoll - frühzeitig von geriatrischen Abteilungen und Tageskliniken angeboten werden. Insbesondere in den Disziplinen Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie und Psychosomatik ist jedoch eine genaue Kenntnis der für ältere Menschen spezifischen Fragen und Probleme unausweichlich.
Insofern ist die Vermittlung gerontologischen und geriatrischen Wissens sowohl in der Ausbildung als auch in
Angesichts der Zunahme der geriatrischen und insbesondere der gerontopsychiatrischen Probleme ist es unabdingbar, dass sich medizinische und pflegerische Einrichtungen darauf einstellen.
Bereits in der Debatte - es wurde schon erwähnt - über den Antrag zur Verbesserung der Hilfen für Demenzkranke in Sachsen-Anhalt habe ich darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines Lehrstuhls für Gerontopsychiatrie bzw. Geriatrie bedeutsam wäre, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesundheitsbericht von Sachsen-Anhalt einen dramatischen Anstieg gerontopsychiatrisch bedingter Krankenhausaufenthalte Hochbetagter dokumentiert.
Ich denke, es ist selbstverständlich, dass bei der Bewältigung dieser Herausforderung an die Gesundheits- und Sozialpolitik auf bewährte Strukturen und Partner aufgebaut wird. Das schließt selbstverständlich die Partner, die in dem Antrag genannt werden, mit ein. Dabei sollte aber die Pflege, die hier vergessen worden ist, nicht vergessen werden.
Ebenso wichtig ist es, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen und ihre Leistungen zu würdigen. Angesichts der für die Zukunft zu erwartenden Probleme in der Versorgung alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen ist es wünschenswert, die Selbsthilfe und das soziale bürgerliche Engagement in diesen Bereich stärker einzubeziehen.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass bei allen Erwartungen an eine den Bedürfnissen des älteren Menschen angepasste medizinische Versorgungsstruktur beachtet werden muss, dass das Bemühen um die Gesunderhaltung der älteren Menschen und der hierfür zu leistende Aufwand angesichts insgesamt knapper Mittel in einem verantwortbaren Verhältnis zu den Anforderungen in anderen Bereichen der Sozialpolitik stehen muss.
Vielen Dank, Frau Liebrecht. Sie haben Ihre Redezeit auf die Sekunde genau eingehalten. Das gibt es selten. - Für die PDS-Fraktion erteile ich nun Frau Dirlich das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war wirklich nicht einfach, sich auf diese Rede heute vorzubereiten, und das nicht etwa, weil es nicht genug Material zu dem Thema gäbe. Im Gegenteil: Die Drucksachen aus der dritten Wahlperiode wurden hier bereits erwähnt und wir haben es zu diesem Zeitpunkt immerhin auch zu einem Beschluss im Landtag gebracht. Damals war die Initiatorin die CDU, und wir haben es, wie gesagt, im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales damals hingekriegt, einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.
Deshalb wäre es für mich besonders interessant gewesen zu erfahren, wie die Fraktion der CDU heute auf den Antrag der Fraktion der SPD reagiert. Es ist schon erstaunlich, wenn der Minister Kley heute, nach noch
nicht einmal zwei Jahren - Frau Ministerin hat gesagt, der Beschluss datiere vom März 2002; Entschuldigung: ehemalige, aber hier laufen so viele Minister a. D. herum -,
feststellt, dass im Grunde genommen alles auf dem richtigen Weg ist und dass der Geriatriebeirat seine Aufgabe inzwischen erfüllt hat. Ich kann mir das nicht vorstellen nach dieser kurzen Zeit. Wenn man sich den Beschluss - das werden wir ja noch tun können - einmal genauer anschaut, wird man sicherlich feststellen, dass das in der Tat nicht so ist.
Vergleicht man die Anträge der CDU-Opposition damals und der SPD-Opposition heute, so wird zumindest eines deutlich: Die SPD geht, finde ich, wesentlich sachlicher und auch sachgerechter an das Thema heran.
