Protocol of the Session on September 18, 2003

Dennoch halten wir an der Verantwortung für den öffentlichen Dienst fest. Wir werden - das kann ich für die CDU-Fraktion sagen - im Rahmen der Beratungen prüfen, inwieweit hinsichtlich dieser Absenkungen eine Revisionsklausel einbezogen werden kann. Auch über den Familienzuschlag, Frau Dr. Paschke, werden wir im Ausschuss noch einmal nachdenken.

Dies alles kann aber nur im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Umsetzen des Personalabbaukonzeptes der Landesregierung gesehen werden; denn das ist der Schlüssel für den Erfolg der Finanzpolitik in diesem Land. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Doege das Wort. Bitte sehr, Herr Doege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz wurden die bisher geltenden Regelungen zur Gewährung von Urlaubsgeld und von Sonderzuwendungen aufgehoben. Der Minister wies bereits darauf hin. Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung gestattet es Bund und Ländern, zukünftig eigene Regelungen in diesem Zusammenhang zu treffen. Die Landesregierung hat mit dem heute vorliegenden Entwurf eines

Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht.

Das bisherige System wird von der Bemessungsgrundlage künftig auf ein sozial gestaffeltes Festbetragssystem umgestellt. Dies wird zweifellos zu einer Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes führen. Wir begrüßen dies an dieser Stelle ausdrücklich. Durch den Gesetzentwurf werden auch die bisher bestehenden Unterschiede in der Gewährung von Sonderzuwendungen für Ost- und Westbeamte aufgehoben. Das ist ein Schritt, der 13 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit längst überfällig war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In deutschen Unternehmen ist es gängige Praxis, in wirtschaftlich schlechten Zeiten die Zahlung von Sonderzulagen - dazu zähle ich ausdrücklich Urlaubs- und Weihnachtsgeld - ganz oder teilweise einzustellen, um letztlich auch den Bestand der Unternehmen zu sichern. Dies darf auch für den öffentlichen Dienst kein Tabu sein.

Die öffentlichen Haushalte - darauf wiesen bereits meine Vorredner hin - befinden sich in einem desolaten Zustand und zwingen die Politik zu einschneidenden Schritten, um auch in der Zukunft die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Diese Schritte sind auch in SachsenAnhalt nötig; denn aufgrund der verfehlten Haushaltspolitik der Landesregierung, die das Land, die Landkreise, aber auch die Städte und Gemeinden an den Rand der finanziellen Handlungsfähigkeit geführt hat, muss zwingend gehandelt werden.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

- Ich rede von der aktuellen Landesregierung, Herr Tullner. Schauen Sie sich einfach einmal Ihre Aussagen an. Anspruch und Wirklichkeit klaffen zunehmend weiter auseinander.

An der bitteren Pille der Haushaltskonsolidierung führt deshalb kein Weg vorbei, denn ein „Weiter so!“ geht nicht. Wir sind deshalb schon gespannt, welche Vorstellungen die Landesregierung zur Sanierung des Landeshaushaltes hat. Die Haushaltsberatungen, die in Kürze stattfinden werden, geben sicherlich genügend Gelegenheit zur Diskussion.

Meine Damen und Herren! Wir sind uns bewusst, dass von den Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein hohes Maß an Solidarität eingefordert wird. Es entspricht sozialdemokratischen Grundprinzipien, dass alle Gruppen der Bevölkerung zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beitragen müssen. Vor diesem Hintergrund sehen wir in dem vorgelegten Gesetzentwurf einen insgesamt vertretbaren Einschnitt und einen zumutbaren Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Haushaltskonsolidierung.

Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf wird sicherlich Gelegenheit sein, über die Vorschläge, die auch von anderen Fraktionen eingebracht worden sind, zu diskutieren. Für die SPDFraktion möchte ich ankündigen, dass wir im Rahmen der Beratungen einen Antrag einbringen werden, der eine Überprüfung des Fortbestandes dieser Regelungen spätestens im Jahr 2006 - hier wurde schon 2005 genannt - zum Ziel hat. Es muss letztlich darum gehen, zu einem späteren Zeitpunkt festzustellen, inwieweit die Regelungen noch Bestand haben können.

