Protocol of the Session on June 12, 2003

Zu Frage 1: Im Mai 2003 betrug die Zahl der angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze 8 314. Denen standen theoretisch 28 834 Bewerber gegenüber. Sie wissen, dass ein beträchtlicher Teil der Bewerber lediglich theoretisch Bewerber sind, weil die jungen Leute zum Beispiel an die Hochschulen gehen oder andere berufliche Wege nehmen; aber theoretisch sind sie alle Bewerber um die angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze.

Im Mai 2002 - es war der Wunsch von Herrn Metke, auch diese Zahl zu hören - standen 8 860 angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätzen 29 199 Bewerber gegenüber. Bekanntermaßen differieren zum jetzigen Berichtszeitpunkt die Angaben der Bundesanstalt für Arbeit und die realen Daten nicht unerheblich. Zunehmend werden Ausbildungsverträge zum Beispiel via Internet abgeschlossen. Diese Angaben werden durch die Bundesanstalt nicht erfasst.

Zu Frage 2: Das Ausbildungsförderungsprogramm ist angelaufen. Per 6. Juni 2003 lagen den Regierungspräsidien Anträge für 257 Ausbildungsplätze für den Förderschwerpunkt „erstmalige Ausbildung“ vor.

Danke, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Metke. Bitte sehr.

Herr Minister, die Zahlen machen deutlich, dass die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze nach wie vor völlig unzureichend ist. Sie haben in der Presse mehrfach an die Unternehmen im Land appelliert, betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. In der ver

gangenen Legislaturperiode hatten wir das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Dies hat die neue Landesregierung leider nicht fortgesetzt.

Meine Frage ist: Welche Strukturen nutzen Sie, um das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu erweitern, und welche Ergebnisse haben Sie dabei erzielt?

Die Zahlen habe ich eben genannt, wobei das, Gott sei Dank, vorläufige und nicht endgültige Zahlen sind. Das Jahr 2002 hat deutlich gemacht, dass wir das Problem vergleichsweise gut lösen konnten. Das Problem will aber jedes Jahr erneut gut gelöst werden. Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass das Präsidium des Forums für Wirtschaft und Arbeit vor wenigen Tagen zusammengekommen ist. Darin ist neben den Kammern, den freien Berufen und dem Landesverband der Arbeitgeberverbände auch der Deutsche Gewerkschaftsbund vertreten, nämlich durch seinen Landesvorsitzenden Dr. Weißbach.

Wir haben einvernehmlich die Dinge nicht nur besprochen, sondern uns auch bestimmte zusätzliche Initiativen vorgenommen, um dazu beizutragen, in der Wirtschaft die Bereitschaft zu erhöhen, Ausbildungsplätze in den Betrieben bereitzustellen. Zu dieser gemeinsamen Aktion gehört natürlich auch ein gemeinsamer Appell. Wir werden darüber hinaus weitere Aktionen unternehmen, um die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Ausbildungsplätze deutlich zu machen.

Ich nehme gern auch die heutige Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wahr, um an unsere Ausbildungsbetriebe und an die Betriebe, die noch nie ausgebildet haben, zu appellieren, ihrer Verantwortung auch in ihrem eigenen Interesse gerecht zu werden; denn die Ausbildung von heute bedeutet qualifizierte Arbeitskräfte von morgen. Diese brauchen wir in diesem Land ganz dringlich.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Minister. - Es gibt eine weitere Nachfrage; und zwar von der Abgeordneten Ferchland. Ich lasse diese Nachfrage noch zu.

Herr Dr. Rehberger, mich interessiert, welche Maßnahmen und Aktionen daraus entstanden sind. Sie haben eben diese Elefantenrunde beschrieben und gesagt, dass es weitere Maßnahmen und Aktionen gibt. Welche sind das, außer den Appellen an die Wirtschaft, die wir schon seit Jahren kennen? Bitte ganz konkret.

Ganz konkret ist es so, dass die Industrie- und Handelskammern die einzelnen Betriebe aufsuchen und mit den Inhabern, mit den Unternehmern darüber sprechen, ob - soweit bisher schon ausgebildet wird - die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht werden kann bzw. ob die Möglichkeit besteht, erstmals auszubilden. Das heißt, es wird auf ganzer Breite, soweit man das kann, auf die Unter

nehmen eingewirkt, und zwar durch die, die dort sicherlich am ehesten Gehör finden, die Kammern.

(Frau Ferchland, PDS: Das machen die aber auch schon seit Jahren!)

- Natürlich. Das machen sie seit Jahren; das lässt sich nicht bestreiten. Das war auch sehr hilfreich und hat dazu geführt, dass wir im vergangenen Jahr als erstes der ostdeutschen Bundesländer im Wesentlichen alle Bewerber auf einen Ausbildungsplatz haben vermitteln können bzw. dass zumindest eine außerbetriebliche Ausbildung sichergestellt werden konnte. Es ist unser Ehrgeiz, das in diesem Jahr erneut zu erreichen.

Ich würde noch eine Nachfrage zulassen, und zwar von der Abgeordneten Fischer.

Herr Dr. Rehberger, in Gesprächen mit der Wirtschaft wurde auch kritisch bemerkt, dass nur die Unternehmen eine Ausbildungsförderung bekommen, die erstmalig ausbilden. Ich habe dem Redebeitrag von Frau Fischer entnommen, dass auch Unternehmen, die nach drei Jahren Pause erneut ausbilden, eine Förderung bekommen. Können Sie das bestätigen? Lassen Ihre Zahlen schon eine Aussage hinsichtlich der Nachfrage zu? - Das ist die erste Frage.

Als Zweites würde mich interessieren, wie Sie zu der Forderung von Herrn Hundt stehen, die Ausbildungsvergütung zu halbieren. Meinen Sie, dass dadurch wirklich eine Verdopplung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze erreicht werden könnte?

Zur ersten Frage, wie wir das Programm für erstmalig ausbildende Betriebe ausgestalten: Es ist in der Tat so, dass wir angesichts der bisher nicht zufrieden stellenden Zahl - ich habe sie genannt: 257 Anträge liegen bei theoretisch 2 000 Angeboten vor - die Frage, wann erstmals ausgebildet wird, modifizieren in dem Sinne, dass alle Betriebe, die in den letzten drei Jahren nicht mehr ausgebildet haben, sich aber jetzt für eine erneute Ausbildung entscheiden, die Förderung erfahren werden. Sie sehen daran, dass wir sehr flexibel auf die Entwicklung reagieren und im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu ermöglichen.

Die zweite Frage, Frau Fischer, die Frage nach der Vergütung derjenigen, die ausgebildet werden, möchte ich damit beantworten, dass nach meiner festen Überzeugung das Wichtigste für einen jungen Menschen eine optimale Ausbildung ist. Wenn es machbar wäre - dafür spricht Einiges -, den Aufwand für die Unternehmen durch eine Verringerung der Vergütung zu reduzieren, und wenn es gelänge, dadurch die Zahl der Ausbildungsverhältnisse zu erhöhen, wäre mir das unendlich lieber, als mit viel Geld außerbetriebliche Ausbildung zu finanzieren, die erfahrungsgemäß hinsichtlich der Qualität hinter der betrieblichen Ausbildung zurückhängt. Insofern glaube ich, dass wir in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt in diesem Punkt flexibler reagieren sollten.

Ich möchte Ihnen noch einen Punkt in diesem Zusammenhang vortragen: Ich habe vor einigen Monaten den empörten Brief eines jungen Mannes bekommen, der bei einem gestandenen Handwerksmeister in die Ausbildung gehen wollte. Man war sich über die Bezahlung des Betreffenden einig; sie lag etwa 30 % unter der üblichen Vergütung. Daraufhin hat die zuständige Industrie- und Handelskammer dieses Ausbildungsverhältnis als nicht zulässig nicht akzeptiert.

Dazu muss ich sagen, es ist mir schwer gefallen, dem betreffenden jungen Mann und auch dem Handwerksmeister deutlich zu machen, dass das wirklich geltendes Recht ist. Ich bin der Meinung, wenn junge Leute und entsprechende Ausbildungsbetriebe bereit sind, zu niedrigeren Vergütungen als bisher üblich Ausbildungen zu realisieren, dann sollte man den Leuten nicht in dieser Form noch Steine in den Weg legen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Minister, auch für die Beantwortung der Nachfragen.

Ich rufe Frage 5 zu dem Thema geplante Landeskulturstiftung auf. Fragesteller ist der Abgeordnete Herr Gebhardt von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Eckpunktepapier vom 23. April 2003 für die Errichtung einer „Deutschen Kulturstiftung“ schlägt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Christina Weiß, die Zusammenführung der Kulturstiftung des Bundes, der Kulturstiftung der Länder und der Stiftung Kulturfonds einschließlich der von ihr unterhaltenen Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf und Haus Lukas in Ahrenshoop vor.

Das Papier geht von der Bildung eines Sonderfonds aus, in den die Mittel der Stiftung Kulturfonds einfließen, der ausschließlich - außer Sachsen - für die Künstlerförderung in den neuen Bundesländern zur Verfügung steht. Es betont darüber hinaus, dass diese Förderung mit der Integration in die Deutsche Kulturstiftung auf eine stabile Grundlage gestellt wird, die derzeit in der selbständigen Stiftung Kulturfonds nicht mehr gesichert ist. Die spezifische Förderung von Künstlerinnen und Künstlern der neuen Länder wird auch im Stiftungszweck der zu gründenden erweiterten Deutschen Kulturstiftung festgeschrieben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wäre die Landesregierung bereit, von der Gründung einer eigenständigen Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Abstand zu nehmen, wenn die Vorschläge der Kulturstaatsministerin Weiß nachweislich dazu führen, dass für die Förderung zeitgenössischer Kunst in Sachsen-Anhalt mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, als dies mit einer landeseigenen Kulturstiftung möglich wäre?

2. Um welche Summe beabsichtigt die Landesregierung - vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage - den aus der Stiftung Kulturfonds abgezogenen Landesanteil aufzustocken, um eine lebensfähige Kulturstiftung Sachsen-Anhalt zu errichten?

Danke. - Die Antwort der Landesregierung erteilt der Kultusminister Professor Dr. Olbertz. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Gebhardt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zunächst eine Vorbemerkung. Die Landesregierung hat sich dazu entschieden, eine Landeskulturstiftung zu errichten - damit wird das Parlament in absehbarer Zeit durch eine Gesetzesinitiative konfrontiert werden - und sie mit dem Vermögen auszustatten, das bei dem beabsichtigten Austritt aus der Stiftung Kulturfonds auf das Land zurückfällt.

Ziel der Landesregierung ist es, mit der Errichtung einer eigenen Landeskulturstiftung ein höheres Maß an Flexibilität bei der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern im Land zu erreichen und die Bildung einer kulturellen Identität im Land verstärkt zu bewirken. Die Landeskulturstiftung soll sich als Wegbereiterin für kulturelle Projekte verstehen, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und hier ihre Wirkung entfalten. Insbesondere soll die Anregung neuer und innovativer Ansätze im Kunst- und Kulturleben des Landes zu den künftigen Arbeitsschwerpunkten gehören.

Dadurch, dass die Stiftung ihren Sitz hier im Lande hat und ihren Stiftungszweck auf die Kultur- und Kunstförderung im Lande konzentriert, werden die landestypischen Besonderheiten in stärkerem Maße Berücksichtigung finden können.

Nun zu den Fragen im Einzelnen.

Zur ersten Frage: Zu der Annahme, bei einer Übernahme der Stiftung Kulturfonds durch die Bundeskulturstiftung bzw. genauer durch die künftige Deutsche Kulturstiftung stünden Sachsen-Anhalt höhere Erträge zur Verfügung, besteht kein Anlass. Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Quellen solche zusätzlichen Leistungen erbracht werden sollen und welche Gegenleistungen dafür erwartet werden. Der Übergang des Immobilienvermögens der Stiftung Kulturfonds in die künftige Deutsche Kulturstiftung würde die entsprechenden Vermögensanteile Sachsen-Anhalts dem Land sogar mittelfristig entziehen. Die Landesregierung wird deshalb das Ziel einer eigenen Landeskulturstiftung weiter verfolgen, um die bereits skizzierten Ziele zu erreichen.

Ich füge hinzu: Gleichwohl prüfen die beteiligten Länder im Moment, ob sie ihre Vermögenswerte, die sie aus der Stiftung Kulturfonds sozusagen zurückerhalten, in einem gemeinsamen Fonds verwalten, weil im Moment die Anlagen, also praktisch die Zinserträge, günstiger sind, als das mit Neuabschlüssen erreicht werden könnte. Für eine solche vernünftige Lösung trete ich selbstverständlich ein, damit wir durch diese Initiative nicht finanzielle Einbußen erleiden.

Zur zweiten Frage: Ich strebe auch an, dass durch eine Initiative zur Änderung des Lotto-Toto-Gesetzes der Stiftung ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines bestimmten Prozentsatzes aus der Konzessionsabgabe eingeräumt werden soll - darüber müssten wir uns hier natürlich eingehend verständigen -, mit dem das Stiftungskapital sukzessive aufgestockt werden könnte. Darüber hinaus soll im Gesetzgebungsverfahren zur Er

richtung der Landeskulturstiftung detailliert erläutert werden, auf welche Weise die Stiftung mit weiterem Ertrag bringendem Vermögen ausgestattet werden kann bzw. wie auch Zustiftungen Dritter in Betracht kommen. Das ist eine ganze wichtige Voraussetzung, um eines Tages eine unabhängige Förderstiftung zu haben, die eben nicht mehr auf Dauer am Tropf des öffentlichen Haushalts hängt. Auch wenn das ein paar Jahre dauern wird, ist das die Agenda, auf der wir diese Kulturstiftung gründen wollen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Danke, Herr Minister. Der Fragesteller hat noch eine Nachfrage, die ich zulasse.

Danke. - Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage, die sich auf den ersten Punkt meiner beiden Fragen bezieht. Ich will Sie wirklich nicht zu Spekulationen verleiten, aber dieses Eckpunktepapier, das von Frau Christina Weiß vorgestellt wurde, ist ja durchaus diskussionswürdig. Es ist ja nicht abgeschlossen. Es sind Vorstellungen von ihr, die geäußert wurden, die aufgeschrieben wurden und die sich in der Diskussion befinden. Es gibt dazu also noch keinen Beschluss. Ich gehe davon aus, dass, wenn die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, auch der Stiftungsstock und das Grundkapital für die Stiftung noch nicht entschieden sind. Wenn man aber alle Möglichkeiten offen hält, sollte man auch die Möglichkeit offen halten, dass es sich im Endeffekt vielleicht doch rechnerisch günstiger darstellt, wenn eine Deutsche Kulturstiftung errichtet wird.

Ich frage jetzt noch einmal gezielt: Sie haben gesagt, ein höheres Maß an Flexibilität und ein höheres Maß an Identitätsstiftung seien die Hauptkriterien, die zu der Überlegung geführt hätten, eine eigene Landeskulturstiftung zu gründen. Ich frage: Wären Sie trotzdem bereit, falls sich herausstellen sollte - ohne jetzt zu spekulieren -, dass dieses Diskussionspapier von Frau Weiß weiter überarbeitet wird, sodass mehr Geld - ich betone: für zeitgenössische Kunst, weil dafür bisher ausschließlich die Stiftung Kulturfonds da war - für Sachsen-Anhalts Künstler herausspringen würde, zu sagen: Okay, entscheidend ist, was hinten herauskommt, und wenn das bei der Deutschen Kulturstiftung mehr ist, dann nehmen wir gern dieses Angebot an?

Herr Kultusminister.

Frau Präsidentin! Herr Gebhardt, die Frage ist natürlich wirklich spekulativ, weil man fragen müsste, wie das denn funktionieren sollte. Durch den Vorschlag von Frau Weiß kann eigentlich, jedenfalls nach Adam Riese und mit Überlegung, nicht mehr Geld herausspringen. Wie soll das passieren? Wenn das passieren würde, müsste ich diesen Betrag sozusagen abwägen - aber das ist jetzt hochspekulativ - gegenüber den Ideen, die wir in Bezug auf die eigene Identitätsförderung mit der Landeskulturstiftung verfolgen. Dann müsste man überlegen, ob dieser Mehrbetrag hochspekulativer Art es rechtfertigen könnte, den ursprünglichen Plan aufzugeben.

Dazu muss ich sagen, dass ich mir das einfach nicht vorstellen kann, zumal in dem Vorschlag von Frau Weiß, wenn ich mich richtig erinnere, auch stand, dass nach einer bestimmten Zahl von Jahren das Immobilienvermögen der Stiftung Kulturfonds in die Deutsche Kulturstiftung übergeht. Also, auf mittelfristige Sicht könnte das bedeuten, dass der Zugriff auf unsere Vermögenswerte sogar erschwert wird.

Ich würde mich in diesen Verhandlungsprozess lieber mit der Fragestellung hineinbegeben, ob wir eventuell bezüglich der Künstlerhäuser mit der Kulturstiftung noch weiter verhandeln, nicht aber über das Barkapital. Die Künstlerhäuser können wir schlecht verwerten. Das ist allgemein bekannt. Eine Ausnahme bildet das Künstlerhaus in Ahrenshoop, das wahrscheinlich verwertet werden kann, wie es so schön unterkühlt heißt. Aber die andere Immobilie ist auf Jahre hinaus in einem Erbpachtvertrag, sodass das sowieso nicht geht. Diesbezüglich könnte ich mir vorstellen, dass man mit der künftigen Deutschen Kulturstiftung darüber handelseinig wird, dass man die Künstlerhäuser eventuell - aber, wie gesagt, darüber müssen wir uns verständigen - überträgt und dann dem Land Sonderkonditionen etwa für die Entsendung von Künstlerinnen und Künstlern für eine überschaubare Zeit einräumt. Da bin ich ganz offen.

Aber insgesamt sollten wir uns, glaube ich, durch diesen Vorschlag von der Idee der Gründung einer eigenen Landeskulturstiftung nicht abbringen lassen, weil die Argumente, die dagegen sprechen, hochspekulativ sind, was Mehreinnahmen betrifft, deren Quellen ziemlich unklar sind.