Protocol of the Session on December 11, 2003

(Herr Gürth, CDU: Sie haben Recht!)

ich gebe Ihnen Recht,

(Heiterkeit bei der CDU)

dass der Vertrag von Nizza dann zur Geltung kommt, wenn es nicht gelingt, einen neuen Verfassungsvertrag zu ratifizieren. Ich kann gern noch einmal aufführen, in wie vielen Staaten es Referenden zu diesem Vertrag gibt.

(Herr Gürth, CDU: Muss nicht sein!)

Ein negatives Referendum würde ausreichen, damit der Vertrag nicht in Kraft tritt. Sie können doch aber nicht ernsthaft dieses Argument zur Begründung dafür heranziehen, warum wir in Deutschland nicht auch die Bürger einbeziehen wollen.

(Beifall bei der FDP - Starker Beifall bei der PDS)

Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Damit ist die - -

(Unruhe)

Ich bin noch hier vorn.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Damit ist die Debatte beendet und wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1193. Wer der Empfehlung des Ausschusses folgt, den Antrag in der Drs. 4/861 abzulehnen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen der FDP und der PDS. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.

(Unruhe)

- Wenn es irgendwie möglich ist und ich mich gegen Ihre Geräuschkulisse durchsetzen kann, möchte ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. Die Fragestunde wird nun doch erst am morgigen Tag durchgeführt, weil es die SPD-Fraktion so wünscht. Das ist legitim.

Wir haben aber noch 45 Minuten Zeit und die Chance, heute bis zu fünf Tagesordnungspunkte, die für die morgige Sitzung vorgesehen waren, zu behandeln, weil es sich im Wesentlichen um unstrittige Themen, die ohne Debatte beschlossen werden sollen, oder um Einbringungen handelt.

Ich werde jetzt einfach mit dem Aufruf beginnen und wir werden sehen, wie weit wir kommen. Wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich mich freuen, wenn Sie dies durch etwas mehr Aufmerksamkeit zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der CDU, bei der PDS und bei der FDP)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1151

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 4/1219

Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 20. November 2003 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gürth. Bitte sehr, Herr Gürth, Sie haben das Wort.

Herr Gürth, Berichterstatter des Ältestenrates:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Ältestenrat wurde der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes überwiesen. Dieser hat in Würdigung des Berichtes der Diätenkommission und des Landtagspräsidenten über den Gesetzentwurf beraten. Der Ältestenrat kam mehrheitlich zu der Auffassung, die vorgeschlagene Änderung des § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung des Entwurfes vorzunehmen.

Allerdings galt es, über einen neuen Aspekt, der bei der Einbringung in der Form noch nicht gewürdigt werden konnte, zu beraten. Im Ältestenrat und in den Fraktionen ist man der Auffassung, dass die Abgeordneten

die Möglichkeit bekommen sollten, die über das Landesdatennetz verfügbaren Daten - sofern es technisch möglich ist - in fernerer Zukunft auch über die Wahlkreisbüros abrufen zu können.

Dieses Anliegen muss entsprechend gewürdigt werden, dafür muss Vorsorge getroffen werden und dazu bedarf es einer Rechtsgrundlage. Um das eindeutig festzustellen, wurde über den Gesetzentwurf hinaus ein zweiter Punkt unter § 1 des Gesetzentwurfes eingefügt. Dieser lautet: In § 7 Abs. 3 Buchst. b werden nach den Worten „Informations- und Kommunikationstechnik“ die Worte „einschließlich der Kosten für den Zugang zum Landesdatennetz“ eingefügt.

Damit ist auch diesbezüglich Rechtssicherheit hergestellt. Diese Änderung, die bei der Einbringung noch nicht diskutiert wurde, hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2004. Insofern war dieser Punkt nicht weiter zu berücksichtigen.

Der Ältestenrat hat die von mir kurz vorgestellten Änderungen des Abgeordnetengesetzes mit einem Abstimmungsergebnis von 10 : 3 : 0 Stimmen beschlossen. Ich empfehle Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Gürth. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Damit treten wir ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1219. Es geht zunächst um die selbständigen Bestimmungen. Ich schlage vor, den § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung anzuwenden und über die beiden Paragrafen gemeinsam abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Ich stelle die beiden Paragrafen zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen außer der PDS-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion und eine Abgeordnete der SPD-Fraktion. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab: Neuntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist die Überschrift angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer diesem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Somit ist das Gesetz angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesarchivgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1194

Einbringer wird der Minister des Innern Herr Jeziorsky sein. Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Landesmelderecht grundlegend modernisiert werden. Außerdem soll im Landesarchivgesetz eine Schutzfristenregelung an die Rechtslage im Bund und in den anderen Ländern angeglichen werden.

Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aus der Umsetzung der rahmenrechtlichen Vorgaben des inzwischen dreimal geänderten Melderechtsrahmengesetzes zum bundesweiten Verzicht auf die Abmeldung bei Umzügen im Inland sowie auf die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Anmeldung und die elektronische Selbstauskunft durch den Betroffenen und zur Einführung automatisierter Verfahren bei der Übermittlung von Meldedaten an Behörden des Inlandes, der Mitgliedsstaaten der EU und an private Stellen.

Weitere Änderungen, die ich an dieser Stelle besonders ansprechen möchte, sind die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Daten über die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und der Verzicht auf die bisher verbindlich vorgeschriebenen Meldescheinvordrucke.

Hervorzuheben ist dabei, dass das Melderecht durch diese Änderungen grundlegend modernisiert und so fit für die elektronische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung gemacht werden soll. Mit der Novellierung des Landesmeldegesetzes werden die rechtlichen Möglichkeiten für die Meldebehörden geschaffen, die Vorteile der Informationstechnik zu nutzen, um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Zukünftig dürfen die Meldebehörden untereinander, mit anderen Behörden und mit dem Bürger auch elektronisch kommunizieren. Ich erwarte daher, dass die Meldebehörden ihrer Funktion als Dienstleister zukünftig in noch stärkerem Umfang nachkommen können.

Die Nutzung neuer elektronischer Kommunikationsstrukturen - lassen Sie mich hierzu das Stichwort E-Government nennen - ist dabei als Angebot an die Kommune zu verstehen, ihre Verwaltung eigenverantwortlich zu modernisieren, um effektiver und kostengünstiger arbeiten zu können.

Fest steht auch, dass sich die öffentlichen Verwaltungen den Herausforderungen des E-Governments - die Änderungen im Melderecht sind ein bedeutender Baustein für die Schaffung moderner Verwaltungen - nicht verschließen können, wenn sie mit den Anforderungen des 21. Jahrhunderts Schritt halten wollen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nunmehr auf einige Punkte der Gesetzesänderung besonders eingehen. Insbesondere soll den Meldebehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, die elektronische Anmeldung zuzulassen, wenn sich die Betroffenen durch eine qualifizierte elektronische Signatur authentisieren können. Im Ergebnis können wir sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung zeitaufwendige Verfahren mittelfristig erheblich reduzieren.

Das zuletzt dargestellte Verfahren der elektronischen Anmeldung und die damit verbundene technische Ausrüstung der Verwaltung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einführung automatisierter Verfahren zur Übermittlung von