Ich plädiere namens die SPD-Fraktion für die Überweisung in den Finanzausschuss, um letztendlich auch eine zügige Beratung sicherzustellen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Doege. - Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorgelegte Entwurf eines beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes beinhaltet die Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004 und eine Kürzung des Weihnachtsgeldes ab 2003. Eines möchte ich gleich zu Anfang meiner Ausführungen vorwegschicken: Die FDPFraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf.

Sowohl der Landesregierung - Herr Professor Paqué hat es angedeutet - als auch der FDP-Fraktion ist durchaus bewusst, dass eine solche Maßnahme unliebsam ist und bei den Betroffenen auf natürliche, einmal schwächere, einmal stärkere Ablehnung stößt. Uns ist aber ebenfalls bewusst, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung eben solche unliebsamen Maßnahmen getroffen werden müssen, weil sie notwendig sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns kurz einen Blick zurück werfen. Schon die Forderung nach einer Flexibilisierung des Beamtenrechtes, zum Beispiel durch die Schaffung von Öffnungsklauseln, ist heftig diskutiert worden. Ich muss zugeben, auch innerhalb der FDP ist diese Position nicht immer mit Glückwünschen oder mit Zustimmung aufgenommen worden. Auch dort gab es erhebliche Vorbehalte.

Aber, meine Damen und Herren, uns bleibt in SachsenAnhalt nichts anderes übrig, als in allen Bereichen nach Einsparmöglichkeiten zu suchen und, soweit vorhanden, diese auch zu nutzen. Der Bundesgesetzgeber hat ein solches Vorgehen nunmehr ermöglicht. Daher ist es nur konsequent, wenn Sachsen-Anhalt den eingeräumten Spielraum auch nutzt. Im Übrigen - Herr Professor Paqué hat ebenfalls darauf hingewiesen - müssen auch andere Bundesländer aufgrund der finanziellen Situation gleiche Maßnahmen ergreifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den eingeräumten Spielraum sollte man aber nur so lange nutzen, wie er benötigt wird. Die FDP-Fraktion hat vor einiger Zeit angeregt, auch Regelungen in Bezug auf die beamtenrechtlichen Sonderzahlungen zeitlich zu befristen. Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, geeignete Gesetzentwürfe mit einer zeitlichen Befristung zu versehen. Dies führt nach Ablauf der Frist automatisch zu einer Prüfung der weiteren Notwendigkeit eines Gesetzes.

Der Entwurf eines beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes ist ein geeignetes Gesetzesvorhaben in diesem Sinne. Durch eine Revisionsklausel kann sichergestellt werden, dass die Regelungen nach Ablauf der Frist der dann vorliegenden Haushaltslage angepasst werden können. Zudem kann auf diese Weise verhindert werden, dass eine dauerhafte Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Angestellten im öffentlichen Dienst eintritt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle anderen Fraktionen in diesem Landtag haben angedeutet, eben

falls über eine Befristung nachzudenken. Das stimmt mich positiv, dass wir eine solche auch im Sinne unserer Beamten einführen können. Das ist auch ein klares Signal an unsere Beamten, dass eben gerade kein Gewöhnungseffekt eintreten soll, sondern Einschnitte nur so lange vorgenommen werden, wie es erforderlich ist.

Die FDP-Fraktion bittet um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Meine Damen und Herren! Soweit ich die Debattenbeiträge richtig interpretiere, wird eine Ausschussüberweisung von keiner Fraktion abgelehnt. Insofern können wir die Abstimmungsprozesse zusammenfassen.

Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf federführend in den Finanzausschuss und in den Innenausschuss als mitberatendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es dazu Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir abstimmen. Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drs. 4/1016 in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Etliche Gegenstimmen bei der PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit ist einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 7 ab. Wir fahren nach der Mittagspause mit dem Tagesordnungspunkt 8 zu dem Thema „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechtes an eingetragene Lebenspartnerschaften“ fort.

