tet. Von den mitberatenden Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen war die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres ohne Änderungen angenommen worden. Der Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Medien trat der federführende Ausschuss für Inneres nicht bei.
Die vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlenen Änderungen zu Artikel 3 wurden von den Fraktionen der FDP und der CDU in einem Änderungsantrag zum Teil aufgegriffen und zusammen mit weiteren Änderungen zu diesem Artikel vom Ausschuss bestätigt.
Des Weiteren hat sich der Ausschuss in der abschließenden Beratung die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die hauptsächlich redaktioneller Natur waren und eine Anpassung an die von Landesregierung und Landtag vereinbarten Grundsätze der Rechtsförmlichkeit bedeuteten, zu Eigen gemacht. So wurde beispielsweise durch die Aufsplittung des Artikels 3 alt in zehn neue Artikel eine wesentlich bessere Lesbarkeit und Handhabbarkeit erreicht.
Die einzelnen Änderungen sind der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu entnehmen, die im Ausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen angenommen wurde. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Zunächst hat Minister Herr Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch einmal kurz auf die Rückfrage von Frau Dr. Paschke zu Frage 4 eingehen; denn beim Landesverwaltungsamt verhält es sich ähnlich.
Das Landesverwaltungsamt ressortiert beim Innenministerium. Deshalb spreche ich zu diesen Fragen. Allerdings werden neue Aufgaben, zum Beispiel aus dem Bereich der Bildung, in das Landesverwaltungsamt aufgenommen. Trotzdem wird das Innenministerium auch in Zukunft nicht für die Bildungspolitik zuständig sein. Die Zuständigkeit bleibt natürlich beim Kultusministerium.
Bei der Initiative Mitteldeutschland ist es nicht viel anders. Die einzelnen Möglichkeiten der Kooperation betreffen alle Ressorts. Was hierzu im Einzelnen zu vereinbaren ist oder welche Lösungswege man geht, ist natürlich eine Frage an die Fachressorts. Allerdings ist das Innenministerium für die Organisation der Landesverwaltung zuständig.
Wenn man nun in Bezug auf die Zusammenarbeit in Mitteldeutschland Verwaltungsstrukturen ändert, weil man bestimmte Aufgaben gemeinsam wahrnehmen möchte, ist das Innenministerium für die reinen Fragen der Organisation, nicht aber für den fachlichen Inhalt zuständig. Insofern ist es eine Gesamtaufgabe, aber die reinen Organisationsfragen liegen im Innenministerium.
Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Am 18. September 2003 hatte die Landesregierung den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landesverwaltung in den Landtag eingebracht. Mit der heutigen Beschlussfassung schafft der Landtag
In der Zwischenzeit wurde eine intensive parlamentarische Arbeit geleistet, für deren zügigen Fortgang ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die parlamentarischen Beratungen haben die Zielsetzung der Landesregierung bestätigt, Sonderbehörden so weit wie möglich aufzulösen. Neun staatliche Schulämter, zehn staatliche Seminare, die zwei Ämter für Versorgung und Soziales sowie das Landesamt für Versorgung und Soziales werden mit den drei Regierungspräsidien in einem Landesverwaltungsamt zusammengelegt.
Dieses Landesverwaltungsamt mit sieben Abteilungen wird 2 342 Stellen haben. In der Abteilung 7 werden Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahrgenommen. In der Beschlussempfehlung ist vorgesehen, dass diese Bereiche durch die Landesregierung ab dem 1. Januar 2004 neu geregelt werden können. Bei dieser Neustrukturierung werden die Rechte des Landesparlamentes durch den Zustimmungsvorbehalt zu einer Rechtsverordnung der Landesregierung gewahrt.
Mit der Errichtung des Landesverwaltungsamtes zum 1. Januar 2004 wird die Vorgabe des § 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes für eine effizientere und effektivere Landesverwaltung umgesetzt. Die neue Behörde wird das Dienstleistungszentrum für die Ministerien und die übrige allgemeine Landesverwaltung sein. Zukünftig haben Investoren und Kommunen nur noch einen zentralen Ansprechpartner. Auch die Beratungsfunktion wird verstärkt. Dies wird an der Einrichtung eines Referats mit dem Namen „Kommunalservice“ deutlich.
Unter dem Dach des Landesverwaltungsamtes wird eine Vielzahl von Landesaufgaben koordiniert und gebündelt. Mit Ausnahme der Schul- sowie der Versorgungs- und Sozialverwaltung wird jede Aufgabe lediglich an einem der drei Standorte Halle, Magdeburg oder Dessau wahrgenommen werden. Gegenüber den bisherigen drei Regierungspräsidien wird damit eine neue Behördenstruktur geschaffen, die in der gesamten Bundesrepublik Vorbildcharakter beanspruchen kann.
