kommt zum Ausdruck, dass er sich über sein Fehlverhalten nicht im Klaren ist und aus den Vorgängen nichts gelernt hat. Herr Minister Becker fühlt sich noch immer zum Oberbürgermeister der Stadt Naumburg berufen und hat nicht in seine neue Rolle als Justizminister gefunden.
Der zweite bekannt gewordene Fall geht genau wieder in diese Richtung, sodass es jetzt einer grundlegenden Aufklärung bedarf.
Der Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist eine logische Folge daraus. In den vergangenen Wochen sind einige der Antragsteller in der Öffentlichkeit nach dem Motto „Wir haben momentan andere Probleme“ und „Politiker sind doch alle gleich; machen, was sie wollen, und kungeln, wo es geht“ wiederholt gefragt worden, warum wir die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses eigentlich fordern.
Gerade im Verlauf der letzten Landtagssitzung ist aber deutlich geworden, dass wir nur durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einen weiteren Verlust an Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die Politik verhindern können.
In dem Untersuchungsausschuss soll alles offen ausgesprochen werden, sollen Zeugen vernommen werden und unter Eid aussagen müssen. Dies ist der richtige Ort, an dem wir über alle Fragen klar reden können.
Herr Minister Becker erhob in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 18. November 2003 den Vorwurf, er halte den definierten Untersuchungsauftrag teilweise für einen Ausforschungsantrag. Auch Kollegen der CDU und der FDP erheben diesen Vorwurf.
Insbesondere unsere Forderung im Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, eine Klärung aller Vorgänge herbeizuführen, bei denen der Minister der Justiz im Rahmen seiner Amtsführung in Bezug auf die Stadt Naumburg und den Burgenlandkreis tätig wurde, wird als missbräuchlich angesehen. Derartige Angriffe auf die rechtliche Zulässigkeit des Antrages scheinen leider zum politischen Geschäft zu gehören.
Ich möchte jetzt Herrn Minister Becker mit einer Äußerung zitieren, die er bekannterweise gemacht hat, als es damals um die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur so genannten Affäre Rehhahn ging.
„Herr Oleikiewitz, Sie haben von rechtlichen Bedenken gesprochen, die Sie gegen die Einsetzung eines solchen Ausschusses im konkreten Einzelfall haben. Sie haben auch davon gesprochen, dass Sie hierin einen Missbrauch des Oppositionsrechts sehen würden.
Könnten Sie mir einmal die Kriterien, die Sie zu diesem harten Urteil veranlassen, nennen? Denn es gibt eine umfassende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Einsetzung missbräuchlich ist und wann nicht. Wir hätten als Opposition natürlich gern gewusst, von welchen Kriterien Sie sich bei dieser Schelte, bei diesem harten Urteil eigentlich haben leiten lassen. - Beifall bei der CDU“
Selbstverständlich haben auch wir uns mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt, weil wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen wollten, wir benutzten den Unter
Abschnitt II Nr. 3 des Einsetzungsantrages hat seine Berechtigung aufgrund der Antwort des Ministers Becker in der Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 14. Oktober 2003 auf eine Frage zum Brief des Ministers an den Oberbürgermeister der Stadt Naumburg Herrn Preißer. In dieser Sitzung hat der Minister auf Nachfrage hin geantwortet, dass er in keinem weiteren Fall versucht habe, Einfluss zu nehmen. Zum Wahrheitsgehalt dieser Antwort nur so viel: Wenige Tage später hatten wir die versuchte Einflussnahme auf die Besetzung einer Notarstelle auf dem Tisch.
(Widerspruch bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Das ist doch Quatsch! - Zurufe von der CDU und von der FDP)
Deshalb sind wir der Ansicht, dass der Antrag verfassungsrechtlichen Bedenken standhält. Der Minister muss sich an seinem kategorischen Nein dazu, dass es keine weiteren Fälle gibt, messen lassen.
(Herr Gürth, CDU: Den Gefallen werden wir Ih- nen nicht tun! - Frau Weiß, CDU: Das müssen Sie schon uns überlassen!)
Aber darüber, ob Sie damit Ihren Justizminister stützen oder ob Sie ihn damit nicht eher in seinem Ansehen beschädigen, müssen Sie entscheiden. Es ist glücklicherweise so, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitenrecht ist, das uns von der Mehrheit des Hauses nicht streitig gemacht werden kann.