Ich will zur Erinnerung zumindest zwei Punkte aus dem damaligen Antrag der CDU-Fraktion erwähnen. Die Landesregierung sollte damals aufgefordert werden, den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Hinblick auf die Demenzkranken neu zu definieren, was bedeutet hätte, dass man die Pflegeversicherung wirklich völlig hätte umstellen müssen. Wir haben uns damals auch über die Finanzierungsprobleme unterhalten.
Die Landesregierung wurde aufgefordert - oder sollte aufgefordert werden -, einen Lehrstuhl für Gerontopsychiatrie oder Geriatrie nicht etwa zu befürworten, zu initiieren oder einzurichten, sondern zu finanzieren. Was das bedeutet, das wissen wir alle. Das war nicht möglich.
Solche Forderungen, vor allem die letztere, lässt die SPD zum Glück aus. Heute ist es natürlich interessant, wie die CDU in Regierungsverantwortung mit dem von ihr selbst initiierten Beschluss umgeht. Denn dieser Beschluss, meine Damen und Herren, muss ja nicht der Diskontinuität zum Opfer fallen. Man kann ihn nehmen und kann sehen, dass man ihn jetzt umsetzt.
Deshalb möchte ich auch an den Inhalt dieses Beschlusses erinnern: Die Landesregierung ist damals aufgefordert worden - ich denke, auch diese Frage sollte in den Ausschüssen noch einmal gestellt werden -, auf der Bundesebene initiativ zu werden, damit in den Novellen zur Heim- und Pflegegesetzgebung die Belange gerontopsychiatrischer Pflegebedürftiger und der sie Pflegenden bedarfsgerecht berücksichtigt werden.
Des Weiteren wurde die Landesregierung damals aufgefordert, Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gerontopsychiatrisch Erkrankten zu ergreifen. Genau darauf bezieht sich jetzt der SPD-Antrag.
Der Antrag der Fraktion der SPD kann also zum Anlass genommen werden, sich dieses Themas im Landtag erneut anzunehmen, auch weil aus unserer Sicht sehr viele Probleme nach wie vor nicht geklärt sind.
Ich würde gern einen Zusatz zu Punkt 5 vorschlagen. Sie haben ja gesagt, dass sich die Liste der dort aufgeführten zu Beteiligenden beliebig verlängern ließe. Aber einen darf man dabei nicht auslassen, das ist der Psychiatrieausschuss. Ich will das hier mündlich einbringen, weil es sich aus meiner Sicht nicht wirklich gelohnt hätte, dazu einen Änderungsantrag zu stellen.
Die Besuchskommissionen des Psychiatrieausschusses besuchen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch Altenpflegeheime, und das vor allen Dingen deshalb, weil dort eine zunehmende Anzahl von zu Pflegenden wohnt, die gerontopsychiatrische Erkrankungen aufweist. Die Probleme, vor die wir uns dort gestellt sehen, sind unter anderem folgende: Die wenigsten Patienten - das sind nur etwa 20 % - sind ausreichend gerontopsychiatrisch diagnostiziert.
Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil es sehr viele unterschiedliche Formen von Demenz und gerontopsychiatrischer Erkrankungen gibt, die Hausärzte oftmals noch nicht in der Lage sind, exakte Diagnosen zu stellen und damit eine optimale Behandlung unterbleibt.
Die Ursache liegt natürlich auch darin, dass es zu wenige Psychiaterinnen im Land Sachsen-Anhalt gibt, so wie es in ganz Deutschland zu wenige Psychiaterinnen gibt, was ausdrücklich weder der alten noch der neuen Landesregierung anzulasten ist, sondern viele Gründe hat, die auch von einer Landesregierung, von einem Landtag nur recht schwer beeinflusst werden können. Deshalb ist es auch wichtig, beispielsweise die Kassen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer mit einzubeziehen.
In einigen Punkten sieht der Psychiatrieausschuss - zumindest die Besuchskommission, der ich angehöre - Handlungsbedarf. Ich denke, dass die Beratung in den Ausschüssen nach der Berichterstattung sehr, sehr sinnvoll ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich mich auf diese Debatte vorbereitet habe, kam mir der auf den ersten Blick vielleicht abwegige Gedanke, einmal das Internet nach dem neudeutschen Modebegriff „Anti-Aging“ zu durchsuchen. Ich stieß auf 1,5 Millionen Suchergebnisse, von Augenlidstraffungen über Fettabsaugung bis hin zu Wellnesszentren.
