Im Übrigen kommt noch dazu: Ein Grund, warum ich mich auch schon im Regierungsentwurf gegen Studienkonten ausgesprochen habe, war, dass sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen die Einnahmen aus diesen Studienkonten - „Gebühren“ muss ich ja jetzt sagen - direkt in den Landeshaushalt fließen. Damit ist für mich der Sinn komplett infrage gestellt.
Ich will fairerweise noch Folgendes sagen: Es steht im Moment nichts von Gebühren drin. Ich will nur sagen, dass der geldwerte Vorteil sich am Ende nicht anders ausdrücken lassen wird als über Gebühren, denn ohne Gebühren ist das Konzept völlig abstrakt und irgendwie sinnleer. Das gilt auch, wenn das Konto nach einem zügigen Studium später für die Weiterbildung aufgebraucht werden kann.
Das klingt im ersten Augenblick vernünftig und nimmt im Übrigen einen Gedanken auf, den ich selbst einmal in diesen Raum gestellt habe, aber dann auch wieder verworfen habe, weil er an einer Stelle nicht mehr vernünftig war: Es ist nämlich davon auszugehen, dass man die Konten nur bei staatlichen Hochschulen desselben Landes wird einlösen können. Stiftungshochschulen gerade würden dazu gar nicht bereit sein, denn diese sind ja existenziell auf die Einnahme von Gebühren in der Weiterbildung angewiesen. Das passt logisch überhaupt nicht zusammen, was Sie aufschreiben.
Das ist einer der Hauptgründe, weshalb ich damit so vorsichtig bin. Die Studierenden kommen mit ihren Konten, wollen sie einlösen und gehen zu den Stiftungshochschulen. Die sagen: Seid ihr verrückt? Wir müssen Einnahmen erzielen, gerade in der Weiterbildung.
Dort haut das alles nicht hin. Dann bleiben nur noch die staatlichen Hochschulen, im Übrigen nur die des Landes. Die gibt es aber möglicherweise nicht mehr. Dann frage ich mich, was das Ganze soll.
- das kommt noch dazu; ich nämlich nicht -: Wenn Sie diese Studienguthaben dann in der Zeit nach dem Studium abgelten lassen wollen - Sie haben ja keine Frist genannt -, müssen Sie eine Regelung treffen, die 35 bis 40 Jahre abgerufen werden kann. Haben Sie mal überlegt, welchen gigantischen bürokratischen Aufwand das bedeutet?
Theoretisch kann jemand mit 62 Jahren kommen und sagen: Ich habe aus den - wenn wir es schon gemacht hätten - frühen 50er-Jahren noch so und so viele Studienkonten, die möchte ich jetzt gern einlösen in der Weiterbildung oder im Seniorenstudium.
Das CHE hat zum Beispiel gesagt, es würde dafür Computerprogramme entwickeln. Das klingt auch gut. Ich habe heute Computerprogramme, die sind vor zehn Jahren entwickelt worden, die laufen auf keiner Maschine mehr. Also, welche Datenmengen wir verarbeiten müssten - -
- Wenn Sie mir nicht mehr zuhören, finde ich es immer besonders interessant, dann muss das Argument getroffen haben.
Dieses Modell kann meiner Meinung nach nur mit einem enormen generationsübergreifenden bürokratischen Aufwand realisiert werden.
Es gibt zurzeit im Übrigen - deswegen bleibe ich bei dieser Auffassung - bisher jedenfalls kein Studien- oder Studienguthabenmodell, das so ausgereift wäre, dass man es den Hochschulen beruhigt anempfehlen könnte - weder das von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen noch das, das Sie vorschlagen; wobei ich die beiden anderen noch gefährlicher finde, denn die hantieren direkt mit Geld. Bei Ihnen ist das ja nur - wenn Sie mir das nicht übel nehmen - eine Art Illusion, dass das ohne Geld ginge. Dort geht es bereits um Geld und damit sind wir direkt auf dem Pfad zur Einführung von Studiengebühren. Genau das sagen die Studenten an der Stelle auch, denn das haben sie mir gestern mehrfach vorgetragen.