Mit der Einrichtung des Landesverwaltungsamtes ist eine Personaleinsparung von rund 400 Stellen verbunden, weil Querschnitts- und Servicedienstleistungen nur noch einmal vorgehalten werden müssen. So werden für diesen Bereich künftig lediglich 11 % des Gesamtstellenbestandes vorgehalten. Vergleicht man diese Zahl mit anderen Bereichen, in denen zum Teil 20 bis 30 % des Personals in diesem Aufgabenfeld tätig sind, wird deutlich, dass wir auf dem Weg zu einer schlanken und effizienten Verwaltung einen deutlichen Schritt vorankommen werden.
Hinzu kommt, dass wir die Serviceleistungen für die Verwaltungsarbeit verstärkt unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten organisieren. Beispielsweise wird das als LHO-Betrieb geführte Landesinformationszentrum die gesamte IT-Betreuung des Landesverwaltungsamtes übernehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben dem Hauptsitz des Landesverwaltungsamtes in Halle werden Außenstellen in Magdeburg und in Dessau eingerichtet. In Magdeburg werden rund 600 Bedienstete arbeiten.
Sie werden landesweit die Bereiche Hoheitsangelegenheiten und öffentliche Sicherheit bearbeiten. Ferner sind sie zuständig für das Bau- und Wohnungswesen sowie für die Denkmalpflege. Hinzu kommen Teile der Schulaufsicht sowie der Versorgungs- und Sozialverwaltung.
Am Standort Dessau sind etwa 110 Bedienstete für das Landesverwaltungsamt tätig. Sie sind in den Bereichen Arbeitsförderung, Rehabilitation sowie Aussiedlerangelegenheiten und Integrationsfragen tätig. Auch an diesem Standort werden schulaufsichtliche und versorgungsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet.
Dessau verliert als Behördenstandort jedoch keineswegs an Bedeutung. Neben der Landeshauptkasse als Teil der Oberfinanzdirektion Magdeburg wird in Dessau auch die Bearbeitung der Bezügezahlungen des Landes konzentriert.
Welche Einsparungen bringt nun die Neuordnung der Landesverwaltung? - Allein durch die Integration der Schulaufsicht können sieben angemietete Objekte in Halle, Eisleben, Weißenfels, Magdeburg, Staßfurt, Dessau und Gräfenhainichen mit jährlichen Mietkosten in Höhe von insgesamt rund 840 000 € bei einer Gesamtfläche von rund 8 100 m² aufgegeben werden. Neun landeseigene Liegenschaften können durch die Konzentration an vorhandenen Verwaltungsstandorten einer neuen Nutzung zugeführt oder verkauft werden. Dadurch können auch die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten gesenkt werden. Nach ersten Feststellungen belaufen sich die damit verbundenen Kostenvorteile auf mehr als 1 Million € jährlich.
Die wesentliche Einsparung ergibt sich jedoch infolge des bereits genannten Personalabbaus, der insbesondere durch die Organisationsveränderungen ermöglicht wird. Ein Teil der Stelleneinsparungen ist im laufenden Haushaltsjahr im Vorgriff auf die Bildung der neuen Behörde bereits umgesetzt worden. Wenn die genannte Größenordnung von 400 Stellen eingespart worden sein wird - ich gehe davon aus, dass dies bis zum Jahr 2006 der Fall sein wird -, können weitere erhebliche Einsparungen realisiert werden.
Meine Damen und Herren von der SPD, einen Teil dieser Synergieeffekte würden wir verspielen, wenn wir Ihrem Änderungsantrag folgen würden. In der gestrigen Haushaltsdebatte ist die Finanzsituation des Landes deutlich geworden. Ich halte es für unverantwortlich, wenn Sie jetzt fordern, dass wir auf Rationalisierungs- und Einsparpotenziale verzichten sollen. Im Übrigen ist über Ihre Vorstellungen bereits in den Ausschussberatungen ausführlich diskutiert worden. Sie konnten auch dort keine tragfähige Alternative anbieten. Das Gleiche gilt für Ihren Entschließungsantrag; tragfähige Alternativen bieten Sie auch hierin nicht an.
Zweitens. Die von Ihnen angesprochenen möglichen Entwicklungen des Bundesrechts können durchaus flexibel berücksichtigt werden.
Drittens. Wir werden auch in diesem Bereich alle vorhandenen Rationalisierungspotenziale ausschöpfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Gründung des Landesverwaltungsamts ist zwar ein wichti
ges Etappenziel erreicht; der Prozess der Verwaltungsmodernisierung ist damit aber keineswegs abgeschlossen. Natürlich wird die von der Landesregierung forcierte Funktionalreform die zukünftige Struktur des Landesverwaltungsamts beeinflussen. Die aufgestellten Aufgabenkataloge werden derzeit von den kommunalen Spitzenverbänden in ihren Gremien diskutiert.