Meine Damen und Herren! Ich lade Sie jetzt ein, in das Foyer zur Enthüllung eines Kunstwerkes von Professor Charnay zu kommen. Sie werden überrascht sein, welcher Zusammenhang zwischen den Magdeburger Schattenfarben und unserer Parlamentsarbeit besteht oder bestehen soll. Ich schlage vor, wir treffen uns um 14.15 Uhr hier im Plenum wieder.

Unterbrechung: 13.16 Uhr.

Wiederbeginn: 14.19 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen nun unsere Landtagssitzung mit dem Tagesordnungspunkt 8 fort:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an eingetragene Lebenspartnerschaften

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drs. 4/1021

Einbringer für die PDS-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Gärtner. Herr Gärtner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine dankenswerterweise sehr zahlreich hier anwesenden Damen und Herren! Ein „Leckerli“ nannte der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion

bei der gestrigen Pressekonferenz diesen Tagesordnungspunkt bzw. diesen Gesetzentwurf. In der Tat könnte man den ganzen Vorgang als ein „Leckerli“ bezeichnen. Allerdings empfinde ich es angesichts der Wichtigkeit des Themas eher als eine peinliche Posse für unser Land, was sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen seit Monaten hier leisten.

Seit Monaten nun schon verzögert die Landesregierung die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Landesrecht. Hierbei geht es letztendlich nur um eine Übernahme von Bundesrecht in Landesrecht - „nur“ in Anführungsstrichen, denn für die Betroffenen sind die entsprechenden Regelungen von großer Bedeutung.

Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wollen an dieser Stelle offensichtlich, scheint mir, wieder eine Grundsatzdebatte hierzu aufmachen und verzögern deshalb das Verfahren, so lange es geht. Dem wollten wir vorbeugen. Aber der Reihe nach.

Bereits kurz nach dem Regierungsantritt im letzten Jahr stellte ich der Landesregierung die Frage, wann sie gedenke, die Landesvorschriften an das Lebenspartnerschaftsgesetz anzugleichen. Daraufhin antwortete mir die Landesregierung am 12. August 2002 wie folgt:

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird ein Gesetz zur Anpassung der Landesvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt an das Lebenspartnerschaftsgesetz erarbeitet. Das Sozialministerium hat die Federführung übernommen und koordiniert die Zusammenarbeit aller Ressorts. Das Gesetz kann voraussichtlich im März 2003 dem Landtag zur ersten Beratung zugeleitet werden.“

Das war ein Bestandteil der Antwort auf die Anfrage. - Nun gut, dachte sich meine Fraktion, was lange währt, wird dann hoffentlich auch gut. Warten wir es ab.

Es kam der März 2003 und es passierte wiederum nichts. Im April 2003 verabschiedete das Kabinett endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf und gab ihn zur Anhörung frei. Man konnte also erwarten, dass noch vor dem Sommer eine Einbringung in das Parlament erfolgt, so wie es bei Anhörungsverfahren normalerweise üblich ist. - Fehlanzeige. Sollte es doch ein Aprilscherz sein? Denn genau am 1. April hatte das Kabinett das Anhörungsverfahren freigegeben.

Wiederum fragte ich die Landesregierung, wann denn nun die Einbringung erfolge. Ende August gab es dazu folgende Antwort:

„Die Landesregierung hat die Anpassung der Landesvorschriften an die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften am 1. April 2003 beschlossen. Der Landtag wurde informiert. Der Gesetzentwurf befindet sich nunmehr in der Anhörung.“

Weiter heißt es in der Antwort:

„Aufgrund der notwendigen Abstimmungsprozesse war eine Einbringung in den Landtag, wie ursprünglich vorgesehen, im März 2003 nicht möglich. Aufgrund der noch andauernden Abstimmungs- und Prüfungsprozesse... kann ein konkreter Termin zur Einbringung in den Landtag nicht genannt werden.“