Herr Wolpert hat das gerade mit den drei Verwaltungsebenen beschrieben, in denen die Stadt- und Gemeinderäte installiert werden. Das führt zu einer überdurchschnittlichen Bürokratisierung und zu einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Aufgaben als Dienstleistung der kommunalen Verwaltung.
Ich möchte an dieser Stelle aber nicht rückblickend auf die Diskussionen Bezug nehmen, die wir in den letzten Monaten geführt haben, sondern etwas dazu sagen, was wir mit Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit erreicht haben. Sie werden sich erinnern, dass in der Zeit von 1999 bis 2002, in der Sie die drei Vorschaltgesetze auf den Weg gebracht haben, nicht nur eine relative Unruhe, sondern eine sehr starke Unruhe, insbesondere im gemeindlichen Bereich, in den Landbereichen, war, die dazu geführt hat, dass man eigentlich nur Selbstbeschäftigung betrieben hat.
Die kommunale Dienstleistung konnte nicht in dem Maße ausgeübt werden, wie sie für die Bürger in SachsenAnhalt notwendig gewesen wäre.
Genau das ist jetzt nicht mehr so. Sie können erkennen, dass unser Gesetz auf einer vernünftigen, sachlichen Basis umgesetzt wird, dass die Gespräche zwischen den kommunalen Entscheidungsträgern sachlich, kompetent und ruhig erfolgen und dass wir in dem von Ihnen bemängelten Zeitraum bis zum 31. März nächsten Jahres zügig arbeiten werden.
Ihren Vorwurf, den Sie in den letzten Monaten des Öfteren erhoben haben, wir hätten mit der Aufhebung der drei Vorschaltgesetze das Land Sachsen-Anhalt zurückgeworfen, möchte ich an dieser Stelle zurückweisen. Wenn Sie diesen vernünftigen Weg, den wir jetzt gegangen sind, vielleicht schon im Jahr 1999 beschritten hätten, dann wären wir wirklich drei Jahre weiter. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Madl. - Als letztem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion noch einmal dem Abgeordneten Herrn Rothe das Wort. Bitte sehr, Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion enthält eine gesetzliche Aufgabenverlagerung aus dem eigenen Wirkungskreis der Mitgliedsgemeinden auf die Gemeinschaftsebene und, damit notwendigerweise zusammenhängend, eine unmittelbare demokratische Legitimation des Gemeinschaftsorgans. Auf die Bezeichnung „Verbandsgemeinde“ kommt es nicht an, sondern es kommt darauf an, dass die Verwaltungsgemeinschaft inhaltlich qualifiziert und nicht bloß vergrößert wird.
Lassen Sie mich aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf über die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zitieren, den die Landesregierung mit Schreiben vom 6. März dieses Jahres dem Landtag übermittelt hat. Dort heißt es:
„Nunmehr sollen, Forderungen der kommunalen Praxis folgend, solche Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft obliegen, die vernünftigerweise zur Qualitätssicherung und Kostenreduzierung und damit im Interesse der Bürger für eine Mehrzahl von Gemeinden erledigt werden. In der Konsequenz der Modifizierung der Aufgabenansiedelungen sind die Vorschriften über den Gemeinschaftsausschuss anzupassen.“
Dieser uns förmlich über den Landtagspräsidenten mitgeteilte Regierungsentwurf vom März dieses Jahres ist nicht in den Landtag eingebracht worden. Herr Wolpert und Herr Madl hätten hier sonst ganz andere Reden halten müssen.
Sie haben heute die Gelegenheit, sich eines Besseren zu besinnen, denn so weit ist der Regierungsentwurf vom März gar nicht von dem entfernt, was wir Ihnen mit der Einbringung im Mai vorgehalten haben und was heute zur Abstimmung steht.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionäre haben lange Zeit Mindesteinwohnerzahlen als Kriterium für die Leistungsfähigkeit von Verwaltungen abgelehnt. Erst sollten die Aufgaben, dann die Größen bestimmt werden. Ihr im vergangenen Monat beschlossenes Gesetz enthält aber nichts weiter als Mindesteinwohnerzahlen und ein Funktionalreförmchen in der Aufgabenverlagerung von den Kreisen auf die Gemeinden, das nicht der Rede wert ist.
Mit unserem Entwurf wird auch die Mitgliederzahl der Verwaltungsgemeinschaften begrenzt, indem für die Mitgliedsgemeinden eine Mindesteinwohnerzahl festgeschrieben wird. Niemand kann die Vielzahl von Mitgliedsgemeinden administrieren, wie sie sich aus Ihrem Gesetz mit den neuen Mindesteinwohnerzahlen für Verwaltungsgemeinschaften ergibt.