Werden Regelstudienzeiten überschritten, sollen die entsprechenden Studenten gemeinsam mit einer Studienkommission und dem Studiendekan einen Maßnahmenplan erstellen, der einen zügigen Abschluss des Studiums zum Ziel hat. Diese Regelung hat die Studenten ganz besonders verschreckt - in dem Punkt kann ich sie auch verstehen -; sie wollen wissen, welche Maßnahmen nach dem Studium gegen sie ergriffen werden und von wem. Dann ist ihnen am Ende die viel gescholtene Strafgebühr noch lieber, die mindestens eines signalisiert: Studenten haben keinen Anspruch auf einen unlimitierten Zugriff auf ein öffentliches Gut.
Zumindest haben sie ihn nicht nach Erreichen der Regelstudienzeit. Das kann sich keiner mehr leisten.
die nur eingeschrieben sind für andere Zwecke, die längst ein Diplom oder einen erfolgreichen Abschluss in der Tasche haben, teilweise aus Leipzig kommen und jetzt allesamt zum Beispiel Volkswirtschaft studieren, dann werden Sie sehr stutzig. Die Partizipation an den Mehrausgaben, die das bedeutet, muss man den Studierenden auferlegen. Von Strafgebühren zu reden ist Polemik; das ist eine Neujustierung sozialer Gerechtigkeit.
(Zustimmung bei der CDU, von Herrn Dr. Schra- der, FDP, von Herrn Dr. Volk, FDP, und von Mi- nister Herrn Dr. Daehre)
Dem Regierungsentwurf durchaus nicht unähnlich behandelt der Oppositionsentwurf die Frage des Konzils und auch den interessanten Vorschlag einer Schlichtungsfunktion für einen Hochschulrat, die dann eintritt, wenn eine Zielvereinbarung nicht zustande kommt. Sich darüber auszutauschen halte ich keineswegs für unzweckmäßig.
Es gibt nur einen Punkt, eine Grenze, die wir sehr genau beachten müssen: Denn in Ihrer Regelung - § 1 Abs. 4 letzter Satz - ist sehr unbestimmt davon die Rede, dass, wenn das - aus welchem Grund auch immer - nicht funktioniert, Zielvorgaben erlassen werden können. Was ist damit genau gemeint? Wer bestimmt den Umfang dessen, was hier gewährleistet werden soll, und wer bestimmt die Umsetzung der Hochschulstrukturplanung und in welchem Verhältnis steht die wiederum zu der vorher abgeschlossenen Zielvereinbarung?
Mit dem Hinweis darauf, dass das Ministerium in diesem Falle Zielvorgaben erlassen kann, wird meiner Meinung nach nur ziemlich krampfhaft der Begriff „Verordnung“ vermieden. Aber in der Sache läuft es auf nichts anderes hinaus. Noch vor einigen Wochen ist mir eine solche Handlungsvollmacht im Parlament von Ihnen um die Ohren gehauen worden.
Die Conditio ist dieselbe: Die Zielvereinbarungen kommen nicht zustande. Für diesen Fall sehen Sie zwar einen Schlichtungsausschuss vor - ich finde es auch nicht verkehrt, die Angelegenheit noch einmal von Dritten prüfen zu lassen; diesem Gedanken sollte man sich durchaus aufschließen -, aber am Ende - das war mein Worst-Case-Beispiel -, wenn auch das nicht funktioniert, weil letztlich die Gesamtinteressen der Hochschulland
schaft Sachsen-Anhalts vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage sowie der Angebots- und Standortprofile auszubalancieren sind, dann wird das Ministerium im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages handeln müssen.
In dieser Hinsicht haben Sie im Kern letzten Endes dasselbe aufgeschrieben wie wir. Mit Blick auf die von Ihnen so vehement verteidigte Hochschulautonomie mutet dieser Vorschlag eher wie eine Verschärfung an.