Wir haben immer häufiger damit zu kämpfen, dass das gesamte politische System in unserem Land einen gewaltigen Ansehensverlust erleidet. Das dürfen wir aber nicht zulassen. Wir dürfen nicht mit einem Übergehen zur Tagesordnung zur Aushöhlung verfassungsmäßiger Grundlagen beitragen, indem wir sehenden Auges diese Vorgänge ungeprüft dulden und nicht untersuchen. Ansonsten setzen wir uns selbst dem Vorwurf aus, dass wir unsere Position nicht rechtmäßig ausfüllen. Der Untersuchungsausschuss ist daher dringend erforderlich und sollte schnellstmöglich seine Arbeit aufnehmen.
Frau Kollegin Grimm-Benne, ich verweise auf § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes, in dem es heißt:
„Der Landtag kann zum Zwecke der Aufklärung eines Sachverhaltes, dessen Untersuchung im öffentlichen Interesse liegt, einen Untersuchungsausschuss einsetzen.“
Geben Sie mir darin Recht, dass das, was Sie wollen, nämlich die unterschiedlichen Bewertungen, die wir - zumindest auf den ersten Fall gemünzt - nach der Sachaufklärung im Ausschuss für Recht und Verfassung bereits umfänglich betrieben haben, gar nicht aus dem im Untersuchungsausschussgesetz definierten Zweck hervorgeht?
Herr Kosmehl, ich gebe Ihnen nicht Recht. Wie Sie schon selbst einleitend gesagt haben, ist nur der erste Fall in der Sondersitzung behandelt worden. Aber schon in diesem Zusammenhang sind weitere Fragen aufgetaucht, wie ich in meiner Rede bereits ausgeführt habe. Die zweite Angelegenheit bezüglich der Notarstelle ist überhaupt noch nicht behandelt worden.
(Herr Gürth, CDU: Normales Dienstgeschäft! Da brauchen wir keinen Ausschuss! - Frau Weiß, CDU: Weil es keine weiteren Fragen gibt!)
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Damen und Herren der Jungen Union Köthen
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Beitrag wird vom Abgeordneten Herrn Stahlknecht abgegeben. Bitte sehr, Herr Stahlknecht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist selbstverständlich das verfassungsmäßige Recht einer Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Landtages. Er entstand als Institution der englischen Parlamentspraxis und fand bereits im 19. Jahrhundert Eingang in das deutsche Verfassungsrecht.
Die CDU akzeptiert selbstverständlich die Geltendmachung dieses Minderheitenrechts am heutigen Tage zunächst vorurteils- und wertungsfrei. Allerdings können wir mit dem Inhalt des Antrages, den Sie, meine Damen und Herren links von mir gesehen, formuliert haben, nicht übereinstimmen.
Kollege Kosmehl hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes im Wesentlichen besagt:
„Der Landtag kann zum Zweck der Aufklärung eines Sachverhaltes... einen Untersuchungsausschuss einsetzen.“
Unter Abschnitt II Ihres Antrages möchten Sie den Sachverhalt um die Ablöse von Stellplätzen geklärt wissen. Dieser Sachverhalt, meine Damen und Herren, ist im Rechtsausschuss im Rahmen der Anhörung abschließend und zweifelsfrei aufgeklärt worden. Er ist aufgeklärt.
Meine Damen und Herren! Ich habe keine Anhaltspunkte für eine mangelnde Glaubwürdigkeit der Angehörten gesehen. Die Aussagen waren glaubhaft und in sich widerspruchsfrei. Ich weiß nicht, ob Sie heute den Angehörten das Gefühl vermitteln wollen, dass sie dort die Unwahrheit gesagt haben und vielleicht etwas anderes sagen werden, wenn sie noch einmal angehört werden. Dazu würde ich mich an Ihrer Stelle noch nicht einmal unterschwellig versteigen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, gestatten Sie mir noch eine Frage. Frau Kollegin Grimm-Benne, wenn der Sachverhalt nicht aufgeklärt war, wie es von Ihnen gesagt wurde, warum forderten Sie dann in unseriöser Weise vor dem Hintergrund eines nicht aufgeklärten Sachverhaltes den Rücktritt eines ehrwürdigen Ministers?