Eine landesweite Gemeindegebietsreform ist gerade in Brandenburg in Kraft getreten. Eine derartige Reform wollten und wollen wir für Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPDFraktion beinhaltet eine Änderung von § 75 der Gemeindeordnung, wonach sich benachbarte Gemeinden zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft bis zum 30. Juni 2004 auch über Kreisgrenzen hinweg zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammenschließen können. Die einschränkenden Bedingungen sind so formuliert worden, dass kreisübergreifende Zusammenschlüsse regelmäßig zu genehmigen sind.
In seiner Regierungserklärung zum Thema „Reformen braucht das Land“ hat der Herr Ministerpräsident am 13. März 2003 ausgeführt - ich zitiere -:
„Wenn wir jetzt die Neuformierung von Verwaltungsgemeinschaften über bisherige Kreisgrenzen hinweg bewusst zulassen, kommt eine Entwicklung in Gang, deren Eigendynamik vorhersehbar ist. Wir werden sie nicht bremsen, aber steuern.“
In der Begründung zum Regierungsentwurf vom März 2003 hieß es, das Einverständnis der betroffenen Landkreise für kreisgrenzenüberschreitende Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden werde in der Praxis nicht erreicht, sodass eine Stärkung der Verwaltungsstrukturen dort, wo sie am nachhaltigsten erforderlich sei, nicht erfolgen könne. Diese Hürde werde nun beseitigt.
Mit dem im vergangenen Monat vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften wird das Innenministerium ermächtigt, durch Verordnung eine Zuordnung kreisübergreifender Verwaltungsgemeinschaften zu einem der beteiligten Landkreise vorzunehmen. Das Gesetz ist noch nicht veröffentlicht worden. Aber es ist schon heute klar, dass das Innenministerium nur kreisübergreifende Gebietsänderungen, also Gemeindezusammenschlüsse, nicht jedoch die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften gegen den Willen eines der beteiligten Landkreise genehmigen will.
Heute Abend treffen sich in Giersleben Vertreter von drei Verwaltungsgemeinschaften, um das Projekt einer kreisübergreifenden Verwaltungsgemeinschaft zu retten, das vor der Landtagswahl bereits weit gediehen war. So wie das Innenministerium agiert, wird es am Ende zur Zuordnung der Wippertal-Orte nach Aschersleben als Trägergemeinde kommen. Die Stadt Aschersleben will das gar nicht, weil sie befürchtet, im Gemeinschaftsausschuss majorisiert zu werden.
Wo bleibt denn die Freiwilligkeit, wenn kleine Gemeinden, die sich lieber mit ihresgleichen zusammentun, einer vielfach größeren Trägergemeinde überantwortet werden, die diese Aufgabe nicht annimmt? So entsteht weitere Unsicherheit, aber keine Nachhaltigkeit. Ich bitte Sie darum, den kleinen Gemeinden eine Perspektive zu geben.
Das Innenministerium sollte aufhören, den allerhöchsten Willen des Ministerpräsidenten zu konterkarieren, und kreisübergreifende Verwaltungsgemeinschaften zulassen, auch wenn nicht jeder Landrat damit einverstanden ist.
Ich erwarte, Herr Minister Robra, dass der Ministerpräsident sich an dieser Stelle durchsetzt. Sein kalifornischer
Vielen Dank, Herr Rothe. - Meine Damen und Herren! Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1114 ein. Es wurde bereits gesagt, dass der Ausschuss für Inneres empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Drs. 4/739 abzulehnen. Darüber haben wir abzustimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres folgt, den Gesetzentwurf in der Drs. 4/739 abzulehnen, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Bei den Fraktionen von SPD und PDS. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit wurde dem Vorschlag des Ausschusses für Inneres gefolgt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir liegen gut in der Zeit. Ich schlage vor, Tagesordnungspunkt 8 noch vor der Mittagspause zu behandeln. Es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit.
Ich habe gerade erfahren, dass Herr Polte der Einbringer ist. Ich weise darauf hin, dass sich der Abgeordnete nicht im Saal befindet. Wir müssten einen anderen Tagesordnungspunkt aufrufen oder einen Augenblick warten, um ihn zu holen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratungen fort. Die Mittagspause war lang, aber offensichtlich nicht lang genug. Das nützt jedoch jetzt alles nichts. Es war vereinbart, dass wir um 13.15 Uhr den nächsten Tagesordnungspunkt beraten.
Die erste Beratung fand in der 21. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2003 statt. Ich bitte Herrn Dr. Polte, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu neh