Protocol of the Session on September 18, 2003

Zweitens. Im derzeitigen System gibt es unwirtschaftliche Doppelstrukturen und institutionelle Fehlanreize zur Kostenverlagerung. Das ist ineffizient und durch eine einheitliche Kostenträgerschaft und Aufgabenverantwortung zu ersetzen.

Drittens. Im jetzigen System gelingt die Eingliederung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nur völlig unzureichend. Das ist ineffektiv und durch eine verstärkte Aktivierung dieser Zielgruppe, durch intensivere Betreuung, durch mehr Arbeitsanreize und konsequentere Sanktionierung zu beheben. - So viel zu dem bundesweit ganz aktuellen Thema.

Als Ziele einer Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gibt es deswegen vor allem zwei wichtige Punkte: Erstens. Das neue Sicherungssystem sollte steuerfinanziert und bedarfsorientiert sein sowie hinreichende Arbeitsanreize bieten. Zweitens. Der einheitliche Zugang zu Eingliederung, Vermittlung und Beratung ist für alle erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen zu gewährleisten.

Die Bundesregierung hat, um diese Zielsetzungen zu erreichen, den so genannte Hartz-IV-Gesetzentwurf, der offiziell „Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ heißt, vorgelegt. Nach unserem Eindruck erfüllt der Gesetzentwurf diese Zielsetzungen nur sehr begrenzt.

Ich nenne einige aus meiner Sicht besonders wesentliche Punkte. Der Gesetzentwurf Hartz IV beteiligt fälschlicherweise den Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung mit 5,9 Milliarden € durch einen Aussteuerungsbeitrag an der Finanzierung des neuen Systems. Weiterhin eröffnet der Entwurf der Bundesregierung über die Bewertung der Erwerbsfähigkeit bzw. der Verfügbarkeit der Hilfebedürftigen einen neuen Verschiebebahnhof zulasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Schließlich führt Hartz IV, wenn es dabei bliebe, dazu, dass kommunale Mitarbeiter zur Erfüllung der Aufgaben in der Bundesanstalt für Arbeit herangezogen werden, ohne dass die Kommunen oder gar die Länder noch irgendeine Steuerungs- und Gestaltungskompetenz hätten. Auch das ist eine ungewöhnlich problematische Konsequenz.

Deswegen bevorzugt die Landesregierung als Diskussionsgrundlage den Entwurf des vom Lande Hessen vorgelegten Existenzgrundlagengesetzes. Ich sage bewusst, als Diskussionsgrundlage, weil eines ganz klar ist: Am Schluss muss man sich zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hierbei auf eine einheitliche Linie verständigen.

Der Entwurf des EGG, des Existenzgrundlagengesetzes, enthält - deswegen, meine ich, verdient er Beachtung - eine deutlich großzügigere Freibetragsregelung für Hinzuverdienste von Transferempfängern, also eine bessere Lohnfreistellung, und bietet damit ausreichende Anreize zur Aufnahme von Beschäftigung; denn es ist, glaube ich, bei allen, auch hier im Hause, ein ganz wesentliches Ziel, dass man denen, die von der zukünftigen Hilfe leben, einen Anreiz geben muss, wenigstens begrenzte Tätigkeiten aufzunehmen, und zwar ohne dass der Anreiz dadurch, dass alles verrechnet wird, wieder in sich zusammenfällt.

Der EGG-Entwurf sieht im Übrigen eine klare Aufgabenverteilung vor. Die Bundesanstalt für Arbeit ist für die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosenversicherungsfälle zuständig und die Kommunen haben wie bisher die Aufgabe der steuerfinanzierten Existenzsicherung ihrer Bürger.

Deswegen fordert der Deutsche Landkreistag dieses Modell, wobei es auch eine klare Gegenposition im kommunalen Bereich vom Städtetag dagegen gibt. Das ist eine Position, die wir sehr ernst nehmen müssen. Der Städtetag befürchtet, dass die Finanzkraft der kommunalen Gebietskörperschaften überfordert werden könnte, wenn die Finanzverantwortung im Wesentlichen bei den kommunalen Gebietskörperschaften liegt.

Deswegen meine ich, dass es, wenn man dem hessischen Entwurf folgt, ganz wesentlich auf die Frage ankommen dürfte, ob verfassungsrechtlich abgesichert werden kann, dass die kommunalen Gebietskörperschaften für ihre Aufwendungen vom Bund einen entsprechenden Ausgleich bekommen. Nach dem Entwurf des Landes Hessen wäre der regionale Ausgleich im Moment für Sachsen-Anhalt außerordentlich vorteilhaft. Für jeden Transferempfänger würden 86 % der Kosten vom Bund an die Kommune erstattet.

Aber, meine Damen und Herren - ich sage das ganz klar -, das wäre nur über eine Änderung des Grundgesetzes möglich, weil im Moment ein Anspruch der kommunalen Gebietskörperschaften auf Ausgleich durch den Bund nicht existiert. Deswegen sage ich, eine Zweidrittelmehrheit für eine solche Regelung, wie sie Hessen vorschlägt, muss dadurch zustande kommen, dass man für eine solche Regelung einen Konsens findet, oder man wird sich über andere Regelungen zu unterhalten haben.

Eines ist klar: Wenn man den Entwurf der Bundesregierung unverändert zum Gesetz machen würde, hätte das kurzfristig etwa für Sachsen-Anhalt einen dramatischen Kaufkraftverlust und damit einen ökonomisch nachteiligen Effekt zur Folge.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Auch das, meine ich, wird man in diesem Zusammenhang sehen müssen. Selbstverständlich kann der Bund in gewissem Umfang solche negativen Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Entwicklung wieder ausgleichen, auch an anderer Stelle, indem er beispielsweise für mehr investive Mittel sorgt und damit mehr Arbeits

plätze im ersten Arbeitsmarkt entstehen, was insgesamt eine positive wirtschaftliche Entwicklung gerade in Ostdeutschland zur Folge hätte.

Alles in allem: Ich glaube nicht, dass wir heute eine abschließende Position beziehen können. Wir sehen das Pro und Kontra sowohl des Vorschlags der Bundesregierung als auch des Vorschlags des Landes Hessen. Wir werden uns im Bundesrat bemühen, mit der Bundesregierung, mit dem Bund auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen; denn eines ist deutlich - ich habe das mit den Zitat von Adorno zum Ausdruck gebracht -: So, wie die Regelungen im Moment sind, können sie aus vielerlei Gründen nicht Bestand haben. - Herzlich Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von Minister Herrn Kley)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Marion Fischer. Doch zunächst habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der Krankenpflegeschule der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion wird dem Antrag der PDS nicht folgen. Aufgrund der sachlichen Vorgabe des Herrn Ministers kann ich mich auf die Begründung dafür, warum wir das nicht tun wollen, beschränken: Dieser grundsätzlich andere Politikansatz lehnt zum einen die Vorschläge der B-Länder und zum anderen die Vorschläge der Bundesregierung ab und fordert bei dieser so wichtigen Reform einen Alleingang von Sachsen-Anhalt. - Welchen Erfolg versprechen Sie sich eigentlich davon, liebe Kolleginnen und Kolleginnen der PDS-Fraktion?

Der Reformbedarf bezüglich der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe - das wurde schon gesagt - ist parteiübergreifend unbestritten. Das Nebeneinander zweier Sozialleistungssysteme ist uneffizient sowie ungerecht; das eigentliche Ziel, nämlich die Eingliederung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, ist absolut verfehlt worden.

Wir sind an einer Lösung interessiert, die von der Verwaltung her funktioniert und sich nicht nur darauf beschränkt, Niveaus abzusenken. Das neue Leistungssystem sollte, wie auch schon gesagt, steuerfinanziert und bedarfsorientiert sein sowie ausreichend Arbeitsanreize schaffen.

Den Menschen muss eine zweite Chance gegeben und nicht eine Lohnersatzleistung angeboten werden, die unter bestimmten Bedingungen bis an das Lebensende gezahlt wird. Das ist ein Fremdkörper oder, wenn Sie so wollen, ein Fehler im System, der nicht erst seit gestern besteht, sondern - das muss man fairerweise zugeben - sich über Jahrzehnte und insbesondere in den letzten 20 Jahren verstetigt hat und den es jetzt zu beseitigen gilt.

Gehen wir von dem Reformplan der Bundesregierung aus, so sollen noch in diesem Jahr die Konzepte Hartz III und Hartz IV verabschiedet werden, wohl wissend, dass es zur Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II noch keine endgültige Lösung gibt. Meiner Ansicht nach kann aber ein effizienter Umbau der Bundesanstalt für Arbeit erst

erfolgen, wenn es eine Entscheidung zwischen diesen beiden Alternativen gibt, nämlich zum einen die Trägerschaft durch die Bundesanstalt für Arbeit und zum anderen die Trägerschaft durch die kommunale Selbstverwaltung. Anhand des Stichwortes „Änderung des Grundgesetzes“ wird deutlich, dass das sicherlich eine sehr schwierige Komponente sein wird. Das würde in der logischen Schlussfolgerung bedeuten, die In-Kraft-Setzung des Konzeptes Hartz III vorerst zu stoppen.

Beide Vorschlägen enthalten Elemente, die durchaus zustimmungswürdig sind. Das hat auch der Herr Minister schon ausgeführt. Zur Entscheidungsfindung ist es unserer Ansicht nach notwendig, abschließend die finanziellen Auswirkungen beider Gesetzentwürfe zu prüfen und die Spezifik des Arbeitsmarktes der neuen Bundesländern deutlich zu machen. Das ist bei beiden Gesetzentwürfen nicht oder in nicht ausreichendem Maße der Fall. Mit diesem Ergebnis muss Sachsen-Anhalt dann im Bundesrat eine Position formulieren.

Sicherlich ist es notwendig, in diesem Zusammenhang über Übergangsfristen bzw. Überleitungszuschläge, über eine Anrechnung von Vermögen auf die Sozialhilfe, über Sanktionen, über Einkommensverluste bei privaten Haushalten und die daraus folgenden Kaufkraftverluste zu sprechen. Wir halten es deshalb im Hinblick auf die Entwicklung unseres Landes für falsch, aus dieser Gesamtdiskussion mit Einzelforderungen und vorschnellen Ablehnungen herauszutreten, wie das für meine Begriffe in Ihrem Antrag formuliert worden ist.

Ich meine hinsichtlich der Dinge, die jetzt angesprochen worden sind: Wir haben als Abgeordnete auch die Möglichkeit, im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss über diese Thematik, auch mit der Landesregierung, zu diskutieren und diese beiden Gesetzentwürfe noch einmal zu vergleichen. Das sollten wir uns im Prinzip auch nicht nehmen lassen.

Ich sage Ihnen, Herr Minister, an dieser Stelle generell alle Unterstützung zu und sage noch Folgendes: Generell unterstützen wir die Landesregierung bei ihren Bemühungen im Bundesrat um das Zustandekommen eines Kompromisses, der die finanziellen Konsequenzen der Reform für die Länder und die Kommunen händelbar macht, immer vor der Hintergrund eines mutigen und konsequenten Umbaues der Leistungssysteme von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Eine gemeinsame Lösung scheint aus unserer Sicht nicht unmöglich zu sein; denn Vorschläge im Konzept Hartz IV und im so genannten Hessen-Modell sind bis auf die Trägerschaft - das gebe ich gern zu - soweit nicht auseinander. - Ich bedanke mich ganz herzlich.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Fischer. - Für die SPD-Fraktion wird Frau Ute Fischer sprechen. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die PDS-Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag auf die Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes II. Bei genauerem Hinsehen stellt man aber fest, dass es nur um die Höhe der Leistung geht.

Ich erspare mir die Begründung für die Notwendigkeit, diese beiden steuerfinanzierten Leistungen zusammenzuführen, weil darüber schon genug geredet worden ist.

Seit langem schon ist diese Reform eingefordert worden. Wir beklagten selbst in diesem Haus die Verschiebebahnhöfe und rangen um ein Minimum an Beteiligung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Die Zusammenführung der Systeme ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Zugangs- und Teilhabegerechtigkeit für arbeitsfähige Sozialhilfe Empfangende.

Sicher steht außer Frage: Die Absenkung der Arbeitslosenhilfe betrifft die neuen Bundesländer besonders hart. Der Kaufkraftverlust wird schmerzlich sein und nicht gerade zum Wirtschaftswachstum beitragen. Aber genau darum kämpfen wir weiterhin um Sonderregelungen für strukturschwache Gebiete und hoffen, dass bis zum Jahr 2005 die Arbeitsmarktreform wenigstens teilweise gegriffen hat.

Demzufolge gehört für mich zur Ausgestaltung auch die Steuerung der Reform durch die sie begleitenden Programme, zum Beispiel das Programm „Jump plus“ für junge Leute und das Programm für Langzeitarbeitslose mit 700 Millionen € Bundes- und 100 Millionen € ESFMitteln sowie die Stimulierung kommunaler Investitionen.

Mir geht es um eine gut überlegte Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes II, wobei ich effiziente Strukturen - das bedeutet für mich flächendeckend eingerichtete, gut funktionierende Job-Center bei den Agenturen für Arbeit - sehr wohl mit einbeziehe.

Dabei steht für mich, und ich denke, auch für meine Fraktion, fest: Die Finanzverantwortung und die Verwaltungsverantwortung gehören dabei in eine Hand. Um den Erfolg der Arbeit der Job-Center zu sichern, bedarf es einer effektiven Vorbereitungsarbeit und Zusammenarbeit mit den anderen Trägern von Eingliederungsleistungen, den Kommunen und auch den sozialen Verbänden. Ich glaube, gerade das funktioniert zurzeit nicht. Das habe ich zumindest bei verschiedenen Veranstaltungen und Fachdiskussionen bemerkt.

Wichtig ist für mich: Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt darf nicht losgelöst von den anderen drei Gesetzen, das heißt, von der Arbeitsmarktreform insgesamt gesehen werden.

Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ steht auch beim vierten Gesetz im Vordergrund. Die Schwierigkeiten einer Vermittlung kenne ich sehr wohl. Dazu bin ich auch oft genug beim Arbeitsamt und erlebe das in den Sprechstunden.

Deshalb gehört für mich zur Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes II, dass die Versicherungsleistungen inbegriffen sind, dass ein Zuverdienst gestattet wird, dass es ein Einstiegsgeld für Langzeitarbeitslose gibt, dass die Altersvorsorge nicht angetastet und Wohneigentum nicht angerechnet wird. Wichtig ist für mich auch der Kinderzuschuss von bis zu 140 € pro Kind, um Armut durch Kinder auszuschließen. Die Pauschalierung ergänzender Leistungen für Bekleidung und andere Mehrbedarfe setzt auf Mündigkeit und Eigenverantwortung und kann sicherlich an manchen Stellen auch problematisch werden.

Zum Umgang mit dem Antrag. Wir würden einer Überweisung des Antrags die Priorität geben. Frau Fischer, Sie haben das selbst angesprochen: Es wäre sicherlich gut, mit dem Ministerium im Ausschuss über diese Probleme sowie über die gegenwärtige Begleitung der Re

form in Sachsen-Anhalt und über die Wirksamkeit der Programme zu beraten, die es zurzeit gibt.

Sollte diese Überweisung nicht zustande kommen, beantragen wir eine punktweise Abstimmung. Unser dann praktiziertes Abstimmungsverhalten werde ich gleich begründen.

Bei der Abstimmung über Punkt 1 werden wir uns der Stimme enthalten. Wünschenswert wäre natürlich vieles, aber die Finanzierung ist immer eine andere Problematik.

Punkt 2 lehnen wir ab, das aber auch nicht leichtfertig. Wir sehen durchaus die Probleme beim Umgang mit dem bisher festgelegten Geld. Wir sehen aber den Zusammenhang zur Tarifentwicklung und können nicht ernsthaft wollen, dass Arbeitslosengeld II Empfangende besser gestellt werden als Beschäftigte. Wir wissen, wie die Tarifentwicklung im Moment ist.

Punkt 3 stimmen wir zu. Aber aus der Diskussionen im Bundestag lässt sich schließen: Diese Forderung wird auch ohne eine Intervention der Landesregierung umgesetzt. Das haben inzwischen auch die Bundestagsabgeordneten begriffen.

Punkt 4 stimmen wir zu. Das heißt, die SPD-Fraktion lehnt den Vorschlag des Landes Hessen zum Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes ab. Da geht es nicht nur um die Zuordnung der ganzen Sache, sondern es geht auch um den Niedriglohnsektor, den wir als SPDFraktion nicht befürworten können. - Danke schön.

Danke, Frau Abgeordnete Fischer. - Für die FDP-Fraktion wird die Abgeordnete Frau Röder sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der PDS-Fraktion, Sie erweckten in Ihrem Antrag den Eindruck, die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II akzeptiert zu haben und diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Wenn man den Antrag aber genauer betrachtet, dann erkennt man sehr schnell, dass er eher auf ein eingeschränktes Weiterleben der Arbeitslosenhilfe abzielt. Sie wollen, dass die Empfänger des Arbeitslosengeldes II mehr Geld bekommen, als es eigentlich vorgesehen ist.