Protocol of the Session on December 11, 2003

Das zuletzt dargestellte Verfahren der elektronischen Anmeldung und die damit verbundene technische Ausrüstung der Verwaltung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einführung automatisierter Verfahren zur Übermittlung von

Meldedaten an Behörden und an private Stellen. Insbesondere mit der Internetauskunft an Privatpersonen soll künftig ein Verfahren zur Verfügung stehen, mit dem Anfragen, Gebührenerhebungen und Auskünfte online über das Internet erfolgen können.

Die Auskunft ist beschränkt auf die so genannte einfache Melderegisterauskunft, das heißt auf den Vor- und Familiennamen, einen eventuell vorhandenen Doktorgrad und die Anschrift. Im Übrigen darf die Auskunft erst dann erteilt werden, wenn die Angaben des Auskunftsersuchenden eine eindeutige Identifizierung des Betroffenen ermöglichen und dieser der Auskunftserteilung nicht widersprochen hat. Die Zulassung der Internetauskunft bedeutet für die Auskunftsersuchenden mehr Service und für die Meldebehörden eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Um Meldedaten mittels automatisierter Datenübertragung innerhalb des Landes reibungslos austauschen zu können, sollen bestimmte, im Auftrag von Bund und Ländern entwickelte Standards verbindlich eingeführt werden. Rechtlich werden die Meldebehörden damit in die Lage versetzt, über das Internet auf direktem Wege mit anderen öffentlichen Stellen zu kommunizieren. Dies bedeutet mittelfristig ebenfalls eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Auf die bisher verbindlich vorgeschriebenen amtlichen Meldescheine soll künftig verzichtet werden. Für die zu verwendenden Meldescheinvordrucke wird nur noch der Inhalt gesetzlich vorgegeben. Damit wird die Gestaltungsfreiheit der Kommunen im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der Meldedaten über das Internet gestärkt.

Abschließend will ich noch kurz auf die Änderung des Landesarchivgesetzes eingehen. Mit der vorgesehenen Verkürzung der Schutzfrist für Archivgut, das besonderen Vorschriften über die Geheimhaltung unterliegt, von 80 auf 60 Jahre nach der Entstehung des Archivgutes wird eine Änderung des Bundesarchivgesetzes nachvollzogen.

Es besteht keine rechtliche Notwendigkeit, längere Schutzfristen als der Bund und andere Länder festzulegen. Durch die angestrebte Schutzfristenverkürzung kann insbesondere der historischen Forschung über die Zeit des Nationalsozialismus nunmehr auch in den sachsen-anhaltischen Archiven ein umfassenderer Quellenzugang als bisher ermöglicht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um eine zügige Beratung im Innenausschuss und um die Unterstützung bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister. - Eine Debatte wurde nicht verabredet. Wir treten deshalb in das Abstimmungsverfahren ein.

Da keine Debatte vereinbart wurde, gehe ich davon aus, dass einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes in Drs. 4/1194 nichts im Wege steht. Wir müssen jetzt klären, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Ich gehe davon aus, dass er auf jeden Fall in den Innenausschuss überwiesen werden soll. Gibt es weitere Überweisungsabsichten? - Frau Dr. Hüskens, bitte.

In den Ausschuss für Recht und Verfassung.

In den Ausschuss für Recht und Verfassung.

Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen wird, den bitte um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf in beide Ausschüsse überwiesen worden.

Welcher Ausschuss soll die Federführung übernehmen? - Sicherlich der Ausschuss für Inneres. Das ist wohl unstrittig. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 11 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

a) Fortführung der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP - Drs. 4/1214

b) Termin zur Vorlage des Abschlussberichtes des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser

Beschluss des Landtages - Drs. 4/7/248 B

Beschluss des Landtages (Zwischenbericht des zeit- weiligen Ausschusses Hochwasser) - Drs. 4/24/848 B

Beschlussempfehlung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser - Drs. 4/1215

Einbringer des gemeinsamen Antrages und Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Madl. - Herr Madl, Sie brauchen sich also nachher nicht noch einmal hinzusetzen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Herr Madl, Berichterstatter des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser:

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heißt vielleicht soviel, dass ich dann gleich gehen kann, aber ich werde trotzdem bis zum Schluss bleiben.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

In Drs. 4/1214 liegt Ihnen ein Antrag zur Fortführung der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser vor. In Abstimmung mit allen Fraktionen und auf Empfehlung der Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser wird Ihnen empfohlen, die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser auch nach der Vorlage seines Abschlussberichtes über das Jahr 2003 hinaus fortzuführen.

Insbesondere die Anhörungen in den letzten Monaten nach der Vorstellung des Zwischenberichtes haben gezeigt, dass als Konsequenz aus der Katastrophe vom August 2002 wesentliche Gesetzesänderungen sowie weitere Maßnahmen durch die Landesregierung eingeleitet bzw. in Angriff genommen werden mussten.

Dies betrifft zum Beispiel die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes, die inhaltliche Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, die Maßnahmen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit und nicht zuletzt die Abarbeitung der Anträge zur Schadensbeseitigung.

Wir sind der Meinung, dass die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser fortgesetzt werden muss, um die Beteiligung des Parlamentes an diesen wichtigen Entscheidungen zu gewährleisten Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind auch der Meinung, dass dies ein Zeichen für die Betroffenen ist und dass das Thema „Hochwasser“ und alle in den letzten 14 Monaten seit Bestehen dieses Ausschusses besprochenen Probleme nicht mit einem Abschlussbericht ihren Abschluss finden sollten. Ich darf Sie aus diesem Grund bitten, diesem Antrag zuzustimmen.

Zur Beschlussempfehlung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser über den Termin zur Vorlage des Abschlussberichtes in Drs. 4/1215. Ich darf Ihnen sagen, dass es objektive Gründe dafür gibt, eine Verlängerung bis zum 31. März 2004 vorzunehmen.

Wir haben im zweiten Halbjahr 2003 teilweise im 14-tägigen Rhythmus Ausschusssitzungen anberaumt und noch einmal umfangreiche Anhörungen durchgeführt, insbesondere der Katastrophenschutzstäbe, der Ministerien, der Verbände, der Vereine und der Medien, die maßgeblich beim Hochwasserereignis präsent und vor Ort waren.

Der erste Entwurf des Abschlussberichtes wurde den Mitgliedern des Ausschusses und den Fraktionen am 4. Dezember 2003 zur Beratung vorgelegt. Es stehen jetzt noch die Schlussfolgerungen des Ausschusses aus. Diese sind sehr umfangreich, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil sie sehr tief in die Probleme des Katastrophenschutzmanagements und des Hochwasserschutzes hineinreichen.

Wir haben vorgesehen, die Zusammenstellung der Schlussfolgerungen im Januar/Februar 2004 im Ausschuss abzuschließen. Alle Ausschussmitglieder sind sich darin einig, den Abschlussbericht bis zum 31. März 2004 dem Plenum vorlegen zu können. Aus diesem Grunde bitte ich Sie darum, der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/1215 zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Madl, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte verabredet worden. Wir treten damit in das Abstimmungsverfahren ein.

Zunächst stimmen wir über die Drs. 4/1214 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 4/1215. Wer der Empfehlung des zeitweiligen Ausschusses seine Zu

stimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist auch diese Empfehlung des Ausschusses einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 19.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT (Konsensliste) - Drs. 4/1220

Förderung von REPRO im Rahmen der Betriebsberatung

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/61

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 4/1196

Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 19. Juli 2002 statt. Wir treten also in das Abstimmungsverfahren ein. Wer der Drs. 4/1220 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Drucksache einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 20.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Finanzkontrolle