Ich bin optimistisch, dass bei weiterhin konstruktiven Gesprächen zwischen allen Beteiligten im Frühjahr 2004 ein Gesetzentwurf zur Funktionalreform in den Landtag eingebracht werden kann. Das In-Kraft-Treten ist für den 1. Januar 2005 vorgesehen. An diesem Beispiel zeigt sich, dass das Landesverwaltungsamt des Jahres 2005 nicht denselben Aufgabenbestand haben wird wie das Landesverwaltungsamt, das am 1. Januar 2004 gegründet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetzgebungsvorhaben einen wesentlichen Schritt hin zu einer kostengünstigen und effizienten Verwaltung vollziehen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Bevor wir in die Debatte eintreten, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der Humboldt-Sekundarschule Naumburg auf der Tribüne zu begrüßen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform der Landesverwaltung geht mit dem heutigen Beschluss einen weiteren Schritt voran. Es ist nicht der letzte, aber sicherlich ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu dem Ziel, eine starke und moderne Landesverwaltung zu schaffen. Die Ausschüsse haben die Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung intensiv und gleichsam zügig durchgeführt. Ich möchte die vorliegende Beschlussempfehlung in einigen wenigen Punkten näher erläutern.
Während sich der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung noch in drei Teile gliederte, ist die äußere Gliederung in der Fassung der Beschlussempfehlung stark verändert worden. Inhaltlich aber bleibt es im Gesetzentwurf nach wie vor bei Regelungen zum Landesverwaltungsamt, zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und zu einer Vielzahl von Folgeänderungen in verschiedenen Gesetzen, etwa im Landesbesoldungsgesetz oder im Landespersonalvertretungsgesetz.
Die Entscheidung der Landesregierung, sowohl die staatlichen Schulämter und staatlichen Seminare für Lehrämter als auch das Landesamt für Versorgung und Soziales in das Landesverwaltungsamt einzugliedern, wird von den Koalitionsfraktionen unterstützt. Diesbezügliche Änderungsanträge der Opposition fanden im Innenausschuss keine Mehrheit. Wir sind der Überzeugung, dass die Grundsätze des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes auch hierauf Anwendung finden können,
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition, lassen Sie mich an dieser Stelle aus der Sicht der FDPFraktion etwas Grundsätzliches zum Landesverwaltungsamt sagen. In der gestrigen Haushaltsdebatte zum Einzelplan 03 wurde bereits ein Problem angesprochen, welches nach meiner Ansicht bei Behördenumstrukturierungen dieser Größenordnung zwangsläufig auftritt: viele Zweigstellen an einem Standort.
Lösungen aus anderen Ländern, beispielsweise aus Rheinland-Pfalz, können wir in Sachsen-Anhalt nicht übernehmen. Die Haushaltslage lässt es nicht zu, auf einen Schlag einen Standort und ein einheitliches Kommunikationsnetz zu schaffen. Dass dies im Moment noch nicht möglich ist, bedeutet aber nicht, dass wir das Ziel aus den Augen verlieren. Im Gegenteil: Wir streben mittelfristig eine deutliche Reduzierung der Zahl der Zweigstellen an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Rahmen der ersten Lesung hat die FDP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Reform der Landesverwaltung mit diesem Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen sein wird. Dies ist vielmehr ein fortwährender Prozess der Verwaltungsreform. Es darf und wird hierbei keine Versteinerung eintreten.
Insofern gibt auch der Stand der Verhandlungen zur so genannten Initiative Mitteldeutschland, den ich im Übrigen, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht so düster beurteile, wie Sie das in der letzten Landtagssitzung getan haben, durchaus Anlass zu neuen Prüfungen nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz. Aufgabenkritik, Aufgabenverzicht, Privatisierung, Kommunalisierung und letztlich die Bündelung von Sonderbehörden werden auch zukünftig unser Handeln bestimmen.
Wie von der FDP-Fraktion angekündigt, ist daher in der Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses keine Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes enthalten. Es war ursprünglich vorgesehen, den § 6 Abs. 1 und 2 und den § 7 Abs. 4 aufzuheben. Dies hätte aber bedeutet, dass es dem Landtag nicht mehr möglich sein würde, gesetzliche Regelungen bezüglich der Übertragung weiterer Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt oder bezüglich der Reduzierung von Sonderbehörden zu treffen.
Da wir jedoch, wie bereits erwähnt, der Auffassung sind, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, wurde im Innenausschuss beschlossen, das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz unangetastet zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede kurz auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU eingehen. Wie Sie der Begründung entnehmen können, handelt es sich hierbei lediglich um eine Korrektur bezüglich des In-Kraft-Tretens des Artikels 4 - Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes. Es wurde übersehen, dass es notwendig ist, Artikel 4 Abs. 2 bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft treten zu lassen. Ich bitte Sie, dieser Korrektur zuzustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 1. Januar 2004 rückt näher. Das Landesverwaltungsamt hat mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz und