Protocol of the Session on July 4, 2003

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Ich gehe davon aus, dass auch die abschließende Bewertung dieses Ausschusses die zuständigen Ressorts, insbesondere das Innenministerium und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, in ihrer Tätigkeit unterstützt. Ich hatte eigentlich erwartet, dass in dem Zwischenbericht schon ein wenig Ursachenforschung betrieben worden wäre und an dieser Stelle der Berichterstattung schon ein wenig Fazit gezogen worden wäre; aber ich denke, in den Debattenbeiträgen wird noch so manches zu diskutieren sein.

Im Rahmen der Befassung des Ausschusses mit den Sachthemen gab es immer wieder Diskussionsschwerpunkte, auf die ich doch in der gebotenen Kürze eingehen möchte. Ich denke, es kann nicht oft genug erwähnt werden, dass während der Hochwasserkatastrophe, die ein unvorstellbares und unvorhersehbares Ausmaß erreichte, in Sachsen-Anhalt kein Menschenleben zu beklagen war. Diesen glücklichen Umstand verdanken wir in erster Linie den selbstlosen Anstrengungen der zahlreichen Einsatzkräfte sowie der vielen freiwilligen Helfer, aber auch den betroffenen Katastrophenschutzbehörden, denen es gelungen ist, der Situation entsprechende sachgerechte und rasche Entscheidungen zu treffen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ohne dieses Engagement wären die durch die Flut verursachten Schäden in unserem Land weitaus größer gewesen. Alle Beteiligten haben Großes geleistet und haben dazu beigetragen, dass die Katastrophenbekämpfung insgesamt gelungen und positiv zu bewerten ist.

Jedem sind noch die erheblichen Schäden in Erinnerung, die durch Deichbrüche, Böschungsrutschungen und Ähnliches eingetreten waren. Wir mussten erneut zur Kenntnis nehmen, dass eine Vielzahl von Deichabschnitten insbesondere aufgrund ihres Alters als Schwachstellen zu betrachten sind. Dies wurde im Rahmen der Bestandsaufnahme des vorhandenen Hochwasserschutzniveaus im Einzugsgebiet der Elbe durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe 2001 sehr konkret festgestellt. Bereits seit 1996 waren aber bestehende Schwachstellen bekannt.

Ich möchte aus einer wasserwirtschaftlichen Planung des Jahres 1996 zitieren. Hierin wurde schon festgestellt:

„Viele wasserwirtschaftliche Anlagen, vor allem die Deiche, sind für die bestehenden Siedlungen und das Leben der Menschen in den intensiv genutzten Flusstälern unverzichtbar geworden. Bei dem Bruch eines Deiches können hohe Schäden entstehen, weil das Ereignis im Gegensatz zum allmählichen Ansteigen des Hochwasserspiegels plötzlich eintritt und unter Umständen Wohnbebauungen und wertvolle Anlagen betroffen werden, die vor der Eindeichung nicht vorhanden waren.“

Es wurde schon in dieser Studie aus dem Jahr 1996 ein Mittelvolumen von 245 Millionen DM für die Deichsanierung an Schwachpunkten für erforderlich gehalten. Die erforderlichen Maßnahmen, so muss man es heute einschätzen, die darin schon formuliert waren, wurden seitens der früheren Landesregierung jedoch nicht oder nur unzureichend ergriffen. Ich denke, die erforderlichen Maßnahmen wurden nicht nur aus finanziellen Gründen vernachlässigt, verzögert oder verhindert - denn auch wir bekennen uns ja jetzt trotz knapper Kassen zu einem Mittelvolumen, natürlich verteilt über mehrere Jahre -, sondern auch durch eine falsche politische Schwerpunktsetzung.

Deichbrüche wie in Dessau-Waldersee wären den Bürgern mit hoher Wahrscheinlichkeit erspart geblieben, wenn man rechtzeitig reagiert hätte. Berechtigt fordern insbesondere die Walderseer einen DIN-gerechten Ausbau bzw. die DIN-gerechte Sanierung der Deiche in überschaubaren Zeiträumen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich kann heute an dieser Stelle feststellen, dass die Deichbrüche und Deichöffnungen ordnungsgemäß und termingerecht im Jahr 2002 geschlossen werden konnten und dass die Maßnahmen der Schadensbeseitigung entsprechend der Hochwasserschutzkonzeption des Landes in den Jahren 2003 und 2004 konsequent fortgeführt werden. Dabei hat, wie schon erwähnt, die DINgerechte Herstellung eine besondere Bedeutung.

Die besonderen Standards, diese viel zitierte DIN, wurden schon in einer Schwachstellenanalyse durch eine Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe im Jahr 1998 festgelegt. In dieser Studie wird beschrieben, dass - bezogen auf die Empfehlungen der DIN 19712 - Flussdeiche - von den 513 km Elbdeiche 443 km, gleich 86,3 %, sanierungsbedürftig sind und dass davon wiederum viele Teilstrecken ausgesprochene Schwachstellen sind. Insgesamt betrifft das 92 km.

Das war eine Analyse aus dem Jahr 1998, meine Damen und Herren. Ich denke, darauf hätte man schon reagieren müssen. Ich frage Sie als Koalitionsfraktionen, ob Sie überhaupt darüber informiert waren, dass diese Schwachstellenanalyse in den Schubladen lag.

(Herr Scharf, CDU: Das ist eine interessante Fra- ge!)

Die jetzige Landesregierung hat sich dazu bekannt, dem Hochwasserschutz einen besonderen Schwerpunkt einzuräumen. Die weitere Deichsanierung zur Reduzierung und zur Beseitigung der Schwachstellen wird bis zum Jahr 2010 erfolgen, um das Schutzniveau entsprechend den Erfordernissen mittel- und langfristig zu erreichen.

An dieser Stelle kann man aber auch feststellen, dass ein absoluter Schutz gegen Hochwasser nicht möglich sein wird.

Im Rahmen der technischen Hochwasserschutzmaßnahmen hat die Schaffung von gesteuerten Flutungspoldern - auch das wurde in dem Zwischenbericht hervorgehoben - eine besondere Priorität. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Absenkung des Hochwasserscheitels zur Entspannung der Hochwasserlage geleistet werden. Derzeit wird die Untersuchung einzelner geeigneter Standorte vornehmlich im Elbabschnitt nördlich von Magdeburg und an der Mulde vorbereitet.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die während des Sommerhochwassers 2002 gefluteten Havelpolder und die damit verbundene Wirkung, was im Zwischenbericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser eine entsprechende Würdigung erfahren hat.

Im Rahmen der Optimierung des Melde- und Informationssystems wird derzeit die Verdichtung des vorhandenen gewässerkundlichen Messnetzes untersucht. Das heißt, die Anzahl der Pegel soll erweitert werden. Weiterhin wird gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst das Ombrometer-Messnetz erweitert. In Zusammenarbeit mit der Bundeswasserstraßenverwaltung wird das Vorhersagemodell für die Elbe überarbeitet.

In den Jahren 2003 und 2004 werden aufgrund einer Vereinbarung mit dem Deutschen Wetterdienst in Sachsen-Anhalt fünf Niederschlagsmessstationen errichtet. Ein Schwerpunkt ist die Optimierung des Hochwassermeldedienstes. Als organisatorische Maßnahme erfolgte bereits per 1. Mai dieses Jahres die Übertragung dieser Aufgabe auf den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. Damit liegt der Meldedienst in einer Verantwortung. Umzusetzen ist nunmehr die Überarbeitung der Hochwassermeldeordnung.

Sicherlich hat es bei der Arbeit der Katastrophenstäbe auch Probleme gegeben und nicht alles ist ohne Mängel abgelaufen. Darauf hat bereits die Arbeitsgruppe Hochwasser in ihrem Abschlussbericht verwiesen. Dies wird auch im Zwischenbericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser deutlich. Es muss aber in diesem Zusammenhang betont werden, dass angesichts des unvorstellbaren Ausmaßes der Flut und des besorgniserregenden Zustandes vieler Flussdeiche - ich habe schon darauf verwiesen - jeglicher Katastrophenbekämpfung von vornherein Grenzen gesetzt waren.

Obwohl sich alle Einsatzkräfte und Helfer bis an die Grenze des Leistbaren engagierten, waren letztendlich Schäden und Überflutungen nicht zu verhindern. Sicherlich hat das in dieser Art und in diesem Umfang noch nie da gewesene Hochwasser auch Defizite im Katastrophenmanagement zutage treten lassen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil der dargestellten Schwierigkeiten nicht typisch für SachsenAnhalt war, sondern so auch in anderen von der Flut betroffenen Bundesländern aufgetreten ist und der außergewöhnlichen, extremen Situation geschuldet war.

Die Tätigkeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser erfolgte ressortübergreifend. Diesem ressortübergreifenden Erfordernis trug und trägt die Landesregierung auch weiterhin Rechnung. So wurde die schon erwähnte Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 erarbeitet. Das ist eine Hochwasserschutzkonzeption der Landesregierung und nicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt; denn ich denke, wir sind hier gemeinsam in der

Verantwortung. Deshalb wurde die Konzeption auch mit allen Ministerien abgestimmt. Auch die Vorschläge der Arbeitsgruppe Hochwasser beim Ministerium des Innern bilden eine Grundlage für ein abgestimmtes Vorgehen. Ich denke, ich brauche auf besondere Schwerpunkte auch aufgrund der knappen Redezeit nicht mehr einzugehen.

Des Weiteren ist hervorzuheben, dass für die Sicherung des Schutzes vor Hochwasser in Hochwasserzeiten die Erreichbarkeit personeller und sachlicher Ausstattung für die Wasserwehren eine wichtige Rolle spielt. An dieser Stelle muss ich sagen: So mancher Kommunalpolitiker ist auch aufgewacht; denn es ist eine kommunale Pflichtaufgabe, Wasserwehren vorzuhalten und auszustatten. Ich denke, darüber muss man auch weiterhin nachdenken. Aber auch die Schaffung, Ergänzung und Verfügbarmachung von Kartenmaterial wird eine wichtige Frage der nächsten Zeit sein.

Ich erinnere aber auch an die Diskussion in der letzten Landtagssitzung, in der ein besonderer Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Optimierung der Aus- und Fortbildung der Katastrophenstäbe und Einsatzleitungen gelegt wurde. Der Innenminister hatte zu diesem Tagesordnungspunkt dargelegt, welche Maßnahmen eingeleitet werden. Mit einer verstärkten Aus- und Fortbildung soll erreicht werden, dass in allen für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden in ausreichendem Umfang fachkundiges Personal vorhanden ist, um auch bei außergewöhnlichen Katastrophenlagen sachgerecht reagieren zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Flutkatastrophe im August 2002 hat deutlich gemacht, dass bei derartigen Ereignissen die Grenzen des Analogfunks erreicht werden und dass eine Kommunikation nicht mehr ohne Schwierigkeiten möglich ist. Nur die flächendeckende Ausstattung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden und Einsatzkräfte mit Digitalfunk bietet die Gewähr, derartige technische Probleme künftig zu verhindern.

In diesem Feld wird sich das Innenministerium im Besonderen engagieren. Wir haben vor, eine gemeinsame Veranstaltung mit Landräten zum Katastrophenschutz und zum Hochwasserschutz durchzuführen, um über Inhalte, aber auch um über Befugnisse, Aufgabenabgrenzungen und Verantwortlichkeiten zu diskutieren.

Wir alle wissen, dass das Wasser an Landesgrenzen nicht halt macht. Zur Bewältigung der Aufgaben im Hochwasserschutz sind flussgebietsgezogene Betrachtungen erforderlich, die eine Länder und Staaten übergreifende Vorgehensweise erfordern.

Des Weiteren ist eine Länder übergreifende Arbeitsgruppe, in der der Freistaat Sachsen vertreten ist, tätig, in der auch Unterarbeitsgruppen gebildet worden sind. Mit der IKSE, der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, wird derzeit ein mit der tschechischen Republik abgestimmter Aktionsplan „Hochwasserschutz Elbe“ aktualisiert.

In Vorbereitung befindet sich die Einrichtung eines Gremiums, das gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine Grundlage zur Optimierung der Flutung der Havelpolder erarbeiten soll. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass zum Beispiel auch die Klärung der Situation in Quitzöbel in der Schublade lag. Es ist nicht gelungen, zwischen zwei sozialdemokratisch regierten Ländern

hierzu eine Vereinbarung zu treffen. Auch vor dieser Aufgabe stehen wir jetzt.

Die Hochwasserschadensbeseitigung aus Sondermitteln der Hochwasserhilfe ist zunächst gesichert. Für die Beseitigung der Deichschäden konnten bereits im Jahr 2002 Mittel in Höhe von 20 Millionen € für 165 Einzelmaßnahmen eingesetzt werden. Die schwerpunktmäßige Umsetzung der Deichsanierung erfolgt in diesem Jahr und im Jahr 2004. Zunächst werden die verursachten Schäden beseitigt, die bereits durch die Schwachstellenanalyse ermittelt worden waren.

Über die bisher veranschlagten Mittel im Umfang von 87 Millionen € hinaus zeichnet sich ab, dass ein Mehrbedarf bis Ende 2004 erforderlich ist. Wir haben vorgesehen, dessen Abdeckung aus der freien Spitze der Hochwasserhilfe zu sichern.

Sie sehen, der Finanzbedarf bis 2010 ist erheblich. Wir nutzen auch die Möglichkeit, EU-Mittel einzusetzen, und schichten Mittel um. Es ist - das möchte ich an dieser Stelle hervorheben - auf die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt hin gelungen, die Mehrheit der Bundesländer dafür zu gewinnen, den Bund aufzufordern, den Hochwasserschutz im Binnenland genauso zu betrachten wie den Küstenhochwasserschutz, das heißt, dass der Bund sich mit 70 % und nicht wie bisher mit 60 % daran beteiligt. Ich hoffe, der Bund setzt das auch um. Wir müssen darauf achten, dass das gelingt.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Dr. Daehre)

In Bezug auf Hochwasserschutzkonzepte ist darauf zu achten, ob und in welchem Umfang Niederschläge bereits in den Entstehungsgebieten von Hochwasser vorkommen und wie diese zurückgehalten werden können. Auch die Nebenflüsse müssen berücksichtigt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die strittigen Planungen für ein grünes Rückhaltebecken im Selketal. Ich denke, in die Betrachtungen dahin gehend, wie man den optimalen Hochwasserschutz erreicht, sind auch solche Varianten einzubeziehen.

Über die Nutzung von Tagebaurestlöchern für den Hochwasserschutz wurde - ich erinnere an die Goitzsche - sehr heftig diskutiert. Jede Idee, die aus der Region kam und kommt, wird umfassend betrachtet.

Ich denke, wir sind mit der Verfahrensweise, dass wir über die Ressorts, über Parteien hinweg und gemeinsam mit der kommunalen Ebene nach Lösungen suchen, gut gefahren. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes ist die Arbeitsgrundlage für die Landespolitik, für die Landesverwaltung, aber auch für die kommunale Ebene. Diese ist längst nicht abschließend als Dogma zu sehen.

Wir sind auf dem Weg, einen Hochwasserschutz zu sichern, der den vielen Ansprüchen genügt, und einen Katastrophenschutz zu sichern, der nach ordentlicher Vorsorge zu bewältigen ist. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Danke, Frau Ministerin Wernicke. - Wir treten jetzt in der Debatte der Fraktionen ein. Als erster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Krimhild Fischer für die SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat zugestimmt, im Zwischenbericht des zeitweiligen Ausschusses auf Wertungen zu verzichten; denn unter dem gegebenen Zeitdruck wäre der Versuch misslungen, neben den unterschiedlichen Bewertungen seitens der Regierungsmehrheit und der Opposition auch gemeinsame Schlussfolgerungen zu erarbeiten.

Wir betrachten den Zwischenbericht, für den nicht zuletzt Herrn Kerl vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu danken ist, als eine gründliche Datenbasis für die Auswertung der Hochwasserereignisse im August des letzten Jahres.

Gestatten Sie mir, fast ein Jahr nach dem Schadensereignis einige vorläufige Schlussfolgerungen zu ziehen. Die bunt aufgemachten Verlautbarungen aus dem Regierungslager lassen mir keine andere Wahl.

Uns ist vor wenigen Tagen eine Broschüre ins Haus geflattert, deren Überschrift gleich überzeugt: Gegen die Fluten - eine neue Hochwasserpolitik für Sachsen-Anhalt. Auch in der Broschüre fehlt es nicht an markigen Worten. So wird der Kollege Kosmehl mit der klaren Ansage zitiert: „In der Katastrophe führen statt verwalten.“ - Wer dahinter eine kritische Bewertung der Ereignisse im August 2002 vermutet, der vermutet richtig. In der Broschüre der FDP-Landtagsfraktion heißt es weiter:

„Eine Führungs- und Organisationsstruktur war zum Teil nicht erkennbar. Es fehlte an einer übergeordneten Stelle, die in Konfliktfällen mehrerer Landkreise oder sogar Bundesländer Entscheidungen hätte treffen können und müssen.“

Sehr verehrte Damen und Herren! Sie werden nicht erwarten, dass die parlamentarische Opposition dieser Analyse des Krisenmanagements durch eine Regierungsfraktion widerspricht. Wo die FDP Recht hat, hat sie Recht.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Weil die Liberalen es mit ihrer Kritik nicht übertreiben wollen, machen sie als schwarzen Peter nicht den Innenminister, sondern die bestehende Gesetzeslage aus.