Diese Angebote sollen uns Glauben machen, dass man einen unvermeidlichen Prozess aufhalten bzw. verhindern könne, der bei uns Menschen, Gott sei Dank, bei allen gleich ist: das Altern. Sicherlich ist vieles davon geeignet, um das Wohlbefinden des Einzelnen zu stärken und damit die Gesundheit punktuell zu fördern. Aber die Fragestellungen des demografischen Wandels lassen sich damit nicht beantworten.
Meine Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion betont das Recht alter Menschen auf die bestmögliche und an ihren Bedürfnissen ausgerichtete medizinische Versorgung, ohne dass sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters befürchten müssen. Die Versorgung alter Menschen muss sich nach liberalen Vorstellungen an drei wesentlichen ethischen Standards orientieren, die
Erstens ist es das Recht auf ausreichende Informationen, die in einer Art und Weise gegeben werden müssen, die es den Betroffen ermöglicht, ihre Entscheidungen zu treffen.
Zweitens geht es um das Recht, über alle die Gesundheit und das Wohlbefinden betreffenden Fragen selbst zu entscheiden, solange sie zurechnungsfähig sind.
Drittens ist es das Recht auf einen angemessenen rechtlichen Schutz ihrer Interessen, wenn sie nicht mehr zurechnungsfähig sind.
Verdeutlichen wir uns die Problematik der medizinischen Behandlung alter Menschen anhand des vorherrschenden Krankheitspanoramas: Diabetes, Herz-KreislaufErkrankungen, Arthritis, eingeschränktes Hör- und Sehvermögen, Schlaganfall sowie Demenz und Depression, um nur die wichtigsten zu nennen. Hinzu kommen die Probleme von Komorbiditäten und Nebeneffekte der medikamentösen Behandlung aufgrund der Vielzahl der gleichzeitig verordneten Medikamente.
Herzlichen Dank. - Um es mithilfe einiger Zahlen noch deutlicher herauszustellen: In Deutschland leiden schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen an Alzheimer bzw. an Demenzerkrankungen. 20 % der über 80-Jährigen leiden an Depressionen, die nach Aussagen der Betroffenen oft nicht erkannt und somit nicht adäquat behandelt werden. An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu den drei von mir erwähnten Grundsätzen und deren Bedeutung.
Meine Damen und Herren! Nun zum Antrag der SPDFraktion. Ich habe als Vertreter der FDP-Fraktion keine Bedenken hinsichtlich einer Beratung über die in Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragestellungen im Ausschuss. Ich stelle vielmehr fest, dass ein großer Teil davon in den Stellungnahmen der Landesregierung auf die von Ihnen initiierten Großen Anfragen bereits beantwortet worden ist. Es ist für jeden erkennbar, dass unser Land unter den gegebenen Voraussetzungen auf einem guten Weg ist. Der Minister hat das bereits dargestellt.
Um das Verfahren praktikabel zu gestalten, schlage ich vor - die Erfahrungen aus den Beratungen über den Reichtums- und Armutsbericht haben es gezeigt -, die Berichterstattung im Fachausschuss zu konzentrieren. Damit könnte man sicherstellen, dass es nicht noch einmal zu einer solchen Situation kommt, wie ich sie selbst erlebt habe. Die Berichterstattung über den Reichtums- und Armutsbericht fand nämlich im Ausschuss für
Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport statt und sollte überdies auch im Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgen.
Nur weil ich an einer ungünstigen Stelle mit dem Kopf genickt habe, hat der Minister denselben Vortrag ein zweites Mal gehalten, obwohl der Rest der teilnehmenden Abgeordneten kein großes Interessen daran zeigte. Dann hatten wir den Reichtums- und Armutsbericht noch einmal auf der Tagesordnung. Dabei fiel auf, dass wir darüber bereits beraten hatten. Deshalb bitte ich darum, im Sinne eines effektiven Verfahrens die Berichterstattung inhaltlich zu straffen und möglichst alle beteiligten Ausschüsse einzubinden.