Dasselbe gilt auch für die Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen und zur Drittmittelbewirtschaftung. Ich finde es schade, dass Sie die Vorschläge des Regierungsentwurfs an dieser Stelle nicht übernommen haben. Hier bleiben Sie mit Ihrem Entwurf hinter den eigenen Ansprüchen zurück.
Ich bin sicherlich nicht der Einzige, der gerade in Bezug auf diesen Punkt eher mit qualifizierten Änderungsanträgen als mit einem offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Gegenentwurf gerechnet hätte.
Gestatten Sie mir noch einen Satz. - Die Hochschulen werden sich sicherlich schnell eine Meinung über den Gesetzentwurf bilden bzw. haben dies schon getan. Es gibt auch gute Gründe dafür, den Entwurf der Opposition sehr genau zu studieren und die Übernahme von Anregungen kritisch und aufgeschlossen zu prüfen. Es ist ohne Frage ein ambitionierter Entwurf. Er ist jedoch voller Mängel. Dasselbe behaupten Sie von unserem Entwurf. Ich denke, das ist eine gute Ausgangslage, im Ausschuss darüber zu beraten. - Vielen Dank.
Bevor wir in die Debatte der Fraktionen eintreten, möchte ich der Fairness halber darauf hinweisen, dass die Landesregierung die vorgesehene Redezeit um sieben Minuten überschritten hat. Ich sage das nur für den Fall, dass jemand seinen Redebeitrag nicht auf die vorgesehenen fünf Minuten beschränken kann. Ich hoffe aber im Interesse des zeitlichen Ablaufs, dass diese Möglichkeit nicht in vollem Umfang ausgenutzt wird.
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, die zeitliche Überschreitung der Redezeit durch den Minister zu kompensieren. Es ist natürlich auch schwierig, als Vertreter der regierungstragenden Fraktion direkt nach dem Minister zu reden, weil wir in vielen Dingen übereinstimmen. Deshalb möchte ich jetzt keine detaillierte Bewertung des Gesetzentwurfs vornehmen. Das können wir im Ausschuss sehr viel besser.
Aus unserer Sicht möchte ich ausdrücklich betonen: Wir freuen uns darüber, dass dieser Gesetzentwurf mit zur Beratung vorliegt, weil er in einer sachlichen Form die
Argumente und die Vorschläge enthält, die die Sozialdemokraten in Bezug auf die Neufassung des Hochschulgesetzes entwickelt haben. Wir werden uns damit im Ausschuss intensiv auseinander setzen; denn wir sind alle miteinander dem Ziel verpflichtet, den Hochschulen möglichst großzügig eine positive Entwicklung zu erlauben.
Ich will nur einige wenige Aspekte aufgreifen, die in dem Entwurf eine Rolle spielen. Zu den Studienkonten. Der Minister hat bereits auf die allgemeinen und systematischen Probleme hingewiesen, die dieses Modell aufweist. Ich will noch ein weiteres hinzufügen, das weniger Detailfragen dieses Modells als vielmehr den Ansatz betrifft.
Ich bin der Meinung, wir müssen uns - das ist auch eine deutschlandweite Debatte - viel stärker darüber austauschen und Modelle entwickeln, mit denen wir die Hochschulen langfristig auf eine sichere finanzielle Basis stellen. Wir in Deutschland müssen erkennen, dass die öffentlichen Finanzen endlich sind und sich diese Ressourcenknappheit, insbesondere in Bezug auf die öffentlichen Finanzen, auch in den Hochschuletats niederschlägt. Darüber werden Diskussionen geführt. Diese sollten wir - nicht mit Blick auf diesen Gesetzentwurf, aber zumindest langfristig - nachvollziehen.
Auf die Frage der Stiftungsuniversitäten ist der Minister schon eingegangen. Deshalb möchte ich das nicht weiter vertiefen.